Anmietung der Liegenschaft Solmsstraße 27 bis 37
Bericht
Zu den in der Anfrage thematisierten Punkten nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Zu 1. und 2.: Das Amt für Bau und Immobilien und das Stadtschulamt sind an vier Standorten untergebracht, für die folgende Mietverträge bestehen: Liegenschaft mtl. Mietzins Mietdauer Mietfläche Berliner Str. 33 - 35 58.300,79 € unbefristet, kündbar zum 30.11. jeden Jahres 4.650 m2 Gerbermühlstr. 48 / Seehofstr. 41 195.730,09 € 30.11.2036 Büro 20.937,87 m2 Hof 13.780,28 m2 Gutleutstr. 7 - 11 110.339,47 € 31.03.2023 6.551,82 m2 Mörfelder Landstr. 6/8 41.871,36 € 30.11.2021 3.438 m2 Zu 3.: In den Mietverträgen für die Gutleutstr. 7-11 und die Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41 sind jeweils Sonderkündigungsrechte geregelt. Zu 4.: Für die Gutleutstr. 7 - 11 kann das Sonderkündigungsrecht zum 28.02.2022 ausgeübt werden. In diesem Fall würde ein Pönale in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro fällig. Für die Liegenschaft Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41 kann ein Sonderkündigungsrecht zum 30.11.2021 ausgeübt werden. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechtes wäre ein Pönale in Höhe von 15 Monatsmieten fällig, was einer Summe von rund 3,1 Mio. Euro entspricht. Zusätzlich würde die ausgesetzte Indexierung aus dem Infrastrukturvertrag für das Nordwestzentrum (NWZ) in Höhe von rund 8,4 Mio. Euro fällig und es entfiele der im Infrastrukturvertrag derzeit gewährte Nachlass auf die jährliche Zahlungsverpflichtung (1.650.000 Euro zzgl. MwSt. anstatt 3.980.405,36 Euro brutto). In der Folge wäre ab 01.12.2021 die volle Zahlungsverpflichtung in Höhe von derzeit 3.980.405,36 Euro für die Restlaufzeit bis 30.11.2036 zu leisten. Es ergäben sich über die Laufzeit in Summe Zusatzzahlungen in Höhe von weiteren rund 30 Mio. Euro. Der Magistrat sieht derzeit keine Sonderkündigung für die Liegenschaft Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41 vor. Zu 5. bis 7.: Die freiwerdenden Liegenschaften sollen für den Zeitraum der verbleibenden Mietzeit bevorzugt städtischen Ämtern zur Deckung ihrer Bedarfe zugewiesen werden. Für die Liegenschaft Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41 besteht zudem ein Recht zur Untervermietung. Hier liegen bereits erste Anfragen von möglichen Nachnutzern vor, sodass zum jetzigen Stand davon auszugehen ist, dass eine Anschlussnutzung sichergestellt werden kann. Eine konkrete Belegungsplanung ist derzeit, 18 Monate vor dem vorgesehenen Auszug der bisherigen Nutzer, noch nicht abgeschlossen. Erst nach Abschluss dieser Planungen kann über die Ausübung des Sonderkündigungsrechtes für die Gutleutstr. 7 - 11 entschieden werden.
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme