Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße - Vorplanungsvorlage Abschnitt 1: Am Weißen Stein - (nördlich) Hügelstraße
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 27.10.2014, M
182 Betreff: Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße
- Vorplanungsvorlage Abschnitt 1: Am Weißen Stein - (nördlich)
Hügelstraße I. Der Vorplanung zur Umgestaltung der Eschersheimer
Landstraße (Abschnitt 1) wird gemäß den vorgelegten Planunterlagen
zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass
a) der Investitionsbedarf der Maßnahme auf 4.100
T€ geschätzt wird, b) für vorauslaufende Planungs- und
Vermessungsleistungen bisher rund 95 T€ aus vorhandenen Mitteln der
Produktgruppe 16.03 - Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.005985 -
Verringerung der Trennwirkung der Eschersheimer Landstraße - verausgabt wurden,
und c) die für die Durchführung der
weiterführenden Planung erforderlichen Mittel in der PD 5.005985 zur
Verfügung stehen.
III. Der Magistrat wird
beauftragt, d) auf der Grundlage der Vorplanung
eine baureife Planung zu erstellen und diese der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sowie e) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im
Sinne der GVFG-Förderung ist und ggf. einen Antrag auf Förderung zu stellen. Begründung: A - Zielsetzung Die Eschersheimer Landstraße weist im Abschnitt mit
oberirdischer Führung der Stadtbahnlinien U 1, 2, 3, und 8 erhebliche
funktionale und gestalterische Defizite auf, die sich vor allem aus der
Trennwirkung der Stadtbahnlinie und der vordringlich an den Ansprüchen des
Kfz-Verkehrs orientierten Querschnittsgestaltung ergeben. Um die grundsätzliche
Zielsetzung der Gesamtverkehrsplanung, die umweltfreundlichen Verkehrsmittel
Fußverkehr, Radverkehr und öffentlicher Personennahverkehr weiter konsequent zu
fördern, in der Eschersheimer Landstraße umsetzen zu können, soll die
öffentliche Verkehrsfläche mit dem Ziel umgestaltet werden, die verkehrliche
Situation für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern sowie den Straßenraum
stadtteil- und umfeldverträglicher neu zu ordnen. Parallel dazu wurde der
Magistrat mit der Anregung OM 4232/2010 vom Ortsbeirat 9 aufgefordert, das
alte Vorhaben zur Begrünung der Eschersheimer Landstraße wieder
aufzugreifen und zu prüfen, wo neue Baumstandorte möglich sind. Die Planung für die Eschersheimer Landstraße zwischen
Humserstraße/Am Grünhof und Am Weißen Stein erfolgt in zwei Abschnitten.
Wegen der vergleichsweise geringen Verkehrsbelastung und der größeren
Handlungsspielräume wurde der Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und nördlich
Hügelstraße vorgezogen bearbeitet und ist Gegenstand dieser Vorlage. Die Planung sieht hier die Einrichtung beidseitiger
Schutzstreifen und eine zusätzliche direkte Querungsmöglichkeit für den
Radverkehr vor. In Abhängigkeit von der Trassenlage erfolgt auf der Ostseite
eine nahezu durchgängige Begrünung mit Bäumen, auf der Westseite ist eine
punktuelle Begrünung möglich. Vorgezogene Gehwegnasen in den
Einmündungsbereichen der Seitenstraßen schaffen sicherere Querungen für den
Fußverkehr und fassen das Parken ein. In einem später folgenden zweiten Schritt wird der
Abschnitt der Eschersheimer Landstraße mit oberirdischer Führung der Stadtbahn
zwischen der Humserstraße/Am Grünhof bis einschließlich Knotenpunkt
Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße umgestaltet. In diesem Abschnitt sollen
ebenerdige und barrierefreie Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr an den
Stadtbahnstationen Hügelstraße (stadteinwärts, Südseite; stadtauswärts,
Nordseite) und Dornbusch (beide Fahrtrichtungen; Nordseite) eingerichtet
werden. Weiterhin wird eine zusätzliche Querungsmöglichkeit im Streckenverlauf
zwischen den Stadtbahnstationen Fritz-Tarnow-Straße und Hügelstraße auf Höhe
Klimsch Anlage/Sinaipark geprüft. Die Belange des Radverkehrs sind ebenfalls
angemessen zu berücksichtigen. In Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten
sollen die Möglichkeiten einer stärkeren Begrünung geprüft werden. B - Alternativen Als Alternativen wurden sowohl eine
Vorplanungsvariante mit verbreiterten Gehwegen und aufgesetztem Parken, der
Führung des Radverkehrs auf Radfahrstreifen mit beidseitigen einstreifigen
Richtungsfahrbahnen als auch eine Variante mit verbreiterten Gehwegen, dem
Parken in Parkbuchten ab einer ausreichenden Gehwegbreite, der Führung der
Radverkehrs auf Radfahrstreifen und jeweils einer Richtungsfahrbahn untersucht.
Diese Varianten wurden wegen der hohen Umbaukosten für die
Gehwegverbreiterung und aus funktionalen Gründen verworfen. Eine zusätzliche
direkte Querungsmöglichkeit für den Radverkehr im Straßenverlauf
Höllbergstraße/Hinter den Ulmen kann wegen Sicherheitsbedenken und aus Gründen
der verkehrlichen Leistungsfähigkeit nicht umgesetzt werden und ist daher in
der Ämterabstimmung verworfen worden. C - Lösung Unter Berücksichtigung der entstehenden Umbaukosten
wurde eine Variante gewählt, die sich weitgehend an dem bestehenden
Bordsteinverlauf orientiert. Im gesamten Planungsbereich können mindestens 4,25
m Fahrbahnbreite sichergestellt werden. Die Breite des Schutzstreifens für den
Radverkehr beträgt stadteinwärts im Wesentlichen 1,25 m mit einem 0,5 m breiten
Sicherheitstrennstreifen zu den 2,00 m breiten Längsparkstreifen. Stadtauswärts
steht insgesamt mehr Verkehrsfläche zur Verfügung. Hier kann dem Radverkehr
eine Schutzstreifenbreite von 1,5 m mit einem 0,5 m breiten
Sicherheitstrennstreifen zu den 2,00 m breiten Längsparkstreifen eingerichtet
werden - mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Grommetstraße und Am Lindenbaum
(1,25 m Schutzstreifenbreite und 0,50 m Sicherheitstrennstreifen).Die
Längsparkstreifen werden an den einmündenden Straßen durch den Bau von
"vorgezogenen Gehwegnasen" eingefasst. An den Grundstückszufahrten erfolgt die
Begrenzung der Parkstreifen durch die Markierung von Parkwinkeln. Im Bestand sind insgesamt 182 Stellplätze vorhanden,
wobei stadteinwärts der äußere Fahrstreifen als Parkstreifen genutzt wird.
Insbesondere stadtauswärts sind die vorhandenen 97 Stellplätze mit einem
eingeschränkten Halteverbot versehen und daher heute nur eingeschränkt
nutzbar. Die Vorplanung sieht stadteinwärts 101 Stellplätze vor.
Stadtauswärts können 72 Stellplätze eingerichtet werden, sodass insgesamt 173
uneingeschränkt nutzbare Stellplätze vorhanden sind. Nach der Prüfung der
Trassenlage werden möglicherweise noch 2 Stellplätze zugunsten von 2
zusätzlichen Baumstandorten entfallen. Zur Begrünung sind - unter Berücksichtigung und
Prüfung der Trassenlage der Ver- und Entsorgungsleitungen - zusätzliche
Baumpflanzungen mit einem Mindestabstand von 3,00 m zu den Hausfassaden zur
Begrenzung und Unterteilung der Parkstreifen vorgesehen. An der Ostseite der
Eschersheimer Landstraße können in dem Planungsabschnitt voraussichtlich 13
Baumstandorte konfliktfrei eingerichtet werden. Bei zehn weiteren
Baumstandorten wird auf der Grundlage von Suchschlitzen die genaue
Trassenlage festgestellt und nach Ermittlung der notwendigen Schutz- bzw.
Verlegungskosten über die Realisierung entschieden. An der Westseite lassen
sich voraussichtlich 4 neue Baumstandorte konfliktfrei einrichten. Abschnitt zwischen Kurhessenstraße bis einschließlich
Höllbergstraße/Hinter den Ulmen Anlage Lageplan, Blatt 1: Der aus Richtung Norden kommende überbreite
Fahrstreifen mit einer Gesamtbreite von 7,00 m geht etwa 100 m nach der
Einmündung Kurhessenstraße in einen Fahrstreifen mit der Breite von 4,50 m
über. Dieser Fahrstreifen schließt einen Schutzstreifen für den Radverkehr mit
einem Sicherheitstrennstreifen zu dem angrenzenden Längsparkstreifen ein.
Abschnitt südlich der Höllbergstraße/Hinter den Ulmen
bis zur Einmündung Am Schwalbeschwanz Anlage Lageplan, Blatt 2: Die Vorplanung sieht für den Radverkehr im
Straßenverlauf Kleinschmidtstraße/Am Lindenbaum eine direkte
Querungsmöglichkeit über die Eschersheimer Landstraße vor. Abschnitt Einmündung Am Schwalbenschwanz bis nördlich
Knotenpunkt Hügelstraße Anlage Lageplan, Blatt 3: Im Aufstellbereich zum Knotenpunkt der Eschersheimer
Landstraße/Hügelstraße bleibt zur Erhaltung der vorhandenen
Leistungsfähigkeit die Zweistreifigkeit bestehen. Für die Option einer späteren Verbreiterung der
Wartefläche an der Westseite der Stadtbahnstrecke von 2,00 m auf 2,50 m wird
die Dreiecksinsel in der Einmündung Am Schwalbenschwanz um 0,5 m von der
Eschersheimer Landstraße zurückgebaut. Die Option für eine Verbreiterung der
Wartefläche an der Ostseite auf Höhe der Hausnr. 412- 404 von 1,65 m auf 2,15 m
kann zu einem späteren Zeitpunkt durch die Einengung des Fahrstreifens von 4,75
m auf 4,25 m, wie auf der Westseite auch, hergestellt werden. Die Nachtbushaltestelle in der Eschersheimer
Landstraße vor Haus-Nr. 429 wird verschoben und im Bereich der Häuser 447 -
445 mit einer günstigeren Entfernung zur U-Bahnhaltstelle eingerichtet. Die
Fläche für die ehemalige Nachtbushaltestelle kann dann dem Gehweg zugeschlagen
werden (Bauabschnitt II). Für die bauliche Umsetzung der geplanten Maßnahmen
ist kein Grunderwerb erforderlich, weil die Umgestaltungsmaßnahmen im
Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche durchgeführt wird, die sich in
städtischem Eigentum befindet. D - Kosten Nach einer Kostenschätzung addieren sich die Kosten
für die bauliche Umsetzung wie folgt: Nr. Kostengruppe Einzelkosten 1 Verkehrsflächen
1.950.000,00 € 2 Ausstattung
700.000,00 € 3 Sonstige besondere
Anlagen und Kosten 105.000,00 €
4 Landschaftsgärtnerische
Arbeiten 130.000,00 €
Baukosten netto
2.885.000,00 € Baunebenkosten 18 v. H.
519.300,00 € Baukosten gesamt netto 3.404.300,00 €
Mehrwertsteuer 19 v.H.
646.617,00 € Baukosten brutto 4.051.117,00 €
Geschätzte Baukosten gerundet - brutto
4,10 Mio. €
Anlage _Lageplan_Blatt1 (ca. 803 KB) Anlage
_Lageplan_Blatt2 (ca.
753 KB) Anlage
_Lageplan_Blatt3 (ca.
909 KB) Anlage
_Uebersichtslageplan (ca.
2 MB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
19.11.2014, NR 1061
Antrag vom
04.03.2015, OF
893/9 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
27.12.2014, OF
869/9
Antrag vom 12.01.2015, OF 865/9
Antrag vom
12.01.2015, OF
866/9
Antrag vom 22.01.2015, OF 876/9
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2015, OM 3811
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2015, OM 3812
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2015, OM 3815
Antrag vom
15.05.2015, OF
930/9
Antrag vom 20.10.2015, OF 981/9
Antrag vom
21.10.2015, OF
980/9
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4694
Antrag vom
28.05.2016, OF 36/9
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 9
Versandpaket: 29.10.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9
am 04.12.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1204 2014
1. a) Die
Vorlage M 182 wird bis zur turnusmäßigen Sitzung am 10.09.2015
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage
NR 1061 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage
OF 851/9 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage
OF 852/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE.
und fraktionslos (= keine Zurückstellung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 4. CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE
und fraktionslos (= Ablehnung) 35. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP
43 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 182 auf den
Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1061 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
35. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 09.12.2014, TO I, TOP 61
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 182 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage NR 1061 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO II, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 1061 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER 36. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.01.2015, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 182 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass im Rahmen der weiteren Planung eine dreimonatige Testphase vor Ort
durchgeführt wird, bei der geprüft werden soll, ob die Kapazität der Straße
ausreicht. Die Bau- und Finanzierungsvorlage soll in Abhängigkeit von einem
positiven Testverlauf vorgelegt werden. 2. Der Vorlage
NR 1061 wird im Rahmen der Maßgabe zur Vorlage M 182 zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR
1061), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); LINKE. und FDP (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER
und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Piraten (M 182 und NR 1061 = Annahme)
37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO I, TOP 25
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 182 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass im Rahmen der weiteren Planung eine dreimonatige Testphase vor Ort
durchgeführt wird, bei der geprüft werden soll, ob die Kapazität der Straße
ausreicht. Die Bau- und Finanzierungsvorlage soll in Abhängigkeit von einem
positiven Testverlauf vorgelegt werden. 2. Der Vorlage
NR 1061 wird im Rahmen der Maßgabe zu der Vorlage M 182 zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme im
Rahmen NR 1061) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER
und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Piraten (M 182 und NR 1061 = Annahme ohne Zusatz)
ÖkoLinX-ARL und REP (M 182 und NR 1061 = Ablehnung) NPD (M 182 und NR
1061 = Enthaltung) 38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 23
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 182 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Rahmen der weiteren Planung
eine dreimonatige Testphase vor Ort durchgeführt wird, bei der geprüft werden
soll, ob die Kapazität der Straße ausreicht. Die Bau- und
Finanzierungsvorlage soll in Abhängigkeit von einem positiven Testverlauf
vorgelegt werden.
2. Der Vorlage NR 1061 wird im Rahmen der Maßgabe zu
der Vorlage M 182 zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme im
Rahmen NR 1061), FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) sowie Piraten
(= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
RÖMER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie REP (= Ablehnung); NPD (=
Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 182 und NR 1061 =
Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 9
am 10.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 893/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9
am 05.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 182 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 893/9 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen CDU, FDP
und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 5533, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 61 00