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Vorlage M 184

Vorlagentyp: A AfD

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 05.10.2017, A 262 Betreff: Vorlage M 184 Am 22.09.2017 wurde in der Magistratssitzung die Vorlage M 184 beschlossen. Gegenstand der Vorlage ist der barrierefreie Ausbau verschiedener Bushaltestellen der Linien 30/36. Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 27.09.2017 des Oberbürgermeisters dem Büro der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet mit der Bitte, diese auf die Tagesordnung der Sitzung am 28.09.2017 zu setzen. Die Vorlage wurde per mail den Fraktionen am 27.09.2017 um 15.20 h zugeleitet. In seinem Anschreiben begründete der Oberbürgermeister die angebliche Dringlichkeit der Vorlage damit, dass bei einer späteren Beschlussfassung die Gefahr bestünde, dass Fördergelder in Höhe von ca. € 280.000 nicht gezahlt würden. Aufgrund des zeitlichen Ablaufs hatten die Stadtverordneten keine Möglichkeit, die Vorlage selbst und die Begründung für die angebliche Dringlichkeit zu überprüfen. Ein ähnlicher Vorgang ereignete sich im Zusammenhang mit der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.06.2017. Hier legte der Magistrat ebenfalls am Vorabend der Sitzung den Fraktionen eine Vorlage (M 130 vom 23.06.2017) vor mit einem Schreiben des Oberbürgermeisters, in dem dieser behauptete, die Beschlussfassung an dem genannten Tag sei dringlich, da diese unabdingbare Voraussetzung für die Bewerbung der Stadt sei und die Bewerbungsfrist am 10.07.2017 ablaufe. Tatsächlich war dies keineswegs der Fall: die Bewerbungsfrist war zwar für den 10.07.2017 festgesetzt, eine Bewerbung war jedoch mit einem Zustimmungsvorbehalt zulässig, so dass auch eine spätere Beschlussfassung noch möglich war (und auch so tatsächlich erfolgte). Der Oberbürgermeister hatte insoweit mit seinem Schreiben die Stadtverordneten unzutreffend informiert und ihnen eine Dringlichkeit vorgetäuscht, die tatsächlich nicht gegeben war. Möglicherwiese hat der Oberbürgermeister wissentlich und gezielt die Stadtverordneten über die Dringlichkeit unzutreffend informiert, um einen Zeitdruck zu erzeugen und eine Beschlussfassung einer fragwürdigen Vorlage ohne die Möglichkeit einer inhaltlichen Prüfung herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund ist auch bei dem Schreiben des Oberbürgermeisters vom 27.09.2017 der Verdacht begründet, dass dessen Angaben hinsichtlich der Dringlichkeit unzutreffend sind. Diese Vermutung wird auch durch die äußerst vage Formulierung des Schreibens gestützt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Seit wann (Datum) hat der Magistrat Kenntnis von der Tatsache, dass für die in der M 184 beschriebenen Baumaßnahme eine finanzielle Förderung möglich ist? 2. Durch wen erfolgt diese Förderung? 3. Welches ist die Rechtsgrundlage dieser Förderung? 4. Welche wesentlichen Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein? 5. Nach welchen Kriterien wird die Höhe der Förderung im Einzelfall festgelegt? 6. Zu welchem Zeitpunkt muss die Förderung beantragt werden? 7. Welche Unterlagen sind mit dem Antrag auf Förderung einzureichen? 8. Besteht die Möglichkeit, auch nach Ablauf der Antragsfrist Unterlagen nachzureichen (z.B. die Beschlussfassung eines Gremiums)? 9. Aus welchen Gründen hat der Magistrat die Vorlage M 184, nachdem diese am 22.09.2017 beschlossen wurde, nicht unverzüglich - d.h. am selben Tag - an das Büro der Stadtverordnetenversammlung bzw. die Fraktionen weitergeleitet? Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 184 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 438 Versandpaket: 11.10.2017 Aktenzeichen: 32 1