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Anmietung von Räumlichkeiten in der Liegenschaft Antoniterstraße 13/ Dalbergstraße 14/Leverkusener Straße 20, 65929 Frankfurt am Main für das Stadtschulamt

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 183 Betreff: Anmietung von Räumlichkeiten in der Liegenschaft Antoniterstraße 13/ Dalbergstraße 14/Leverkusener Straße 20, 65929 Frankfurt am Main für das Stadtschulamt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2478 (NR 523) Es wird zugestimmt, dass Räumlichkeiten in der Liegenschaft Antoniter Straße 33 / Dahlbergstraße 14 / Leverkusener Straße 20, 65929 Frankfurt am Main für das Stadtschulamt zum Betrieb des regionalen Beratungs- und Förderzentrum - West (rBFZ) angemietet werden. Vermieter: Project High Valley B.V. Spuistraat 104 C 1012VA Amsterdam Netherland Mietfläche: 590,47 m2 Mietbeginn: nach Fertigstellung notwendiger Umbaumaßnahmen, voraussichtlich Mai 2019 Laufzeit: 15 Jahre Option: 1 x 5 Jahre Miete: 9.683,71 €/mtl. (116.204,52 €/jährl.); 16,40 €/m2 Nebenkostenvorauszahlungen: 1.889,50 €/mtl. (22.674,00 €/jährl.); 3,20 €/m2 Mietanpassung: Indexierung gem. Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) bei einer Veränderung von +/- 10 Prozent Begründung: A. Zielsetzung Im Rahmen des Schulentwicklungsplanes erfolgte die schrittweise Aufhebung der Förderschule "Lernen" (Karl-Oppermann-Schule). Das Schulgebäude wird ab Schuljahr 2018/19 künftig von der IGS 15 genutzt. Für das regionale Beratungs- und Förderzentrum-West (rBFZ), das Zentrum für Erziehungshilfe, Mitarbeiter der Jugendhilfe in der Grundschule und der regionalen Koordinierungsplattform erfolgte die Suche nach einem gemeinsamen im Westen Frankfurts gelegenen zentralen Standort. B. Alternativen Im Rahmen des Anforderungsprofils an Lage, Größe und Erreichbarkeit gibt es keine Alternativen. C. Lösung Geeignete Räume für das "erweiterte" rBFZ wurden in der Antoniterstr. 33 in Frankfurt Höchst gefunden. Die Bedarfe des neu aufgestellten rBFZ können durch - vom Vermieter auszuführende -Umbaumaßnahmen in der Liegenschaft realisiert werden. Durch die ebenfalls in der Liegenschaft untergebrachte Außenstelle Höchst des Bürgeramtes ist das Gebäude bereits an das städtische Datennetz angebunden. Die Liegenschaft ist sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Durch ihre direkte Lage am Bahnhof Höchst ist die Liegenschaft für den Bedarf des rBFZ konkurrenzlos. D. Kosten Nach dem aktuellen Gewerbemarktbericht der IHK (Ausgabe 2018) beträgt der durchschnittliche Mietpreis pro Quadratmeter in Frankfurt - West in 2018 zwischen 9,50 €/m2 und 13,00 €/m2 bei durchschnittlichem Ausbaustandard. Seit dem 01.12.2014 hat die Stadt Frankfurt in der Liegenschaft Antoniter Str. 33/Dalbergstr.14/Leverkusenerstr. 20 Flächen für das Bürgeramt zu einem Mietpreis von 11,50 €/m2 zuzüglich Nebenkosten angemietet. Diese Miete spiegelt die Marktsituation aus dem Jahr 2014, in welchem die durchschnittlichen Büroraummieten noch deutlich niedriger ausfielen als in 2018. Für die Nutzung durch das Regionale Beratungs- und Förderzentrum-West (rBFZ) ist ein Umbau erforderlich. Die hohen Umbaukosten/Investitionskosten von ca. 900,00 €/m2 sind auf die besonderen Umgestaltungs- und Ausstattungsanforderungen für die Nutzereinheit zurückzuführen (insbesondere Raumkonzept und EDV- aktuelles Richtlinienpapier der Stadt FFM). Der Vermieter übernimmt die gesamten Umbaukosten. Bei Optionsziehung (+ 5 Jahre) nach 15 Jahren Mietzeit fallen Investitionsmiete und Umsatzsteuerschaden aus der Berechnung heraus, sodass die Kaltmiete ab Beginn des 16. Mietjahres nur noch 13,50 €/m2 beträgt. Durch die vorhandene Anbindung an das städtische Datennetz entstehen in diesem Punkt keine weiteren Kosten. Die Ansätze für Miete und Mietnebenkosten werden im sog. vollbudgetierten Bereich (BGM 10) zur Verfügung gestellt. Mehraufwendungen bei den Sachkonten 6700 0000 und 6700 1000 werden durch Minderaufwendungen und/oder Mehrerträge im vollbudgetierten Bereich gedeckt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 24.10.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Ablehnung); BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3477, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 40 1