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Haushalt 2026 Boulderwand im Hafenpark finanzieren
Antrag vom 12.11.2025, OF 573/4 Betreff: Haushalt 2026 Boulderwand im Hafenpark finanzieren Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Errichtung einer Boulderwand im Hafenpark, die für fortgeschrittene Anfänger und avancierte Sportler*innen geeignet ist, mit einem Betrag von mindestens € 20.000.- (Produktbereich 22.09; Produktgruppe 22 Umwelt) zu unterstützen. Begründung: Der Ortsbeirat 4 hat mit Beschluss vom 19.08.2025 (OF 535/4) die Errichtung einer Boulderwand im Hafenpark einstimmig befürwortet. Nunmehr geht es um die Finanzierung des Projekts. Hier ist die Stadtverordnetenversammlung gefragt. Bei einem Ortstermin am 31.10.2025 fand zum Thema eine Zusammenkunft statt, bei dem mögliche konkrete Standorte sowie die technische Spezifikation für die Zielgruppen Kinder/Anfänger*innen und fortgeschrittene/avancierte Sportler*innen erörtert wurden. Es wurde dabei Installation von zwei getrennten Klettermöglichkeiten für die Zielgruppen befürwortet. Der vorliegende Antrag bezieht sich auf die Finanzierung für Fortgeschrittene und geübte Kletterer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 100 2025 Die Vorlage OF 573/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen
Anregung vom 15.04.2024, OA 454 entstanden aus Vorlage: OF 617/11 vom 15.04.2024 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Vorgang: B 112/24; NR 908/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Zwischenbescheid des Magistrats vom 28.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Um die Klimaziele 2035 für die Stadt Frankfurt zu erreichen, wird der Magistrat gebeten, mit der ABG FRANKFURT HOLDING und der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH ( NHW) Kontakt aufzunehmen, um für ihre Mieter umgehend a) Mieterstromangebote durch lokale Fotovoltaikanlagen zu machen. Die Anzahl der Fotovoltaikanlagen auf den Häusern der ABG und NHW sind drastisch zu erhöhen und die Vorteile an die Mieter weiterzugeben (sieben Cent ist die normale Vergütung für die Stromeinspeisung aus Fotovoltaikanlagen - die ABG verlangt derzeit 20 Cent von ihren Mietern); b) nicht öffentliche, objektbezogene Elektroauto-Ladepunkte an den Stellplätzen für die individuellen Mieter einzurichten. 2. Der Magistrat wird gebeten, auf Charge Point Operators (CPO) wie EnBW, Tesla oder Ionity etc. einzuwirken, damit diese für die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) kostenfrei acht Schnellladeparkplätze auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichten. Begründung: Im Bericht B 112 wird von der ABG berichtet, dass die Wohnungsbaugesellschaft die Option einer 80-prozentigen Förderung für Ladestationen versäumt habe, da diese bereits Ende 2022 ausgelaufen sei. Dies kann als ein grober wirtschaftlicher Fehler der Geschäftsleitung zum Schaden der ABG gewertet werden. Mietshäuser "müssen" zukünftig Ladepunkte haben, so werden diese attraktiver für die Bewohner, und das führt dazu, dass sich diese auch Elektroautos anschaffen. Klimaneutralität bis 2035 bedeutet dezentrale Energieversorgung auf allen Dächern. Nur wenn alle mitmachen besteht eine Chance, die Klimaziele für 2035 zu erreichen. Werden wir ohne die Ladepunkte und ohne Elektroautos die Klimaziele 2035 erreichen? Selbst die PBG hat es seit drei Jahren nicht geschafft, auf deren ungenutzten Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus am Autobahnende wenigstens acht kleine Schnellladeplätze "kostenfrei" bauen zu lassen. Die Angebote dazu lagen bereits vor - eine weitere für die Stadt Frankfurt nachteilige Entscheidung der ABG und eine erneute Entscheidung gegen die Klimaziele der Stadtregierung Frankfurts. Die Antworten der PBG in den Berichten des Magistrats zu den Anfragen wirken wie eine Farce. Betrachtet man die Antworten genauer, so sieht man, dass diese überhaupt nicht zum angesprochenen Thema passen. Der Eindruck entsteht, dass ein Praktikant die Beantwortung übernommen hat. Ein vermutlich vorgeschobenes Argument einer elektrischen Nichtverfügbarkeit der Leistung beim Park-and-ride-Parkhaus konnte bereits im Vorfeld durch eine Rückfrage bei der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) entkräftet werden. Warum wird das Geschäftsfeld E-Mobilität von der PBG nicht richtig erschlossen? Der Eindruck, dass die ABG kein ernsthaftes Interesse hat, die regenerativen Energien zu fördern und die Klimaziele 2035 zu erfüllen, verhärtet sich immer mehr. Was ist Mieterstrom? Der Vermieter, hier die ABG, baut eine Fotovoltaikanlage auf sein Haus und die Mieter bekommen diesen Strom vergünstigt von der ABG verkauft. In der Regel bekommt der Vermieter 20 Cent vom Mieter, anstelle der sieben Cent für die Einspeisung ins Netz. Ein äußerst lukratives Geschäft. Der Vorteil ist, dass sich die Anlagenkosten bis zu dreimal so schnell und schon in wenigen Jahren amortisiert haben, die weiteren 20 Jahre sind dann quasi aufwandsfreie Reinerträge. Es geht sogar noch schneller, wenn man zusätzliche Ladepunkte hat (abschließbare Steckdosen reichen dabei schon aus). Auch die sehr hoch angesetzte Förderung für Wallboxen (fast 100 Prozent) wurde von der ABG bisher leider völlig "verschlafen". Das Angebot der ABG ist, dass ein Mieter sich melden könne und man dann prüfen würde, ob es dargestellt werden kann, am gemieteten Stellplatz auf Kosten des Mieters eine Ladeinfrastruktur herzustellen. Dies klingt, wenn man die Kundenorientierung der ABG kennt, wie ein Witz. Die ABG hat in Mieterumfragen im Quartier Fechenheim auf dem letzten Platz, sogar hinter der Vonovia, abgeschlossen. Es hätten die beschriebenen Angebote für Mieter der ABG längst fast kostenneutral und gewinnbringend umgesetzt werden können. Diese Angebote sollten nun wenigstens durch die letzte verbliebene Möglichkeit der Bundesregierung in einer Mieterstromlösung umgesetzt werden. Ganz besonders, weil die Fotovoltaikanlagenpreise seit einem Jahr um etwa 50 Prozent gefallen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.05.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 454 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4777, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024 § 5334, 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.11.2024 Aktenzeichen: 61-0
Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2463 entstanden aus Vorlage: OF 149/16 vom 13.11.2017 Betreff: Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, um in Zusammenarbeit mit dem Islamischen Informations- und Serviceleistungen e. V. (IIS) einen Grundstückstausch für die von diesem erst kürzlich erworbene Liegenschaft Bessemerstraße 7 herbeizuführen. In eine solche Untersuchung soll auch das kürzlich von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossene interkommunale Gewerbegebiet am Roten Graben zwischen Frankfurt-Fechenheim und Maintal im Hinblick darauf einbezogen werden, inwieweit dort dem Moscheeverein ein geeignetes Tauschgrundstück angeboten werden kann, das sowohl über die gewünschte bebaubare Fläche sowie Parkmöglichkeiten für etwa 200 Kraftfahrzeuge verfügt. Soweit der Magistrat über andere entsprechend große Grundstücke mit ausreichend darstellbaren Parkplätzen verfügt, sollen auch diese einer Prüfung unterzogen werden. Begründung: Nachdem der IIS e. V. laut eigenen Aussagen mit jeweils durchschnittlich 450 Besuchern zu den regelmäßigen Freitagsgebeten und während des Fastenmonats Ramadan sowie den weiteren islamischen Feiertagen rechnet, wird die schmale Bessemerstraße mitsamt der umliegenden Wohnbebauung voraussichtlich an mindestens 80 Tagen im Jahr mit Großveranstaltungen erheblich belastet. Hinzu kommt noch die regelmäßige, tägliche Besucherfrequenz aufgrund von Seminaren, sonstigen Veranstaltungen sowie den üblichen kulturellen Aktivitäten einer Moscheegemeinde. Weder ist das vom IIS e. V. erworbene Grundstück mit seiner Größe von etwa 2.000 Quadratmetern für den vom Moscheeverein angestrebten Nutzungsumfang geeignet noch kann die beengte Bessemerstraße den Verkehrsfluss der Besucherinnen und Besucher aufnehmen (An- und Abfahrt mit dem Pkw). Auch stehen keine ausreichenden Parkmöglichkeiten im ohnehin bereits stark frequentierten Viertel zwischen Hessen-Center, Borsigallee und dem Autobahnende A 66 sowie dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße zur Verfügung. Und dies trotz des bewirtschafteten Parkraums der umliegenden Lebensmittel- und Discountermärkte sowie des Hessen-Centers. Unabhängig von der Verkehrsproblematik ist die Beeinträchtigung der direkt angrenzenden, hoch verdichteten Wohnbebauung (Bücher-Areal) durch die aus dem Moscheebetrieb resultierende Lärmbelastung (alleine im Fastenmonat Ramadan 30 Tage am Stück nach Sonnenuntergang, im Juni ab ca. 21:30 Uhr) nicht verhältnismäßig und kann den umliegenden Anwohnern daher unmöglich zugemutet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 637
Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am HessenCenter
Anregung vom 28.11.2017, OA 205 entstanden aus Vorlage: OF 147/16 vom 11.11.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center Vorgang: OA 14/16 OBR 16; ST 1396/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten bezüglich der U-Bahn-Endhaltestelle in Bergen-Enkheim insoweit erweitern zu lassen, dass der zu erwartende Moscheebetrieb in der Bessemerstraße 7 und der damit zu erwartende Besucherstrom in diesem Bereich und auch nördlich der Borsigallee von durchschnittlich 400 Gläubigen an Gebetstagen mit aufgenommen wird. Begründung: Die deutschsprachige Gemeinde erwartet nach eigenen Angaben freitags zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr circa 400 Gläubige, die aus der gesamten Rhein-Main-Region kommen und größtenteils nicht mit dem ÖPNV zur Bessemerstraße anreisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 31.05.2016, OA 14 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1396 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 753 Antrag vom 16.05.2018, OF 181/16 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2169, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 Aktenzeichen: 61 00
Eingeschränktes Halteverbot zwischen REWE und Bessemerstraße in der VictorSlotoschStraße
Antrag vom 09.10.2017, OF 142/16 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot zwischen REWE und Bessemerstraße in der Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten das eingeschränkte Halteverbot zwischen REWE und Bessemerstraße auf die Werktage von Montag bis Samstag zu beschränken und an Sonntagen vor dem dort befindlichen Wohnhaus das Parken zu erlauben. Begründung: Es gibt keinen Grund, warum Besucher der Bewohner dieses Hauses auch sonntags einen entfernten Parkplatz suchen sollten, wenn die Parkplätze direkt vorm Haus leer bleiben, weil kein Publikumsverkehr stattfindet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 142/16 unter Einbeziehung der Marktstraße tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Anbringen eines Verkehrsspiegels Ausfahrt Bessemerstraße/Victor-Slotosch-Straße
Antrag vom 17.10.2016, OF 68/16 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels Ausfahrt Bessemerstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Ausfahrt Bessemerstraße in die Victor-Slotosch-Straße ein Verkehrsspiegel angebracht wird. Begründung: Bei der Ausfahrt aus der Bessemerstrasse in die Victor-Slotosch-Strasse Richtung Vilbeler Landstrasse kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, da der von links kommende Verkehr durch das zu dichte Parken an der Ausfahrt nicht rechtzeitig eingesehen werden kann. Ein Verkehrsspiegel wie an allen anderen Ausfahrten auf die Victor-Slotosch-Strasse verspricht Abhilfe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 68/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE und CDU gegen SPD, GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)
Förderung des Wohnens im Bereich zwischen Victor-Slotosch-Straße, Vilbeler Landstraße, Borsigallee und Röntgenstraße
Antrag vom 16.11.2015, OF 345/16 Betreff: Förderung des Wohnens im Bereich zwischen Victor-Slotosch-Straße, Vilbeler Landstraße, Borsigallee und Röntgenstraße Prolog: Wohnraum in Frankfurt am Main ist knapp und teuer. Nachdem -entgegen zurückliegender Prognosen- Frankfurt stark wächst, werden selbst vor Jahren nicht weiterverfolgte Neubaugebiete teils gegen erhebliche Widerstände wieder ins Gleis gesetzt. Wohnen ist als eines der wichtigsten Themen längst zurückgekehrt auf die politische Agenda. Auch in Bergen-Enkheim ist nach dem Bezug des Neubaugebietes Leuchte kein weiteres Areal mehr vorhanden, das in der Fläche beplant werden könnte, um dem Wohndruck zu begegnen. Gewerbeflächen stellen das Rückgrat dar für den Wohlstand Frankfurts, damit auch der Region, Hessens und der Republik. Doch unser Gewerbegebiet in Enkheim hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt und auch einen anderen Weg genommen als das direkt anschließende Areal in Seckbach und Fechenheim-Nord. Wir teilen die Schwierigkeit, dass produzierendes Gewerbe verschwunden ist und viele Areale zwischen Kümmernutzung und Leerstand schwanken. Jedoch hat sich auf dem Gelände der ehemaligen Eisengießerei Slotosch das Wohnen einen festen Platz erobert, nebenan sind auf den Flächen Discountermärkte empor gewachsen, Getränkemärkte, Reinigung und Fitnessstudios. Neben einer Kinderbetreuungseinrichtung in der Bessemerstraße sprechen auch die hervorragende Erschließung mit U-Bahn und Bus, die fußläufige Erreichbarkeit Enkheims wie des Hessencenters, sowie die gut mit dem Wohnen zu vereinbarende verbliebene gewerbliche Nutzung dafür, dem Wohnen hier eine verstärkte Rolle zukommen zu lassen. Antrag: Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine Vorplanungen fortsetzend - In einem Teil-Areal des Gewerbegebietes Enkheim, das begrenzt werden soll von der Vilbeler Landstraße, Victor-Slotosch-Str., der Borsigallee und der Roentgenstraße, Möglichkeiten zu eröffnen, unkompliziert leerstehenden Gewerberaum zu Wohnzwecken umzuwidmen, sei es durch Abriss und Neubau, sei es durch Umwandlung des angejahrten Gewerberaumes in Wohnungen, wo dies möglich erscheint und gewünscht wird. Ansässiges Gewerbe im genannten Areal bleibt selbstverständlich davon unberührt und es bleibt auch ungehindert möglich, weiterhin Gewerbebetriebe auf den geeigneten Flächen anzusiedeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 345/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 341/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4196 entstanden aus Vorlage: OF 314/16 vom 19.05.2015 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße Vorgang: ST 571/15 Der Magistrat wird gebeten, die mit der Stellungnahme ST 571 zugesagte Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße nicht erst bei einer zukünftigen grundhaften Erneuerung der Victor-Slotosch-Straße einzurichten, sondern sofort. Gegebenenfalls ist die Querungshilfe auf die Fahrbahn aufzuschrauben. Zudem sollte die vorhandene 30 km/h-Beschränkung beidseitig bis zum Kreisel ausgedehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1303 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer Parkscheibenregelung in der Victor-Slotosch-Straße
Anregung vom 28.04.2015, OA 624 entstanden aus Vorlage: OF 306/16 vom 12.04.2015 Betreff: Einrichtung einer Parkscheibenregelung in der Victor-Slotosch-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der südlichen Seite der Victor-Slotosch-Straße, ab Bessemerstraße in Fahrtrichtung bis zur Grenze des Ortsbezirkes Bergen-Enkheim, eine Parkscheibenregelung von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit zwei Stunden Parkzeit einzurichten. Begründung: Wegen der Endstation der Linien U 4 und U 7 entsteht ein immer größer werdender Pendlerparkdruck in den umliegenden Straßen. Die in der Victor-Slotosch-Straße ansässigen Gewerbetreibenden und Firmen klagen über das sehr große Parkproblem, da täglich von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Pendlerfahrzeuge alles zuparken und die Kunden der Gewerbetreibenden und Firmen sich somit anders orientieren müssen. Auch muss berücksichtigt werden, dass die hier ansässigen Gewerbetreibenden und Firmen Gewerbesteuerzahler der Stadt Frankfurt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 317 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.05.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.06.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 624 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 16 am 12.01.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5963, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Querungshilfe/Fußgängerübergang in der Victor-Slotosch-Straße 5e/5f
Antrag vom 27.04.2015, OF 311/16 Betreff: Querungshilfe/Fußgängerübergang in der Victor-Slotosch-Straße 5e/5f Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, die mit der ST 571 angekündigte Querungshilfe nicht erst bei der grundhaften Erneuerung der Victor-Slotoschstraße einzurichten, sondern über die stark befahrene Straße zwischen den Häusern 5 e und 5 f der großen Wohnanlage "An der alten Gießerei" schnellstmöglich eine(n) Querungshilfe/Fußgängerüberweg mit Mittelinsel und Zebrastreifen zu den neuen Ladengeschäften dm-Drogerie-Markt und Takko und den neuen Wohnhäusern daneben analog dem Fußgängerübergang zwischen dem Aldi- und dem Rewemarkt, anzulegen. Die 30 km-Zone ist dementsprechend auch Richtung Osten vorzuverlegen. Begründung: Das Unterzentrum an der Victor-Slotosch-Straße wird sehr stark frequentiert und die Straße ist bis in den späten Abend sehr stark befahren. Mit den beiden neuen Einzelhandelsgeschäften dm-Drogeriemarkt und Takko-Bekleidungsmarkt, die auch von den direkten Anliegern des gegen-überliegenden Wohngebietes zu Fuß aufgesucht werden, hat sich der Querungsverkehr über die gefährliche, auf Seiten der Wohnbebauung zugeparkte, Straße stark erhöht. Der Magistrat wird deshalb gebeten, schnellstmöglich einen Zebrastreifen mit Mittelinsel anzulegen, da niemand erst über die Bessemerstraße bis zum Rewe laufen wird, um dann auf der anderen Straßenseite zurückzugehen, andererseits jetzt Fußgänger zwischen den parkenden Autos sehr schlecht zu sehen sind. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wurde zurückgezogen.
Einrichtung einer Querungshilfe zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße
Anregung vom 09.09.2014, OA 549 entstanden aus Vorlage: OF 258/16 vom 17.08.2014 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Victor-Slotosch-Straße im Bereich zwischen der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße eine Querungshilfe anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1515 Antrag vom 12.04.2015, OF 302/16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.10.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 549 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5134, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.10.2014 Aktenzeichen: 66 2
Fußgängerübergang in der Victor-Slotosch-Straße 5e/5f
Antrag vom 23.01.2014, OF 220/16 Betreff: Fußgängerübergang in der Victor-Slotosch-Straße 5e/5f Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, über die stark befahrene Victor-Slotoschstraße zwischen den Häusern 5 e und 5 f der großen Wohnanlage "An der alten Gießerei" einen Fußgängerüberweg mit Mittelinsel und Zebrastreifen zu den neuen Ladengeschäften dm-Drogerie-Markt und Takko, analog dem Fußgängerübergang zwischen dem Aldi- und dem Rewemarkt, anzulegen. Die 30 km-Zone ist dementsprechend auch Richtung Osten vorzuverlegen. Begründung: Das Unterzentrum an der Victor-Slotosch-Straße wird stark frequentiert und die Straße ist bis in den späten Abend sehr stark befahren. Mit den beiden neuen Einzelhandelsgeschäften dm-Drogeriemarkt und Takko-Bekleidungsmarkt, die auch von den direkten Anliegern des gegen-überliegenden Wohngebietes zu Fuß aufgesucht werden, hat sich der Querungsverkehr über die gefährliche, auf Seiten der Wohnbebauung zugeparkte, Straße stark erhöht. Der Magistrat wird deshalb gebeten, schnellstmöglich einen Zebrastreifen mit Mittelinsel anzulegen, da niemand erst über die Bessemerstraße bis zum Rewe laufen wird, um dann auf der anderen Straßenseite zurückzugehen, andererseits jetzt Fußgänger zwischen den parkenden Autos sehr schlecht zu sehen sind. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 11.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 220/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und WBE gegen GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Straßenbeleuchtung in der Volkshaus- und Bessemerstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2013, OM 1821 entstanden aus Vorlage: OF 157/16 vom 31.12.2012 Betreff: Straßenbeleuchtung in der Volkshaus- und Bessemerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Volkshaus- und Bessemerstraße schnellstmöglich alle alten (runden) Straßenlaternen gegen moderne, ausreichend helle Peitschenleuchten auszutauschen, da die alten Laternen den Straßenraum in keinster Weise mehr ausreichend beleuchten. Begründung: Volkshaus- und Bessemerstraße sind fußläufige Erschließungsstraßen von den U-Bahn-Haltestellen in das neue große Wohngebiet um die "Alte Gießerei" zwischen Borsigallee und Victor-Slotosch-Straße. In beiden Straßen sind zum Teil noch die alten, wenig effizienten runden Laternen aus den 70er-Jahren installiert. Zum Teil wurden aber auch schon neue Peitschenleuchten gesetzt. Die alten Laternen sind keinesfalls mehr für die Beleuchtung ausreichend, zumal viele Menschen sich zunehmend unsicher fühlen und jetzt sehr viel mehr Menschen die Straßen auch bei Dunkelheit von der U-Bahn zu ihren Wohnungen nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 552 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1452 Aktenzeichen: 91 52
Durchgehend Tempo 30 ab dem Kreisel in der Victor-Slotosch-Straße
Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1604 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 09.09.2012 Betreff: Durchgehend Tempo 30 ab dem Kreisel in der Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Victor-Slotosch-Straße zwischen der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße Tempo 30 einzurichten. Begründung: Maßgeblich wegen der zahlreichen Einfahrten und Verkehrsüberwege im Bereich der Discountermärkte wurde vor einiger Zeit Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße eingeführt. Nun, nachdem der Kreisel fertiggestellt ist, fällt auf, dass die ersten rund 100 Meter der Straße nicht entsprechend ausgeschildert sind, obwohl hier die meisten Menschen wohnen. Dies sollte unbürokratisch noch nachgeholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 33 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 1
Markierungen in der Victor-Slotosch-Straße im Einmündungsbereich Bessemerstraße
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2009, OM 2964 entstanden aus Vorlage: OF 403/16 vom 21.01.2009 Betreff: Markierungen in der Victor-Slotosch-Straße im Einmündungsbereich Bessemerstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Victor-Slotosch-Straße beidseitig der Einmündung Bessemerstraße Markierungen und Beschilderungen anzubringen, die das Halten mindestens fünf Meter in jeder Richtung verbietet und verhindert. Begründung: Die Sicht beim Ausfahren aus der Bessemerstraße in die vorfahrtsberechtigte Victor-Slotosch-Straße wird häufig durch bis an die Ecke parkende Fahrzeuge eingeschränkt. Aus der Bessemerstraße kommende Fahrzeuge müssen sich deshalb weit in den fließenden Verkehr hineintasten, um eine bessere Sicht zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2009, ST 713 Aktenzeichen: 66 7
Ideen
Mehr Mülleimer in Bergen-Enkheim
Meine idee ist das man in der nähe der Straßen Bessemerstraße, an der alten Gießerei und am waldacker mehr Mülleimer aufstellt
Tempolimit+Blitzer Borsigallee in der Höhe eines Kindergartens
In der Bessemerstraße Ecke Borsigallee befindet sich ein Kindergarten. Der ein und Ausgang ist in der Bessemerstraße allerdings ist die Borsigallee nicht weit. Hier sollte ein Tempolimit 30 eingeführt werden, auch da hier vermehrt, besonders in der Sommerzeit, geheizt wird. Die Ampel an der U-Bahn Station Enkheim (stadteinwärts) wird gerne als Startsignal verwendet, auch für Rennen. Um das Tempolimit durchzusetzen wäre m. E. ein Blitzer notwendig.
Prüfung einer Verzweigung der U7 nach Fechenheim
Die Anbindung des östlichsten Frankfurter Stadtteils Fechenheim an den öffentlichen Personennahverkehr ist verbesserungsfähig. Zwar hat man mit der Straßenbahnlinie 11 eine Anbindung an die Innenstadt und den Hauptbahnhof, aber Fahrtzeiten von über 25 Minuten zum Bahnhof machen die Bahn nicht gerade attraktiv. Die geplante nordmainische S-Bahn wird sicher auch nicht kurzfristig realisiert - und dann wird sie an einem Ort halten, der im Gewerbegebiet liegt und für die Menschen aus Fechenheim wie auch für Pendler nicht attraktiv ist (eine Busanbindung mit Umsteigezeiten und vielen Haltestellen macht die Verbindung wiederum nicht attraktiv). Der Ortsbeirat 11 hat - meines Wissens ohne eine detaillierte Antwort zu erhalten - zu Beginn des Jahres angefragt, ob eine Verzweigung der U4/U7 von der Strecke nach Enkheim durch die Wächtersbacher Straße, den künftigen S-Bahn-Halt nach Fechenheim (Süd-West) durch einen aktuellen Grundstücksverkauf behindert würde. Dies ist eine Option, die man einmal ernsthaft prüfen sollte. Im Westen Fechenheims ist die Neuordnung eines Grünzugs mittelfristig geplant - und bei dieser Gelegenheit könnte man die dort vorgesehene Trasse für den Nahverkehr zur Dieburger Straße realisieren. Eine derartige Lösung hätte mehrere Vorzüge: - Die Anbindung an die S-Bahn-Haltestelle erschließt diese durch eine schnelle Verbindung in die westlichen Wohngebiete von Fechenheim. - Die Fahrtzeiten in die Innenstadt (Hauptwache/Konstablerwache) verkürzen sich um ca. 8 Minuten gegenüber der Straßenbahn. - Wenn das ehemalige Neckermann-Gelände längerfristig nicht (voll) ausgenutzt wird, könnte man z.B. auf dem alten Neckermann-Parkplatz ein P&R-Parkhaus zur Entlastung des überfüllten Parkhauses an der Borsigallee mit attraktiver Anbindung an die Innenstadt schaffen. - Die südwestlichen Teile Fechenheims werden endlich besser an den ÖPNV angebunden. - Ein Haltepunkt in der Wächtersbacher Straße würde zumindest ein wenig Erschließungswirkung für Fechenheim-Nord entfalten. In diesem Fall genügt es nicht, z.B. auf die Auslastung der derzeitigen Buslinie 44 zu schauen und zu konstatieren, dass für eine derartige Verbindung kaum Bedarf existiert. Eine sorgfältige Prüfung sollte das ganze künftige Netz umfassen. Außerdem ist eine solche Linie nicht als Ersatz für die Straßenbahnlinie 11 gedacht, sondern als Ergänzung, denn eine Erschließung der Hanauer Landstraße ist ja weiterhin notwendig. Die Verlagerung von Verkehr (sowohl Straßenbahn als auch MIV durch Pendler auf der Hanauer Landstraße) auf die U-Bahn könnte die Hanauer Landstraße entsprechend entlasten.