Vorlage M 184
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 22.12.2017, B 438 Betreff: Vorlage M 184 Vorgang:
A 262/17 AfD Zu 1.: Gemäß den Förderrichtlinien des
Landes Hessen sind ÖPNV-Maßnahmen grundsätzlich zuwendungsfähig. Für die
vorgelegte Maßnahme wurde am 26.05.2014 ein Zuwendungsantrag gestellt. Der
Bescheid zur Förderung der Maßnahme erging am 28.11.2016. Zu 2.: Die Förderung
erfolgt durch Hessen Mobil in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL), dem Hessischen Ministerium
der Finanzen (HMdF) und dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport
(HMdI). Zu 3.: Rechtsgrundlage sind zahlreiche
Gesetze, Verordnungen sowie Vorschriften. Die maßgeblichsten Grundlagen sind
das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), das Finanzausgleichsgesetz
(FAG) und die Landeshaushaltsordnung (LHO). Zu 4.: Zur Förderung des Umbaus von
Bushaltestellen müssen die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt
werden. Ein wesentliches Kriterium für die Barrierefreiheit ist es, dass
die Höhendifferenz an der ersten und zweiten Tür des Busses zwischen dem
Fahrzeug und der Ein- und Ausstiegskante an der Bushaltestelle nicht größer als
5 cm ist. Zu 5.: Bei ÖPNV-Maßnahmen werden derzeit
nach GVFG 70% und nach FAG 5% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
Zu 6.: Fördermaßnahmen sind zur Aufnahme in ein mehrjähriges Planungsprogramm
spätestens bis zum 31. März des Vorjahres des vom Antragsteller geplanten
Baubeginns bei Hessen Mobil anzumelden. Der prüffähige und vollständige Antrag
auf Gewährung einer Zuwendung ist dann für Maßnahmen des Kommunalen Straßenbaus
(KSB) bis zum 30.09. des Vorjahres des vom Antragsteller geplanten Baubeginns
bei Hessen Mobil vorzulegen.
Für Maßnahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist der
prüffähige und vollständige Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bis zum 01.06.
des Vorjahres des vom Antragsteller geplanten Baubeginns bei Hessen Mobil
vorzulegen. Zu 7.: Folgende
Unterlagen sind gemäß Antragsformular einzureichen: a) Erläuterungsbericht, b) Übersichtsplan
der Maßnahme , c) die für die Beurteilung
notwendigen Pläne, und zwar (Einzelaufzählung) d) Regelquerschnitt, e)
Massenermittlung, f) Kostenvoranschlag, g)
Generalverkehrsplan oder gleichwertiger Plan, h) Angaben über die Vorbereitung
des Vorhabens, i) Berechnung des umbauten Raumes
und Nutzflächenberechnung, j) Erklärung des
ÖPNV-Aufgabenträgers, k) Erklärung zur
Mehrwertsteuer, l) Musterbeispiele (Wartehallen,
Fahrradabstellanlagen usw.), m) Stellungnahme des
Behindertenbeauftragten, n) Sonstige Unterlagen. Zu 8.: Mit der Abgabe des Antrages auf Gewährung einer Zuwendung wird vom
Antragsteller unter anderem bestätigt:
- dass die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahme vorliegen, - dass die bau- und planungsrechtlichen
Voraussetzungen einschließlich des Grunderwerbs, sowie die
Beteiligungsverpflichtung Dritter (soweit dies erforderlich ist) für die
Maßnahme bereits vorliegen, - die Behindertenbeauftragte (soweit erforderlich)
beteiligt wurde,
- die Zielsetzung der
Barrierefreiheit bei der Planung berücksichtigt wurde, - die Maßnahme noch nicht begonnen wurde, (als
Baubeginn gilt der Zeitpunkt der Auftragserteilung). Zu 9.: Die Weiterleitung
der Vorlage M 184 erfolgte gemäß der Geschäftsordnung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
05.10.2017, A 262
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket:
03.01.2018 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 25
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 2166, 17. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 Aktenzeichen: 32 1