Einzelhandels- und Zentrenkonzept hier: Sicherung der Nahversorgung weiterentwickeln
Bericht
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 (M 203/20) am 04.03.2021, § 7287 als Planungsgrundlage im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen. Mit diesem Beschluss erfolgte die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes von 2011 (M 21/11), wobei die Ziele des Konzeptes grundsätzlich gleichgeblieben sind. Im Mittelpunkt stand neben der Lenkung des Einzelhandels an gewachsene zentrale Orte nun insbesondere die Stärkung der Nahversorgung im gesamten Frankfurter Stadtgebiet. 2024 hat das Stadtplanungsamt Frankfurt am Main ein Monitoring zur Frankfurter Einzelhandelsentwicklung in Auftrag gegeben. Dabei soll das Gutachten die Einzelhandelsentwicklung und das bestehende Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 überprüfen. Wie auch schon bei der letzten Fortschreibung soll ein wesentlicher Schwerpunkt auf die Nahversorgung im Frankfurter Stadtgebiet gelegt werden.