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Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37, 60486 Frankfurt am Main als gemeinsamer Standort für das Amt für Bau und Immobilien (ABI) und das Stadtschulamt

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M 185 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37, 60486 Frankfurt am Main als gemeinsamer Standort für das Amt für Bau und Immobilien (ABI) und das Stadtschulamt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2478 (NR 523) Die Liegenschaft Solmsstr. 27-37, 60486 Frankfurt am Main wird als gemeinsamer Standort für das Amt für Bau und Immobilien (ABI) und das Stadtschulamt angemietet: Vermieter: alstria office Solmsstraße GmbH & Co. KG vertreten durch alstria Prime Portfolio 2 GP GmbH diese vertreten durch die jeweils einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Olivier Elamine und Alexander Dexne Steinstraße 7, 20095 Hamburg Mietfläche (nach gif): Bürofläche ca. 26.526,55 m2 Lagerfläche ca. 2.716,29 m2 Kantine ca. 1.625,98 m2 Tiefgarage und Außenstellplätze für Pkw Mietzeitraum: 20 Jahre (voraussichtlich 01.07.2021-30.06.41); zwei Verlängerungsoptionen zu je 5 Jahren; Miete: m2 €/m2 €/Monat €/Jahr Büroflächen 26.526,55 16,50 437.688,08 5.252.256,90 Lagerflächen 2.716,29 6,00 16.297,74 195.572,88 Kantine 1.625,98 10,00 16.259,80 195.117,60 Summe 30.868,82 470.245,62 5.642.947,38 TG & Außenstellplätze pauschal pauschal 36.500,00 438.000,00 Nebenkostenvorauszahlung 28.152,53 2,35 66.158,45 793.901,35 Gesamtmiete 572.904,07 6.874.848,73 Mietfreie Zeit: 4 Monate ab Mietbeginn Wertsicherung: Indexierung nach VPI, Schwellenwert 10%, ab 4. Mietjahr Rücktrittsrecht: Entsteht für jede Partei, wenn bis 31.12.2021 oder innerhalb von 2 Monaten nach dem angekündigten Übergabetermin keine Übergabe erfolgt ist, Pönale: Aufwendungsersatz i.H.v. 400.000,- € für den Fall, dass der vorab unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung geschlossene Vertrag endgültig unwirksam wird (Frist für Zustimmung: 31.01.2020) Begründung: A. Zielsetzung: Im Rahmen einer umfassenden Ämterreform wurde zum 01.11.2017 das Amt für Bau und Immobilien (ABI) aus den Vorgängerämtern Liegenschaftsamt, Hochbauamt und Teilen des Stadtschulamtes konstituiert. Ziel war die Optimierung der Aktivitäten der Stadt Frankfurt am Main im Bau- und Immobilienbereich. Das ABI operiert seither von drei Standorten - dem Hauptsitz in der Gutleutstr. 7-11, der Berliner Str. 33-35 (Standort des ehemaligen Liegenschaftsamtes) und der Liegenschaft Gerbermühlstraße 48 (Standort des ehemaligen Hochbauamtes). Ebenso das Stadtschulamt, welches auf die Standorte Seehofstraße 41 und Mörfelder Landstraße 6/8 aufgeteilt ist. Mit der Anmietung der Solmsstr. 27-37 sollen beide Ämter zur Sicherstellung verwaltungskonformer Arbeitsabläufe in einem Haus zusammengeführt werden. Aufgrund der engen Zusammenarbeit von Stadtschulamt und ABI, sowie zur Ausnutzung von Synergien, wird der Bezug einer gemeinsamen Liegenschaft für die bis zu 1000 städtischen Beschäftigten angestrebt. Die freiwerdenden Liegenschaften werden für den Zeitraum der verbleibenden Mietzeit, stadtverwaltungsintern, städtischen Ämtern zur Deckung ihrer Bedarfe zugewiesen. An der Liegenschaft Berliner Straße 33-35 hat das Standesamt Interesse, dessen Raumbedarf in der Bethmannstraße 3 nicht mehr gedeckt werden kann. Mit dem Vermieter der Liegenschaft Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41 werden Verhandlungen über die weitere Nutzung der Liegenschaft (u.a. Erteilung eines Erbbaurechtes zugunsten der Stadt) geführt. Die Entwicklung als Schul- und KITA-Standort ist möglich. Es ist vorgesehen, die Mörfelder Landstraße 6/8 zum 31.03.2021 abzumieten. Die Optionen für die Belegung der Liegenschaft Gutleutstraße 7-11 werden geprüft. Es ist geplant, diese den innerstädtisch ansässigen Ämtern zur Deckung ihrer Ausweichbedarfe bei Sanierungen/Renovierungen anzubieten. Eventuelle Leerstände werden aus dem Budget des ABI finanziert. Das ABI und das Stadtschulamt sind sich außerdem darüber einig, dass das neue Mietverhältnis an möglichst nachhaltigen Kriterien ausrichtet werden soll. Es ist daher insbesondere der Wunsch der Ämter, bei der Bewirtschaftung und Nutzung des Mietobjekts mit Ressourcen und Energie schonend und sparsam umzugehen, sowie Emissionen zu vermeiden. Entsprechend der städtischen Nachhaltigkeitskriterien bei Neu-Anmietungen ist ein Energieeffizienzstandard von mindestens 30% unter der aktuellen EnEV zu fordern. Gegenüber eines Neubaus wird durch den Bezug eines Bestandsgebäudes Energie in beträchtlichem Maße eingespart: hier handelt es sich insbesondere um die Energie, die bei der Herstellung, dem Transport und der Lagerung von Gütern benötigt wird (sog. Graue Energie). Dabei ist laut der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) eine Modernisierung in 90% der Fälle nachhaltiger als ein Neubau, und zwar selbst dann, wenn der Neubau Passivhausstandard erreicht, die Modernisierung aber nicht. Daher wird die Anmietung eines Bestandsgebäudes angestrebt. B. Alternativen: Bereits mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 § 1965 (M 163) wurde entschieden, dass die integrierte Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung in einem gemeinsamen Gebäude mit den definierten Bereichen des Hochbau- und Liegenschaftsmanagements zusammengeführt werden soll. Die Prüfung der Marktlage hat ergeben, dass im Stadtgebiet Frankfurt a. M. kein weiteres Objekt den Anforderungen an Lage, Größe, Bezugsfertigkeit und Nachhaltigkeit vorhanden ist, welches im wirtschaftlichen Vergleich als Alternative zur Solmsstraße 27-37 in Frage käme. C. Lösung: Die Liegenschaft Solmsstraße 27 - 37 wird von beiden Ämtern als gemeinsamer Behördenstandort gewünscht und erfüllt alle städtischen Kriterien. Für die Liegenschaft wurde vom Eigentümer ein energieeffizientes und nachhaltiges Gebäudekonzept entwickelt. Durch die vom Eigentümer vorgesehenen energetischen Maßnahmen, wird eine Reduktion des Heizwärmebedarfes von 50-70% und eine Reduktion des Strombedarfes von 45-60% erreicht. Die Liegenschaft erfüllt dadurch die städtische Vorgabe der Unterschreitung der EnEV um mindestens 30%. Als gemeinsamer Standort soll daher die Liegenschaft Solmsstraße 27-37 angemietet werden. D. Kosten: Ein Teil der benötigten Mittel steht in den Produktgruppen 20.01 (Schulbetriebsmanagement / pädagog. Aufgaben) sowie 34.04 (Grundstücks- und Gebäudemanagement), Sachkonto 67000000 (Miete), 67001000 (Mietnebenkosten) aus den Veranschlagungen für die bisher genutzten Liegenschaften zur Verfügung. Das Stadtschulamt und das ABI teilen die Kosten im Verhältnis der Nutzflächen (Verhältnis 40/60). Die haushaltsmäßige Beordnung der darüber hinaus benötigten Mittel für die Jahre 2021 ff. erfolgte im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2020/2021 durch Umschichtung von Mitteln vorrangig aus dem vollbudgetierten Bereich ggf. aus der Bauunterhaltung. Die Mittel wurden für den Haushaltsentwurf 2020/2021 beantragt. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.11.2019, NR 1033 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Anfrage vom 04.12.2019, A 612 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 185 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2019, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1033 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; AfD, LINKE. und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 185 = Annahme) FRANKFURTER (M 185 = Annahme, NR 1033 = Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1033 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); FDP und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FDP (= Annahme); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FRANKFURTER (= Enthaltung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1033 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 185 und NR 1033 = Ablehnung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 47 Beschluss: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1033 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FRANKFURTER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5008, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 23 13

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