Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Barrierefreier Ausbau der Buslinie 36, Los 2 Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 184 Betreff: Barrierefreier Ausbau der Buslinie 36, Los 2 Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2005, § 9154 (M 239) 1. Dem Ausbau der Bushaltestellen der Buslinie 36/Los 2 wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 675.000 € werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die für den barrierefreien Ausbau der Buslinie 36, Los 2 erforderlichen Mittel in Höhe von 675.000 € im Investitionshaushalt, Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001098 zur Verfügung stehen, b) für Planungsleistungen bis 30.06.2017 bereits rd. 54.000 € verausgabt sind, c) für die Gesamtbaumaßnahme ein Zuwendungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG und FAG) gestellt wurde und bereits ein positiver Zuwendungsbescheid vorliegt. Laut Bescheid ist eine Förderung der Gesamtmaßnahme in Höhe von 282.900 € möglich, d) die Jahresfolgekosten in Höhe von insgesamt 30.000 € sichergestellt sind; den Jahresfolgekosten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 9.430 € p. a. gegenüberstehen, e) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.11 neu einzurichtende Projekt-definition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen. Begründung: A - Zielsetzung Nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG), des Personenbeförderungsgesetzes sowie des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 619 vom 30.08.2001, sind die Verkehrsträger gehalten, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sukzessive eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die gegenwärtige Situation der zum Umbau vorgesehenen Bestandsbushaltestellen ist durch eine fehlende barrierefreie Zugänglichkeit gekennzeichnet. Insbesondere ist ein barrierefreier Ein- und Ausstieg aufgrund zu niedriger Borde derzeit nicht möglich. Außerdem sind keine taktilen Leitelemente zur Führung von blinden und sehbehinderten Personen vorhanden. In einem ersten Baulos im Zuge der Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 3232 vom 06.06.2013 zur M 56 vom 08.04.2013 wurden bereits sechs Haltestellen der Buslinie 36 barrierefrei ausgebaut. Mit der Maßnahme sollen barrierefreie Zugänge zu den Bushaltestellen und in die Busfahrzeuge ermöglicht werden. Zudem sind fahrgastfreundlichere Umgestaltungen der Haltestellen sowie die Herstellung der Barrierefreiheit im Bereich der Fußgängerüberwege gemäß dem Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt" vorgesehen. Ziel des Ausbaus ist ebenfalls, die Attraktivität und somit die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu fördern, um dem Leitziel "Mobilität für Alle" folgend, mobilitätsbehinderten Menschen die eigenständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen. B - Alternative Keine C - Lösung Im Zuge der Maßnahme sind für den barrierefreien Ausbau folgende Bushaltestellen vorgesehen: 1 Sachsenhäuser Warte Richtung Südfriedhof 2 Eschenheimer Tor Richtung Bornwiesenweg 3 Holzhausen-Park Richtung Holzhausenstraße 4 Mitscherlichplatz Richtung Palmengarten 5 Mitscherlichplatz Richtung Uni-Campus-Westend Die Bushaltestelle "Altkönigstraße", Ri. Wöhlerstraße ist Bestandteil des GVFG-Bescheides, wird jedoch wegen baulicher Abhängigkeiten im Zuge der Maßnahme "Westendsynagoge, Umgestaltung der Außenbereiche" gebaut und ist nicht Bestandteil dieser Vorlage. Die barrierefreie Zuwegung von der Bushaltestelle "Eschenheimer Tor" zur Kreuzung Oeder Weg / Eschenheimer Anlage wird über die Maßnahme "Barrierefreiheit Eschenheimer Tor-Nord" gesichert. Der Baubeginn ist für 2018 geplant. Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Verkehrsanlagen werden die Borde der Bushaltestellen mit einer 22 cm bzw. 18 cm hohen Bordkante ausgebaut. Die Höhe der Haltestelle beträgt damit 22 cm bzw. 18 cm über der Straßenoberkante. Die Wartebereiche der Haltestellen und die angrenzenden Gehwegbereiche werden höhenmäßig an die neue Bordhöhe angepasst. Die Haltestellenlänge ist jeweils mindestens auf die Standardbuslänge von 12 Meter ausgelegt, bei besonderen Erfordernissen auch für Gelenkbusse auf 14 Meter oder 18 Meter. Für sehbehinderte Fahrgäste werden taktile Leitelemente und Aufmerksamkeitsfelder im Haltestellenbereich eingebaut, wodurch der eigenständige Einstieg in das Fahrzeug ermöglicht wird. Barrierefreies Ein- und Aussteigen ist somit gewährleistet. Die Ausstattung der oben aufgeführten Haltestellen wird teilweise ergänzt oder erneuert (Sitzmöglichkeiten, Wartehallen, optische und akustische Fahrgastinformation). Diese Ausstattungselemente werden von der Nahverkehrsgesellschaft im Zuge des Bushaltestellenumbaus aufgestellt, sind jedoch nicht Bestandteil dieser Vorlage. Für die Baumaßnahmen ist kein Grunderwerb notwendig. D - Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Kostenberechnungen. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde. 1. lnvestitionsbedarf: Die Investitionskosten für den Ausbau der Bushaltestellen der Buslinie 36/Los 2 betragen insgesamt 675.000,00 € Im Investitionsprogramm sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 675.000,00 € in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001098 enthalten 675.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bis 30.06.2017 verausgabt 54.000,00 € 2017 0,00 € 2018 621.000,00 € Summe, gerundet 675.000,00 € 3. Folgeinvestitionen: - keine - 4. Jahresfolgekosten: 4.1 Persönliche Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten a) Bauunterhaltungskosten: 4.2.1 Produktgruppe 16.11 Straßenbau: 1.187,00 m2 ́ 1,30 €/m2 1.542,45 € Straßen- und Platzbeleuchtung: (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnis- haushalt abgerechnet) 357,96 € 4.2.2 Produktgruppe 16.06 (Lichtsignalanlagen) 5,0 % 0.00 € 0,00 € 4.2.3 Produktgruppe 22.09 (Grün- und Freiflächen) 5,0 % ́ 0,00 € 0,00 € b) Abschreibung: Straßenbau BND* 30 Jahre 1/30 x 658.872,55 € 21.962,42 € Beleuchtung BND* 20 Jahre 1/20 x 14.245,62 € 712,28 € Lichtsignalanlagen BND* 15 Jahre 1/15 x 0,00 € 0,00 € IKT-Anlagen BND* 20 Jahre 1/20 x 0,00 € 0,00 € Grün- u. Freiflächen BND* 15 Jahre 1/15 x 0,00 € 0,00 € * BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle 4.3 Kapitalkosten Durchschnittliche kalkulatorische Verzinsung Produktgruppe 13.01 (2,75 % ́ (673.118,17 € - 282.900,00 €))/2* 5.365,50 € *Zinssatz für den Haushalt 2017 gemäß Rundschreiben vom 25.11.2015 Jahresfolgekosten gesamt 29.940,61 € (gerundet: 30.000,00 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 282.900 € /30 Jahre* 9.430,00 € * anhand längster Nutzungsdauer 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen nach GVFG und FAG 282.900,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: - keine - Kostenzusammenstellung 1. Baukosten 1.1 Straßenbauarbeiten 481.392,54 € 1.2 Straßenbeleuchtung SRM 14.245,62 € 1.3 Lichtsignalanlagen 0,00 € 1.4 Maßnahmen für Amt 16 (IKT) 0,00 € 1.5 Landschaftsgärtnerische Arbeiten 0,00 € SUMME 1: Baukosten 495.638,16 € 2. Baunebenkosten (Planung, Bauüberwachung, Gutachten etc.) 177.480,01 € SUMME 2: Baunebenkosten 177.480,01 € Gesamtkosten (brutto), rechnerisch 673.118,17 € Gesamtkosten (brutto), gerundet 675.000,00 € Anlage _Eschenheimer_Tor-Ri_Bornwiesenweg (ca. 555 KB) Anlage _Holzhausenpark-Ri_Holzhausenstrasse (ca. 554 KB) Anlage _Mitscherlichplatz-Ri_Palmengarten (ca. 745 KB) Anlage _Mitscherlichplatz-Ri_Uni_Campus (ca. 489 KB) Anlage _Sachsenhaeuser_Warte-Ri_Suedfriedhof (ca. 452 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.07.2001, M 155 Vortrag des Magistrats vom 21.11.2005, M 239 Anfrage vom 05.10.2017, A 262 Antrag vom 17.10.2017, OF 610/5 Anregung vom 03.11.2017, OA 194 Vortrag des Magistrats vom 20.03.2020, M 51 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 5 Versandpaket: 27.09.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2017, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER; FDP (= Enthaltung), BFF (= Votum im Plenum) AfD nimmt an der Abstimmung nicht teil. 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 184 auf die Tagesordnung II der 17. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit); BFF (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER; FDP (= Enthaltung) AfD nimmt an der Abstimmung nicht teil. 17. Sitzung des Ältestenausschusses am 28.09.2017, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 184 auf die Tagesordnung II der 17. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Vorlage M 184 zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit); BFF (= Enthaltung) 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO II, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 184 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 02.11.2017, TO II, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 184 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage M 184 wird unter Hinweis auf OA 194 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1852, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 92 11

Verknüpfte Vorlagen