Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstocken

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Den beigefügten "Richtlinien zur Förderung des juristischen Beratungsangebots für Mieter:innen mit Wohnsitz in Frankfurt am Main" zur Vergabe von Projektförderungen wird zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)mit Etatantrag 67/24 zum Haushalt 2024/2025 Mittel in Höhe von für 36 T€ für 2024 und 39 T€ für 2025 eingestellt wurden. Insgesamt somit 75 T€ in der Produktgruppe 17.1 Wohnen, Gruppierung 71 Zuweisungen und Zuschüsse zur Verfügung stehen.
    • b)die nicht verbrauchten Mittel aus 2024 von 36 T€ nach 2025 übertragen wurden und diese unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Jahresabschluss durch den Magistrat stehen.
    • c)die Bewilligung der Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des Etatantrages erfolgt.
  3. Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen - wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Maßnahmen und Aktivitäten nach diesen Richtlinien zu bewilligen und zu fördern.

Begründung

A. Allgemeines

Frankfurt am Main ist gemäß der Mieterschutzverordnung des Landes Hessen vom 18. November 2020 ein angespannter Wohnungsmarkt und ein Gebiet, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Für Mietende ist die Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten entscheidend, um in diesem schwierigen Umfeld souverän zu agieren. Aufgrund der zivilrechtlichen Natur des Mietrechts gestaltet sich dies jedoch ohne fachliche Unterstützung oft als Herausforderung. Das bedeutet, dass bestehende Ansprüche und Pflichten direkt gegenüber der Vertragspartei geltend gemacht werden müssen. Die Verantwortung liegt somit vor allem bei den Mietenden, formale oder sachliche Mängel zu erkennen, diese zu rügen oder gegebenenfalls ihnen zu widersprechen. Dies betrifft unter anderem Mieterhöhungsverlangen, Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen oder die Kündigung eines Mietverhältnisses. Eine unmittelbare öffentlich-rechtliche Kontrolle oder Intervention ist vom Bundesgesetzgeber nicht vorgesehen. Da rund 80 % aller Haushalte in Frankfurt am Main zur Miete wohnen (Quelle: Zensus 2022), ist es das Ziel der Stadt Frankfurt am Main, über die Förderung von Projekten zur Verbesserung des juristischen Beratungsangebots für Mietende mit Wohnsitz in Frankfurt am Main die bestehende Beratungskulisse zu stärken. Dadurch sollen Mietende in Frankfurt am Main auch unter dem Druck des angespannten Wohnungsmarktes ihre Rechte und Pflichten besser kennen und wahrnehmen können. Durch die Förderung juristischer Beratungsangebote wird die Missbrauchsanfälligkeit auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt reduziert, indem Mietenden ein verbesserter Zugang zu qualifizierter Unterstützung bei der Prüfung beispielsweise von Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen oder Kündigungen zur Verfügung steht. Dies trägt zu einer stärkeren Transparenz und Fairness auf dem Wohnungsmarkt bei und stabilisiert die Mietverhältnisse nachhaltig.

B. Finanzielle Auswirkungen

Keine.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Die Richtlinien definieren ein transparentes und offenes Verfahren im Sinne des Etatantrags, das förderfähigen Organisationen die Möglichkeit bietet, Maßnahmen zur Verbesserung der juristischen Beratung im Bereich des Wohnraummietrechts für Mietende mit Wohnsitz in Frankfurt am Main zu beantragen. Es handelt sich um eine zeitlich befristete Projektförderung mit einer Obergrenze von 15.000 Euro pro Maßnahme, die sich an lokal tätige Organisationen richtet. Die Förderung kann von Vereinen beantragt werden, die ihren Sitz oder eine Geschäftsstelle sowie ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Frankfurt am Main haben und nachweisen können, dass sie juristische Beratungsleistungen für Mietende mit Wohnsitz in Frankfurt am Main anbieten. Darüber hinaus wurde vom Antragstext abweichend beschlossen, dass Maßnahmen zur allgemeinen Verbesserung des Beratungsangebots im Bereich des Wohnraummietrechts förderfähig sind. Die im ursprünglichen Antragstext erwähnte Prüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen stellt lediglich eine von vielen möglichen Themen im Kontext des Wohnraummietrechts dar. Eine Einschränkung der Förderung auf diesen spezifischen Bereich würde der Vielschichtigkeit der Fragestellungen in diesem Themenfeld nicht gerecht und wäre daher nicht zielführend. Neben der Prüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen umfasst das Wohnraummietrecht zahlreiche weitere Themen, wie z. B. Mieterhöhungsverlangen, Kündigungsschutz oder die Durchsetzung von Instandsetzungsansprüchen. Anträge können ab zwei Monaten nach Veröffentlichung der Förderrichtlinien im Amtsblatt gestellt werden. Damit erhalten antragsberechtigte Organisationen ausreichend Zeit, ihre Vorhaben zu planen und die Antragsunterlagen vorzubereiten. Die zweimonatige Vorlaufzeit ermöglicht es den Organisationen, qualifizierte und realistisch geplante Anträge einzureichen, was die Effektivität der Förderung erhöht.

D. Klimaschutz

Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der in Produktgruppe 17.01 Wohnen, Gr. 71 Zuweisungen und Zuschüsse zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 39
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 18
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 135 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke VOLT ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
AFD FRAKTION
Sitzung 42
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 9
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 135 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke VOLT ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
AFD FRAKTION
Sitzung 40
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU FDP AFD BFF-BIG
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 43
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU FDP AFD
Sitzung 43
Ältestenausschusses
TO I, TOP 4
Angenommen
1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU FDP BFF-BIG AFD ÖkoLinX-ELF
Sitzung 45
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 20
Angenommen
1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke VOLT FRAKTION Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
CDU FDP Gartenpartei AFD ÖkoLinX-ELF Stadtv. Yilmaz