Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37, 60486 Frankfurt am Main als gemeinsamer Standort für das Amt für Bau und Immobilien (ABI) und das Stadtschulamt
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M
185 Betreff:
Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37, 60486 Frankfurt am Main
als gemeinsamer Standort für das Amt für Bau und Immobilien (ABI) und das
Stadtschulamt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2478 (NR
523) Die Liegenschaft Solmsstr. 27-37, 60486 Frankfurt am
Main wird als gemeinsamer Standort für das Amt für Bau und Immobilien (ABI) und
das Stadtschulamt angemietet:
Vermieter:
alstria office Solmsstraße GmbH & Co. KG
vertreten durch alstria Prime
Portfolio 2 GP GmbH
diese
vertreten durch die jeweils einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer Olivier Elamine und Alexander
Dexne
Steinstraße 7,
20095 Hamburg Mietfläche (nach gif):
Bürofläche
ca. 26.526,55 m2
Lagerfläche ca. 2.716,29 m2 Kantine ca. 1.625,98 m2
Tiefgarage und
Außenstellplätze für Pkw Mietzeitraum:
20 Jahre
(voraussichtlich 01.07.2021-30.06.41);
zwei Verlängerungsoptionen zu je 5
Jahren; Miete:
m2 €/m2 €/Monat €/Jahr Büroflächen 26.526,55 16,50 437.688,08 5.252.256,90
Lagerflächen 2.716,29 6,00 16.297,74 195.572,88
Kantine 1.625,98 10,00 16.259,80 195.117,60
Summe 30.868,82 470.245,62 5.642.947,38
TG
& Außenstellplätze pauschal pauschal 36.500,00 438.000,00
Nebenkostenvorauszahlung 28.152,53 2,35
66.158,45 793.901,35
Gesamtmiete 572.904,07
6.874.848,73
Mietfreie Zeit: 4 Monate ab
Mietbeginn Wertsicherung:
Indexierung
nach VPI, Schwellenwert 10%, ab 4. Mietjahr
Rücktrittsrecht:
Entsteht für jede Partei, wenn bis
31.12.2021 oder innerhalb von 2 Monaten nach dem
angekündigten Übergabetermin keine Übergabe erfolgt ist,
Pönale: Aufwendungsersatz i.H.v. 400.000,-
€ für den Fall, dass der vorab unter der aufschiebenden Bedingung der
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung geschlossene Vertrag endgültig
unwirksam wird (Frist für Zustimmung: 31.01.2020) Begründung: A. Zielsetzung: Im Rahmen einer umfassenden Ämterreform wurde zum
01.11.2017 das Amt für Bau und Immobilien (ABI) aus den Vorgängerämtern
Liegenschaftsamt, Hochbauamt und Teilen des Stadtschulamtes konstituiert. Ziel
war die Optimierung der Aktivitäten der Stadt Frankfurt am Main im Bau- und
Immobilienbereich. Das ABI operiert seither von drei Standorten - dem Hauptsitz
in der Gutleutstr. 7-11, der Berliner Str. 33-35 (Standort des ehemaligen
Liegenschaftsamtes) und der Liegenschaft Gerbermühlstraße 48 (Standort des
ehemaligen Hochbauamtes). Ebenso das Stadtschulamt, welches auf die Standorte
Seehofstraße 41 und Mörfelder Landstraße 6/8 aufgeteilt ist. Mit der Anmietung
der Solmsstr. 27-37 sollen beide Ämter zur Sicherstellung verwaltungskonformer
Arbeitsabläufe in einem Haus zusammengeführt werden. Aufgrund der engen
Zusammenarbeit von Stadtschulamt und ABI, sowie zur Ausnutzung von Synergien,
wird der Bezug einer gemeinsamen Liegenschaft für die bis zu 1000 städtischen
Beschäftigten angestrebt. Die freiwerdenden Liegenschaften werden für den
Zeitraum der verbleibenden Mietzeit, stadtverwaltungsintern, städtischen Ämtern
zur Deckung ihrer Bedarfe zugewiesen. An der Liegenschaft Berliner Straße 33-35
hat das Standesamt Interesse, dessen Raumbedarf in der Bethmannstraße 3 nicht
mehr gedeckt werden kann. Mit dem Vermieter der Liegenschaft Gerbermühlstraße
48/Seehofstraße 41 werden Verhandlungen über die weitere Nutzung der
Liegenschaft (u.a. Erteilung eines Erbbaurechtes zugunsten der Stadt) geführt.
Die Entwicklung als Schul- und KITA-Standort ist möglich. Es ist vorgesehen,
die Mörfelder Landstraße 6/8 zum 31.03.2021 abzumieten. Die Optionen für die
Belegung der Liegenschaft Gutleutstraße 7-11 werden geprüft. Es ist geplant,
diese den innerstädtisch ansässigen Ämtern zur Deckung ihrer Ausweichbedarfe
bei Sanierungen/Renovierungen anzubieten. Eventuelle Leerstände werden aus dem
Budget des ABI finanziert. Das ABI und das Stadtschulamt sind sich außerdem
darüber einig, dass das neue Mietverhältnis an möglichst nachhaltigen Kriterien
ausrichtet werden soll. Es ist daher insbesondere der
Wunsch der Ämter, bei der Bewirtschaftung und Nutzung des Mietobjekts mit
Ressourcen und Energie schonend und sparsam umzugehen, sowie Emissionen zu
vermeiden. Entsprechend der städtischen Nachhaltigkeitskriterien bei
Neu-Anmietungen ist ein Energieeffizienzstandard von mindestens 30% unter der
aktuellen EnEV zu fordern. Gegenüber eines Neubaus wird durch den Bezug
eines Bestandsgebäudes Energie in beträchtlichem Maße eingespart: hier handelt
es sich insbesondere um die Energie, die bei der Herstellung, dem Transport und
der Lagerung von Gütern benötigt wird (sog. Graue Energie). Dabei ist laut der
Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) eine Modernisierung in 90%
der Fälle nachhaltiger als ein Neubau, und zwar selbst dann, wenn der Neubau
Passivhausstandard erreicht, die Modernisierung aber nicht. Daher wird die
Anmietung eines Bestandsgebäudes angestrebt. B. Alternativen: Bereits mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 16.11.2017 § 1965 (M 163) wurde entschieden, dass die integrierte Hochbau-
und Liegenschaftsverwaltung in einem gemeinsamen Gebäude mit den definierten
Bereichen des Hochbau- und Liegenschaftsmanagements zusammengeführt werden
soll. Die Prüfung der Marktlage hat
ergeben, dass im Stadtgebiet Frankfurt a. M. kein weiteres Objekt den
Anforderungen an Lage, Größe, Bezugsfertigkeit und Nachhaltigkeit
vorhanden ist, welches im wirtschaftlichen Vergleich als Alternative zur
Solmsstraße 27-37 in Frage käme. C. Lösung: Die Liegenschaft Solmsstraße 27 - 37 wird von beiden
Ämtern als gemeinsamer Behördenstandort gewünscht und erfüllt alle städtischen
Kriterien. Für die Liegenschaft wurde vom Eigentümer ein energieeffizientes und
nachhaltiges Gebäudekonzept entwickelt. Durch die vom Eigentümer vorgesehenen
energetischen Maßnahmen, wird eine Reduktion des Heizwärmebedarfes von 50-70%
und eine Reduktion des Strombedarfes von 45-60% erreicht. Die Liegenschaft
erfüllt dadurch die städtische Vorgabe der Unterschreitung der EnEV um
mindestens 30%. Als gemeinsamer Standort soll daher die Liegenschaft
Solmsstraße 27-37 angemietet werden. D. Kosten: Ein Teil der benötigten Mittel steht in den
Produktgruppen 20.01 (Schulbetriebsmanagement / pädagog. Aufgaben) sowie 34.04
(Grundstücks- und Gebäudemanagement), Sachkonto 67000000 (Miete), 67001000
(Mietnebenkosten) aus den Veranschlagungen für die bisher genutzten
Liegenschaften zur Verfügung. Das Stadtschulamt und das ABI teilen die Kosten
im Verhältnis der Nutzflächen (Verhältnis 40/60). Die haushaltsmäßige Beordnung der darüber hinaus
benötigten Mittel für die Jahre 2021 ff. erfolgte im Rahmen der Aufstellung des
Haushaltes 2020/2021 durch Umschichtung von Mitteln vorrangig aus dem
vollbudgetierten Bereich ggf. aus der Bauunterhaltung. Die Mittel wurden für
den Haushaltsentwurf 2020/2021 beantragt. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
20.11.2019, NR 1033
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
17.01.2018, NR 523
Anfrage vom
04.12.2019, A 612
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2
am 02.12.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 185 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2019, TO I, TOP 19
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1033 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; AfD, LINKE. und BFF (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (=
Annahme); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRAKTION (M 185 = Annahme) FRANKFURTER (M 185 = Annahme, NR
1033 = Ablehnung) 35. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP
25 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1033 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Annahme
im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung);
FDP und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und
FDP (= Annahme); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FRANKFURTER
(= Enthaltung) 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 39
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1033 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (=
Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und LINKE., BFF und FRANKFURTER (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION gegen AfD
(= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (=
Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 185 und NR 1033 =
Ablehnung) 38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 47
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1033 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (=
Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF,
FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) und FDP (= Prüfung und
Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 5008, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 23 13