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Vorlage M 184

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 438 Betreff: Vorlage M 184 Vorgang: A 262/17 AfD Zu 1.: Gemäß den Förderrichtlinien des Landes Hessen sind ÖPNV-Maßnahmen grundsätzlich zuwendungsfähig. Für die vorgelegte Maßnahme wurde am 26.05.2014 ein Zuwendungsantrag gestellt. Der Bescheid zur Förderung der Maßnahme erging am 28.11.2016. Zu 2.: Die Förderung erfolgt durch Hessen Mobil in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL), dem Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF) und dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport (HMdI). Zu 3.: Rechtsgrundlage sind zahlreiche Gesetze, Verordnungen sowie Vorschriften. Die maßgeblichsten Grundlagen sind das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), das Finanzausgleichsgesetz (FAG) und die Landeshaushaltsordnung (LHO). Zu 4.: Zur Förderung des Umbaus von Bushaltestellen müssen die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden. Ein wesentliches Kriterium für die Barrierefreiheit ist es, dass die Höhendifferenz an der ersten und zweiten Tür des Busses zwischen dem Fahrzeug und der Ein- und Ausstiegskante an der Bushaltestelle nicht größer als 5 cm ist. Zu 5.: Bei ÖPNV-Maßnahmen werden derzeit nach GVFG 70% und nach FAG 5% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Zu 6.: Fördermaßnahmen sind zur Aufnahme in ein mehrjähriges Planungsprogramm spätestens bis zum 31. März des Vorjahres des vom Antragsteller geplanten Baubeginns bei Hessen Mobil anzumelden. Der prüffähige und vollständige Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist dann für Maßnahmen des Kommunalen Straßenbaus (KSB) bis zum 30.09. des Vorjahres des vom Antragsteller geplanten Baubeginns bei Hessen Mobil vorzulegen. Für Maßnahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist der prüffähige und vollständige Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bis zum 01.06. des Vorjahres des vom Antragsteller geplanten Baubeginns bei Hessen Mobil vorzulegen. Zu 7.: Folgende Unterlagen sind gemäß Antragsformular einzureichen: a) Erläuterungsbericht, b) Übersichtsplan der Maßnahme , c) die für die Beurteilung notwendigen Pläne, und zwar (Einzelaufzählung) d) Regelquerschnitt, e) Massenermittlung, f) Kostenvoranschlag, g) Generalverkehrsplan oder gleichwertiger Plan, h) Angaben über die Vorbereitung des Vorhabens, i) Berechnung des umbauten Raumes und Nutzflächenberechnung, j) Erklärung des ÖPNV-Aufgabenträgers, k) Erklärung zur Mehrwertsteuer, l) Musterbeispiele (Wartehallen, Fahrradabstellanlagen usw.), m) Stellungnahme des Behindertenbeauftragten, n) Sonstige Unterlagen. Zu 8.: Mit der Abgabe des Antrages auf Gewährung einer Zuwendung wird vom Antragsteller unter anderem bestätigt: - dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahme vorliegen, - dass die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen einschließlich des Grunderwerbs, sowie die Beteiligungsverpflichtung Dritter (soweit dies erforderlich ist) für die Maßnahme bereits vorliegen, - die Behindertenbeauftragte (soweit erforderlich) beteiligt wurde, - die Zielsetzung der Barrierefreiheit bei der Planung berücksichtigt wurde, - die Maßnahme noch nicht begonnen wurde, (als Baubeginn gilt der Zeitpunkt der Auftragserteilung). Zu 9.: Die Weiterleitung der Vorlage M 184 erfolgte gemäß der Geschäftsordnung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.10.2017, A 262 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 03.01.2018 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2166, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 Aktenzeichen: 32 1

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