Barrierefreier Ausbau der Buslinie 78, Los 2 Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 10.11.2017, M
221 Betreff:
Barrierefreier Ausbau der Buslinie 78, Los 2 Bau- und
Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, § 3232 (M
56) 1. Dem Ausbau der Bushaltestellen der Buslinie 78/Los
2 wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit
einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.230.000
€ werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe
begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die für den barrierefreien Ausbau der Buslinie 78,
Los 2, erforderlichen Mittel in Höhe von 1.230.000 € im
Investitionsprogramm in der Produktgruppe 16.11 (ÖPNV), Projektdefinition
5.001098, zur Verfügung stehen, b) für Planungsleistungen bis 31.07.2017 bereits
rd. 86.432 € verausgabt sind, c) für die Gesamtbaumaßnahme ein Zuwendungsantrag
nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG und FAG) gestellt wurde und
bereits ein positiver Zuwendungsbescheid vorliegt. Laut Bescheid ist eine
Förderung der Gesamtmaßnahme in Höhe von 519.200 € möglich, d) die Jahresfolgekosten in Höhe von insgesamt 62.000
€ sichergestellt sind; den Jahresfolgekosten Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten in Höhe von 17.307 € p. a. gegenüberstehen, e) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.11
neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten
Mittel sind entsprechend zuzuordnen, f) die Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme
wegen Eilbedürftigkeit auf Grundlage einer Zweierverfügung (Dezernate II und VI
vom 16.05.2017) erfolgt ist. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides war eine
Vergabe innerhalt von vier Monaten nicht möglich, sodass der
Bewilligungsbescheid trotz Verlängerung seine Gültigkeit verloren hätte.
Begründung: A - Zielsetzung Nach den einschlägigen Bestimmungen des
Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG), des Personenbeförderungsgesetzes sowie des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2001, § 619, sind die
Verkehrsträger gehalten, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
sukzessive eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die gegenwärtige Situation der zum Umbau vorgesehenen
Bestandsbushaltestellen ist durch eine fehlende barrierefreie Zugänglichkeit
gekennzeichnet. Insbesondere ist ein barrierefreier Ein- und Ausstieg aufgrund
zu niedriger Borde derzeit nicht möglich. Außerdem sind keine taktilen
Leitelemente zur Führung von blinden und sehbehinderten Personen vorhanden.
In einem ersten Baulos im Zuge der Umsetzung des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013, § 3232 (M 56), wurden bereits zehn
Haltestellen der Buslinie 78 barrierefrei ausgebaut. Mit der Maßnahme sollen
barrierefreie Zugänge zu den Bushaltestellen und in die Busfahrzeuge ermöglicht
werden. Zudem sind fahrgastfreundlichere Umgestaltungen der Haltestellen sowie
die Herstellung der Barrierefreiheit im Bereich der Fußgängerüberwege gemäß dem
Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt" vorgesehen. Ziel des Ausbaus ist ebenfalls, die Attraktivität und
somit die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu fördern, um
dem Leitziel "Mobilität für Alle" folgend, mobilitätsbehinderten Menschen die
eigenständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen. B - Alternative Keine C - Lösung Im Zuge der Maßnahme sind für den barrierefreien
Ausbau folgende Bushaltestellen vorgesehen: 1 Gerauer Straße
Richtung Triftstraße
2 Melibocusstraße
Richtung Gerauer Straße
3 Melibocusstraße
Richtung Niederrad Bahnhof
4 Goldsteinstraße
Richtung Heizkraftwerk
Niederrad 5 Morgenzeile
Richtung Sonnenweg
6 Schwarzbachmühle
Richtung Ruhestein
7 Tannenkopfweg
Richtung Tränkweg
8 Ruhestein Richtung Tannenkopfweg
9 Ruhestein Richtung Henriette-Fürth-Straße
10 Henriette-Fürth-Straße
Richtung Martinskirchstraße
11 Mauritiusstraße
Richtung Eifelstraße
12 Rheinlandstraße-Ausstieg
Richtung
Ferdinand-Dirichs-Weg 13
Rheinlandstraße-Einstieg
Richtung
Ferdinand-Dirichs-Weg 14
Lyoner Straße
Richtung Heizkraftwerk
Niederrad 15 Lyoner Straße
Richtung Rhonestraße
Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Verkehrsanlagen
werden die Borde der Bushaltestellen mit einer 22 cm bzw. 18 cm hohen Bordkante
ausgebaut. Die Höhe der Haltestelle beträgt damit 22 cm bzw. 18 cm über der
Straßenoberkante. Die Wartebereiche der Haltestellen und die angrenzenden
Gehwegbereiche werden höhenmäßig an die neue Bordhöhe angepasst. Die Haltestellenlänge ist jeweils mindestens auf die
Standardbuslänge von 12 Meter ausgelegt, bei besonderen Erfordernissen auch für
Gelenkbusse auf 14 Meter oder 18 Meter. Für sehbehinderte Fahrgäste werden taktile
Leitelemente und Aufmerksamkeitsfelder im Haltestellenbereich eingebaut,
wodurch der eigenständige Einstieg in das Fahrzeug ermöglicht wird.
Barrierefreies Ein- und Aussteigen ist somit gewährleistet. Die Ausstattung der oben aufgeführten Haltestellen
wird teilweise ergänzt oder erneuert (Sitzmöglichkeiten, Wartehallen, optische
und akustische Fahrgastinformation). Diese Ausstattungselemente werden von der
Nahverkehrsgesellschaft im Zuge des Bushaltestellenumbaus aufgestellt, sind
jedoch nicht Bestandteil dieser Vorlage. Für die Baumaßnahmen ist kein Grunderwerb
notwendig. D - Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen)
Bauwirtschaft liegen die Angebote regelmäßig (weit) über den ursprünglich
berechneten Kostenberechnungen. Für diese Beschlussvorlage wurden die
Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden
Marktpreise zugrunde. 1. lnvestitionsbedarf: Die
Investitionskosten für den Ausbau der Bushaltestellen der Buslinie 78/Los 2
betragen insgesamt 1.230.000,00 €
Im
Investitionsprogramm sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 1.230.000
€ in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001098, enthalten
1.230.000,00
€
2. Finanzierungsbedarfszeitraum
mit Angabe der Jahresraten:
Bis 31.07.2017
verausgabt 86.432,27 €
2017
100.000,00 € 2018
1.039.912,29 €
Summe 1.226.344,56
€
(gerundet: 1.230.000,00
€) 3. Folgeinvestitionen: - keine -
4. Jahresfolgekosten: 4.1
Persönliche Ausgaben
- keine -
4.2
Sachkosten
a) Bauunterhaltungskosten:
4.2.1 Produktgruppe
16.11
Straßenbau:
2.037 m2 ́ 1,30 €/m2 2.648,10
€
Straßen- und
Platzbeleuchtung:
(Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages
über die Straßenbeleuchtung im Ergebnis- haushalt
abgerechnet) 834,88 €
4.2.2
Produktgruppe 16.06
(Lichtsignalanlagen)
5,0 % 0.00 € 0,00 €
4.2.3
Produktgruppe 22.09 (Grün- und
Freiflächen)
5,0 % ́ 0,00 €
0,00 €
b) Abschreibung:
Straßenbau
BND* 30
Jahre 1/30 x 1.180.033,06 €
39.334,44 €
Beleuchtung
BND* 20
Jahre 1/20 x 46.311,50 €
2.315,58 €
Lichtsignalanlagen
BND* 15 Jahre
1/15 x 0,00 €
0,00 €
IKT-Anlagen
BND* 20
Jahre 1/20 x
0,00 € 0,00 €
Grün- u. Freiflächen
BND* 15 Jahre
1/15 x 0,00 €
0,00 €
* BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem.
AfA-Tabelle
4.3 Kapitalkosten
Durchschnittliche kalkulatorische
Verzinsung
Produktgruppe
16.11 (2,75 % ́ 1.226.344,56 € - 519.200,00 €)/2*
9.723,24
€
*Zinssatz für den
Haushalt 2017 gemäß Rundschreiben vom 25.11.2015
Jahresfolgekosten gesamt 54.856,24 €
(gerundet: 55.000,00 €
5. Jahreserträge:
Auflösung von
Sonderposten
519.200.00 € /30 Jahre*
17.306,67 €
* anhand längster
Nutzungsdauer
6. Leistungen Dritter:
Zuwendungen
nach GVFG und FAG 519.200,00 €
7.
Stellenplanmäßige Auswirkungen:
- keine -
8. Sonstiges:
- keine -
Kostenzusammenstellung
1. Baukosten
1.1 Straßenbauarbeiten 900.792,13
€
1.2
Straßenbeleuchtung SRM
46.311,50 €
1.3 Lichtsignalanlagen 0,00
€
1.4
Maßnahmen für Amt 16 (IKT)
0,00 €
1.5 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
0,00 €
SUMME 1: Baukosten 947.103,63
€
2.
Baunebenkosten
(Planung, Bauüberwachung, Gutachten
etc.)
279.240,93 €
SUMME 2: Baunebenkosten
279.240,93 €
Gesamtkosten (brutto), rechnerisch
1.226.344,56 € Gesamtkosten (brutto), gerundet
1.230.000,00 €
Anlage 01_Gerauer_Strasse_Ri_Triftstrasse (ca. 421 KB) Anlage
02_Melibocusstrasse (ca.
556 KB) Anlage
03_Lyoner_Strasse (ca.
618 KB) Anlage 04_Goldsteinstrasse_Ri_Heizkraftwerk (ca. 505 KB) Anlage 05_Morgenzeile_Ri_Sonnenweg (ca. 388 KB) Anlage 06_Schwarzbachmuehle_Ri_Ruhestein (ca. 448 KB) Anlage 07_Tannenkopfweg_Ri_Traenkweg (ca. 363 KB) Anlage 08_Ruhestein_Ri_Tannenkopfweg (ca. 386 KB) Anlage 09_Ruhestein_Ri_Henriette-Fuerth-Strasse
(ca. 434 KB) Anlage 10_Henriette-Fuerth-Str_Ri_Martinskirchstr
(ca. 441 KB) Anlage 11_Mauritiusstrasse_Ri_Eifelstrasse (ca. 442 KB) Anlage 12_Rheinlandstrasse-Ausstieg (ca. 531 KB) Anlage 13_Rheinlandstrasse-Einstieg (ca. 533 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 30.07.2001, M 155
Vortrag des
Magistrats vom 10.12.2004, M 239
Vortrag des
Magistrats vom 08.04.2013, M 56 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 5, 6 Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5
am 24.11.2017, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 221 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 221 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER;
FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Annahme) 17. Sitzung des OBR 6
am 05.12.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 221 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 29
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 221 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
19. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 37
Beschluss: Der Vorlage M 221 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 2118, 19. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 92 11