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Meine Nachbarschaft: Mitscherlichplatz

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Grüneburgweg endlich zeitnah umsetzen!

10.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2025, OF 1248/2 Betreff: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Grüneburgweg endlich zeitnah umsetzen! Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass es endlich zu den schon seit Beginn der temporären Umbaumassnahmen des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundlichen Nebenstrasse geforderten Anpassungen kommt. Die Vorschläge im Einzelnen: 1. Etablierung einer Arbeitsgruppe "Gewerbe und Verkehr im Grüneburgweg". Diese soll sich in kleiner Runde regelmäßig treffen und aus 2-3 Vertretern der Interessengemeinschaft Grüneburgweg sowie Herrn Hof vom Verkehrsdezernat und einem Vertreter des Amtes für Strassenbau und Erschließung bestehen. Auch 2-3 interessierte Anwohner sollten sinnvollerweise teilnehmen 2. Verminderung des Parkdrucks auf Lieferflächen durch komplette Entfernung des immer noch kaum genutzten Parklets vor Hausnummer 79, das überdies nie gereinigt wird und langsam verrottet. Es könnte für das immerhin mit ca. 25T Euro Steuergeld erworbene Parklet sicher in Frankfurt ein geeigneter Ort gefunden werden. Zu prüfen wäre auch das Aufstellen auf einem Schulhof 3. Vor Hausnummer 93 sind die Flächen für E-Roller und Fahrradständer überdimensioniert und werden auch zu Betriebszeiten des Restaurants nie voll ausgelastet. Hier könnten wieder 1-2 Parkplätze entstehen (s. Bild 1) 4. Verschärfte Kontrolle der beiden Lieferzonen vor der Hausnummer 94, diese werden permanent als Parkplatz und von Handwerkern genutzt, so dass der Lieferverkehr in zweiten Reihe stattfinden muss und für starke Staus Richtung Mitscherlichplatz sorgt - alternativ Erweitreung der Lieferflächen, wenn die Baustelle beendigt wurde 5. Vor Hausnummer 88: Entfernung der zwei Parkbügel, die kaum genutzt werden, zugunsten eines Parkplatzes. Für Räder gibt es genug Radbügel vor der Deutschen Bank und vor dem Café Matilda ́s Kitchen an der Ecke gegenüber 6. Mehr Platz für 2 zusätzliche Radbügel wäre rechts neben dem Baum gegenüber von Matilda ́s Kitchen (s. Bild 2) 7. Rückbau der nie genutzten, durch Poller abgesperrten Fahrradspur vor Weinhandlung, Metzgerei und Friseur an der Kreuzung zum Reuterweg und Einrichtung von Kurzparkplätzen für Kunden 8. Vorzeitige Rücknahme der weggefallenen Parkplätze auf dem zuletzt umgestalteten Abschnitt des Grüneburgwegs und Abbau des Modalfilters. 9. Entfernung nie genutzter Fahrradbügel entlang des Grüneburgwegs zugunsten zusätzlicher Parkplätze (z.B. westlich neben der Einfahrt Telemannstrasse bei der Araltankstelle oder auf der Höhe der Hausnummern 89 und 93) 10. Entfernung der Poller, die vor der Araltankstelle und vor Optik Windolf Parkplätze künstlich verengen (s. z.B. Bild 3) 11. Überprüfung der Notwendigkeit der Poller entlang des gesamten Grüneburgweges, da diese den ohnehin engen Straßenraum noch unübersichtlicher machen 12. Überprüfung der Standorte der Parkautomaten, die teilweise bei breiten Gehwegen auch besser auf den Gehwegen aufgestellt werden können (s. z.B. Bild 4), anstatt knappen Strassenraum zu verengen 13. Überprüfung der Sinnhaftigkeir der Modalfilter beim Grüneburgkreisel, an der Wolfgangstrasse und beim Im Trutz: Autofahrer halten sich vielfach nicht an die Vorgaben, die Erreichbarkeit der Geschäfte ist stark eingeschränkt und vor allem bahnt sich der Durchgangsverkehr seinen Weg durch die schmalen Wohnstrassen; v.a. die Wolfgangstrasse hat unter erheblichen Staus zu leiden, für Radfahrer und Fussgänger ist die Strasse viel unsicherer geworden. Bis heute rangieren Autofahrer und Lieferverkehr, weil die Reglungen verwirrend und nicht nachvollziehbar sind 14. Nachhaltige Durchsetzung des Parkverbotes für E-Roller auf den Gehsteigen (s. Bild 5, da es mittlerweise ausreichend reguläre E-Roller-Parkplätze gibt) Begründung: Anwohner, Gewerbetreibende und die Initiative Grüneburgweg hatten schon vielfach Verbesserungsvorschläge an das Dezernat geschickt, die allerdings nur sporadisch umgesetzt wurden. Auch gemeinsame Ortstermine oder der Termin für Gewerbetreibende wurden von den Betroffenen als wenig konstruktiv wahrgenommen. Selbst die Befragungen im Rahmen der wissenschaftliche Begleitstudie der Frankfurt University of Applied Sciences kamen zu keiner eindeutig positiven Beurteilung der Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Grüneburgweg (s. S. 86ff), vor allem aus Sicht der Gewerbetreibenden. Eine gerade veröffentlichte Unternehmerbefragung aus dem Frühjahr 2025 der Industrie- und Handelkammer Frankfurt am Main mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt befasst sich systematisch mit den Auswirkungen der Umgestaltungsmassnahmen auf die ansässigen Einzelhändler und Gewerbetreibenden und basiert auf einer wesentlich breiteren Erfassung der ansässigen Betriebe, die zu zwei Dritteln den Umbau für garvierende Umsatzrückgänge verantwortlich machten und die vom Dezernat vertretene Hypothese, bessere Raderreichbarkeit und höhere Aufenthaltsqualität würden zu mehr Kunden und steigenden Umsätzen führen. Statt dessen planen sechs weitere Unternehmen, Ihre Geschäfte aufzugeben. Die Stadt sollte endlich gegensteuern. Quelle für alle Fotoa: Antragstellerin, aufgenommen am 10.10.25 Bild 1: Leere Radbügel vor Nr. 93 Bild 2: Möglicher Standort für zusätzliche Radbügel Bild 3: Unnötiger Poller zwischen Parkplätzen vor der Araltankstelle Bild 4: Unglücklich platzierter Parkautomat Bild 5: E-Roller auf Gehsteigen im Bereich Baustelle vor der Weinhandlung Westlage Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Dauerbaustelle „160 PARK VIEW“

11.05.2025 · Aktualisiert: 03.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1140/2 Betreff: Dauerbaustelle "160 PARK VIEW" Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wann werden die Arbeiten am ‚Parkview 160' inkl. Außenanlagen final fertiggestellt? - Wann wurde die Baumaßnahme genehmigt, wann sollte sie ursprünglich fertig gestellt werden? Begründung: Auskunftsersuchen von Anwohnerinnen und Anwohnern Das 1975 erbaute und 1985 fertiggestellte Hochhaus ‚160 Park View' (urspr. Westendcenter, bis 2016 Hochhaus am Park) am ehemaligen Mitscherlichplatz, ist eines der markantesten Gebäude im nördlichen Westend. Es wurde 2016 nach langem Leerstand durch den Projektentwickler RFR erworben; im höheren der beiden Gebäudeteile sollen ca. 130 Miet- und Eigentumswohnungen, im niedrigeren ein Hotel entstehen. Die entsprechenden Umbauarbeiten haben sich in der Vergangenheit wiederholt und erheblich verzögert. Ursprünglich war geplant, die insgesamt 129 Eigentumswohnungen in der ersten Jahreshälfte 2020 an die Käufer übergeben, danach wurde eine Fertigstellung bis März 2021 garantiert, danach für das erste Halbjahr 2023.......... Die Verzögerungen der Arbeiten tangieren nicht nur Käufer, bzw. Investoren, sie sind vor Allem für die Nachbarinnen und Nachbarn eine sehr große Belastung, die seit nunmehr knapp neun Jahren großem Baulärm-, - Dreck und - verkehr ausgesetzt sind. Öffentliches Parken ist auch in dem o.g. Bereich extrem knapp, auf dem Baustellengrundstück stehen kaum Parkflächen zur Verfügung, so dass auch dieser Aspekt im umliegenden Bereich extrem verschärft wird. Parkeinschränkungen (Foto der Antragstellerin) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1199 2025 Die Vorlage OF 1140/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Gestaltung des neuen Mitscherlichplatzes

28.04.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6910 entstanden aus Vorlage: OF 1117/2 vom 20.03.2025 Betreff: Gestaltung des neuen Mitscherlichplatzes Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig den neuen Mitscherlichplatz temporär so umzugestalten, dass er zumindest eine gewisse Aufenthaltsqualität besitzt. Hierzu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen (siehe Abbildung in der Begründung): a) Am nördlichen Rand werden den Fußweg entlang der Bockenheimer Landstraße begleitend die sieben Informationsstelen zu Alexander und Margarethe Mitscherlich aufgestellt. Es dient zur Kenntnis, dass die Mitscherlich-Initiative diese neu anfertigen lassen und zur Verfügung stellen würde. b) Zwischen den drei großen Bäumen werden Sitzmöbel installiert. Vorgeschlagen werden die Sitzmöbel der Initiative Making Frankfurt, wie sie auch zeitweise den Carlo-Schmid-Platz sehr positiv aufgewertet und belebt haben. c) Entlang der Schwindstraße werden Pflanzkübel aufgestellt. d) Am südwestlichen Ausläufer des Platzes werden Fahrradbügel aufgestellt. Es dient zur Kenntnis, dass an dieser Stelle der Fußweg noch deutlich verbreitert ist und die Barrierefreiheit durch die Radbügel nicht eingeschränkt würde. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie viele Bügel sinnvoll aufgestellt werden können und sollten. e) Der Glas- und Altkleidercontainer auf der gegenüberliegenden Seite der Schwindstraße wird versetzt. Mögliche Ersatzstandorte könnten z. B. die nordwestliche Ecke der Kreuzung Schwindstraße/Beethovenstraße/Beethovenplatz oder der Bereich der Einmündung der Beethovenstraße auf die Bockenheimer Landstraße sein; 2. die unter Ziffer 1. genannten Maßnahmen bis September 2025 umzusetzen, damit dann die offizielle Einweihung des Platzes stattfinden kann; 3. mittelfristig eine ganzheitliche Umgestaltung des Platzes im Zuge des Umbaus der Bockenheimer Landstraße umzusetzen. Hierzu sind rechtzeitig Mittel für die Planung und den Umbau für den städtischen Haushalt anzumelden; 4. für die erste Planungsphase schlägt der Ortsbeirat ein moderiertes Planungsgespräch zwischen Mitgliedern des Ortsbeirates, der Mitscherlich-Initiative und Fachexperten (Psychoanalytiker, Landschaftsarchitekten, Städteplanern etc.) vor, um eine grundsätzliche Idee für die künftige Platzgestaltung und die dortige Erinnerung an die Mitscherlichs und ihr Werk zu entwickeln, die dann von den städtischen Ämtern weiterverfolgt und verwirklich werden kann. Begründung: Der Mitscherlichplatz hat einen neuen Ort gefunden. Dieser wird nicht, wie der alte Platz, der Unwirtlichkeit preisgegeben, weist aber noch keine Aufenthalts- und Verweilmöglichkeiten auf. Auch fehlt es noch an der Erinnerung an die Mitscherlichs und ihr Werk. In diesem Sinne sollte auch bei einer kurzfristigen temporären Umgestaltung an die Schaffung kommunikativer Anlässe gedacht werden. Hierzu eignen sich insbesondere ein Bücherschrank sowie entsprechend angeordnete Sitzgelegenheiten. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main mit eigener Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1347

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte - Bushaltestellen

09.09.2024 · Aktualisiert: 16.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5880 entstanden aus Vorlage: OF 994/2 vom 21.08.2024 Betreff: Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte - Bushaltestellen Vorgang: OI 71/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf die Ortsbeiratsinitiative vom 09.09.2024, OI 71, die aktuellen Haltestellen der Linien 36 und 75 "Mitscherlichplatz" zum nächsten Fahrplanwechsel in "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" umzubenennen. Begründung: Nach der mit der Ortsbeiratsinitiative OI 71 erfolgten Umbenennung des Platzes sollten auch die Bushaltestellen umbenannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 09.09.2024, OI 71 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 186 Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Mitscherlichplatz - Bushaltestellen

09.09.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5879 entstanden aus Vorlage: OF 992/2 vom 06.09.2024 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz - Bushaltestellen Vorgang: OI 70/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf die Ortsbeiratsinitiative vom 09.09.2024, OI 70, 1. die aktuellen Haltestellen der Linien 36 und 75 "Mitscherlichplatz" zum nächsten Fahrplanwechsel umzubenennen sowie 2. die Bushaltestelle der Linie 50 "Schubertstraße" zum nächsten Fahrplanwechsel in "Mitscherlichplatz" umzubenennen. Begründung: Da an das Ehepaar Mitscherlich und deren Werk derzeit auch durch zwei Bushaltestellen gedacht wird, soll dies beim künftigen Mitscherlichplatz ebenfalls geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 09.09.2024, OI 70 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 440 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einführung einer Zwischenevaluation bei der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltungsmaßnahmen im Grüneburgweg sowie sofortige Umsetzung der lange vorliegenden Verbesserungsvorschläge

24.09.2023 · Aktualisiert: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 754/2 Betreff: Einführung einer Zwischenevaluation bei der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltungsmaßnahmen im Grüneburgweg sowie sofortige Umsetzung der lange vorliegenden Verbesserungsvorschläge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, angesichts der erheblichen Verzögerungen der Umgestaltungsmassnahmen im Grüneburgweg (Abschnitte zwei und drei sind weder endgültig beschlossen, noch umgesetzt - derzeitige Verzögerung > 1 Jahr) folgende Schritte umzusetzen: - Ortsbeirats-Präsentation mit Einladung der Bürger der geplanten Veränderungen in den Abschnitten 2 und 3 sowie des veränderten Zeitplanes im Vergleich zur öffentlichen Präsentation vom 17.09.23 und Darlegung der Gründe für die Verzögerungen - Einführung einer Zwischenevaluation der schon seit einem Jahr bestehenden Umgestaltungsmassnahmen in Abschnitt 1 - Sofortige Umsetzung der lange vorliegenden konkreten Verbesserungsvorschläge der Bürgerinitiative Grüneburgweg sowie verschiedener Anwohner Begründung: Zur Kommunikation und Präsentation des neuen Zeitplans sowie der konkreten Planung für die Abschnitte 2 und 3 Die Umgestaltungsmassnahmen der Phasen 2 und 3 und wurden dem Ortsbeirat bislang in einer kleinen, informellen Runde im Strassenbauamt bei einem Termin im Sommer 2023 präsentiert, zu dem Termin waren weder alle Fraktionen noch die Öffentlichkeit anwesend. Bei einem zweiten offiziellen Termin wurden die Gewerbetreibenden gezielt eingeladen - doch hier wurden zum einen nicht alle betroffenen Geschäfte erreicht (Rewe, eines der zentralen Geschäfte am Grüneburgweg erfuhr z.B. erst durch Initiative der Antragstellerin von den geplanten Massnahmen). Aus beiden Terminen ergaben sich viele Fragen, die entsprechenden Anträge, Fragen und Vorschläge der Anwohner, Gewerbetreibenden sowie der Initiative Grüneburgweg wurden bislang noch nicht behandelt. Auch die jetzt in der beiliegenden Email vom 20.09.23 vorgeschlagene Anpassung des Zeitplanes der wissenschaftlichen Evaluation wurde vermutlich erst auf Nachfrage der Antragstellerin überhaupt konzipiert und ebenfalls nicht öffentlich diskutiert. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses und der sehr kontroversen, in den Medien immer präsenten Berichterstattung über die Auswirkungen der Umgestaltungsmassnahmen besteht hier ein erheblicher Informationsbedarf sowohl des Ortsbeirats als auch der betroffenen Öffentlichkeit. Die jetzt vorgeschlagene Verschiebung der wissenschaftlichen Evaluation verlängert die ursprünglich für ein Jahr veranschlagte Probephase für die Betroffenen in Abschnitt 1 auf über ein weiteres Jahr - hier ergibt sich eine schleichende Verstetigung der Massnahmen, von denen viele von den Betroffenen als kontraproduktiv empfunden werden. Zur Einführung einer Zwischenevaluation Die in der Email dargestellte Argumentation bzgl Methodik Datenvergleichbarkeit hinsichtlich Erhebungszeiträumen und Jahreszeiten ist völlig nachvollziehbar und aus wissenschaftlicher Sicht eine korrekte Antwort auf die Verzögerungen bei der Umsetzung. Auch die Einsicht, die Gewöhnungsphase auf ein halbes Jahr nach Vollendung der Komplettumgestaltung zu verkürzen, ist zu begrüßen. Gleichwohl handelt es sich bei der Umgestaltung nicht um einen Versuch aus dem Forschungslabor, sondern die Massnahmen haben konkrete Auswirkungen auf das Leben der den Grüneburgweg nutzenden Menschen, denen eine einjährige Probephase kommuniziert und versprochen wurde. Eine weitere Verstetigung des als Pilot geplanten Projektes stellt für viele v.a. der betroffenen Gewerbetreibenden in Abschnitt 1 aufgrund der nachgewiesenen Umsatzeinbussen die gesamte Lebensplanung und Existenz infrage. So schlagen wir in Absprache mit der Initiative Grüneburgweg eine zusätzliche Zwischenevaluation vor, die sich konkret nur auf den schon umgestalteten ersten Abschnitt bezieht. Zur sofortigen Umsetzung der von der Bürgerinitiative Grüneburgweg sowie von Anwohnern und Betroffenen vorgeschlagenen Verbesserungsvorschläge Um die Kosten und den Zeitverlust einer Zwischenerhebung zu vermeiden, könnten endlich die den Ämtern und Dezernat schon lange vorliegenden Verbesserungsvorschläge der Umgestaltungsmassnahmen einfach umgesetzt werden. Es hat sich während des Jahres Erprobungszeit für den ersten Abschnitt klar herausgestellt, dass diverse Massnahmen unerwünschte Nebeneffekte haben und dass z.B. E-Roller-Ladestationen, Fahrradbügel sowie das Parklet gegenüber dem Mitscherlichplatz zu keiner Jahreszeit genutzt wurden - selbst zu Öffnungszeiten des inzwischen wieder geschlossenen Restaurants am Grüneburgkreisel. Es liegt ein breites Spektrum konkreter Verbesserungsvorschläge nicht nur einzelner Betroffener vor, sondern in breiten Kreisen im Rahmen einer Bürgerinitiative erarbeiteten Vorschlägen vor. Es gab auch diverse Ortstermine und persönliche Gespräche mit Gremien- und Amtsvertretern sowie persönliche Vorsprachen und Emails der IG Grüneburgweg beim Verkehrsdezernat. Es wurden von den Gremien- und Amtsvertretern ausnahmslos viele der Vorschläge als inhaltlich richtig, sinnvoll und konstruktiv bewertet, aber nicht ein einziger Vorschlag auch nur im Ansatz weiter verfolgt, was insbesondere mit der Verlängerung der Testphase zu größter Frustration führt. Der Dialog mit den Betroffenen findet zwar statt, aber es herrscht Stillstand bei der Umsetzung. Die Umsetzung wurde seitens des Amtes und Dezernats immer verweigert, weil die Erprobungsphase und abschließende Befragung der gesamten Umgestaltung abgewartet werden müsse. Die Realität hat die Planung inzwischen eingeholt - nach neuem Zeitplan kann die Umfrage frühestens ein Jahr später stattfinden. Dies ist für viele Betroffene unzumutbar, die stillschweigend eingeforderte Flexibilität bei den Betroffenen von Abschnitt 1, die Pilotphase um ein Jahr zu verlängern setzt mindestens auch Flexibilität im Dezernat und bei den Ämtern voraus, die vorliegenden Verbesserungsmassnahmen und Vorschläge auch umzusetzen. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 133 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 754/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 754/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 10 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 754/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, und BFF (= Ablehnung) zu 2.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen

26.05.2023 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 687/2 Betreff: Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. den Platz vor der Universitätsbibliothek in ‚Freimannplatz' zu benennen. Die Adresse des Gebäudes der Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg (jetzt Bockenheimer Landstraße 134-138) soll künftig ‚Freimannplatz' lauten. 2. Analog zum Mitscherlichplatz sollen am Straßenschild zwei separate Zusatzschilder zu Therese, bzw. Prof. Dr. Freimann angebracht werden (Foto 1). Begründung: Mit der Benennung möchte der Ortsbeirat 2 u.a. an Therese und Prof. Dr. Aron Freimann erinnern und dazu beitragen, Fragmente ihres Lebens und Wirkens für unsere Stadt und die Wissenschaft sichtbar zu machen, Zu Therese und Prof. Dr. Aron Freimann: Therese Horovitz (1882-1965) war u.a. im Jüdischen Frauenbund aktiv. Weiterhin pflegte sie engen Kontakt mit der Frauenrechtlerin und Begründerin des Jüdischen Frauenbundes Bertha Pappenheim, deren Heim in Neu-Isenburg sie unterstützte. Frau Freimanns besonderes Interesse galt der Kinder- und Jugendfürsorge, für deren Umsetzung sie sich einsetzte. 1920 wurde sie in den Beirat des Israelitischen Krankenhauses berufen und war damit die erste Frau, welcher in der Israelitischen Gemeinde ein offizielles Verwaltungsamt übertragen wurde. Sie führte dieses bis zur Emigration 1939 aus. Nach der Auswanderung in die USA war sie in verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen tätig und organisierte nach Kriegsende die Sendung von Care-Paketen nach Frankfurt/ Main. Prof. Dr. Aron Freimann (1871-1948) wirkte seit 1898 an der Frankfurter Stadtbibliothek - der heutigen Universitätsbibliothek - als Bibliothekar. Mit Unterstützung zahlreicher Spenden jüdischer Mäzene baute er hier die Hebraica- und Judaica-Sammlung zur größten des europäischen Kontinents und zu einer der bedeutendsten Sammlungen weltweit aus. Im Zuge der Einführung des ‚Arierparagraphen' - welcher dazu diente, Juden aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ‚entfernen' - wurde Freimann von der Stadt, bzw. Universität Frankfurt nach 35-jähriger Dienstzeit sofort seines Amtes enthoben und durfte die Bibliothek nicht mehr betreten. Der Paragraph - Teil des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - wurde durch Adolf Hitler zum 7. April 1933 erlassen. Der damalige Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs verfügte bereits am 28. März, dass zum Stichtag 30. März 1933 alle jüdischen Beamten und Angestellten der Stadt zu entfernen sind. Herr Freimann war zudem in der Gemeindepolitik der hiesigen Jüdischen Gemeinde aktiv. Er war Synagogenvorsteher der Börneplatzsynagoge und seit 1918 als Vertreter der Konservativen Fraktion im Vorstand der Israelitischen Gemeinde, seit 1928 als stellv. Vorstandsvorsitzender. 1937 wurde er als Vertreter der Gemeindeorthodoxie in den Präsidialausschuss der Reichsvertretung der Deutschen Juden gewählt. Vom 6. März 1939 bis zu seiner Emigration hatte Freimann das Amt des Vorsitzenden der von den Nazis zwangsvereinigten Jüdischen Gemeinde inne und war somit der letzte Vorsitzende der jahrhundertealten Frankfurter Jüdischen Gemeinde. Gemeinsam mit seiner Frau emigrierte A.F. im April 1939 über England in die Vereinigten Staaten. In New York arbeitete er in der New York Public Library sowie als Dozent und wurde als Bibliograph und Gelehrter auch im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb anerkannt. Das Jahr 2023 markiert: - 90 Jahre Machtergreifung durch die Nationalsozialisten/ Entlassung von Prof. Dr. Freimann - 90 Jahre Bücherverbrennung - 85 Jahre Reichsprogromnacht - 75. Todesjahr von Prof. Dr. Aron Freimann - 75 Jahre Wiederbegründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main Die Antragsteller haben den Vorstand des Gemeinderats der Jüdischen Gemeinde Frankfurt/ Main im Vorfeld zum Vorhaben kontaktiert. Das Gremium hat über den Vorschlag beraten und unterstützt ihn vollumfänglich. Die Benennung des ‚Freimannplatz' soll im Rahmen der Jüdischen Kulturtage 2023 (22.10.-7.11.) erfolgen. Foto 1; Zusatzschilder Mitscherlichplatz Foto: Suzanne Turré Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Initiative OI 18 2023 Die Vorlage OF 687/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL; 4 GRÜNE (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorzeitige Optimierung einiger Umgestaltungsmaßnahmen am Grüneburgweg

08.05.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3980 entstanden aus Vorlage: OF 627/2 vom 26.02.2023 Betreff: Vorzeitige Optimierung einiger Umgestaltungsmaßnahmen am Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, einige der Umgestaltungsmaßnahmen "Fahrradfreundliche Nebenstraßen", die sich gegenwärtig in der Evaluations-Projektphase befinden, kurzfristig zu ändern und zu optimieren. Es handelt sich um folgende Maßnahmen: 1. Verlegung der Verweilzone vom eher unattraktiven Standort auf Höhe der Hausnummer 91 auf Höhe der Hausnummer 77 (ehemals Deutsche Bank). Vorteile: Das Parklet würde so nicht direkt vor einem Wohnhaus und in der Nähe von gastronomischen Einrichtungen stehen, sodass man sich Getränke und Speisen holen kann und die Gastronomen entsprechend davon profitieren. 2. Entfernung des Transparentes zur Fahrradstraße auf Höhe der Frankfurter Sparkasse/Ecke Reuterweg. Nach mehr als vier Monaten ist ein separater Hinweis auf eine Fahrradstraße nicht mehr notwendig und das Schild versperrt seit Monaten wichtige Parkplatzfläche. Durch Entfernung des Transparentes könnten die Parkplätze wieder genutzt werden. 3. Grundsätzliche Bitte für verstärkte Kontrollen zu: - Fahrradfahrern auf Bürgersteigen; - Abstellen von Fahrrädern auf Bürgersteigen; - Nutzung der Lieferzonen nur für Lieferzwecke. Begründung: Es handelt sich um wiederkehrende Beschwerden von Anwohnern, Gewerbetreibenden und Besuchern des Grüneburgwegs. Nach nunmehr über vier Monate nach der Umgestaltung des ersten Abschnittes des Grüenburgweges in eine "Fahrradfreundliche Nebenstraße" erreichen den Ortsbeirat immer wieder Klagen der Betroffenen mit konkreten Vorschlägen zur Änderungen und Optimierungen der Maßnahmen. So verzeichnet der Einzelhandel seit dem Umbau erhebliche Umsatzverluste - teilweise im zweistelligen Bereich und v. a. auch während des wichtigen Weihnachtsgeschäftes. Die Hypothese einer erhöhten Passantenfrequenz durch die Verkehrsberuhigung hat sich nicht bewahrheitet. Obwohl der sonnige Herbst und der milde Winter ideale Voraussetzungen für Radfahrer und Passanten dargestellt hätten, blieben diese aus. Wegen der fehlenden Parkplätze kommen viele Kunden nicht mehr. Zu den inhabergeführten Ladengeschäften kommen wegen des individuellen Flairs viele Kunden aus anderen Stadtteilen und dem Taunus - ohne Auto ist der Grüneburgweg für diese Kundengruppen nicht zu erreichen. Auch für viele ältere oder behinderte Menschen sind lange Fußwege oder Rad und Elektroroller keine Option. Dazu kommt, dass sich z. B. mehrere Weinkisten, größere Pflanzen und Sträuße, Hundesofas oder manche Deko- und Einrichtungsgegenstände nicht mit dem Fahrrad transportieren lassen. Die Parkplatz- und Ladezonensuche wird durch den Wegfall zahlreicher Parkflächen erschwert. Wegen der hohen Zahl an Lieferanten (Restaurants und Ladengeschäfte) und Paketdienstleistern reichen die Flächen nicht aus. Zusätzlich werden manche Ladezonen regelmäßig von Handwerkerfahrzeugen den ganzen Tag belegt. Die Folge ist ein vermehrtes Parken in der zweiten Reihe. Dies führt teilweise auch in den ruhigeren Straßenabschnitten und Nebenstraßen zu Chaos. Das Feedback vieler Kunden und Anwohner zeigt Unverständnis für die unverhältnismäßig hohe Zahl an Fahrradständern auf den Flächen bisheriger Parkplätze. Dies gilt gleichermaßen auch für Abstellplätze für E-Roller, von denen kein einziger in den vorgesehenen Zonen zu finden ist - sie werden immer noch mitten auf Gehwegen abgestellt. Die verwaisten E-Roller- und Fahrradplätze auf Höhe des Grüneburgwegs 95 waren schon Gegenstand eines früheren Antrags - eine Nutzung derselben findet immer noch nicht statt. Zudem wundern sich die Anwohner, warum ein großes Parklet direkt neben einem Wohnhaus platziert wurde. Auch dieses ist noch nie genutzt worden - trotz teilweise warmer, angenehmer Witterung. Scheinbar verweilen die Menschen lieber auf den Parkbänken am Mitscherlichplatz oder gehen direkt in den Grüneburgpark. Nach den massiven Umsatzverlusten der vergangenen vier Monate wird die Hundeboutique am Grüneburgweg 94 aufgegeben. Es wäre schön, wenn der Experimentierphase nicht noch weitere Geschäfte zum Opfer fallen und die konkreten Verbesserungsvorschläge zügig umgesetzt werden können. So ließe sich vielleicht doch noch eine Win-Win-Situation durch die Umgestaltung erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1807 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stehendes Wasser, Überflutung und Rückstau auf der Feldbergstraße/Ecke Mitscherlichplatz nach Regenfall

05.12.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3326 entstanden aus Vorlage: OF 551/2 vom 21.11.2022 Betreff: Stehendes Wasser, Überflutung und Rückstau auf der Feldbergstraße/Ecke Mitscherlichplatz nach Regenfall Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie künftig sichergestellt werden kann, dass sich Regenwasser im Bereich der Bushaltestelle am Mitscherlichplatz sowie auf der Feldbergstraße (Höhe Hausnummern 15 bis 19) nicht zurückstaut, sowie schnell Abhilfe zu schaffen. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnern. Während der letzten Monate war wiederholt zu beobachten, dass Regenwasser nicht unmittelbar in die Kanalisation abgeflossen ist, sondern teilweise über mehrere Tage auf der gesamten Fahrbahnbreite und mit einer Ausdehnung von ca. 15 bis 20 Metern (knöcheltief) stehengeblieben ist. Passagiere der Buslinie 36 können dann beispielsweise nach Ausstieg nicht sofort die Straße überqueren, sondern müssen über die Wolfgangsstraße bzw. das "Mitscherlichrondell" ausweichen. Ein ähnliches Phänomen ist in der Feldbergstraße zu beobachten, hier können Radfahrer und Fußgänger den betroffenen Bereich nicht mehr passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 763

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Provisorischer Weiterbetrieb des Kiosks (ehemaligen „Cinelli`s“) am Mitscherlichplatz

30.05.2022 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2252 entstanden aus Vorlage: OF 379/2 vom 13.05.2022 Betreff: Provisorischer Weiterbetrieb des Kiosks (ehemaligen "Cinelli`s") am Mitscherlichplatz Vorgang: OM 479/21 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer zu klären, ob angesichts der erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des Bauvorhabens 160 Park View/Hochhaus am Park eine zumindest provisorische Nutzung des Kiosks am Mitscherlichplatz für die Sommermonate möglich ist. Denkbar wäre z. B. ein Betrieb durch die kombinat gGmbH. Der Magistrat wird zudem dringlichst gebeten, eine Stellungnahme zu der Anregung vom 05.07.2021, OM 479, abzugeben. Begründung: Gerade in den Sommermonaten war das vormals dort ansässige "Cinelli`s" ein sehr beliebter Anlaufpunkt im Westend. Die kombinat gGmbH wurde 2002 gegründet und ist ein Tochterunternehmen des Frankfurter Vereins. Die kombinat gGmbH ist ein Inklusionsunternehmen in Frankfurt am Main. Sie bietet Arbeitsstellen für derzeit circa 70 Mitarbeitende in den Bereichen Gastronomie, Gebäudereinigung und Hauswartung. Als gemeinnützig anerkannte GmbH beschäftigt sie Menschen mit unterschiedlichen Kompetenzen und integriert sie somit in das Arbeitsleben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 479 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1314 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

01.12.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 15.11.2021 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz Frankfurt, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 4. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnummer 71, https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt4.pdf), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen den Hausnummern 99 und 105 (https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt2.pdf) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet dem Magistrat, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75 Zentimeter abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg/Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 11. Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Begründung: Zu A) Kommunikation Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich, es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Ziffer 10.: Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Ziffer 11.: In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 796 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kiosk Mitscherlichplatz

05.07.2021 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 479 entstanden aus Vorlage: OF 108/2 vom 21.06.2021 Betreff: Kiosk Mitscherlichplatz Vorgang: V 1699/20 OBR 2; ST 1693/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. den bis zum 31.03.2024 laufenden Mietvertrag für das Grundstück mit dem aufstehenden Kiosk Ecke Kurfürstenstraße/Grüneburgweg (Mitscherlichplatz) nicht zu verlängern und fristgerecht zu kündigen; 2. gemeinsam mit dem derzeitigen Mieter zu prüfen, ob eine vorzeitige, kostenfreie Beendigung des Mietvertrags möglich wäre; 3. das aufstehende Gebäude vom derzeitigen Eigentümer rückzuerwerben; 4. das Gebäude zukünftig wieder durch die Stadt Frankfurt an geeignete Bewerberinnen bzw. Bewerber zu verpachten. Begründung: Nach Ablauf der Mietzeit müsste der derzeitige Mieter den Aufbau entfernen. Daher soll der Magistrat den, aus Sicht des Ortbeirates ohnehin unverständlichen, Verkauf des Gebäudes an einen Investor korrigieren und dafür möglichst nicht mehr finanzielle Mittel aufwenden, als der derzeitige Eigentümer für den Abbruch aufwenden müsste. Hiernach tritt die Stadt wieder als Verpächterin auf. Eine würdige Entwicklung des Platzes, der an das Leben und Werk von Margarete und Alexander Mitscherlich erinnert, ist nur zu gewährleisten, wenn die Stadt und die Initiative Mitscherlichplatz die Flächen gemeinsam weiterentwickeln; unter Einbeziehung des Teils der Freifläche, die im Eigentum des Investors des benachbarten Baugrundstückes steht. Das entsprechende Freiflächenkonzept wurde 2017 erarbeitet und von der Bauaufsicht genehmigt. Die Planung und Abstimmung der Grünfläche obliegt ohnehin dem Grünflächenamt, und der bestehende Kiosk möge in die Flächengestaltung mit einbezogen werden. Somit liegt auf der Hand, dass dieser auch deshalb wieder in den städtischen Schoß zurückkehren muss, um alle Stellschrauben für eine würdige Gestaltung des Mitscherlichplatzes in einer Hand zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1699 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1693 Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2252 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1315 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg

01.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kiosk Cinelli`s (H)Eis & More am Kreisel Grüneburgweg/Ecke Fürstenbergerstraße - Weitere Planung Mitscherlichplatz

24.06.2020 · Aktualisiert: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1107/2 Betreff: Kiosk Cinelli`s (H)Eis & More am Kreisel Grüneburgweg/Ecke Fürstenbergerstraße - Weitere Planung Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen für den Investor des Bauvorhabens "160 Park View" im Grüneburgweg zum weiteren Betrieb / zur Verpachtung des am Kreisel befindlichen Kiosk und zu dessen Gebäudeunterhalt? Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Umgestaltung des Mitscherlichplatzes mit Blick auf die nahende Fertigstellung des Bauvorhabens "160 Park View"? Begründung: Das Cinelli`s wird im Westend gut angenommen und ist ein beliebter Treffpunkt im Quartier. Der Pächter und Betreiber befindet sich derzeit in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Investor des genannten Bauvorhabens, der angabegemäß den Kiosk von der Stadt erworben hat. Es ist unklar, wie es mit dem Betrieb des Kiosks weitergeht, zumal dort auch ein Hotel mit eigenen gastronomischen Angeboten geplant ist. Mit der nahenden Fertigstellung des genannten Bauvorhabens sollte dann auch die Umgestaltung des Mitscherlichplatzes in Angriff genommen werden. Idealerweise fügen sich dann der Vorplatz des neuen Hotels, der ggf. zu renovierende Kiosk und der Mitscherlichplatz zu einem harmonischen Ensemble. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1699 2020 Die Vorlage OF 1107/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle „Mitscherlichplatz“

20.01.2020 · Aktualisiert: 06.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5614 entstanden aus Vorlage: OF 996/2 vom 02.01.2020 Betreff: Bushaltestelle "Mitscherlichplatz" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bushaltestelle "Mitscherlichplatz" (Fahrtrichtung Westbahnhof) wieder mit einer Sitzbank und einem Regenschutz inklusive Dachbegrünung ausgestattet werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 755 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenschäden reparieren: Unterlindau

28.10.2019 · Aktualisiert: 04.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5336 entstanden aus Vorlage: OF 936/2 vom 10.10.2019 Betreff: Straßenschäden reparieren: Unterlindau Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Straßenschäden in der Unterlindau zwischen dem Kreisel am Mitscherlichplatz und der Mitte des Abschnitts südlich der Staufenstraße behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 263 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mitscherlichplatz muss klar erkennbar bleiben

17.06.2019 · Aktualisiert: 23.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4768 entstanden aus Vorlage: OF 828/2 vom 30.05.2019 Betreff: Mitscherlichplatz muss klar erkennbar bleiben Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Bauherren des Hotels "160 Park View" zu erreichen, dass der Eingang zu diesem Hotel, welcher hinter einem Erdwall in Richtung Mitscherlichplatz geplant ist, nicht mit einer derartigen Hotelleuchtreklame gekennzeichnet wird, die dann den gesamten öffentlichen Platz ausstrahlt und den Anschein erweckt, als ob der Mitscherlichplatz ein Vorplatz des neuen Hotels sei. Die lichttechnische Kennzeichnung des Hotels kann zur Fürstenberger Straße und zur Wolfsgangstraße hin erfolgen. Begründung: Die Eigenständigkeit und Würde des Mitscherlichplatzes in Gedenken an die Leistungen seiner Namensgeber muss herausgestellt bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1964 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freiraumkonzept für den Mitscherlichplatz vorstellen

29.10.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3868 entstanden aus Vorlage: OF 653/2 vom 09.10.2018 Betreff: Freiraumkonzept für den Mitscherlichplatz vorstellen Vorgang: F 1462/18 Der Magistrat wird gebeten, das in der Antwort auf die Frage Nr. 1462 vom 27.09.2018 erwähnte "Freiraumkonzept" für die weitere Entwicklung des Mitscherlichplatzes in einer der kommenden Ortsbeiratssitzungen vorzustellen und hierzu insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Initiative Mitscherlichplatz einzuladen. Begründung: In der Stadtverordnetenversammlung vom 27. September 2018 hat die Stadtverordnete Sylvia Momsen (GRÜNE) den Magistrat gefragt, wann der Ortsbeirat 2 qualifizierte Antworten auf seine beiden Anträge vom Februar 2018 erhält, die beide wichtige Fragen rund um die Entwicklung des Mitscherlichplatzes aufgreifen. Zwar gibt der Magistrat auf diese Frage keine direkte Antwort, beschreibt aber in seiner Antwort das eigene Engagement für den Mitscherlichplatz als positiv und führt beispielhaft dafür das von Magistrat und Hochhaus-Investor abgestimmte "Freiraumkonzept" an. Da dieses Konzept weder dem Ortsbeirat noch den Mitgliedern der Initiative Mitscherlichplatz bekannt ist, erscheint eine anschauliche Information hierzu notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 20.09.2018, F 1462 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 281 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kiosk Mitscherlichplatz - Bewirtschaftungskonzept vorlegen

19.02.2018 · Aktualisiert: 28.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2758 entstanden aus Vorlage: OF 493/2 vom 01.02.2018 Betreff: Kiosk Mitscherlichplatz - Bewirtschaftungskonzept vorlegen Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat das im Zusammenhang mit dem Kioskverkauf vereinbarte Bewirtschaftungskonzept vorzulegen und zu erläutern, inwieweit die darin vereinbarten Nutzungen städtischer Kontrolle unterliegen. Begründung: Es ist durchaus fraglich, ob die seit Dezember 2017 deutlich weitergehende Nutzung durch den Kioskpächter (Aufstellung von Häuschen für Weihnachtsmarkt oder Ähnlichem) dem Bewirtschaftungskonzept entspricht und dem Platz guttut. Fotos: W. Leuschner Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1021 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2335 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mitscherlich-Platz

15.02.2018 · Aktualisiert: 02.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2018, OF 505/2 Betreff: Mitscherlich-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Zum Verkauf des Kiosks auf dem Mitscherlichplatz: 1.1 Welche Gründe haben dazu geführt, den Kiosk an den Investor zu veräußern? 1.2 Ist der Verkauf schon durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt worden und ist der dingliche Übergang schon erfolgt? 1.3 Welchen Zuschnitt hat die neue Parzelle (Planausschnitt)? 1.4 Welche Eintragungen zu dem neuen Teilgrundstück bestehen oder sind vorgesehen in der Abt. II des Grundbuches, dsgl. im Baulastenverzeichnis? 1.5 Gibt es weitere vertragliche Vereinbarungen oder Absprachen außerhalb des Kaufvertrages, z. B. zum äußeren Erscheinungsbild oder dem Programm des Kiosks? Wen binden diese ggf.? 1.6 Ist der Magistrat bereit, die Verkaufsaktivitäten für den Kiosk so lange ruhen zu lassen, bis diese Anfrage beantwortet ist, und der Ortsbeirat sich dazu in einer angemessen Frist geäußert hat? 1.7 Wie bewertet der Magistrat die Gefahr, dass das neu gebildete Kleingrundstück zum "Schickanierzwickel" für umliegende Grundstücke, insbesondere für den Mitscherlich-Platz selbst wird? 1.8 Entsteht die Gefahr der Einflussnahme auf Veranstaltungen und die Nutzung des Mitscherlich-Platzes durch die Westendbevölkerung? 1.9 Hat der Magistrat Vorkehrungen für den Fall einer evtl. Weiterveräußerung des Teilgrundstücks getroffen? 2. Zum Weiterbestand der Vereinbarungen mit dem Investors des Wohnhochhauses "Hochhaus am Park - 160 Park View": 2.1 Beabsichtigt der Magistrat, die städtische Restfläche an der Grünanlage an den Investor zu übertragen oder verbleibt sie in eigener Bau-, Pflege-, Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht der Stadt? 2.2 Bei wem wird das Hausrecht für den Mitscherlich-Platz liegen? 2.3 Wird der Kooperationsvertrag mit dem Bauträger zur tatsächlichen Zusammenführung beider Grundstückteile zu einer Gesamtgrünfläche der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt, und werden die Beteiligungsrechte des Ortsbeirates gewahrt? 2.4 Ist gewährleistet, dass die Grünplanung wie in der Besprechung vom 23.03.2017 mit dem Investor besprochen unter Einschluss der Änderungen durch Einziehung der Parkstände am Grüneburgweg realisiert wird? Wird dem Ortsbeirat rechtzeitig Gelegenheit zur Mitsprache gegeben? 2.5 Kann die Initiative Mitscherlichplatz weiterhin damit rechnen, ebenfalls rechtzeitig informiert zu werden, damit sie i.S.d. Ziffer 1.8 des Protokolls der Besprechung vom 23.03.2017 tätig werden kann? 2.6 Kommt das Bauvorhaben nach derzeitigem Stand wie geplant 2019 zum Abschluss? Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 757 2018 Die Vorlage OF 505/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anschluss der Buslinie 36 - Haltestelle „Palmengarten“

19.01.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2615 entstanden aus Vorlage: OF 716/5 vom 05.01.2018 Betreff: Anschluss der Buslinie 36 - Haltestelle "Palmengarten" Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Anbindung der Buslinie 36 (Sachsenhausen - Westbahnhof) erneut an die Haltestelle "Palmengarten" zu veranlassen. Begründung: Vor etwa zwei Jahren entschied traffiQ, die Buslinie 36 in Richtung Westbahnhof am Mitscherlichplatz abbiegen zu lassen. Somit kann der Palmengarten nicht mehr direkt angefahren werden. Diese Entscheidung diente wohl den wirtschaftlichen Interessen der traffiQ. Es wurde nicht auf die Bedürfnisse der älteren Generation, der Schulklassen und Familien mit Kindern eingegangen, die nun unnötig lange Umsteige- und Wartezeiten an der Goethe Universität Campus Westend in Kauf nehmen müssen. Da die Buslinie 36 vom Hainerweg kommend bis zur Elisabethenstraße eine große Strecke Sachsenhausens durchfährt und deshalb auch Sachsenhäuser Bürger betroffen sind, die gerne den Palmengarten besuchen, ist es aus den genannten Gründen dringend erforderlich, eine erneute Anbindung an diese Haltestelle durch die Buslinie 36 umzusetzen. Der vorliegende Antrag greift darum nicht zuletzt auch eine Anregung aus dem Seniorenbeirat auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 642 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg

04.12.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2500 entstanden aus Vorlage: OF 446/2 vom 17.11.2017 Betreff: Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, den Grüneburgweg, von der Siesmayerstraße kommend bis zum Mitscherlichplatz und vom Mitscherlichplatz bis zur Kreuzung Grüneburgweg, Ecke Feldbergstraße/Wolfsgangstraße, für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Bei der Freigabe von Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen/-Bereichen wurden in Frankfurt oftmals die Straßenzüge, in denen Busse fahren, ausgespart, um zunächst Erfahrungen zu sammeln. Mittlerweile wurde das Projekt "Freigabe von Einbahnstraßen" positiv beurteilt und in vielen Straßen mit Busverkehr die Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben. Der Grüneburgweg scheint schlichtweg vergessen worden zu sein. Der Grüneburgweg ist an schmalster Stelle 7,70 Meter breit, abzüglich zwei mal zwei Meter (beidseitig längs parkende Kfz) bleiben noch 3,70 Meter. In der Praxis bleibt mehr als 3,70 Meter, weil viele Autos nicht ganz zwei Meter breit sind. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung heißt es zu Zeichen 220 Einbahnstraße: "Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in die Gegenrichtung zugelassen werden, wenn a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen, bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 Meter betragen; b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist; c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 415 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Platz, der Kiosk - und die Teilhabe?

18.09.2017 · Aktualisiert: 09.01.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2176 entstanden aus Vorlage: OF 369/2 vom 18.09.2017 Betreff: Der Platz, der Kiosk - und die Teilhabe? Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah die bislang von Stadt und Holding überraschend abgelehnte Übernahme des Kioskes auf dem Mitscherlichplatz durch die RFR Holding GmbH zu erläutern und hierzu einen gemeinsamen Termin mit den beteiligten Ämtern, der RFR Holding GmbH als der Eigentümerin des Hochhauses am Park, der Initiative Mitscherlichplatz und dem Ortsbeirat 2 anzusetzen; 2. in diesem Rahmen das Konzept vorzustellen, mit dem der Kiosk künftig betrieben werden soll; 3. bei weiteren Planungen den Platz betreffend, dessen öffentliche Nutzung prioritär und im Sinne Alexander Mitscherlichs zu sehen, der für eine lebenswerte, solidarische Stadt und demokratische Teilhabe geworben hat; 4. vor weiteren Entscheidungen seitens der Stadt oder der RFR Holding GmbH sowohl die Initiative, die sich für eine den Namensgebern würdige Platzgestaltung einsetzt, als auch den Ortsbeirat 2 einzubeziehen. Begründung: Es gilt auch im Falle eines Kioskverkaufs, den Namensgebern dieses Platzes gerecht zu werden und eine mündige Gesellschaft an Planungen, die die Nutzung öffentlicher Räume betrifft, teilhaben zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 9

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sternmagnolien am Mitscherlichplatz

07.04.2017 · Aktualisiert: 17.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2017, OF 247/2 Betreff: Sternmagnolien am Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die Bepflanzung des Kreisels neben dem Mitscherlichplatz mit Magnolia stellata durch das Grünflächenamt einen Betrag von € 1000,- aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahme umfasst gegebenenfalls mehrere Exemplare der Sternmagnolie sowie eine ergänzende Bepflanzung. Begründung: Die von der Initiative Mitscherlichplatz vorgetragene schöne Idee, Margarethe Mitscherlich mit der Pflanzung ihres Lieblingsbaums zu ehren, wird unbedingt zur Verschönerung des Rondells und damit des gesamten Umfeldes beitragen. Die Finanzierung der Pflanzung aus dem Ortsbeiratsbudget hat den Vorteil, zeitnah realisiert werden zu können. Sollte die Fertigstellung des Mitscherlichplatzes in Aussicht stehen - was gewiss noch ein bis zwei Jahre dauern wird - lassen sich dann immer noch weitere Pflanzvorstellungen realisieren (z. B. weitere Gehölze aus der Gattung INDEX Magnolia). INDEX Abbildung: Zweig einer blühenden Sternmagnolie (Magnolia stellata), fotografiert in Heidelberg. [Wikimedia Commons; Lizenz: CC BY-SA 3.0, Autor: 4028mdk09]. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 85 2017 Die Vorlage OF 247/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen Piraten (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mitscherlichplatz - Nutzung erweitern, Gestaltung optimieren

13.03.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1364 entstanden aus Vorlage: OF 187/2 vom 02.01.2017 Betreff: Mitscherlichplatz - Nutzung erweitern, Gestaltung optimieren Vorgang: OM 5004/16 OBR 2; ST 848/16 Der Magistrat wird beauftragt, die seinem Namensgeber angemessene Gestaltung des Mitscherlichplatzes weiterhin zielstrebig zu verfolgen. Um diesem Ziel noch näher zu kommen, sollen folgende Maßnahmen zur besseren Platzgestaltung und erweiterter Nutzung erfolgen: 1. Die Parkbucht am südlichen Rand des Platzes zum Grüneburgweg hin wird dem ruhenden Verkehr entzogen, der Bürgersteig ohne Versatz fortgeführt und damit die Gesamtfläche des Platzes im Sinne einer lebendigen Nutzung vergrößert. In diesem Zusammenhang ist eine bessere Fußweg- und Grünverbindung von der Bushaltestelle zum Mitscherlichplatz zu gewährleisten. 2. Der vom Kioskbetreiber gewünschte abschließbare Schrank für Müll und Geräte wird nicht frei platziert, sondern in moderater, der Gesamtgestaltung angepassten Form direkt an den Kiosk beziehungsweise die Erdgasregelanlage angelehnt. 3. Die Initiative Mitscherlichplatz wird beteiligt, wenn es um die Entwicklung und Platzierung von Stelen und/oder Gedenktafeln geht, die an das Ehepaar Mitscherlich erinnern sollen. 4. Die im Gespräch mit dem Investor deutlich gewordenen Veränderungen die Platzgestaltung hinsichtlich Wegeverläufe, Anpflanzungen und Aufstellung von Bänken betreffend, werden adäquat an die Bedürfnisse der Platznutzer angepasst. Dabei ist besonders auf Barrierefreiheit zu achten. Begründung: Dem Vernehmen nach sind die Verhandlungen mit dem Investor bezüglich der Grünfläche am Hochhaus und zur weiteren Platzgestaltung zu einem punktuell zufriedenstellenden Ergebnis gekommen. Nach dem Gespräch mit Stadt, Investor und Initiative erscheinen nun noch die oben angegebenen Anregungen für eine weitere Optimierung sowohl angemessen als auch notwendig. Im Zusammenhang mit der Stilllegung der Parkbuchten wird darauf hingewiesen, dass es sich dort nicht um Bewohnerparken handelt. Offenbar kommen zumeist über die Hälfte der parkenden Autos nicht aus Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5004 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 848 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1098 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeichen gegen die „Unwirtlichkeit der Städte“ - Maßnahmen zum Mitscherlichplatz realisieren

15.02.2016 · Aktualisiert: 02.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5004 entstanden aus Vorlage: OF 850/2 vom 22.01.2016 Betreff: Zeichen gegen die "Unwirtlichkeit der Städte" - Maßnahmen zum Mitscherlichplatz realisieren Vorgang: OM 2163/13 OBR 2; ST 1290/13 Um eine seinen Namensgebern angemessene Gestaltung des Mitscherlichplatzes voranzubringen, wird der Magistrat beauftragt, in Absprache mit der Initiative Mitscherlichplatz und dem Ortsbeirat 2 folgende Maßnahmen zeitnah umzusetzen bzw., soweit notwendig, längerfristig zielstrebig weiter zu verfolgen: 1. Anlage von Stellplätzen für Räder - vorzugsweise nördlich des Platzes; 2. "Kaschieren" des jetzigen Standortes für den Müll des Kioskbetriebes in geeigneter Form; 3. Etablieren eines öffentlichen Bücherschrankes mit einer finanziellen Beteiligung des Ortsbeirates in Höhe von 6.000 Euro; 4. Ausübung des Vorkaufsrechts für die bislang private Fläche in den Verhandlungen mit dem Eigentümer des Hochhauses, auf jeden Fall aber Sicherung und Gestaltung der öffentlichen Grünfläche insgesamt, entsprechend des Bebauungsplans. Begründung: Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen sind kurzfristig umsetzbar und könnten zeitnah zur verbesserten Gestaltung und Nutzung des Platzes beitragen. Die Grünfläche am Hochhaus in die Planungen einzubeziehen, hat das Grünflächenamt bereits 2013 angeregt (ST 1290). Danach soll der Platz insgesamt erweitert und gestaltet werden, da "die betroffene Teilfläche des Flurstücks 18/2 zu klein erscheint, um eine der Aufgabenstellung angemessene Lösung erzielen zu können". Dem Ziel der gestalterischen Einheit beider Flächen dienen die Gespräche mit dem Eigentümer des Hochhauses, die offenbar noch andauern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2163 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2013, ST 1290 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 848 Antrag vom 02.01.2017, OF 187/2 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1364 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Benennung einer Grünfläche im Westend in „Mitscherlichplatz“ II

13.05.2013 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2163 entstanden aus Vorlage: OF 338/2 vom 13.05.2013 Betreff: Benennung einer Grünfläche im Westend in "Mitscherlichplatz" II Vorgang: OI 32/13 OBR 2 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Vorfeld einer Benennung der Grünfläche in "Mitscherlichplatz" geprüft wird, ob, wie und mit welchen Mitteln das Erscheinungsbild der vorgesehenen Fläche angemessen aufgewertet werden kann. Anpflanzungen, Bänke und Grüngestaltung sollten zu einer verbesserten Aufenthaltsqualität führen, die Aufstellung etwa einer Gedenktafel und eines offenen Bücherschrankes dem Gedenken an Margarete und Alexander Mitscherlich gerecht werden. Hierzu wird um enge Kooperation mit dem Ortsbeirat 2 gebeten. Ferner bietet der Ortsbeirat 2 an, dass zur Co-Finanzierung gegebenenfalls Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget bereitgestellt werden können. 2. Außerdem wird der Magistrat gebeten, mit den Angehörigen von Margarete und Alexander Mitscherlich in Kontakt zu treten und zu erfragen, ob diese mit den beabsichtigten Benennungen einverstanden wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 13.05.2013, OI 32 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2013, ST 1290 Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5004 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 62 2

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