Klinikum Höchst muss städtische bleiben
Vorlagentyp: NR LINKE.
Begründung
bleiben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Klinikum Frankfurt - Höchst bleibt rechtlich selbständig und in Trägerschaft der Stadt Frankfurt.
- Eine Überführung der Klinik in die Rechtsform eines Eigenbetriebes wird angestrebt.
- Eine Kooperation mit den benachbarten Kliniken, insbesondere auch mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises wird nachdrücklich unterstützt. Begründung: Das vorgelegte Konzept für einen Zusammenschluss mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises ist nicht schlüssig. Die erhofften Zusatzerträge aus einer "Erhöhung der Fallzahlen", einer "Erhöhung der Fallschwere" und "Right Coding" erscheinen kaum realistisch und entbehren jeder Grundlage. Sollte aber doch ein Potential für zusätzliche Einnahmen oder höhere Fallzahlen bestehen, so wären diese auch ohne Zusammenschluss realisierbar. Die chronische Unterfinanzierung von Krankenhäusern durch Bund und Land kann aber mit ziemlicher Sicherheit nicht durch diesen Klinik-Zusammenschluss kompensiert werden. Dazu wäre ein generelles Umdenken in Bezug auf das heute bestehende Finanzierungssystem der Krankenhäuser durch Fallpauschalen erforderlich. Der jetzt eingeschlagene Weg führt letzten Endes direkt in die Privatisierung der Krankenhäuser mit gravierenden Folgen für die Patienten. Sollte die Restrukturierung mit deutlichen Eingriffen in Kosten- sowie Erlösstrukturen nicht erfolgreich sein, bleibt nur die Veräußerung des Klinikums an einen privaten Betreiber. So formuliert es die schwarz-grüne Koalition selbst in ihrer Vorlage auf Seite drei. Dafür schafft der Konsortialvertrag die Rahmenbedingungen. Patientinnen und Patienten haben aber einen Anspruch auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung. Deshalb muss die Stadt Frankfurt das Klinikum in eigener Trägerschaft sichern und, wie in anderen Fällen der Daseinsvorsorge, mögliche Kosten übernehmen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 16.12.2015, NR 1338 Betreff: Klinikum Höchst muss städtische
bleiben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Das Klinikum Frankfurt - Höchst bleibt rechtlich
selbständig und in Trägerschaft der Stadt Frankfurt. 2. Eine Überführung der Klinik in die Rechtsform
eines Eigenbetriebes wird angestrebt. 3. Eine Kooperation mit den benachbarten Kliniken,
insbesondere auch mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises wird nachdrücklich
unterstützt. Begründung: Das vorgelegte Konzept für einen Zusammenschluss mit
den Kliniken des Main-Taunus-Kreises ist nicht schlüssig. Die erhofften Zusatzerträge aus einer
"Erhöhung der Fallzahlen", einer "Erhöhung der Fallschwere" und "Right Coding"
erscheinen kaum realistisch und entbehren jeder Grundlage. Sollte aber doch ein
Potential für zusätzliche Einnahmen oder höhere Fallzahlen bestehen, so wären
diese auch ohne Zusammenschluss realisierbar. Die chronische Unterfinanzierung von Krankenhäusern
durch Bund und Land kann aber mit ziemlicher Sicherheit nicht durch diesen
Klinik-Zusammenschluss kompensiert werden. Dazu wäre ein generelles Umdenken in
Bezug auf das heute bestehende Finanzierungssystem der Krankenhäuser durch
Fallpauschalen erforderlich. Der jetzt eingeschlagene Weg führt letzten Endes
direkt in die Privatisierung der Krankenhäuser mit gravierenden Folgen für die
Patienten. Sollte die
Restrukturierung mit deutlichen Eingriffen in Kosten- sowie Erlösstrukturen
nicht erfolgreich sein, bleibt nur die Veräußerung des Klinikums an einen
privaten Betreiber. So formuliert es die schwarz-grüne Koalition selbst in
ihrer Vorlage auf Seite drei. Dafür schafft der Konsortialvertrag die
Rahmenbedingungen.
Patientinnen und Patienten haben
aber einen Anspruch auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung. Deshalb muss
die Stadt Frankfurt das Klinikum in eigener Trägerschaft sichern und, wie in
anderen Fällen der Daseinsvorsorge, mögliche Kosten übernehmen. Antragsteller:
LINKE.
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Carmen
Thiele
Stadtv. Lothar Reininger
Stadtv. Luigi
Brillante
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Merve
Ayyildiz
Stadtv. Dr. Peter Gärtner Vertraulichkeit: Nein
Hauptvorlage:
Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 188
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 23.12.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 34
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1338 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und AGP (=
Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen
SPD, LINKE. und AGP (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen
SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und AGP (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (M 188 =
Ablehnung) Stv. Krebs (M 188 = Enthaltung)
47. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO I, TOP 6
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. 1. Die
Vorlage NR 1338 wird abgelehnt. 2. Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Wolter-Brandecker, Trinklein, Schenk, Pauli, auf der
Heide, David, Ross, Tafel-Stein und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker und
Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die
AGP zehn Minuten Redezeit an die LINKE.-Fraktion übertragen hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. zu 1.: Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF
gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, FDP
und BFF gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6612, 47. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 54