Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Der Einzelhandel ist die tragende Säule in der Nutzungsstruktur der städtischen Zentren und prägt in Kombination mit anderen Nutzungen das Bild und die Lebendigkeit der Frankfurter Innenstadt wie auch seiner Ortskerne in den Stadtteilen. Der Strukturwandel im Einzelhandel, aber auch der Wettbewerb unterschiedlicher Standorte innerhalb Frankfurts und der Region haben daher nicht nur Auswirkungen auf die Versorgungssituation jedes Einzelnen, sondern haben Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung der verschiedenen Stadträume. Jeder Euro im Portemonnaie kann nur einmal ausgegeben werden - das gilt für den privaten Konsum, aber auch für die baulichen Investitionen der Stadt Frankfurt. Aus diesem Grund ist die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung unabdingbar, um die Zukunftsperspektiven der zentralen Versorgungsbereiche zu bewahren und eine verbrauchernahe Versorgung zu gewährleisten.
B. Finanzielle Auswirkungen
Gesamtstädtische Konzepte zur positiven Lenkung des Einzelhandels in städtebaulich geeignete und gewünschte Bereiche sind aus rechtlicher Sicht die Voraussetzung für eine bauleitplanerische Beschränkung von Einzelhandelsvorhaben an unerwünschten Stellen im Stadtgebiet. Sie bieten eine verlässliche Grundlage für Investoren, Betreiber und öffentliche Akteure. Da solche Konzepte zur Entwicklung der Zentren sowohl eine aktuelle Datengrundlage als auch eine Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung benötigen, gibt es zur regelmäßigen Fortschreibung keine Alternative.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Mit dem Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2018 verdeutlicht die Stadt Frankfurt nach innen und außen ihren Planungswillen, um zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in die Zentren beizutragen. Er ist zwingende Voraussetzung für eine inhaltlich begründete und zielführende Bauleitplanung.