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Barrierefreier Ausbau der Buslinie 78, Los 2 Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.11.2017, M 221 Betreff: Barrierefreier Ausbau der Buslinie 78, Los 2 Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, § 3232 (M 56) 1. Dem Ausbau der Bushaltestellen der Buslinie 78/Los 2 wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.230.000 € werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die für den barrierefreien Ausbau der Buslinie 78, Los 2, erforderlichen Mittel in Höhe von 1.230.000 € im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 16.11 (ÖPNV), Projektdefinition 5.001098, zur Verfügung stehen, b) für Planungsleistungen bis 31.07.2017 bereits rd. 86.432 € verausgabt sind, c) für die Gesamtbaumaßnahme ein Zuwendungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG und FAG) gestellt wurde und bereits ein positiver Zuwendungsbescheid vorliegt. Laut Bescheid ist eine Förderung der Gesamtmaßnahme in Höhe von 519.200 € möglich, d) die Jahresfolgekosten in Höhe von insgesamt 62.000 € sichergestellt sind; den Jahresfolgekosten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 17.307 € p. a. gegenüberstehen, e) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.11 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen, f) die Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme wegen Eilbedürftigkeit auf Grundlage einer Zweierverfügung (Dezernate II und VI vom 16.05.2017) erfolgt ist. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides war eine Vergabe innerhalt von vier Monaten nicht möglich, sodass der Bewilligungsbescheid trotz Verlängerung seine Gültigkeit verloren hätte. Begründung: A - Zielsetzung Nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG), des Personenbeförderungsgesetzes sowie des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2001, § 619, sind die Verkehrsträger gehalten, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sukzessive eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die gegenwärtige Situation der zum Umbau vorgesehenen Bestandsbushaltestellen ist durch eine fehlende barrierefreie Zugänglichkeit gekennzeichnet. Insbesondere ist ein barrierefreier Ein- und Ausstieg aufgrund zu niedriger Borde derzeit nicht möglich. Außerdem sind keine taktilen Leitelemente zur Führung von blinden und sehbehinderten Personen vorhanden. In einem ersten Baulos im Zuge der Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013, § 3232 (M 56), wurden bereits zehn Haltestellen der Buslinie 78 barrierefrei ausgebaut. Mit der Maßnahme sollen barrierefreie Zugänge zu den Bushaltestellen und in die Busfahrzeuge ermöglicht werden. Zudem sind fahrgastfreundlichere Umgestaltungen der Haltestellen sowie die Herstellung der Barrierefreiheit im Bereich der Fußgängerüberwege gemäß dem Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt" vorgesehen. Ziel des Ausbaus ist ebenfalls, die Attraktivität und somit die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu fördern, um dem Leitziel "Mobilität für Alle" folgend, mobilitätsbehinderten Menschen die eigenständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen. B - Alternative Keine C - Lösung Im Zuge der Maßnahme sind für den barrierefreien Ausbau folgende Bushaltestellen vorgesehen: 1 Gerauer Straße Richtung Triftstraße 2 Melibocusstraße Richtung Gerauer Straße 3 Melibocusstraße Richtung Niederrad Bahnhof 4 Goldsteinstraße Richtung Heizkraftwerk Niederrad 5 Morgenzeile Richtung Sonnenweg 6 Schwarzbachmühle Richtung Ruhestein 7 Tannenkopfweg Richtung Tränkweg 8 Ruhestein Richtung Tannenkopfweg 9 Ruhestein Richtung Henriette-Fürth-Straße 10 Henriette-Fürth-Straße Richtung Martinskirchstraße 11 Mauritiusstraße Richtung Eifelstraße 12 Rheinlandstraße-Ausstieg Richtung Ferdinand-Dirichs-Weg 13 Rheinlandstraße-Einstieg Richtung Ferdinand-Dirichs-Weg 14 Lyoner Straße Richtung Heizkraftwerk Niederrad 15 Lyoner Straße Richtung Rhonestraße Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Verkehrsanlagen werden die Borde der Bushaltestellen mit einer 22 cm bzw. 18 cm hohen Bordkante ausgebaut. Die Höhe der Haltestelle beträgt damit 22 cm bzw. 18 cm über der Straßenoberkante. Die Wartebereiche der Haltestellen und die angrenzenden Gehwegbereiche werden höhenmäßig an die neue Bordhöhe angepasst. Die Haltestellenlänge ist jeweils mindestens auf die Standardbuslänge von 12 Meter ausgelegt, bei besonderen Erfordernissen auch für Gelenkbusse auf 14 Meter oder 18 Meter. Für sehbehinderte Fahrgäste werden taktile Leitelemente und Aufmerksamkeitsfelder im Haltestellenbereich eingebaut, wodurch der eigenständige Einstieg in das Fahrzeug ermöglicht wird. Barrierefreies Ein- und Aussteigen ist somit gewährleistet. Die Ausstattung der oben aufgeführten Haltestellen wird teilweise ergänzt oder erneuert (Sitzmöglichkeiten, Wartehallen, optische und akustische Fahrgastinformation). Diese Ausstattungselemente werden von der Nahverkehrsgesellschaft im Zuge des Bushaltestellenumbaus aufgestellt, sind jedoch nicht Bestandteil dieser Vorlage. Für die Baumaßnahmen ist kein Grunderwerb notwendig. D - Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Kostenberechnungen. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde. 1. lnvestitionsbedarf: Die Investitionskosten für den Ausbau der Bushaltestellen der Buslinie 78/Los 2 betragen insgesamt 1.230.000,00 € Im Investitionsprogramm sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 1.230.000 € in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001098, enthalten 1.230.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bis 31.07.2017 verausgabt 86.432,27 € 2017 100.000,00 € 2018 1.039.912,29 € Summe 1.226.344,56 € (gerundet: 1.230.000,00 €) 3. Folgeinvestitionen: - keine - 4. Jahresfolgekosten: 4.1 Persönliche Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten a) Bauunterhaltungskosten: 4.2.1 Produktgruppe 16.11 Straßenbau: 2.037 m2 ́ 1,30 €/m2 2.648,10 € Straßen- und Platzbeleuchtung: (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnis- haushalt abgerechnet) 834,88 € 4.2.2 Produktgruppe 16.06 (Lichtsignalanlagen) 5,0 % 0.00 € 0,00 € 4.2.3 Produktgruppe 22.09 (Grün- und Freiflächen) 5,0 % ́ 0,00 € 0,00 € b) Abschreibung: Straßenbau BND* 30 Jahre 1/30 x 1.180.033,06 € 39.334,44 € Beleuchtung BND* 20 Jahre 1/20 x 46.311,50 € 2.315,58 € Lichtsignalanlagen BND* 15 Jahre 1/15 x 0,00 € 0,00 € IKT-Anlagen BND* 20 Jahre 1/20 x 0,00 € 0,00 € Grün- u. Freiflächen BND* 15 Jahre 1/15 x 0,00 € 0,00 € * BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle 4.3 Kapitalkosten Durchschnittliche kalkulatorische Verzinsung Produktgruppe 16.11 (2,75 % ́ 1.226.344,56 € - 519.200,00 €)/2* 9.723,24 € *Zinssatz für den Haushalt 2017 gemäß Rundschreiben vom 25.11.2015 Jahresfolgekosten gesamt 54.856,24 € (gerundet: 55.000,00 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 519.200.00 € /30 Jahre* 17.306,67 € * anhand längster Nutzungsdauer 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen nach GVFG und FAG 519.200,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: - keine - Kostenzusammenstellung 1. Baukosten 1.1 Straßenbauarbeiten 900.792,13 € 1.2 Straßenbeleuchtung SRM 46.311,50 € 1.3 Lichtsignalanlagen 0,00 € 1.4 Maßnahmen für Amt 16 (IKT) 0,00 € 1.5 Landschaftsgärtnerische Arbeiten 0,00 € SUMME 1: Baukosten 947.103,63 € 2. Baunebenkosten (Planung, Bauüberwachung, Gutachten etc.) 279.240,93 € SUMME 2: Baunebenkosten 279.240,93 € Gesamtkosten (brutto), rechnerisch 1.226.344,56 € Gesamtkosten (brutto), gerundet 1.230.000,00 € Anlage 01_Gerauer_Strasse_Ri_Triftstrasse (ca. 421 KB) Anlage 02_Melibocusstrasse (ca. 556 KB) Anlage 03_Lyoner_Strasse (ca. 618 KB) Anlage 04_Goldsteinstrasse_Ri_Heizkraftwerk (ca. 505 KB) Anlage 05_Morgenzeile_Ri_Sonnenweg (ca. 388 KB) Anlage 06_Schwarzbachmuehle_Ri_Ruhestein (ca. 448 KB) Anlage 07_Tannenkopfweg_Ri_Traenkweg (ca. 363 KB) Anlage 08_Ruhestein_Ri_Tannenkopfweg (ca. 386 KB) Anlage 09_Ruhestein_Ri_Henriette-Fuerth-Strasse (ca. 434 KB) Anlage 10_Henriette-Fuerth-Str_Ri_Martinskirchstr (ca. 441 KB) Anlage 11_Mauritiusstrasse_Ri_Eifelstrasse (ca. 442 KB) Anlage 12_Rheinlandstrasse-Ausstieg (ca. 531 KB) Anlage 13_Rheinlandstrasse-Einstieg (ca. 533 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.07.2001, M 155 Vortrag des Magistrats vom 10.12.2004, M 239 Vortrag des Magistrats vom 08.04.2013, M 56 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5, 6 Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 221 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 221 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 2118, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 92 11