Barrierefreier Ausbau der Buslinie 36, Los 2 Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M
184 Betreff:
Barrierefreier Ausbau der Buslinie 36, Los 2 Bau- und
Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2005, § 9154 (M
239) 1. Dem Ausbau der
Bushaltestellen der Buslinie 36/Los 2 wird entsprechend den beigefügten
Planunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit
einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 675.000 € werden bewilligt und
freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung
durch das Revisionsamt ergibt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die für den barrierefreien Ausbau der
Buslinie 36, Los 2 erforderlichen Mittel in Höhe von 675.000 € im
Investitionshaushalt, Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001098 zur
Verfügung stehen,
b) für Planungsleistungen bis
30.06.2017 bereits rd. 54.000 € verausgabt sind, c) für die Gesamtbaumaßnahme ein Zuwendungsantrag
nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG und FAG) gestellt wurde und
bereits ein positiver Zuwendungsbescheid vorliegt. Laut Bescheid ist eine
Förderung der Gesamtmaßnahme in Höhe von 282.900 € möglich, d) die Jahresfolgekosten in Höhe von insgesamt 30.000
€ sichergestellt sind; den Jahresfolgekosten Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten in Höhe von 9.430 € p. a. gegenüberstehen, e) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.11
neu einzurichtende Projekt-definition abgewickelt wird; die bereits
verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen. Begründung: A - Zielsetzung Nach den einschlägigen Bestimmungen des
Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG), des Personenbeförderungsgesetzes sowie des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 619 vom 30.08.2001, sind die
Verkehrsträger gehalten, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
sukzessive eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die gegenwärtige Situation der zum Umbau vorgesehenen
Bestandsbushaltestellen ist durch eine fehlende barrierefreie Zugänglichkeit
gekennzeichnet. Insbesondere ist ein barrierefreier Ein- und Ausstieg aufgrund
zu niedriger Borde derzeit nicht möglich. Außerdem sind keine taktilen
Leitelemente zur Führung von blinden und sehbehinderten Personen vorhanden. In
einem ersten Baulos im Zuge der Umsetzung des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung § 3232 vom 06.06.2013 zur M 56 vom 08.04.2013
wurden bereits sechs Haltestellen der Buslinie 36 barrierefrei ausgebaut. Mit
der Maßnahme sollen barrierefreie Zugänge zu den Bushaltestellen und in die
Busfahrzeuge ermöglicht werden. Zudem sind fahrgastfreundlichere Umgestaltungen
der Haltestellen sowie die Herstellung der Barrierefreiheit im Bereich der
Fußgängerüberwege gemäß dem Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt"
vorgesehen. Ziel des Ausbaus ist ebenfalls, die
Attraktivität und somit die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) zu fördern, um dem Leitziel "Mobilität für Alle" folgend,
mobilitätsbehinderten Menschen die eigenständige Nutzung der öffentlichen
Verkehrsmittel zu ermöglichen. B - Alternative Keine C - Lösung Im Zuge der Maßnahme sind für den barrierefreien
Ausbau folgende Bushaltestellen vorgesehen: 1 Sachsenhäuser Warte
Richtung Südfriedhof
2 Eschenheimer Tor
Richtung Bornwiesenweg
3 Holzhausen-Park
Richtung Holzhausenstraße
4 Mitscherlichplatz
Richtung Palmengarten
5 Mitscherlichplatz
Richtung Uni-Campus-Westend
Die Bushaltestelle
"Altkönigstraße", Ri. Wöhlerstraße ist Bestandteil des GVFG-Bescheides, wird
jedoch wegen baulicher Abhängigkeiten im Zuge der Maßnahme "Westendsynagoge,
Umgestaltung der Außenbereiche" gebaut und ist nicht Bestandteil dieser
Vorlage. Die barrierefreie Zuwegung von der
Bushaltestelle "Eschenheimer Tor" zur Kreuzung Oeder Weg / Eschenheimer Anlage
wird über die Maßnahme "Barrierefreiheit Eschenheimer Tor-Nord" gesichert. Der
Baubeginn ist für 2018 geplant. Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Verkehrsanlagen
werden die Borde der Bushaltestellen mit einer 22 cm bzw. 18 cm hohen Bordkante
ausgebaut. Die Höhe der Haltestelle beträgt damit 22 cm bzw. 18 cm über der
Straßenoberkante. Die Wartebereiche der Haltestellen und die angrenzenden
Gehwegbereiche werden höhenmäßig an die neue Bordhöhe angepasst. Die Haltestellenlänge ist jeweils mindestens auf die
Standardbuslänge von 12 Meter ausgelegt, bei besonderen Erfordernissen auch für
Gelenkbusse auf 14 Meter oder 18 Meter. Für sehbehinderte Fahrgäste werden taktile
Leitelemente und Aufmerksamkeitsfelder im Haltestellenbereich eingebaut,
wodurch der eigenständige Einstieg in das Fahrzeug ermöglicht wird.
Barrierefreies Ein- und Aussteigen ist somit gewährleistet. Die Ausstattung der oben aufgeführten Haltestellen
wird teilweise ergänzt oder erneuert (Sitzmöglichkeiten, Wartehallen, optische
und akustische Fahrgastinformation). Diese Ausstattungselemente werden von der
Nahverkehrsgesellschaft im Zuge des Bushaltestellenumbaus aufgestellt, sind
jedoch nicht Bestandteil dieser Vorlage. Für die Baumaßnahmen ist kein Grunderwerb
notwendig. D - Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen)
Bauwirtschaft liegen die Angebote regelmäßig (weit) über den ursprünglich
berechneten Kostenberechnungen. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten
neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden
Marktpreise zugrunde. 1. lnvestitionsbedarf: Die
Investitionskosten für den Ausbau der Bushaltestellen der Buslinie 36/Los 2
betragen insgesamt
675.000,00 €
Im
Investitionsprogramm sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 675.000,00
€ in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001098 enthalten
675.000,00 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum
mit Angabe der Jahresraten:
Bis 30.06.2017
verausgabt 54.000,00 €
2017
0,00 €
2018
621.000,00 €
Summe,
gerundet
675.000,00 €
3. Folgeinvestitionen: - keine -
4. Jahresfolgekosten: 4.1
Persönliche Ausgaben
- keine -
4.2
Sachkosten
a) Bauunterhaltungskosten:
4.2.1 Produktgruppe
16.11
Straßenbau:
1.187,00 m2 ́ 1,30 €/m2 1.542,45 €
Straßen- und
Platzbeleuchtung:
(Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages
über die Straßenbeleuchtung im Ergebnis- haushalt
abgerechnet) 357,96
€
4.2.2
Produktgruppe 16.06 (Lichtsignalanlagen)
5,0 % 0.00 €
0,00 €
4.2.3
Produktgruppe 22.09 (Grün- und Freiflächen)
5,0 % ́ 0,00 € 0,00 €
b)
Abschreibung:
Straßenbau
BND* 30
Jahre 1/30 x 658.872,55 €
21.962,42 €
Beleuchtung
BND* 20 Jahre 1/20 x
14.245,62 € 712,28
€
Lichtsignalanlagen
BND* 15 Jahre
1/15 x 0,00 €
0,00 €
IKT-Anlagen
BND* 20 Jahre 1/20 x
0,00 € 0,00 €
Grün- u. Freiflächen
BND* 15 Jahre
1/15 x 0,00
€ 0,00
€
* BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem.
AfA-Tabelle 4.3
Kapitalkosten
Durchschnittliche kalkulatorische
Verzinsung
Produktgruppe
13.01 (2,75 % ́ (673.118,17 € - 282.900,00 €))/2* 5.365,50 € *Zinssatz für den
Haushalt 2017 gemäß Rundschreiben vom 25.11.2015
Jahresfolgekosten gesamt 29.940,61 €
(gerundet: 30.000,00 €
5. Jahreserträge:
Auflösung von
Sonderposten
282.900 € /30 Jahre* 9.430,00
€
* anhand längster Nutzungsdauer
6. Leistungen Dritter:
Zuwendungen
nach GVFG und FAG 282.900,00 €
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
- keine -
8. Sonstiges:
- keine -
Kostenzusammenstellung
1. Baukosten
1.1
Straßenbauarbeiten
481.392,54 €
1.2
Straßenbeleuchtung SRM
14.245,62 €
1.3 Lichtsignalanlagen 0,00 €
1.4
Maßnahmen für Amt 16 (IKT)
0,00 €
1.5 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
0,00 €
SUMME 1: Baukosten
495.638,16 €
2.
Baunebenkosten
(Planung, Bauüberwachung, Gutachten
etc.)
177.480,01 €
SUMME 2: Baunebenkosten 177.480,01 €
Gesamtkosten (brutto), rechnerisch
673.118,17 €
Gesamtkosten (brutto), gerundet
675.000,00 €
Anlage _Eschenheimer_Tor-Ri_Bornwiesenweg (ca. 555 KB) Anlage _Holzhausenpark-Ri_Holzhausenstrasse (ca. 554 KB) Anlage _Mitscherlichplatz-Ri_Palmengarten (ca. 745 KB) Anlage _Mitscherlichplatz-Ri_Uni_Campus (ca. 489 KB) Anlage _Sachsenhaeuser_Warte-Ri_Suedfriedhof
(ca. 452 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 30.07.2001, M 155
Vortrag des
Magistrats vom 21.11.2005, M 239
Anfrage vom 05.10.2017, A 262
Antrag vom
17.10.2017, OF
610/5
Anregung vom 03.11.2017, OA 194
Vortrag des
Magistrats vom 20.03.2020, M 51 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ältestenausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 5
Versandpaket: 27.09.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2017, TO I, TOP 33
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 184 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER;
FDP (= Enthaltung), BFF (= Votum im Plenum) AfD nimmt an der Abstimmung
nicht teil. 17. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 45
Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der
Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die
Aufnahme der Vorlage M 184 auf die Tagesordnung II der 17. Plenarsitzung
beschlossen hat. b) Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit); BFF (= Enthaltung)
zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER; FDP (=
Enthaltung) AfD nimmt an der Abstimmung nicht teil.
17. Sitzung des
Ältestenausschusses am 28.09.2017, TO I, TOP 4
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der
Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die
Aufnahme der Vorlage M 184 auf die Tagesordnung II der 17. Plenarsitzung
beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss
die Vorlage M 184 zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss
überwiesen hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit); BFF (= Enthaltung)
16. Sitzung des
OBR 2 am 23.10.2017, TO II, TOP 46
Beschluss: Der Vorlage M 184 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3
am 02.11.2017, TO II, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 184 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5
am 03.11.2017, TO I, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage M 184 wird unter Hinweis auf OA 194
zugestimmt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 1852, 17. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 92 11