Klinikum Höchst muss städtische bleiben
Vorlagentyp: NR LINKE
Begründung
bleiben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Klinikum Frankfurt - Höchst bleibt rechtlich selbständig und in Trägerschaft der Stadt Frankfurt.
- Eine Überführung der Klinik in die Rechtsform eines Eigenbetriebes wird angestrebt.
- Eine Kooperation mit den benachbarten Kliniken, insbesondere auch mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises wird nachdrücklich unterstützt. Begründung: Das vorgelegte Konzept für einen Zusammenschluss mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises ist nicht schlüssig. Die erhofften Zusatzerträge aus einer "Erhöhung der Fallzahlen", einer "Erhöhung der Fallschwere" und "Right Coding" erscheinen kaum realistisch und entbehren jeder Grundlage. Sollte aber doch ein Potential für zusätzliche Einnahmen oder höhere Fallzahlen bestehen, so wären diese auch ohne Zusammenschluss realisierbar. Die chronische Unterfinanzierung von Krankenhäusern durch Bund und Land kann aber mit ziemlicher Sicherheit nicht durch diesen Klinik-Zusammenschluss kompensiert werden. Dazu wäre ein generelles Umdenken in Bezug auf das heute bestehende Finanzierungssystem der Krankenhäuser durch Fallpauschalen erforderlich. Der jetzt eingeschlagene Weg führt letzten Endes direkt in die Privatisierung der Krankenhäuser mit gravierenden Folgen für die Patienten. Sollte die Restrukturierung mit deutlichen Eingriffen in Kosten- sowie Erlösstrukturen nicht erfolgreich sein, bleibt nur die Veräußerung des Klinikums an einen privaten Betreiber. So formuliert es die schwarz-grüne Koalition selbst in ihrer Vorlage auf Seite drei. Dafür schafft der Konsortialvertrag die Rahmenbedingungen. Patientinnen und Patienten haben aber einen Anspruch auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung. Deshalb muss die Stadt Frankfurt das Klinikum in eigener Trägerschaft sichern und, wie in anderen Fällen der Daseinsvorsorge, mögliche Kosten übernehmen.
Inhalt
Antrag vom 16.12.2015, NR 1338
Betreff: Klinikum Höchst muss städtische bleiben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Klinikum Frankfurt - Höchst bleibt rechtlich selbständig und in Trägerschaft der Stadt Frankfurt.
- Eine Überführung der Klinik in die Rechtsform eines Eigenbetriebes wird angestrebt.
- Eine Kooperation mit den benachbarten Kliniken, insbesondere auch mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises wird nachdrücklich unterstützt. Begründung: Das vorgelegte Konzept für einen Zusammenschluss mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises ist nicht schlüssig. Die erhofften Zusatzerträge aus einer "Erhöhung der Fallzahlen", einer "Erhöhung der Fallschwere" und "Right Coding" erscheinen kaum realistisch und entbehren jeder Grundlage. Sollte aber doch ein Potential für zusätzliche Einnahmen oder höhere Fallzahlen bestehen, so wären diese auch ohne Zusammenschluss realisierbar. Die chronische Unterfinanzierung von Krankenhäusern durch Bund und Land kann aber mit ziemlicher Sicherheit nicht durch diesen Klinik-Zusammenschluss kompensiert werden. Dazu wäre ein generelles Umdenken in Bezug auf das heute bestehende Finanzierungssystem der Krankenhäuser durch Fallpauschalen erforderlich. Der jetzt eingeschlagene Weg führt letzten Endes direkt in die Privatisierung der Krankenhäuser mit gravierenden Folgen für die Patienten. Sollte die Restrukturierung mit deutlichen Eingriffen in Kosten- sowie Erlösstrukturen nicht erfolgreich sein, bleibt nur die Veräußerung des Klinikums an einen privaten Betreiber. So formuliert es die schwarz-grüne Koalition selbst in ihrer Vorlage auf Seite drei. Dafür schafft der Konsortialvertrag die Rahmenbedingungen. Patientinnen und Patienten haben aber einen Anspruch auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung. Deshalb muss die Stadt Frankfurt das Klinikum in eigener Trägerschaft sichern und, wie in anderen Fällen der Daseinsvorsorge, mögliche Kosten übernehmen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 188 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 23.12.2015
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
46
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 34
1. Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1338 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP
Ablehnung:
SPD Linke AGP BFF ÖkoLinX-ARL REP STV OCHS DR
Sitzung
47
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 6
1. Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. 1. Die Vorlage NR 1338 wird abgelehnt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Wolter-Brandecker, Trinklein, Schenk, Pauli, auf der Heide, David, Ross, Tafel-Stein und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker und Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die AGP zehn Minuten Redezeit an die LINKE.-Fraktion übertragen hat.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP
Ablehnung:
SPD Linke ÖkoLinX-ARL BFF
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