Anmietung von Räumlichkeiten in der Liegenschaft Antoniterstraße 13/Dalbergstraße 14/Leverkusener Straße 20, 65929 Frankfurt am Main für das Stadtschulamt
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M
183 Betreff:
Anmietung von Räumlichkeiten in der Liegenschaft Antoniterstraße 13/
Dalbergstraße 14/Leverkusener Straße 20, 65929 Frankfurt am Main für das
Stadtschulamt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2478 (NR
523) Es wird zugestimmt, dass Räumlichkeiten in der
Liegenschaft Antoniter Straße 33 / Dahlbergstraße 14 / Leverkusener Straße 20,
65929 Frankfurt am Main für das Stadtschulamt zum Betrieb des regionalen
Beratungs- und Förderzentrum - West (rBFZ) angemietet werden. Vermieter:
Project High Valley
B.V.
Spuistraat 104 C
1012VA Amsterdam
Netherland Mietfläche:
590,47 m2
Mietbeginn:
nach Fertigstellung notwendiger
Umbaumaßnahmen, voraussichtlich Mai 2019
Laufzeit:
15 Jahre
Option: 1 x 5 Jahre
Miete:
9.683,71 €/mtl. (116.204,52
€/jährl.); 16,40 €/m2 Nebenkostenvorauszahlungen:
1.889,50 €/mtl.
(22.674,00 €/jährl.); 3,20 €/m2 Mietanpassung: Indexierung gem.
Verbraucherpreisindex
für Deutschland (VPI)
bei einer Veränderung
von +/- 10 Prozent
Begründung: A. Zielsetzung Im Rahmen des Schulentwicklungsplanes erfolgte die
schrittweise Aufhebung der Förderschule "Lernen" (Karl-Oppermann-Schule). Das
Schulgebäude wird ab Schuljahr 2018/19 künftig von der IGS 15 genutzt. Für das
regionale Beratungs- und Förderzentrum-West (rBFZ), das Zentrum für
Erziehungshilfe, Mitarbeiter der Jugendhilfe in der Grundschule und der
regionalen Koordinierungsplattform erfolgte die Suche nach einem gemeinsamen im
Westen Frankfurts gelegenen zentralen Standort. B. Alternativen Im Rahmen des Anforderungsprofils an Lage, Größe und
Erreichbarkeit gibt es keine Alternativen. C. Lösung Geeignete Räume für das "erweiterte" rBFZ wurden in
der Antoniterstr. 33 in Frankfurt Höchst gefunden. Die Bedarfe des neu
aufgestellten rBFZ können durch - vom Vermieter auszuführende -Umbaumaßnahmen
in der Liegenschaft realisiert werden. Durch die ebenfalls in der Liegenschaft
untergebrachte Außenstelle Höchst des Bürgeramtes ist das Gebäude bereits an
das städtische Datennetz angebunden. Die Liegenschaft ist sehr gut an den öffentlichen
Personennahverkehr angebunden. Durch ihre direkte Lage am Bahnhof Höchst ist
die Liegenschaft für den Bedarf des rBFZ konkurrenzlos. D. Kosten Nach dem aktuellen Gewerbemarktbericht der IHK
(Ausgabe 2018) beträgt der durchschnittliche Mietpreis pro Quadratmeter in
Frankfurt - West in 2018 zwischen 9,50 €/m2 und 13,00 €/m2 bei
durchschnittlichem Ausbaustandard. Seit dem 01.12.2014 hat die Stadt Frankfurt
in der Liegenschaft Antoniter Str. 33/Dalbergstr.14/Leverkusenerstr. 20 Flächen
für das Bürgeramt zu einem Mietpreis von 11,50 €/m2 zuzüglich
Nebenkosten angemietet. Diese Miete spiegelt die Marktsituation aus dem Jahr
2014, in welchem die durchschnittlichen Büroraummieten noch deutlich niedriger
ausfielen als in 2018. Für
die Nutzung durch das Regionale Beratungs- und Förderzentrum-West (rBFZ) ist
ein Umbau erforderlich. Die hohen Umbaukosten/Investitionskosten von ca. 900,00
€/m2 sind auf die besonderen Umgestaltungs- und Ausstattungsanforderungen
für die Nutzereinheit zurückzuführen (insbesondere Raumkonzept und EDV-
aktuelles Richtlinienpapier der Stadt FFM). Der Vermieter übernimmt die gesamten Umbaukosten.
Bei Optionsziehung (+ 5 Jahre)
nach 15 Jahren Mietzeit fallen Investitionsmiete und Umsatzsteuerschaden aus
der Berechnung heraus, sodass die Kaltmiete ab Beginn des 16. Mietjahres nur
noch 13,50 €/m2 beträgt. Durch die vorhandene Anbindung an das städtische
Datennetz entstehen in diesem Punkt keine weiteren Kosten. Die Ansätze für Miete und Mietnebenkosten werden im
sog. vollbudgetierten Bereich (BGM 10) zur Verfügung gestellt. Mehraufwendungen
bei den Sachkonten 6700 0000 und 6700 1000 werden durch Minderaufwendungen
und/oder Mehrerträge im vollbudgetierten Bereich gedeckt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
17.01.2018, NR 523
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
24.10.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6
am 04.12.2018, TO I, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 183 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD und FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 30
Beschluss: Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD und FDP (= Ablehnung); BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 3477, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 40 1