Vorlage M 184
Vorlagentyp: A AfD
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 05.10.2017, A 262 Betreff: Vorlage M 184 Am 22.09.2017 wurde in der
Magistratssitzung die Vorlage M 184 beschlossen. Gegenstand der Vorlage ist der
barrierefreie Ausbau verschiedener Bushaltestellen der Linien 30/36. Die
Vorlage wurde mit Schreiben vom 27.09.2017 des Oberbürgermeisters dem Büro der
Stadtverordnetenversammlung zugeleitet mit der Bitte, diese auf die
Tagesordnung der Sitzung am 28.09.2017 zu setzen. Die Vorlage wurde per mail
den Fraktionen am 27.09.2017 um 15.20 h zugeleitet. In seinem Anschreiben
begründete der Oberbürgermeister die angebliche Dringlichkeit der Vorlage
damit, dass bei einer späteren Beschlussfassung die Gefahr bestünde, dass
Fördergelder in Höhe von ca. € 280.000 nicht gezahlt würden. Aufgrund des
zeitlichen Ablaufs hatten die Stadtverordneten keine Möglichkeit, die Vorlage
selbst und die Begründung für die angebliche Dringlichkeit zu überprüfen.
Ein ähnlicher Vorgang ereignete sich im Zusammenhang
mit der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.06.2017. Hier legte der
Magistrat ebenfalls am Vorabend der Sitzung den Fraktionen eine Vorlage (M 130
vom 23.06.2017) vor mit einem Schreiben des Oberbürgermeisters, in dem dieser
behauptete, die Beschlussfassung an dem genannten Tag sei dringlich, da diese
unabdingbare Voraussetzung für die Bewerbung der Stadt sei und die
Bewerbungsfrist am 10.07.2017 ablaufe. Tatsächlich war dies keineswegs der
Fall: die Bewerbungsfrist war zwar für den 10.07.2017 festgesetzt, eine
Bewerbung war jedoch mit einem Zustimmungsvorbehalt zulässig, so dass auch eine
spätere Beschlussfassung noch möglich war (und auch so tatsächlich erfolgte).
Der Oberbürgermeister hatte insoweit mit seinem Schreiben die Stadtverordneten
unzutreffend informiert und ihnen eine Dringlichkeit vorgetäuscht, die
tatsächlich nicht gegeben war. Möglicherwiese hat der Oberbürgermeister
wissentlich und gezielt die Stadtverordneten über die Dringlichkeit
unzutreffend informiert, um einen Zeitdruck zu erzeugen und eine
Beschlussfassung einer fragwürdigen Vorlage ohne die Möglichkeit einer
inhaltlichen Prüfung herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund ist auch bei dem Schreiben des
Oberbürgermeisters vom 27.09.2017 der Verdacht begründet, dass dessen Angaben
hinsichtlich der Dringlichkeit unzutreffend sind. Diese Vermutung wird auch
durch die äußerst vage Formulierung des Schreibens gestützt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Seit wann (Datum) hat der Magistrat Kenntnis von
der Tatsache, dass für die in der M 184 beschriebenen Baumaßnahme eine
finanzielle Förderung möglich ist? 2. Durch wen erfolgt diese Förderung? 3. Welches ist die Rechtsgrundlage
dieser Förderung? 4. Welche
wesentlichen Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein? 5. Nach welchen Kriterien wird die
Höhe der Förderung im Einzelfall festgelegt? 6. Zu welchem Zeitpunkt muss die Förderung beantragt
werden? 7. Welche Unterlagen
sind mit dem Antrag auf Förderung einzureichen? 8. Besteht die Möglichkeit, auch nach Ablauf der
Antragsfrist Unterlagen nachzureichen (z.B. die Beschlussfassung eines
Gremiums)? 9. Aus welchen Gründen hat der Magistrat die Vorlage M 184,
nachdem diese am 22.09.2017 beschlossen wurde, nicht unverzüglich - d.h. am
selben Tag - an das Büro der Stadtverordnetenversammlung bzw. die Fraktionen
weitergeleitet?
Antragsteller:
AfD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.09.2017, M 184
Bericht des
Magistrats vom 22.12.2017, B 438
Versandpaket: 11.10.2017 Aktenzeichen: 32 1