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Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2025, OF 1352/6 Betreff: Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorplanung für ein Ersatzbauwerk für die abgerissene Omegabrücke in Griesheim zu einem entscheidungsreifen Stand zu bringen und bis zum 31. März 2026 vorzustellen. Begründung: Für das Erleben des Stadtteils Griesheim als ein Stadtteil sind gute und mehrfache Querungsmöglichkeiten der Bahnlinie notwendig, um die trennende Wirkung einer durchquerenden Bahnlinie minimal zu halten. Daher wurden bereits beim Bau der Bahnlinie zwei Bahnübergänge errichtet. Der Bahnübergang an der Alte Falterstraße zur Waldschulstraße wurde bereits 1973 durch die Omegabrücke und eine Unterführung für Fußgänger ersetzt. Somit gab es seit mehr als 50 Jahren drei Querungsmöglichkeiten im Bereich der geschlossenen Bebauung Griesheim und eine weitere im östlichen Bereich entlang der BAB A5. Mit dem Wegfall der Omegabrücke ist die weitaus wichtigste Querungsmöglichkeit weggefallen. Auch Buslinien können den optimalen und am Bedarf ausgerichteten Streckenverlauf nicht mehr fahren. Das gilt auch für Wirtschaftsverkehr zu den Gewerbetreibenden im Teil südlich der Bahnlinie. Schnell, innerhalb von knapp 2 Woche, erfolgte nur der Abriss der Omegabrücke. Allein für die Klärung, ob ein Ersatzbauwerk etwa an gleicher Stelle oder woanders erreichtet werden solle, wurden rund 14 Monate verbraucht, ohne dass nachvollziehbar ist, warum die Findung von Kriterien und die Entscheidung für den bewährten Standort so viel Zeit benötigt. Nachdem die Entscheidung für den bisherigen Standort gefallen war, hat der Ortsbeirat im November 2024 entschieden, dass die beiden Varianten Unterführung und Brücke planerisch parallel vorbereitet werden, um in Kenntnis der Kosten und Dauer entscheiden zu können. Leider sind bislang keine Kosten und Bauzeiten vorgelegt worden. Bevor nicht entschieden ist, ob eine Brücke oder eine Unterführung gebaut werden wird, können die Arbeiten zur weiteren Planung und zum Genehmigungsverfahren nicht fortgesetzt werden. Daher ist es nun angesagt, die Zeit zu nutzen, damit keine unnötigen Verzögerungen auftreten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
Weiter lesenGriesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7508 entstanden aus Vorlage: OF 1306/6 vom 05.10.2025 Betreff: Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass 1. Baustellen im Straßenbereich den Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig bekannt gegeben werden; 2. der Ortsbeirat rechtzeitig über stattfindende Baustellen im Straßenbereich informiert wird; 3. die Veröffentlichungen auf mainziel.de mit den tatsächlichen Baustellen in Einklang sind und die Auflistung der Baustellen nach Stadtteilen sortiert abrufbar und die Informationen auch zu Umleitungen, die dadurch entstehen, klar dargestellt sind; 4. die Bautrupps verpflichtet werden, angekündigte Baustellen entsprechend der Ankündigung zu bearbeiten und zeitnah abzuschließen; 5. die Bautrupps/Baufirmen aufgefordert werden, bei Nichteinhaltung des Starttermins der angekündigten Bautätigkeiten im öffentlichen Straßenraum umgehend das zuständige Amt darüber in Kenntnis setzen, damit die Bürger entsprechend informiert werden können. Begründung: Zurzeit finden sehr viele Bauvorhaben im öffentlichen Straßenraum statt, die aufgrund von Sanierungen oder der Neuverlegung von Rohren und Leitungen notwendig sind und deren Planung bei vielen Bauvorhaben auch lange Zeit in Anspruch nimmt, bis sie endlich umgesetzt werden können. Diese notwendigen Sanierungen, neuen Verlegungen von Leitungen und Rohren etc. als auch die akuten Baustellen treffen gerade aufeinander. Ständig neue oder wechselnde Baustellen erschweren das alltägliche Leben. Über viele Baustellen gibt es Informationen, sei es, dass die Planungen dem Ortsbeirat vorgestellt werden oder eine entsprechende Bürgerinformation stattfindet. Jedoch erleben die Bürgerinnen und Bürger - gerade in Griesheim -, dass Baustellen donnerstags oder in der Wochenendausgabe der Tageszeitungen kurzfristig bekannt gegeben werden, jedoch auf mainziel.de nicht oder unzureichend zu finden sind. Baustellen werden zwar angekündigt, aber die Baumaßnahmen beginnen nicht oder Baustellen werden plötzlich ohne ausreichende und rechtzeitige Information an die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet und es wird mit den Bauarbeiten umgehend begonnen. Über Umleitungsmaßnahmen wird nicht oder nur unzureichend berichtet. Es könnten noch viele weitere Baustellen genannt werden, die gerade in Griesheim-Nord anstehen. Beispielhaft kann an dieser Stelle Folgendes genannt werden: 1. Die Einrichtung der Baustelle Elektronstraße zwischen Autogenstraße und Fabriciusstraße wurde für Montag, den 22.09.2025, kurzfristig in der Zeitung angekündigt, aber bis heute nicht begonnen: 2. Die Baustelle Zum Linnegraben wurde eingerichtet und vollzogen, jedoch gab es überhaupt keine Information an die Bevölkerung: 3. Die Vollsperrung der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße und die Umleitung vom 06.10.2025 bis zum 08.10.2025 wurden im Höchster Kreisblatt vom 04.10.2025 veröffentlicht. Auf mainziel.de gab es keine Information, was mit dem Straßenbahnverkehr auf der Strecke geschieht (zu finden auf mainziel.de unter "Mainzer Landstraße 409"-Gallus). Um die Akzeptanz der vielen Einschränkungen zu erreichen, muss man die Menschen mitnehmen. Dazu zählt eine gute und korrekte Information sowie eine gut gepflegte mainziel.de-Seite, die übersichtlich und verständlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der Bahnlinie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7507 entstanden aus Vorlage: OF 1305/6 vom 05.10.2025 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der Bahnlinie Bei der Informationsveranstaltung des Mobilitätsdezernats am 24.09.2025 in Griesheim wurde neben den anstehenden Bauvorhaben auch eine wesentliche Veränderung der Verkehrsführung im Bereich südlich der Bahnlinie vorgestellt, die das Ziel habe, die Belastungen und das verkehrswidrige Verhalten der Autofahrer zu unterbinden. Schon während der Veranstaltung wurde kritisiert, dass die ins Auge gefasste Änderung lediglich zu einer Verlagerung des Rückstaus von derzeit Richtung Mainzer Landstraße in Richtung Stroofstraße/Alt-Griesheim führen wird und ein weiterer Rückstau in der Autogenstraße zu erwarten sei. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Hartmannsweilerstraße, Linkstraße und Fabriciusstraße, welche nun zusätzlich über die Straße Alt-Griesheim fahren müssten, verursachen zusätzlichen Verkehr auf der Straße Alt-Griesheim, da diese bereits ein hohes Aufkommen u. a. auch durch Lkws der Firmen im Griesheimer Stadtweg oder den öffentlichen Nahverkehr aufweist. Auch in dieser Straße wäre daher mit Rückstaus zu rechnen. Auch für die Straße Auf der Beun ist eine erhebliche Zunahme des Verkehrs zu erwarten. Sicherlich ist der Wegfall der Omegabrücke durch kein Verkehrskonzept auch nur annähernd zu kompensieren. Es muss aber sichergestellt sein, dass ein Verkehrskonzept, das die über Jahrzehnte entstandenen Verkehrswege grundlegend verändert, auch tatsächlich eine Verbesserung darstellen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. eine Stellplatzbilanz und eine Engpassanalyse für die Straße Auf der Beun und die übrigen Straßen mit veränderter Verkehrsführung zu erstellen und vorzulegen; 2. eine Simulation/Abschätzung des zusätzlichen Verkehrs am Knoten Alt-Griesheim/Elektronstraße/Stroofstraße sowie der Kreuzung Autogenstraße/Elektronstraße vor und nach der Änderung zu erstellen und darüber zu berichten; 3. eine Testphase mit Monitoring (acht bis zwölf Wochen) und klaren Kriterien (Rückstau, Zufahrtszeiten, Stellplatzdruck, Beschwerden) durchzuführen, das Ergebnis umgehend dem Ortsbeirat vorzustellen und notwendige Korrekturen sofort vorzunehmen; 4. eine frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner vorzunehmen und transparent sicherzustellen, dass Anregungen der Bevölkerung bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im Quartier
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7509 entstanden aus Vorlage: OF 1307/6 vom 04.10.2025 Betreff: Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im Quartier Aus der Bürger*innenschaft, der lokalen Gastronomie und dem Einzelhandel wird der dringende Wunsch geäußert, die Fahrradabstellmöglichkeiten im Quartier zu verbessern. Der Anteil der Radfahrenden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, was die Notwendigkeit sicherer und ausreichender Abstellplätze unterstreicht. Gute Fahrradabstellmöglichkeiten sind ein zentraler Bestandteil einer modernen und nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie fördern den Umstieg auf den umweltfreundlichen Individualverkehr, entlasten den motorisierten Verkehr und stärken die Attraktivität des Stadtteils - insbesondere für Gastronomie und Einzelhandel. Konkrete Standorte für zusätzliche Radbügel wären die Folgenden: 1. Alte Falterstraße auf Höhe der Hausnummer 16 - Platz vorhanden vor dem DRK-Kleiderladen "Kreuz & Quer" - Anbringung von drei Radbügeln (siehe Bild 1) 2. Waldschulstraße auf Höhe der Hausnummer 43a - Platz vorhanden vor der Ahorn-Apotheke - Anbringung von zwei Radbügeln (siehe Bild 2) Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an den genannten Standorten in der Alten Falterstraße (Höhe Hausnummer 16) und Waldschulstraße (Höhe Hausnummer 43a) zusätzliche Radbügel zu montieren, um den gestiegenen Bedarf zu decken und die Fahrradfreundlichkeit des Quartiers nachhaltig zu verbessern. Begründung: Bild 1 (Alte Falterstraße, Höhe Hausnummer 16 vor dem DRK-Kleiderladen "Kreuz & Quer") Bild 2 (Waldschulstraße, Höhe Hausnummer 43a vor der Ahorn-Apotheke) Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Ortstafel nach Griesheim-Süd an der B 40
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7277 entstanden aus Vorlage: OF 1264/6 vom 25.07.2025 Betreff: Ortstafel nach Griesheim-Süd an der B 40 Der Magistrat wird gebeten, mit Hessen Mobil dringend in Kontakt zu treten und die neuen Schilder auf der B 40/40a dahin gehend zu ergänzen, dass nach der erfolgten Berichtigung von "Industriepark Griesheim" in "Frankfurt Westside" noch der Hinweis "Griesheim Süd" auf der Ortstafel ergänzt oder umgehend eine zusätzliche entsprechende Ortstafel (Verkehrszeichen 310) mit dem Abbiegehinweis angebracht wird. Begründung: Bisher gab es auf den Ortstafeln der B 40 ein Hinweisschild nach Nied und immerhin auch zum Industriepark Griesheim. Nun wurde das Schild geändert und "Industriepark Griesheim" gegen "Frankfurt Westside" ausgetauscht. Ein Hinweis auf Griesheim ist dadurch gänzlich entfallen. Durch den Abriss der Omegabrücke hat Griesheim-Süd jedoch nur noch den Übergang von Griesheim-Mitte über die bahnbeschrankte Elektronstraße, was täglich zum Teil zu sehr großen Rückstaus, Behinderungen und gefährlichen Situationen führt. Einsatzfahrzeuge haben kein oder nur ein erschwertes Durchkommen. Nach der offiziellen Beschilderung ist Griesheim und damit auch Griesheim-Süd nur über die Elektronstraße erreichbar. Dies ist so - wie schon immer - nicht richtig. Griesheim-Süd wurde und wird, wie der Industriepark und jetzt Frankfurt Westside, über die Stroofstraße erreicht. So ist auch ein vernünftiger Zubringerverkehr u. a. zu den dort ansässigen Betrieben und Geschäften möglich, ebenso wie für die Einsatzfahrzeuge, um rechtzeitig den Einsatzort zu erreichen. Um den Verkehr durch Griesheim-Mitte als auch fehlgeleitete Lkw zu reduzieren und Griesheim-Süd besser anzubinden, muss an dieser Stelle dringend die Beschilderung korrigiert und auf die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort angepasst und dargestellt werden. Quelle: eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Griesheim und Nied: S-BahnAusfälle in der Woche vom 25. bis 29.08.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2025, OA 568 entstanden aus Vorlage: OF 1289/6 vom 31.08.2025 Betreff: Griesheim und Nied: S-Bahn-Ausfälle in der Woche vom 25. bis 29.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dringend auf die Deutsche Bahn (DB) und den Bundesverkehrsminister einzuwirken, um endlich vernünftige und passgenaue Informationen zu Ausfällen, Umleitungen und Schienenersatzverkehren einzuholen. Dazu gehören: 1. rechtzeitige (mit zeitlichem Vorlauf), gut sichtbare Informationen am Gleis und im Bahnhofsumfeld; 2. mit zeitlichem Vorlauf regelmäßige Durchsagen am Bahnsteig sowie in den betroffenen Linien; 3. rechtzeitige klare Informationen an die Presse und die politischen Gremien in den Stadtteilen und den Magistrat; 4. Nutzung der elektronischen Anzeigetafeln an den Bahngleisen; 5. an den Bahnhöfen in Griesheim und Nied gegebenenfalls zu Beginn der Ausfallzeit Personal zwecks Information der Bahnnutzenden bereitstellen; 6. gut sichtbare Informationen für die Bahnreisenden an Bauzäunen, bevor die Nutzer wegen bereits existierender Baustellen u. a. der DB und Umleitungen zum umgeleiteten Fußweg laufen und am Ziel feststellen müssen, dass keine Züge fahren und der Schienenersatzverkehr dort abfährt, wo sie mehr oder weniger gerade vor Nutzung der Umleitung starteten; 7. Einhaltung der gegebenen Informationen zum Schienenersatzverkehr; 8. Überprüfung, ob die Informationen an den entsprechenden Bahnhöfen für jedermann ersichtlich und nachvollziehbar sind (an dieser Stelle vor allem für die unroutinierten Nutzerinnen und Nutzer); 9. an den Haltestellen wie dem Hauptbahnhof und Frankfurt-Höchst, die jeweils angefahren wurden, gut sichtbare und klare Informationen zu geben, die Anzeigen entsprechend zu gestalten und die Hinweise, wo die jeweiligen Züge bzw. Schienenersatzfahrzeuge abfahren, anzubringen. Vermieden werden 1. sollte, die Information kurzfristig auf einer Seite zu geben, die nur für Kenner zu sehen ist; 2. sollte, falsche Informationen bzw. gar keine Informationen an den entsprechenden Bahnhöfen anzubringen; 3. sollte, unverständliche Durchsagen zu machen; 4. sollte, die Nutzer und vor allem die gelegentlichen Nutzer von der Nutzung abzuschrecken. Begründung: Die Informationspolitik der Deutschen Bahn war - selbst für geübte Nutzer - wie von Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt wurde, eine Katastrophe, da zu spät und unzureichend informiert wurde. Ungeübtere kamen zwar in Höchst am Bahnhof an, fuhren dann aber, da sie nicht erkennen konnten, dass es einen Schienenersatzverkehr gibt und wo dieser abfuhr, im Glauben, mit der einfahrenden S-Bahn in Nied oder Griesheim zu landen, wieder zurück zum Hauptbahnhof. In Griesheim-Mitte fehlte vor dem Zugang zur Behelfsbrücke ein großer Hinweis, dass die S-Bahn ausfällt und der Schienenersatzverkehr in der Eichenstraße/Waldschulstraße hält. Das erfuhren die Nutzer erst, als sie am Bahnsteig waren; jedoch dort nicht von den Anzeigen und Durchsagen oder Informationsaushängen, sondern von Menschen, die durch öftere Nutzung des ÖPNV geübt sind, den Informationsdschungel der Bahn zu verstehen und ihnen den Sachverhalt erklärten. Schriftliche Anzeigen waren unauffällig platziert und schwer zu erkennen, die Durchsagen unverständlich. Gerade in Griesheim, wo wegen der Baustelle zum Umbau des Bahnhofs zurzeit nur ein einziger Zugang zum Bahnhof existiert, ist es ein Armutszeugnis, dass an dieser Stelle keine guten und nachvollziehbaren Informationen der DB herausgegeben wurden. Es wurde nach Beschwerden durch den Ortsbeirat mitgeteilt, dass an dieser Stelle Informationen vorhanden gewesen wären. Es stellt sich die Frage, weshalb so viele Nutzerinnen und Nutzer der Bahn so viele Probleme hatten, Griesheim und Nied zu erreichen bzw. von dort wegzukommen. Die einzigen Informationen habe es online gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 568 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6711, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025
Griesheim: S-BahnHaltestelle am ehemaligen Industriepark Griesheim, jetzt Frankfurt Westside, einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2025, OF 1268/6 Betreff: Griesheim: S-Bahn-Haltestelle am ehemaligen Industriepark Griesheim, jetzt Frankfurt Westside, einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten und sich mit den zuständigen Ämtern und Behörden in Verbindung zu setzen, wie und wo eine S-Bahnhaltestelle im Bereich des ehemaligen Industrieparks Griesheim, heute Frankfurt Westside, eingerichtet werden kann bzw. alles zu ermöglichen, damit eine Haltestelle eingerichtet wird. Die Prüfung soll dahingehend erfolgen und um einer Ablehnung wegen der Dichte von Haltestellen zuvorzukommen, dass nicht jede S-Bahn der Linien 1 und 2 den Halt anfahren muss, sondern im Wechsel mit dem Bahnhof Griesheim. Begründung: Das Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim wird gerade neu entwickelt mit der Perspektive, dass dort einmal an die 6.000 Menschen arbeiten werden. Ferner befinden sich in Griesheim Mitte gelegen div. Unternehmen und Geschäfte, die ebenfalls von Angestellten angefahren werden müssen. In Griesheim Mitte (westlichen Bereich oberhalb Elektronstraße) als auch in Griesheim Nord sind viele Wohnungen, für die dieser S-Bahnhalt ebenfalls attraktiv sein könnte, da näher am Start- und Zielort. Ein Wechsel beim Stopp der S-Bahnlinien 1 und 2 würde einen kurzen Stopp hintereinander vermeiden. Die Nutzer können sich entsprechend orientieren und würde verhindern, dass zusätzlicher KFZ-Verkehr in den Stadtteil und zum Gelände führt. Es würde andere Nutzer dazu bewegen, das KFZ eventuell stehen zu lassen. Das gerade in der Entwicklung befindliche Gelände wird auch Freizeiteinrichtungen beherbergen, die ebenfalls besser erreichbar sein sollten und müssen, um attraktiv für Nutzer zu sein, die nicht mit dem PKW, sondern mit dem ÖPNV unterwegs sein wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1268/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenGrünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zum Stadtumbau GriesheimMitte
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2025, OA 562 entstanden aus Vorlage: OF 1244/6 vom 02.06.2025 Betreff: Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zum Stadtumbau Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der geplanten Neugestaltung der Grünflächen im Bereich Schwarzerlenweg, Espenstraße/Am Mühlgewann und Kiefernstraße die von den Anwohnerinnen und Anwohnern dringend geforderte Beleuchtung im Grünzug zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße entlang des Fußweges zwischen dem Gelände hinter der Waldschulstraße und der Kleingartenanlage vor der A 5 im Rahmen einer Schulwegsicherung der Berthold-Otto-Schule und der Georg-August-Zinn-Schule aufzunehmen und umzuse tzen. Begründung: Diese Grünanlage ist nicht nur ein Quell der Erholung für Mensch und Tier, sondern ein von Schulkindern und Erwachsenen stark frequentierter Weg, sowohl auf dem Weg zur Schule und zurück als auch auf dem Weg zur Arbeit, wenn man zur S-Bahn-Station gehen muss. Ferner wurde die Beleuchtung von allen Beteiligten, Schulkindern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern, die an der Planung zur Neugestaltung teilgenommen haben, gewünscht und gefordert - letztmalig bei der Vorstellung des Konzeptes am 16.05.2025 in der Aula der Georg-August-Zinn-Schule. Die Durchsetzung der Nichtbeleuchtung durch das Grünflächenamt stieß auf Unverständnis, auch des Zwecks einer Beteiligung, wenn der Wunsch der Nutzerinnen und Nutzer trotz aktiver Bürgerbeteiligung nicht beachtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 562 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6462, 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 04.09.2025
Wo bleibt das Verkehrskonzept GriesheimSüd für die geplanten Baustellen?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7109 entstanden aus Vorlage: OF 1253/6 vom 17.06.2025 Betreff: Wo bleibt das Verkehrskonzept Griesheim-Süd für die geplanten Baustellen? Der Magistrat wird gebeten, endlich vor Eintritt in die diversen Straßenbauarbeiten in Griesheim-Süd den Griesheimerinnen und Griesheimern und Geschäftsinhabern das Verkehrskonzept vorzustellen und sie in die Planungen einzubinden. Dies beinhaltet auch die Problemlösung zur Elektronstraße. Begründung: Im September sollen angeblich die ersten Bauarbeiten im Straßenbereich Griesheim-Süd stattfinden, die massiv in den Alltag der dort Lebenden einschneiden werden. Für die Unternehmen bedeuten die Bauarbeiten massive Einschränkungen in den Ablauf des täglichen Geschäfts bis hin zu eventuellen Geschäftsaufgaben. Um eine Akzeptanz bei allen dort Lebenden zu erreichen, müssen deshalb die Bürgerinnen und Bürger sowie Geschäftstreibenden rechtzeitig eingebunden werden. Trotz mehrfacher Anfragen gibt es immer noch keine Rückmeldung, wie, ob und wann überhaupt die Vorhaben realisiert werden sollen. Es ist zu befürchten, dass dort für die Bevölkerung unüberwindbare Probleme entstehen, die nur durch eine komplette Verschiebung der Bauarbeiten auf einen Zeitpunkt nach der Wiedereröffnung der Omegabrücke halbwegs erträglich zu gestalten sind. Einige Unternehmen mit Schwerlastverkehr werden auch dies nicht bewältigen können. Es muss nach Unterstützung und Lösungen gesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1879 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 530 entstanden aus Vorlage: OF 1149/6 vom 24.01.2025 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim-Süd, Baustellensperrungen Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die geplanten Sperrungen mindestens im Bereich Alte Falterstraße/Alt-Griesheim/Griesheimer Stadtweg, die ab März 2025 geplant sind und die wegen der Baumaßnahmen durch die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) und die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) anstehen, erst umzusetzen, wenn a) sichergestellt ist, dass die Zu- und Abfahrten unter Einbeziehung der Anlieger klar und sicher geregelt sind; b) den Geschäftsleuten erläutert wurde, wie sie weiterhin ihren Geschäftsbetrieb erreichen und aufrechterhalten können und Vorkehrungen getroffen sind, sodass sie durch die Baustellen keinen finanziellen Schaden erleiden, weil sie ihre Liegenschaft selbst unverschuldet nicht mehr anfahren können. 2. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Ämter und Firmen, die im öffentlichen Bereich Bauarbeiten vornehmen, aufzufordern, a) klar, rechtzeitig und nachvollziehbar die Bevölkerung zu informieren, wenn Sperrungen im öffentlichen Bereich anstehen bzw. vorgenommen werden; b) die Absperrungen nachvollziehbar zu gestalten; c) Umleitungen und Umwege - auch für Ortsunkundige - klar zu definieren und darzustellen; d) dabei auch private Baumaßnahmen (Baugenehmigungen), die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben, einzubeziehen. Begründung: Am 19.11.2024 wurden den Bürgern in Griesheim neben der Neugestaltung der Omegabrücke auch die anstehenden Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum präsentiert. Auch Möglichkeiten der Erschließung wurden genannt. Diese Baumaßnahmen haben große Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Griesheim-Süd (Alt-Griesheim). Die erste Maßnahme ist danach bereits für März 2025 geplant. Bis heute haben die Bürger und vor allem die ansässigen Unternehmen keine Information darüber erhalten, wie sie ihre Liegenschaften während der Bauphase erreichen geschweige denn, wie die Anbindung geplant sein soll. Auch ist noch nicht dargelegt, ob die vorgesehene Sicherstellung der Rettungsdienste in die Tat umgesetzt werden kann und auch zeitgleich mit der Sperrung erfolgt. Dies ist nicht hinnehmbar, und die Baumaßnahmen müssen so lange verschoben werden, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Dies muss auch der Bevölkerung in Griesheim jetzt und nicht erst, wenn die Absperrungen erfolgen, kommuniziert werden. In Griesheim-Mitte wurde nach kurzer Zeit schon wieder die gleiche Stelle in der Waldschulstraße gesperrt. Ebenfalls finden an gleicher Stelle in der Lärchenstraße/Ecke Eichenstraße Eingriffe in den Straßenraum statt, jedoch wurde nur die Waldschulstraße öffentlich erwähnt. Diese Erwähnung in der Presse war fehlerhaft, wie sich auf Nachfragen herausstellte. Dies schürt nur unnötig den Unmut und mindert unnötig das Vertrauen in Verwaltungsmaßnahmen. Nur mit Kommunikation und Einbeziehung erhält man das notwendige Verständnis für eingreifende Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5855, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025
Zustand von Wohngebäuden der ABG hier: Schwarzerlenweg 106 Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 511 entstanden aus Vorlage: OF 1123/6 vom 17.11.2024 Betreff: Zustand von Wohngebäuden der ABG hier: Schwarzerlenweg 106 Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht B 402 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) von der ABG Informationen einzuholen, wie hoch i. die Baukosten eines zusätzlichen Aufzuges sind; ii. die Betriebskosten eines zusätzlichen Aufzuges in diesem Zusammenhang sind; iii. die den Mietern entstehenden Mehrkosten bei der Miete und den Umlagen sind; b) die ABG aufzufordern, ein Reparatur- und Wartungskonzept vorzulegen, damit ein Ausfall des Aufzuges innerhalb kürzester Zeit (nach höchstens 48 Stunden) behoben werden kann. Ein solches Reparatur- und Wartungskonzept muss natürlich für alle der ABG gehörenden Wohnhochhäuser gelten. Das Reparaturkonzept muss auch die kurzfristige Zugriffsmöglichkeit auf Ersatzteile beinhalten; c) die ABG aufzufordern, bei einem längeren Ausfall des Aufzuges - d. h. ab dem dritten Tag - den Mietern, die nicht mobil sind oder durch Alter und Krankheit nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, auf Kosten der ABG die Besorgungen des täglichen Bedarfs zu erledigen und die Medikamente zu beschaffen, die in der Zeit besorgt werden müssen. Zudem ist Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen, die Mieter versorgen, abhängig vom Stockwerk eine Extravergütung zu zahlen, da weniger Personen in der gleichen Zeit gepflegt werden können bzw. Überstunden gemacht werden müssen, da das Pflegepersonal gezwungen ist, ohne eigenes Verschulden mehr Zeit für die Pflege einer Person wegen des nicht nutzbaren Aufzuges aufzubringen; d) eine Mieterversammlung mit der ABG und dem Ortsbeirat anzuberaumen, um eine gemeinsame Entscheidung herbeizuführen, ob die Mieter die Mehrkosten eines zusätzlichen Aufzuges tragen möchten oder lieber die Ersatz- und Unterstützungsmaßnahmen im Falle eines Aufzugsausfalles in Anspruch nehmen wollen. Begründung: In diesem wie auch in vielen anderen Frankfurter Hochhäusern leben viele ältere Menschen, die auf einen funktionstüchtigen Aufzug angewiesen sind. Viele sind auch deshalb in ein Hochhaus gezogen, da sie in anderen Siedlungshäusern, die nicht als Hochhaus gelten, keine Aufzüge vorfinden und somit im Alter mobilitätseingeschränkt sind. Leider fallen in letzter Zeit viel zu häufig Aufzüge aus, da diese auch veraltet sind. Im Schwarzerlenweg ist der Aufzug leider auch nicht zum ersten Mal ausgefallen und es ist dringend darüber nachzudenken, einen zweiten Aufzug einzubauen bzw. ein Reparatur- und Wartungskonzept zu erarbeiten, damit künftig kein Ausfall mehr länger als zwei Tage dauert. Sollte ein längerer Ausfall trotzdem entstehen, muss seitens des Vermieters sichergestellt sein, dass die Menschen und hier vor allem die älteren, kranken oder mobilitätseingeschränkten Mieterinnen und Mieter mit dem täglichen Bedarf und der medizinischen Versorgung, die sie benötigen, versorgt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (B 402 = Kenntnis, OA 511 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (B 402 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 511 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5701, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025
Griesheim: Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Elektronstraße/Ecke Froschhäuser Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6160 entstanden aus Vorlage: OF 1114/6 vom 05.11.2024 Betreff: Griesheim: Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Elektronstraße/Ecke Froschhäuser Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel an der Elektronstraße gegenüber der Einfahrt zur Froschhäuser Straße gemäß unten stehendem Lageplan, erstellt von den Anwohnern, zeitnah anzubringen. Begründung: Anwohner haben den Ortsbeirat auf die gefährliche Situation in diesem Bereich aufmerksam gemacht, da es in den vergangenen Monaten und Jahren vermehrt zu Unfällen und gefährlichen Situationen kam, weil die Sicht auf die einmündende Elektronstraße stark eingeschränkt ist. Besonders zu Stoßzeiten stellt dies eine erhebliche Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer dar - sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger und Radfahrer. Zum Glück ist es bis jetzt noch zu keinem schweren Unfall gekommen, aber die Situation würde sich immer stärker verschärfen. Aus diesen Gründen fordern die Anwohner und der Ortsbeirat die Installation eines Verkehrsspiegels an dieser Kreuzung. Ein solcher Spiegel würde die Übersichtlichkeit nach links und rechts erheblich verbessern und damit zu einer deutlichen Reduzierung der Unfallgefahr beitragen. Diese Maßnahme wäre eine schnelle, kostengünstige und wirksame Lösung, um die Sicherheit an dieser Stelle deutlich zu erhöhen. Der Wunsch auf die Einrichtung eines Verkehrsspiegels wurde bereits von 32 Anwohnern, die täglich mit der Situation konfrontiert werden, dem Ortsbeirat schriftlich übergeben. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 620 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5801 entstanden aus Vorlage: OF 1072/6 vom 19.08.2024 Betreff: Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass auch bei Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim die Zufahrt für Rettungsdienste, Feuerwehr usw. zu den Wohnhäusern im Schwarzerlenweg gewährleistet ist. Die ABG Frankfurt Holding als Betreiberin der Saalbau Griesheim soll dabei eingebunden werden. Mögliche Maßnahme könnte das Überwachen des absoluten Halteverbots im Eingangsbereich zum Schwarzerlenweg durch Ordnungskräfte sein. Begründung: Durch den verstärkten Verkehr bei Großveranstaltungen in der Saalbau ist die Zufahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse mit sehr vielen Wohneinheiten) nicht gewährleistet, wie schon mehrfach dargelegt. So ist beispielsweise vor nicht langer Zeit trotz Verbotes ein ortsfremder Gelenkbus in den Schwarzerlenweg hineingefahren, der unfreiwillig für eine Blockade sorgte. Durch den Wegfall der Omegabrücke ist die Situation verschärft, da nun eine Abfahrtsstrecke fehlt und nun auch die Waldschulstraße als Sackgasse endet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 103 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Griesheim: Offener Tauschschrank für Kindersachen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1073/6 Betreff: Griesheim: Offener Tauschschrank für Kindersachen Das Stadtumbaumanagement hatte bereits vor Jahren einen Tauschschrank für den freien Platz an der Kreuzung Waldschulstraße und Lärchenstraße vorgesehen. Aufgrund fehlender Kapazitäten der Ämter wurde das Projekt damals wohl nicht umgesetzt. Der Tauschschrank sollte die Größe eines (begehbaren) XL-Bücherschrankes (ca. 1,8 x 2,1 x 0,8 m) haben. Der Tauschschrank hier soll besonders den Kindern das Ausleihen, das Verschenken und das Austauschen von Spielmaterial (Brettspiele, Spielsachen, Plüschtiere, kleine Tretroller u.a.) ermöglichen. So soll auch der Geldbeutel der Familien entlastet werden. Eine Patin ist dem Ortsbeirat bekannt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem freien Platz an der Kreuzung Waldschulstraße und Lärchenstraße einen XL-Bücherschrank zum Ausstauch von Spielmaterial einzurichten. Zusätzlich soll der Tauschschrank mit bis zu 12.000 EUR aus Ortsbeiratsmitteln gefördert werden. Begründung: Wie Teilen liegt auch Tauschen im Trend. Am Bewusstsein vieler Menschen ändert sich etwas. Der überbordende Konsum macht langsam Platz für nachhaltiges Handeln. Ressourcen schonen und Gegenstände im Kreislauf halten spart Geld und hilft der Umwelt. Dazu gehören auch die sogenannten Tauschschränke, Orte, an denen Menschen etwas abgeben können, was sie nicht mehr benötigen und dafür etwas mitnehmen können, dass für sie interessant ist. Das Prinzip der Offenen Bücherschränke ist in Frankfurt bereits seit über 15 Jahren fest verankert. Ein spezielles Angebot für Kinder fehlt allerdings. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1073/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGriesheim: Verkehrskonzept Griesheim-Süd wegen Abriss Omegabrücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Betreff: Griesheim: Verkehrskonzept Griesheim-Süd wegen Abriss Omegabrücke Durch den Abriss der Omegabrücke ist Griesheim-Süd (Alt-Griesheim) nur über die Elektronstraße oder die Stroofstraße mit den Kraftfahrzeugen zu erreichen oder zu verlassen. Erschwerend kommt hinzu, dass man in der Elektronstraße Griesheim-Süd nur über den beschrankten Bahnübergang erreicht. Dieser ist, wie festgestellt wurde, teilweise bis zu 45 Minuten in der Stunde unter der Woche geschlossen. Durch die kurzen Öffnungszeiten bildet sich ein sehr großer Rückstau. Außerdem ist durch das einseitige Parken in der Elektronstraße die Fahrbahn beengt, so dass die KFZ und insbesondere die Busse und LKWs über den Bürgersteig fahren. Hier entstehen dadurch große Schäden bis in die Kanalisation. Die Anwohner sind durch diese Rückstaus, bei denen die Fahrer die Motoren ihrer Fahrzeuge häufig nicht abstellen, stark belastet. Vorfahrtsregelungen aus der Linkstraße werden häufig missachtet. Die Busse des öffentlichen Nahverkehrs, die aus der Autogenstraße kommen, werden nicht unbedingt vorgelassen oder hängen in der Kreuzung fest, da der Gegenverkehr nicht mit genügend Abstand anhält, um den Bus aus der Autogenstraße in die Elektronstraße einfahren zu lassen. Dies erzeugt zusätzlichen Stau. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, neben der Idee einer Einbahnstraßenregelung in der Elektronstraße zwischen Autogenstraße und Stroofstraße, die den Rückstau zwischen Stroofstraße und Autogenstraße verhindern soll, ein stimmiges Verkehrskonzept schnellstmöglich den Bürgern in Griesheim-Süd in Griesheim-Süd zur Diskussion vorzustellen, und danach rasch zu einer Umsetzung der dort mit der Bevölkerung abgestimmten Verkehrsführung zu kommen. Begründung: Die Einbahnstraßenregelung würde zwar den starken Verkehr aus der Elektronstraße in Griesheim-Süd nehmen. Die Parkplätze könnten erhalten bleiben. Jedoch ist eine teilweise Verlagerung des Verkehrs in die Straße "Auf der Beun" zu befürchten. Diese ist sehr schmal und ist hauptsächlich eine Wohnstraße. Vorteilhaft wäre sicherlich, dass der Begegnungsverkehr, der momentan auf der Elektronstraße das Problem darstellt, nicht mehr stattfinden würde. Nachteil wäre eben die Verlagerung von Verkehr in eine schmale Wohnstraße. Grundsätzlich bleibt das Problem, dass das Fehlen der Omega-Brücke eine erhebliche Einschränkung für Griesheim darstellt. Sollte im Bereich der Bahn eine Störung oder Sperrung sein, wäre nur noch die Stroofstraße vorhanden, um Griesheim-Süd zu erreichen oder hinauszukommen. Oder sollte eine Störung auf der Stroofstraße sein, wäre Griesheim-Süd nur noch über den beschrankten Bahnübergang in der Elektronstraße erreichbar bzw. die Ausfahrt aus Griesheim-Süd. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, hier ein stimmiges und für die Bewohner sicheres Verkehrskonzept zu erstellen, welches bis zur Wiedereröffnung einer neuen Überführung über die Gleise dafür sorgt, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenGriesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Betreff: Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen Die südliche Elektronstraße von der Eisenbahn bis zum Main ist für den nach dem Abbruch der Omega-Brücke stark angestiegenen Begegnungsverkehr eigentlich zu schmal. Autos fahren auf den Bürgersteig, manchmal geht es überhaupt nicht mehr vorwärts, die Straße ist eigentlich nicht für den Begegnungsverkehr von LKW und den ausschließlich in südliche Richtung fahrenden Bussen geeignet, die Anwohner*innen leiden sehr. Die Einmündung aus der Linkstraße in die Elektronstraße wird zum zusätzlichen Problem, weil da oft Stau entsteht und sich große Autos, Busse und LKWs gegenseitig blockieren. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung auf der südlichen Elektronstraße von der Schranke in Richtung Main eine Erleichterung der Situation schaffen würde. Begründung: Eine Einbahnstraßenregelung würde bedeuten, dass man in Richtung Norden immer den Umweg über Stroofstraße - Mainzer Landstraße in Kauf nehmen müsste. Das geschieht allerdings auch heute schon, da viele Autofahrende inzwischen sowieso, um den Stau und das Warten an der Schranke zu vermeiden, diesen Weg wählen. Dafür würde der Verkehr in südlicher Richtung jedoch wieder flüssig und es würde allgemein viel ruhiger werden. Mehrere Bürger*innen haben eine Einbahnstraßenlösung in die aktuelle Diskussion gebracht und erwarten eine Einschätzung des Magistrates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 986/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Griesheim: Seniorengerechte Sitzbänke im Grünzug - Espenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 963/6 Betreff: Haushalt 2024/2025 Griesheim: Seniorengerechte Sitzbänke im Grünzug - Espenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel (ca. 12.000 EUR) für die Aufstellung von 4 seniorengerechten Sitzbänke im Grünzug "Espenstraße" in den nächsten Haushalt einzustellen. Der Grünzug "Espenstraße" ist eine Parkanlage zwischen Espenstraße und Schwarzerlenweg auf der Höhe der Waldschulstraße 20 -24. Bei der Auswahl der genauen Standorte sollte der Abstand zu den einzelnen Wohnhäusern beachtet werden, damit bei missbräuchlichem Lagern durch andere Personen möglichst wenig Belästigung der Anwohnenden entsteht. Gleichzeitig sollte es für mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen, die sich durch den Grünzug bewegen, ausreichend Sitz- und damit Ausruhmöglichkeiten geben. Begründung: In diesem Wohngebiet wohnen überwiegend ältere Menschen, die die Grünfläche als Weg oder zum Verweilen nutzen. Erst geeignete Sitzbänke machen es vielen Senioren möglich, wieder mehr am öffentlichen Leben teilzunehmen. Dies gilt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen und ältere Menschen, die auf Sitzbänke entlang ihrer Alltagrouten angewiesen sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 45 2024 Die Vorlage OF 963/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGriesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIAT-Gelände
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5212 entstanden aus Vorlage: OF 958/6 vom 03.03.2024 Betreff: Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIAT-Gelände Vorgang: OM 1094/21 OBR 6; ST 602/22; OM 2561/22 OBR 6; ST 71/23 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, zu welchem Ergebnis die in der Stellungnahme ST 71 erwähnte Kontaktaufnahme mit der Deutschen Post AG gekommen ist bzw. endlich die Aufstellung eines Briefkastens in der Elektronstraße zu ermöglichen und über die zuständige Betriebsniederlassung der Deutschen Post AG die Aufstellung eines Briefkastens zeitnah, wie gebeten, vornehmen zu lassen. Begründung: Siehe Begründungen zu den Anregungen OM 1094 und OM 2561. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1094 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 602 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2561 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 71 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1968 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-31
Griesheim: Waldschulstraße Bereich Friedhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2024, OF 956/6 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße Bereich Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie groß der Bedarf ist, an Werktagen zur Schulzeit vor dem Friedhof in der Waldschulstraße zu parken, um an einer Bestattung teilzunehmen ob in der Umgebung andere Parkmöglichkeiten für Friedhofsbesucher existieren ob in der Heinrich-Hardt-Straße z.B. versetztes Parken ermöglicht werden kann wann der Parkplatz innerhalb des Friedhofes, der auf Plan "Waldschulstraße Teilabschnitt 5" zu sehen ist, der Öffentlichkeit zur Verfügung steht und wie viele Parkplätze sich dort befinden ob Kurzzeitparken vor dem Friedhof zum Aussteigen für gehbeeinträchtigte Beifahrer/Beifahrerinnen eingerichtet werden kann wie sich die Parksituation nach Einführung der Änderungsmaßnahmen entwickelt ggf. einen Ortstermin zu veranlassen Begründung: Die Parkplätze vor dem Friedhof in der Waldschulstraße sollen für einen zuverlässigeren Busverkehr und bessere Radfahrsituation entfallen. Gleichzeitig fehlen Parkplätze für Trauergäste, die den Friedhof besuchen wollen. Diese Anliegen sind alle wichtig. Radfahren zur Schule muss unterstützt werden. Sichere Schulradwege werden von Schülern und Schülerinnen besser angenommen und sind eine gute klimafreundliche Verkehrsverbindung. Ein attraktiver, zuverlässiger und pünktlicher Busverkehr erhöht die Nutzungsbereitschaft. Trauergäste, die von weiter angereist kommen oder nicht uneingeschränkt mobil sind, müssen den Friedhof gut erreichen können und Parkmöglichkeiten vorfinden. Daher soll nach guten Alternativen zum Parken an der Engstelle der Waldschulstraße gesucht werden. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.02.2024, OF 939/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 885 2024 1. Die Vorlage OF 939/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 956/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenWaldschulstraße in Griesheim: Parkplätze im Bereich Griesheimer Friedhof erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2024, OF 939/6 Betreff: Waldschulstraße in Griesheim: Parkplätze im Bereich Griesheimer Friedhof erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze in der Waldschulstraße im Bereich zwischen Bingelsweg und Cuxhavener Straße auf beiden Straßenseiten zu erhalten. Begründung: Der Griesheimer Friedhof hat keine eigenen Parkplätze. Zur Zeit der Eröffnung noch außerhalb gelegen befindet er sich schon lange innerhalb des Siedlungsgebiets. Die Parkplätze in der Waldschulstraße in diesem Bereich werden von Besuchern des Friedhofs und von Anliegern gemeinsam benutzt. Bei Trauerfeiern, an Sonntagen und Feiertagen sind sie schon jetzt kaum ausreichend. Hinzu kommen Nachverdichtungen an den Wohnhäusern, die einen Bedarf an Parkplätzen begründen. Das angekündigte Parkverbot auf der kompletten östlichen Seite der Waldschulstraße zwischen Bingelsweg und Cuxhavener Straße bedeutet den Wegfall von fast der Hälfte aller Parkplätze. Auch in den umliegenden Straßen gibt es einen deutlichen Mangel an Parkplätzen Die in der Begründung genannten Mindestbreiten von 2,2 m für Gehwege sind keine gesetzliche Vorgaben sondern Empfehlungen für Neubauten oder grundlegende Neugestaltungen, wenn Platz vorhanden ist. Im Bestand sind diese Empfehlungen oft nicht umsetzbar. Auch in Griesheim gibt es kaum Straßen mit so breiten Gehwegen. Das seit vielen Jahrzehnten bestehende halbseitige Parken (Zeichen 315) auf beiden Seiten der Waldschulstraße führt im Alltag zu keinen Problemen. Gerade der östliche Bürgersteig ist weiterhin ausreichend breit. Die Anzahl der Fußgänger, der Fußgänger mit Rollatoren, Kinderwagen etc. führt auch bei Begegnungen zu keinen Schwierigkeiten. Dagegen würde der Wegfall so vieler Parkplätze einen deutlichen Nachteil darstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.03.2024, OF 956/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 885 2024 1. Die Vorlage OF 939/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 956/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenGriesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 252 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 4571, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 66-2
Griesheim: Widerrechtliches Parken im Kreuzungsbereich verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2023, OF 909/6 Betreff: Griesheim: Widerrechtliches Parken im Kreuzungsbereich verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: bei folgenden Kreuzungen das Parken von KFZ oder Sprintern durch klares Kennzeichnen durch Sperrflächen, Poller oder wo möglich Fahrradbügel unter Berücksichtigung von gesicherten Querungshilfen für Fußgänger und entsprechender Beschilderung zu unterbinden: Stroofstraße / Ecke Elektronstraße Alt Griesheim / Taläckerstraße Linkstraße / Taläckerstraße Linkstraße / Elektronstraße Autogenstraße / Taläckerstraße Fabriciussraße / Taläckerstraße Eichenstraße/Waldschulstraße/Schwarzerlenweg Begründung: Durch das falsche Parken in Kreuzungsbereichen werden den Zufußgehenden die sicheren Querungsplätze genommen und Zufußgehende sind für Autofahrer schlecht zu sehen, abbiegende Fahrzeuge kommen oft genug nicht ohne zu rangieren um die Ecke und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer. Größere Fahrzeuge kommen nur erschwert zu den von ihnen anzufahrenden Lieferadressen. Um dieses verkehrswidrige Verhalten nicht weiter zu dulden bzw. hinzunehmen, müssen bauliche Vorkehrungen getroffen werden, um die Nutzung des öffentlichen Raums für alle sicherer zu machen. Mit dem Abpollern oder Aufstellen von Fahrradhaltemöglichkeiten (Fahrradbügel) könnte das Wildparken von Fahrrädern und Rollern eingedämmt oder gar unterbunden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 909/6 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Omegabrücke - Informationsfluss für Bevölkerung sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4767 entstanden aus Vorlage: OF 878/6 vom 13.11.2023 Betreff: Griesheim: Omegabrücke - Informationsfluss für Bevölkerung sichern Vorgang: OM 4376/23 OBR 6 1. Der Magistrat wird neben dem dringenden Wunsch auf eine zeitnahe Informationsveranstaltung für die Bürger in Griesheim gemäß der Anregung vom 12.09.2023, OM 4376, gebeten, durch regelmäßige zeitnahe Informationen - Wurfsendung in die Briefkästen, Veröffentlichungen auf der Website der Stadt Frankfurt, z. B. unter der Rubrik "Meldungen", über soziale Medien oder evtl. Hotlines - die Bürger über Folgendes zu informieren: a) Wie ist der jeweils aktuelle Planungsstand? b) Wie ist der jeweils aktuelle Stand der Arbeiten/Ausführungen? 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, der Bevölkerung einen Zeitplan einschließlich der Vorhaben der Deutsche Bahn AG rund um den Bahnhof bis zur Fertigstellung der neuen Brücke vorzulegen. 3. Außerdem wird der Magistrat um Aufklärung gebeten, welche Auswirkungen dieser Abriss und der Neubau einer Brücke oder einer sonstigen Querungsmöglichkeit der Waldschulstraße/Alte Falterstraße auf die Vorhaben des Umbaus des Griesheimer Bahnhofs (Bahn/Stadt), Erstellung einer Lärmschutzwand (Bahn) und Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und dessen Finanzierung aus dem Bund-Länder-Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte (Bund/Land/Stadt) haben. Begründung: Der Abriss der Brücke ist ein einschneidender Eingriff in das Leben und die Mobilität der Griesheimer Bevölkerung und der ortsansässigen Unternehmen als auch für die Bevölkerung der umliegenden Stadtteile sowie aller Besucher und Kunden. Um Verdruss und das Gefühl, wieder einmal abgehängt zu sein, zu minimieren, ist eine zeitnahe offene Kommunikation über das weitere Geschehen wichtig. Auch die regelmäßige Information über das, was geschieht oder nicht geschehen kann, im Rahmen der Neuplanung einer Querung als Ersatz für die abgerissene Omegabrücke ist für die Menschen von großem Interesse. Daher bittet und regt der Ortsbeirat an, den Ortsbeirat und die Bevölkerung regelmäßig und offen zu informieren und insbesondere die geforderte Informationsveranstaltung zeitnah in Griesheim zu realisieren. Wenn das Bürgerhaus nicht zur Verfügung steht, findet sich sicherlich bei den Kirchengemeinden in Alt-Griesheim ein Ort zum Tagen. Neue Informationen können zeitnah auf der Website der Stadt Frankfurt veröffentlich werden, wie bereits für andere Projekte wie den Durchstich des Homburger Dammes erfolgt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4376 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 697 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-6
Griesheim: Parkbank mit Mülleimer auf dem öffentlichen Spielplatz zwischen Bundesbahn und Schwarzerlenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4768 entstanden aus Vorlage: OF 880/6 vom 30.10.2023 Betreff: Griesheim: Parkbank mit Mülleimer auf dem öffentlichen Spielplatz zwischen Bundesbahn und Schwarzerlenweg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich für die Kleinkinder eine Parkbank nebst Mülleimer nahe den Spielgeräten (auf der Wiese mit Blick auf die Spielgeräte) platziert werden kann und diese sodann auch aufzustellen. Sollte eine Parkbank in unmittelbarer Nähe der Spielgeräte für Kleinkinder nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, einen Platz zum Aufstellen einer Parkbank nebst Mülleimer nahe der Spielgeräte für Kleinkinder zu finden und diese dort aufzustellen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Ortsbeirat den positiven Bescheid, dass ein Sonnenschirm im Kleinkindbereich, wie ebenfalls in dem unten näher bezeichneten Schreiben erwähnt, schon in Planung sei und im kommenden Jahr zur Ausführung kommen soll. Begründung: Auf dem öffentlichen Spielplatz zwischen Bundesbahn und Schwarzerlenweg sind Spielgeräte etwas abseits von den anderen Spielgeräten aufgestellt. Jedoch fehlt dort eine Sitzmöglichkeit bzw. auch eine Möglichkeit für die Mütter und Väter, etwas abzustellen. Mit Schreiben vom 11.09.2023 (per E-Mail) des Grünflächenamtes an die Bürgerin, die dies beantragt hatte, wurde um positive Zustimmung durch den Ortsbeirat gebeten, die hiermit erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 315 Aktenzeichen: 67-0
Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 169 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024 Aktenzeichen: 66-2
Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4563 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 10.10.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Situation nach Abriss der Omegabrücke bis zu deren erfolgtem Neubau, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis umzusetzen: 1. Durch Verkehrsleitmaßnahmen wie Beschilderungen soll stärker für die Umfahrung über die Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße zur Mainzer Landstraße für Verkehrsteilnehmer mit Zielen in Richtung Norden und Osten geworben werden. 2. Mit den Verantwortlichen der Kundenparkplätze der Märkte in der Autogenstraße und Elektronstraße/Lärchenstraße soll vereinbart werden, dass einige Kundenparkplätze nachts, an Wochenenden und an Feiertagen durch Anwohner der Autogenstraße genutzt werden können. 3. In möglichst vielen Abschnitten der Autogenstraße soll das teilweise Parken auf dem Bürgersteig (Verkehrszeichen 315) erlaubt werden. 4. Zu Beginn der Autogenstraße soll es eine zusätzliche Beschilderung mit einer Sperrung für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Ausnahmen nur für Linienbusverkehr und Anlieger geben. Begründung: Die verkehrliche Bedeutung der Omegabrücke ist so groß, dass keine annähernde Kompensation bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus möglich ist. Dennoch ist das Ziel, mögliche Besserungen zu schaffen. Auch als Folge der Gewohnheit werden Verkehrsteilnehmer den Weg über die Elektronstraße als Ausweichstrecke wählen. Der Bahnübergang bietet aber keine Kapazität für zusätzlichen Verkehr. Die Ausweichstrecke über die Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße führt nur zu einer moderaten Fahrzeitverlängerung, wenn der Bahnübergang geöffnet ist. Bei geschlossenen Schranken bietet sie sogar einen zeitlichen Vorteil. Der Wegfall von Parkplätzen in der Autogenstraße ist in den umliegenden Straßen nicht zu kompensieren. Dagegen erscheint es lohnenswert, mit den Verantwortlichen der Parkplätze der zwei Märkte zu verhandeln mit dem Ziel, Parkflächen für Anwohner der Autogenstraße verfügbar zu machen. Ein Halteverbot in der gesamten Autogenstraße, wie es gegenwärtig (10.10.2023) besteht, verhindert, dass Fahrzeuge dort auch nur be- und entladen werden können. Die Tätigkeiten von Pflegediensten etc. werden massiv erschwert. In vielen Bereichen der Autogenstraße erscheint es dagegen möglich, das Parken teilweise auf dem Gehweg zu erlauben. Der Gehweg dort ist noch ausreichend breit und die Maßnahme begrenzt auf den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme einer neuen Brücke. Auch wenn im gesamten südlichen Bereich Griesheims ein Verbot von Lkws über 7,5 Tonnen besteht, ist es sinnvoll, in der Autogenstraße nur Linienbusverkehr und Anlieger zuzulassen. Auf diese Weise wird der Lkw-Verkehr in der schmalen Straße weiter reduziert, weil nur dortige Anlieger in diesen Bereich einfahren dürfen. In ihrer Gesamtheit sind diese Vorschläge geeignet, die schwierige Situation in den nächsten Jahren zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2023, OF 858/6 Betreff: Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die südlich der Mainzer Landstraße zwischen Lärchenstraße und Ernst-Wiss-Straße verlaufende unbenannte Straße wie folgt zu benennen: An der Schelteich. Begründung: Dieses vorgenannte Straßenstück ist bisher nicht benannt und soll aus polizeilichen und Orientierungsgründen geändert werden. Adressen selbst befinden sich in dieser Straße zur Zeit nicht, so dass auch keine Kosten wegen Adressänderungen auf Anlieger zukommen. Bei dem Namen handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Neben Baumnamen gibt es in Griesheim Mitte bereits Straßen, die nach Flurbezeichnungen benannt sind. Auch das Vermessungsamt hat seine Zustimmung zur Namensgebung bereits signalisiert. Das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS) deutet darauf hin, dass die Bezeichnung "Schelteich" offenbar von einer Eiche herrührt (Schelt-Eiche). Womit sich der Kreis wieder schließen würde zu einer Benennung nach einem Baum. In der Anlage finden Sie die Markierung der zu benennenden Straße und den Auszug aus einer alten Flurkarte. Quelle: Geoportal Quelle: Geschichtsverein Griesheim Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 34 2023 Die Vorlage OF 858/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenGriesheim: Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4357 entstanden aus Vorlage: OF 818/6 vom 22.08.2023 Betreff: Griesheim: Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, für die Übergangszeit bis zum Umbau und zur Sanierung der o. g. Fußgängerunterführung ein Streetart-Projekt unter Anleitung eines Griesheimer Künstlers zusammen mit jungen Menschen aus Griesheim zu genehmigen. Der Entwurf sollte im Ortsbeirat und mit einer kleinen Ausstellung von ca. einer Woche im Bürgerhaus Griesheim vor Realisierung vorgestellt werden. Begründung: Der Durchgang ist ein ständiger Schandfleck. Nicht nur, dass manche meinen, ihren Müll einfach fallen lassen zu können, wird dieser laufend mit politischen Parolen oder sonstigem Mist beschmiert, woran nichts kreativ ist. Mit der Gestaltung der Fußgängerunterführung mithilfe ortsansässiger junger Menschen könnten die Schmierereien vielleicht unterbunden werden. Die Reinigung des Tunnels kostet jedes Mal zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Dies geschieht bald monatlich. Dieses Geld könnte einmalig in die Aktion eingebracht werden. Vielleicht würde die Aktion ja von der FES sogar gesponsert werden, wenn es dadurch zu Kosteneinsparungen kommt. Erfahrungsgemäß tragen künstlerisch gestaltete Wände weniger zu Schmierereien bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 26 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Griesheim: Informationspolitik beim ÖPNV: Wo bleibt der Kunde?
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 14.06.2023 Betreff: Griesheim: Informationspolitik beim ÖPNV: Wo bleibt der Kunde? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit den zuständigen Betreibern RMV, traffiQ oder VGF, gegebenenfalls auch mit der Deutschen Bahn, in Kontakt zu treten, um dringend Lösungen für die miserable und teilweise unklare Informationspolitik bei künftigen Zugausfällen, Umleitungen etc. zu finden. Dazu zählen gut sichtbare Aushänge, korrekt angebrachte und gut sichtbare Wegweiser zum Schienenersatzverkehr, gute Informationen an den Bahnhöfen, korrekte digitale Anzeigen und keine verwirrenden Sprachansagen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, die Lautsprecheransagen an den Bahnhöfen klar, an allen Ecken des Bahnhofs verständlich und mit aktuellem Bezug vorzubringen. Begründung: "Frankfurt-Griesheim", wie auch die anderen Bahnhöfe im Frankfurter Westen, sind stark frequentierte Bahnhöfe, genutzt von den Menschen im Westen, egal ob Wohnende, Durchreisende, Arbeitnehmende oder auch Arbeitgebende. Sie sind darauf angewiesen, zuverlässig und zielführend informiert zu werden. Am Wochenende vom 9. bis zum 11. Juni 2023 fielen mal wieder sämtliche S-Bahnen wegen Bauarbeiten aus. Eine vorausgehende gut sichtbare Information über den Ersatzverkehr, den die Kunden nutzen sollten, fand vorher nicht statt. Während des Ausfalls des Zugsverkehrs konnte auch am Bahnsteig kein gut sichtbarer Hinweis festgestellt werden. Lediglich an den Bushaltestellen in der Waldschulstraße befand sich ein kleiner DIN-A5-Zettel, der interpretationsfähig war. Auch heute ist der Bahnverkehr schon wieder gestört. Termine sind nicht einhaltbar, man kommt viel zu spät an sein Ziel. Ferner sind die Ansagen, wenn denn eine erfolgt, oft nicht verständlich, insbesondere dann, wenn man nicht direkt nah am Lautsprecher steht. Unkorrekte Anzeigen auf den Anzeigetafeln sind verwirrend. Durchsagen, dass ein Zug ausfällt, der gerade kommen soll, wenn der verspätete Zug kurz darauf einfährt, sind ebenfalls keine Hilfe, sondern verwirren nur. Der Ortsbeirat möchte, dass die Menschen den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Dazu muss er aber auch so zur Verfügung stehen, dass dies einfach möglich ist und nicht zu einer Odyssee entweder beim Fortkommen oder bei der Informationspolitik wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 3 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1048 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 378 wird im Rahmen der Vorlage B 323 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3710, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023
Ideen
Änderung der Fahrbanmarkierungen der Waldschulstraße
Mir der letzten Änderung der Fahrbahnmarkierungen der Waldschulstraße und dem in diesem Zuge einhergehenden einseitigen Halteverbot auf der gesamten Länge, wurde die bestehende Parkplatznot ohne erkennbaren Grund erheblich verschärft. Weiter wurden die Fahrbahnmarkierung so geändert das die Straße genau genommen zur Einbahnstraße geworden ist, was bei dem aktuell erhöhten Verkehrsaufkommen auf Grund des gesperrten Bahnübergangs auf der Öserstraße nicht zu einem besseren Verkehrsfluss beiträgt. Daher die bitte die Änderungen wieder rückgängig zu machen.
Tempo 30 & Blitzer in Waldschulstraße zwischen Mainzer Landstr. und Bahnhof Griesheim
Die Waldschulstraße ist eine zu fast allen Tageszeiten stark befahrene Straße, die von vielen Rasern mit hochmotorisierten Fahrzeugen (auf 4 und 2 Rädern) gerne als Mini-Rennstrecke missbraucht wird. Das ist gefährlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer - insbesondere aber für Kinder auf ihren tägliche Wegen zu den naheliegenden Kitas und Schulen und Freizeiteinrichtungen. Darüber hinaus macht das starke Beschleunigen und Abbremsen zu allen Tageszeiten echt viel Krach. Es nervt!! Die Vorgabe Tempo 30 und damit verbundene feste oder mobile Blitzer oder Kontrollen, die die Einhaltung des Tempolimits monitoren, ist das, was es aus meiner Sicht braucht.
für Rechtsabbieger ein Verkehrsschild Grün Pfeil
An der Ecke Mainzer Landstraße / Waldschulstraße (Fahrtrichtung Nied) könnte man für die Rechtsabbieger ein Verkehrsschild „grün Pfeil“ montieren. Hier gibt es keinen Verkehr der von links kommen kann. Ferner müsste man nur den Fußgänger- sowie Radfahrverkehr berücksichtigen, welcher sehr gut einsehbar ist.
Verbot von Fahrradfahrern auf dem Gehweg der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße
Es sollte am nördlichsten Ende der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße das Fahrradfahren auf dem Gehweg verboten werden, da sich dieser an besagter Stelle sehr verengt. Da fahrradfahrende Kinder allerdings besonders geschützt werden müssen würde ich vorschlagen, dass das Verbot für Fahrradfahrende ab 12 Jahren gelten sollte, sodass die Nutzung des Gehweges ausschließlich Fußgängern, Joggern sowie Fahrradfahrenden Kindern unter 12 Jahren vorbehalten werden bzw. sein sollte.
Sträucher in der Mainzer Landstraße deutlich und regelmäßig stutzen, oder komplett entfernen
Es sollten die Sträucher in der Mainzer Landstraße zwischen der Waldschulstraße und dem Marderweg deutlich und regelmäßig gestutzt, oder die ungepflegten Pflanzen gänzlich beseitigt werden.