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Behinderten-Bauleitlinien; hier: Anpassung an die weiterentwickelten DIN 18024 - 1 und 18024 - 2

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 30.07.2001, M 155 Betreff: Behinderten-Bauleitlinien; hier: Anpassung an die weiterentwickelten DIN 18024 - 1 und 18024 - 2 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.10.1976, § 4228 (M 277) 1. Es dient zur Kenntnis, dass durch die Neufassungen der Deutschen Normen 18024 -1 , Barrierefreies Bauen, Teil 1: Straßen, Wege, Plätze, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze - Planungsgrundlagen und 18024 - 2, Barrierefreies Bauen, Teil 2: Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten - Planungsgrundlagen, vom Januar 1998 und November 1996 die den Behinderten-Bau-Leitlinien zugrundeliegenden Regelwerke eine Fortschreibung und Ergänzung erfahren haben. 2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die o.a. Normen gemäß den baurechtlichen Bestimmungen als Regeln der Technik zu beachten sind. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Bestimmungen der DIN 18024-1 und 18024-2 bei der Planung und Realisierung städtischer Baumassnahmen zu berücksichtigen. Soweit in begründeten Einzelfällen davon abgewichen werden soll, ist dies in der Bau- und Finanzierungsvorlage darzustellen und zur Beschlussfassung zu unterbreiten. 4. Auf eine Fortschreibung der Behinderten-Bauleitlinien wird deshalb verzichtet. Es ist mit der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft Einvernehmen mit der Massgabe erzielt, dass Verbesserungen für einzelne Behindertengruppen - insbesondere Seh- und Hörbehinderte - im Sinne der Weiterentwicklung der Normen in Abstimmung mit der FBAG formuliert und zur Anwendung gebracht werden. Weiterhin wird die Stadt sich in den Fachverbänden für eine breite Anerkennung und Anwendung der o.a. Normen einsetzen. 5. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, die städtischen Gesellschaften und Gesellschaften mit städtischer Beteiligung aufzufordern, die Normen entsprechend zu beachten. Begründung: A.) Zielsetzung: Mobilitätseingeschränkten Personen ist die Teilhabe am öffentlichen Leben möglichst uneingeschränkt zu gewährleisten. Dieses hat die Stadt Frankfurt am Main bereits mit den Bauleitlinien 1977 zur Handlungsgrundlage erhoben. Zwischenzeitlich wurden die den seinerzeitigen Bauleitlinien zugrundeliegenden Normen überarbeitet und liegen nunmehr in den Neufassungen der Deutschen Normen 18024 -1 , Barrierefreies Bauen, Teil 1: Straßen, Wege, Plätze, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze - Planungsgrundlagen und 18024 - 2, Barrierefreies Bauen, Teil 2: Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten - Planungsgrundlagen, vom Januar 1998 und November 1996 vor. Gemäß § 54 der Hessischen Bauordnung sind diese Normen zu beachtende Regeln der Technik. Im Hinblick hierauf ist es nicht erforderlich, "Behindertenbauleitlinien" in der bekannten Form neu aufzulegen. Es ist vielmehr ausreichend, die mit der DIN gegebenen Regeln als Handlungsgrundlage für die planende, bauende und betreibende Verwaltung zu erklären. B.) Alternativen: Keine C.) Lösung: Mit dem zur Beschlussfassung unterbreiteten Antrag, wird der Zielsetzung Rechnung getragen. Soweit im Einzelfall die zu beachtenden Bestimmungen nicht eingehalten werden können, ist dies in den erforderlichen Beschlussvorlagen eingehend begründet darzustellen. Des weiteren ist im Benehmen mit der die Belange der Behinderten wahr-nehmenden FBAG (Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft) Einvernehmen darüber hergestellt, dass Verbesserungen für einzelne Behindertengruppen, auch im Sinne der Weiterentwicklung der DIN, überlegt und in die Praxis umgesetzt, werden. Die städtischen und stadtnahen Gesellschaften, Verbände und Vereine sind aufgefordert, die Normen entsprechend zu beachten. D.) Finanzierung: Konkrete finanzielle Auswirkungen ergeben sich aufgrund des Beschlusses nicht. Erfahrungsgemäß werden bei umfassender Planung im Anfangsstadium geringere Kosten entstehen als bei späteren Umbauten. Projektbezogene Kosten finden ihre Aufnahme in die im Einzelfall zu erstellende Bau- und Finanzierungsvorlage. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2013, M 56 Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 184 Vortrag des Magistrats vom 10.11.2017, M 221 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen und Bauen Ausschuss für Jugend, Soziales, Seniorinnen und Senioren Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.08.2001 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 20.08.2001, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 155 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: F.D.P., PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) 3. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Seniorinnen und Senioren am 21.08.2001, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 155 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: E.L. (= Annahme) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.08.2001, TO II, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 155 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P. und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.08.2001, TO II, TOP 81 Beschluss: Der Vorlage M 155 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P., FAG, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. Beschlussausfertigung(en): § 619, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2001 Aktenzeichen: 60 10