Meine Nachbarschaft: Humserstraße
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Vorlagen
Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und FritzTarnowStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7680 entstanden aus Vorlage: OF 1099/9 vom 19.10.2025 Betreff: Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße regelmäßige Kontrollen der abgestellten Fahrzeuge durchzuführen. Ziel ist es, die missbräuchliche Nutzung der Liefer- und Kurzhalteplätze zu unterbinden und damit die Situation für den Lieferverkehr sowie den Einzelhandel vor Ort zu entschärfen. Begründung: Bei einem Ortstermin mit Vertretern der dort ansässigen Geschäfte wurde festgestellt, dass es derzeit keine praktikable Möglichkeit für ein kurzzeitiges Halten zum Be- oder Entladen von Waren gibt. Die Lieferparkplätze werden regelmäßig von Fahrzeugen blockiert, die dort unzulässigerweise dauerhaft geparkt wurden. Dadurch sind auch Kunden gezwungen, ihre Fahrzeuge auf dem Fahrradweg oder in zweiter Reihe abzustellen, was zu gefährlichen Situationen und Behinderungen führt. Zudem wurde beobachtet, dass auf den Bezahlparkplätzen Fahrzeuge standen, deren Parktickets bereits abgelaufen waren. Durch regelmäßige Kontrollen kann sichergestellt werden, dass die Lieferzonen und Kurzhalteflächen ihrer eigentlichen Funktion entsprechend genutzt werden und der Liefer- sowie Kundenverkehr vor Ort wieder reibungsloser ablaufen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der EduardRüppellStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6405 entstanden aus Vorlage: OF 906/9 vom 13.01.2025 Betreff: Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der Eduard-Rüppell-Straße Durch die Einführung des neuen Radwegs ist es Kraftfahrzeugfahrern nicht mehr gestattet, auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße unmittelbar rechts abzubiegen. Stattdessen sind sie verpflichtet, sich bereits früher über den Radweg in die Abbiegespur einzuordnen. Angesichts der Tatsache, dass dieser Querungsbereich insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer*innen schwer erkennbar ist, könnte eine entsprechende Straßenmarkierung dazu beitragen, abruptes Abbremsen zu verhindern und somit die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöhen. Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße für den Rechtsabbieger in die Eduard-Rüppell-Straße in der Höhe des Querungsbereichs einen Abbiegepfeil auf die Fahrbahn aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 939 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 828/9 Betreff: Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich den in den Herbstferien eingerichteten Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Hügelstraße in Teilen rückzubauen und insbesondere die baulichen Elemente (Sperren Poller, Omega-Bügel) zu entfernen und die weggefallenen KFZ-Parkplätze wiederherzustellen. Trotz Ferienzeit zeigt sich schon jetzt, dass der Verkehrsfluss massiv behindert wird und es vermehrt zu Staus kommt. Nach Ende der Ferien ist somit eine nicht hinnehmbare Fahrtzeitverlängerung vorprogrammiert. Die Positionierung der Sperrelemente erschwert zudem das Rechtsabbiegen. Die bereits eingetretenen negativen wirtschaftlichen Folgen für die ansässigen Gewerbetreibenden tun insoweit ihr Übriges. Idealerweise wird der Radweg, wie auf der anderen Seite der Eschersheimer Landstraße, auch im oben bezeichneten Abschnitt durch parallel verlaufende Straßen (Bertramstraße, Mierendorffstraße, etc) geführt. Sollte der Magistrat den Radweg auf der Eschersheimer Landstraße belassen wollen, so ist der Radweg in der Breite und sonstigen Ausgestaltung an den Radweg im nördlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße (ab der Kreuzung Hügelstraße) anzugleichen und entsprechend schmaler und ohne bauliche Trennelemente umzusetzen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 828/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenUmsetzung der Pläne für einen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 830/9 Betreff: Umsetzung der Pläne für einen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße Unabhängig von der Einrichtung des neuen Radwegs auf der Ostseite der Eschersheimer Landstraße haben Eingriffe auf den Parkraum stattgefunden oder werden noch umgesetzt. Diese Maßnahmen stehen nicht im direkten Zusammenhang mit dem neuen Radweg, sondern sind im Grunde genommen als "Beifang" anzusehen. Von Süden nach Norden laufend ist zuerst geplant vor dem Geschäft Pelze am Dornbusch die Schrägparkplätze so zu verkürzen, dass die abgestellten Fahrzeuge dann mit ihrem Heck direkt am Fahrradweg stehen, dies wäre eine Gefahr für die Fahrradfahrer, da der ausparkende Autofahrer den Fahrradfahrer erst im letzten Moment und deshalb zu spät sieht. Außerdem erlaubt der jetzige Zustand der Parkbuchten das kurzfristige Anhalten von Lieferdiensten in zweiter Reihe, ohne dass der Verkehr auf der Eschersheimer Landstraße behindert wird. Eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen beseitigen Haltemöglichkeiten für PKW's, ohne dass dies einen direkten Vorteil für Radfahrer auf dem Fahrradweg hat. Diese Eingriffe haben schon jetzt zu Umsatzeinbußen bei den Geschäften geführt. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat die Stadt auf, auf folgende Umgestaltungsmaßnahmen zu verzichten: 1. Die Schrägparkplätze südlich der Einmündung Eduard-Rüppell-Straße bleiben vollumfänglich in der bestehenden Länge erhalten. 2. Die Parkstände im Eingangsbereich der o.a. Straße werden nicht gesperrt. 3. Die Omegabügel vor der Metzgerei Gallo werden an einer anderen passenden Stelle aufgestellt, damit ein zusätzlicher Halteplatz für Autofahrer eingerichtet werden kann. 4. Der Zufahrtsbereich zur Getränkeoase an der Einmündung Eduard-Rüppell-Straße sind so umzugestalten, dass die LKWs der Lieferanten den Getränkemarkt wieder problemlos anfahren können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 830/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenMarkierung von Sperrflächen an der Kreuzung Winterbachstraße/Eduard-Rüppell-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5030 entstanden aus Vorlage: OF 658/9 vom 15.01.2024 Betreff: Markierung von Sperrflächen an der Kreuzung Winterbachstraße/Eduard-Rüppell-Straße Die Einsicht in den Kreuzungsbereich wird regelmäßig durch geparkte Autos eingeschränkt. Die schon vorhandenen Poller auf dem Fußweg verhindern nicht das verkehrswidrige Abstellen von Pkws auf der Straße. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in dem Kreuzungsbereich Winterbachstraße/Eduard-Rüppell-Straße geeignete Sperrflächen zu markieren, um das verkehrswidrige Parken an dieser Stelle zu verhindern, und falls diese Lösung nicht möglich ist, andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1084 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1
Glascontainerstandorte im Umfeld des Haus Dornbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2023, OF 451/9 Betreff: Glascontainerstandorte im Umfeld des Haus Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Glascontainerstandortberater und einem Mitarbeiter des ASE zu organisieren. Begründung: Im Umfeld des Haus Dornbusch gibt es drei störende Glascontainerstandorte mit insgesamt vier Glascontainern und einem Altkleidercontainer. Bezüglich des Glasbehälters am Blumengeschäft in der Ladenzeile an der Eschersheimer Landstraße gab es die Zusage für eine Umsetzung, die bis dato noch nicht erfolgt ist. Vor der Dornbuschkirche stehen drei Container im Einmündungsbereich der Carl-Goerdeler-Straße die die Sicht versperren, was aus Gründen der Verkehrssicherheit gerade vor einer Schule bedenklich ist. Außerdem behindern sie die angestrebte Umgestaltung des Platzes. Auch beim dritten Standort auf dem Grünstreifen der Bertramstraße im Einmündungsbereich zum Marbachweg wurde um Umsetzung gebeten. Idealerweise wäre eine unterirdische Lösung anzustreben, wofür der Ortsbeirat bereits Finanzmittel beschlossen hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 451/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz der Begründung das Wort "drei" durch das Wort "vier" und das Wort "vier" durch das Wort "fünf" ersetzt und im fünften Satz nach dem Wort "Marbachweg" die Worte "sowie der Eduard-Rüppell-Straße" ergänzt werden. Abstimmung: CDU, 1 SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenEschersheimer Landstraße: Radwege erweitern und verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2972 entstanden aus Vorlage: OF 380/3 vom 10.09.2022 Betreff: Eschersheimer Landstraße: Radwege erweitern und verbessern Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Mit der Stellungnahme ST 1616 stellt der Magistrat einen Lückenschluss für die wichtige Radverkehrsverbindung über die Eschersheimer Landstraße in Aussicht. Auch im Nordend fehlen noch Radwege auf der Eschersheimer Landstraße und insbesondere an der Einmündung Humserstraße und vor dem Motel Frankfurt lassen sich völlig aus der Zeit gefallene Verkehrssituationen beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die mit der Stellungnahme ST 1616 in Aussicht gestellte Planung für einen durchgängigen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zügig voranzubringen und die Lücken im Bereich des Frankfurter Nordends (Humserstraße bis Eberhard-Beckmann-Anlage) zügig zu schließen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch die bestehenden Radwege auf der Eschersheimer Landstraße innerhalb des Alleenrings zu überprüfen und eine zeitgemäße Planung mit baulich von den Gehwegen getrennten Radwegen zu erstellen. Dazu wird er gebeten, sich auch mit dem Ortsbeirat 2 in das Benehmen zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 342 Aktenzeichen: 32 1
Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2707 entstanden aus Vorlage: OF 304/9 vom 19.08.2022 Betreff: Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen zu einer Radverkehrsanlage auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Humserstraße und Hügelstraße. Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Kurzzeitparkplätze im Abschnitt Eschersheimer Landstraße 238 bis 244 so in die Planungen einzubeziehen, dass diese soweit möglich erhalten werden können und in geeigneter Weise als Kurzzeitparkoptionen gekennzeichnet werden. Begründung: Die dort befindlichen Kurzzeitparkplätze sind für die ansässigen Gewerbetreibenden von großer Bedeutung. Da gerade im Straßenabschnitt Eschersheimer Landstraße 238 bis 244 eine ausreichende Fahrbahnbreite gegeben ist, sollten die dort befindlichen Parkplätze erhalten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 204 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Planungen Radweg Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2709 entstanden aus Vorlage: OF 306/9 vom 19.08.2022 Betreff: Planungen Radweg Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für eine Radverkehrsanlage auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Am Grünhof bzw. Humserstraße zügig voranzutreiben und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Um die Verkehrssituation im o. g. Abschnitt für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern, begrüßt der Ortsbeirat eine schnelle Umsetzung einer sicheren Verkehrsführung auch für Radfahrende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 61 10
Parkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 279/9 Betreff: Parkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs Am 14.6. 22 fand ein gemeinsamer Ortstermin zu diesem Thema statt, bei dem auch der Geschäftsring Dornbusch und die betroffenen Geschäftsleute geladen waren. Anlass des Ortstermins war die beabsichtigte Einrichtung von Fahrradwegen entlang der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und dem südlichen Ende des Ortsbezirks an der Eberhard-Beckmann-Anlage. Nach Aussage eines anwesenden Vertreters des Straßenverkehrsamts würden bei der Umsetzung eines solchen Plans die derzeit bestehenden Kurzzeitparkplätze zwischen der Dornbuschkreuzung und der Eduard-Rüppel-Straße komplett wegfallen. Konservativ gerechnet wären dies 10 Parkmöglichkeiten. Die bei Ortstermin anwesenden Geschäftsleute und der Vertreter des Geschäftsrings lehnten dies ab, da der Wegfall der Kurzzeithalteplätze die meistens noch eigentümergeführten Ge- schäfte wirtschaftlich hart treffen würde. Auch der Ortsbeirat lehnt eine solche Radikale Lösung ab, es muss eine allseitig auskömmliche Lösung gefunden werden. Die Stadt wird deshalb aufgefordert, falls es weiterhin Absicht ist die Fahrradroute an der Eschersheimer Landstraße zu führen, eine Lösung zu finden, die den Erhalt der Kurzzeitparkplätze ermöglicht, notfalls durch die Einrichtung einer kombinierten Fahrrad-Autofahrerspur ähnlich wie in der Bockenheimer Schlossstraße. Die Planung ist auf jedem Fall vor ihrer Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenErhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 entstanden aus Vorlage: OF 79/9 vom 30.08.2021 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384, vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße - Winterbachstraße - Eduard-Rüppel-Straße - Mechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige LfDH habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischen Anspruch und Einfluss des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung OM 5384 des Ortsbeirats 9 nachzukommen? 2. Was hat das LfDH zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat, OM 5384, in Verbindung mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359, geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, dass es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er-Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins, geplant durch den bekannten Architekten Bernoully, handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoss) bewirken würde und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist sowie eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände als auch eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit wird der Magistrat gebeten, ergänzend zu prüfen und zu berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; c) warum das Umweltamt/Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu den unterirdisch verlaufenden Marbach und Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von drei Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; d) warum und mit welchen konkreten Gründen er von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht; e) warum er - entsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert hat; - warum der Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert wurde; 7. warum er den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden hat, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Antrag vom 11.03.2022, OF 218/9 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1907 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 3
Parksituation Eschersheimer Landstraße, südlich der EduardRüppellStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6097 entstanden aus Vorlage: OF 722/9 vom 21.11.2019 Betreff: Parksituation Eschersheimer Landstraße, südlich der Eduard-Rüppell-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts, südlich der Eduard-Rüppell-Straße, für die Parkbuchten vor den Ladenzeilen zwischen Nonstop Reisen und dem Dornbusch Kebap Haus ein temporäres Parkverbot, z. B. werktags zu den Stoßzeiten des Berufsverkehrs von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, eingerichtet werden kann. Bildquelle: Google Maps Begründung: Die Parkbuchten werden durch Einpendler und Dauerparker dauerhaft belegt, da sich die U-Bahn-Station in der Nähe befindet. Die Autos stehen dort für lange Zeit, sodass eine Nutzung für die Kunden der ortsansässigen Geschäfte nicht möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1434 Aktenzeichen: 32 1
Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6101 entstanden aus Vorlage: OF 786/9 vom 05.03.2020 Betreff: Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße, der heute auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße in Richtung Parkplatz des Hessischen Rundfunks quert, einige Meter nach Süden zu verlegen und einen Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße auf Höhe der Eberhard-Beckmann-Anlage einzurichten. Heutige Position (Bild privat) Gewünschter neuer Standort (Bilder privat) Begründung: Der Weg durch die Eberhard-Beckmann-Anlage ist der direkte Weg von der U-Bahn-Station "Dornbusch" zum Hessischen Rundfunk und wird deshalb deutlich stärker frequentiert, als die Laufverbindung von der Eduard-Rüppell-Straße Richtung Parkplatz. Es wäre deshalb sinnvoll, den Zebrastreifen dorthin zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1724 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Temporäre Radstreifen auf der Eschersheimer Landstraße einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 799/9 Betreff: Temporäre Radstreifen auf der Eschersheimer Landstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Grünhof bzw. Humserstraße jeweils eine Fahrspur vorübergehend für die Dauer der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus als Radschutzstreifen zu kennzeichnen. Begründung: Seitdem strenge Abstandsregeln im Rahmen der Coronaprävention gelten, ist in Frankfurt eine starke Zunahme des Radverkehrs zu beobachten. Gleichzeitig ist die Beförderungskapazität der wichtigen A-Linie (U1, U2, U3, U8) de facto eingeschränkt. Um in den Sommermonaten für Radfahrende eine sichere Alternative zur U-Bahn zu bieten, sollte im Abschnitt entlang der U-Bahnstrecke, an dem bislang keine Radstreifen existiert, einen provisorischen Radschutzstreifen abmarkiert werden. Solche temporären Radstreifen sind zuletzt sehr kostengünstig in Berlin entstanden und werden gut angenommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 799/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenEinfassung der Grünanlage Eschersheimer Landstraße, südlich der EduardRüppellStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 721/9 Betreff: Einfassung der Grünanlage Eschersheimer Landstraße, südlich der Eduard-Rüppell-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf der Eschersheimer Landstraße Stadtauswärts, Südlich der Eduard Rüppel Straße für die Parkbuchten vor den Ladenzeilen Zwischen Nonstop Reisen und dem Dornbusch Kebap die Pflastersteine in der Einfassung der Bäume entfernt und durch ein anderes Material ersetzt werden können. Bildquelle: Google Maps Begründung: Die kleinen Pflastersteine lösen sich immer wieder aus dem Boden, so dass die Steine herumliegen und ein ungepflegtes Stadtbild entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 721/9 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU erklärt. Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 721/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenDenkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 entstanden aus Vorlage: OF 710/9 vom 31.10.2019 Betreff: Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel Im Stadtviertel zwischen Spenerstraße, Winterbachstraße, Eduard-Rüppell-Straße und Mechtildstraße und darüber hinaus besteht ein geschlossenes Stadtbild, in welchem in einzigartiger Weise Gebäude aus der Bauzeit von 1926 bis 1928 stehen. Die betroffenen rund 25 Gebäude sind mit einem meist sehr gut erhaltenen Walm-Tonnendach mit roten Bieberschwänzen als Hartbedeckung ausgeführt und verleihen dem Ensemble eine geschlossene Einzigartigkeit, die in Frankfurt am Main und anderswo ohne weiteres Beispiel ist. Aktuell besteht die große Gefahr, dass die aneinander angrenzenden und demselben Eigentümer gehörenden Gebäude Spenerstraße 17 und Mechtildstraße 38 im Jahr 2020 abgerissen werden und somit der einzigartige Charakter dieses Viertels zerstört würde. Eine Abrissgenehmigung soll bereits erteilt sein. Die hochbetagte Mieterin in der Spenerstraße 17 wurde bereits aufgefordert, sich eine andere Wohnung zu suchen. In dem Haus stehen seit Jahren zwei der vorhandenen drei Wohnungen leer. Die Neubauplanung ist noch nicht bekannt gemacht worden. In der heutigen Zeit dürfen die stadtplanerischen Fehler der 1960er- bis 1980er-Jahre in der Stadt Frankfurt am Main nicht wiederholt werden, indem städtebaulich wertvolle und baulich zusammengehörige einmalige Ensembles beseitigt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße, Winterbachstraße, Eduard-Rüppell-Straße und Mechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Antrag vom 29.08.2021, OF 80/9 Antrag vom 29.08.2021, OF 82/9 Antrag vom 30.08.2021, OF 79/9 Antrag vom 30.08.2021, OF 81/9 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 712 Aktenzeichen: 60 3
Versetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/EduardRüppellStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5376 entstanden aus Vorlage: OF 697/9 vom 17.10.2019 Betreff: Versetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard-Rüppell-Straße Fußgänger und Radfahrer werden an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard-Rüppell-Straße vor und nach dem Überqueren des Zebrastreifens sowohl in nördliche als auch in südliche Richtung massiv beeinträchtigt durch die im Weg platzierten Fahrradständer neben der Glascontaineranlage. Insbesondere nach dem Anhalten der Stadtbahn an der Haltestelle "Dornbusch" kommen die den südlichen Aus- bzw. Übergang benutzenden Fußgängerströme an dieser Stelle in Konflikt untereinander und mit Fahrradfahrern beim Ausweichen vor den Fahrradständern, die im Wege stehen. Die beigefügten zwei Fotos mögen das Problem veranschaulichen. Der Magistrat wird daher dringend gebeten, durch ein Versetzen der Fahrradständer die Situation, die von Anliegern und Anwohnern beklagt wird, zu entschärfen. ... Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 607 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Lückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4984 entstanden aus Vorlage: OF 679/9 vom 30.04.2019 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 4674/19 OBR 9 Der Ortsbeirat freut sich über das Verhandlungsergebnis zwischen den Vertreterinnen und Vertretern des Radentscheids, des Magistrats und der Stadtverordneten der Stadt Frankfurt und begrüßt den beschlossenen Kompromiss. Als Ergebnis der Verhandlungen zur Umsetzung der Forderungen des Radentscheids zeichnet sich ab, dass in den nächsten drei Jahren einige Hauptstraßen fahrradfreundlich umgebaut werden sollen. Zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität ist der Bau sicherer Radwege nötig, die unabhängig von Alter oder Fahrkönnen benutzt werden können. Bedauerlicherweise ist die Umgestaltung des entsprechenden Abschnitts der Eschersheimer Landstraße nicht im Maßnahmenpaket enthalten. Die Eschersheimer Landstraße im Gebiet des Ortsbeirats 9 gehört zu den wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen Frankfurts für alle Verkehrsmittel und ist eine der Hauptstraßen, die nach dem Vorschlag des Radentscheids dringend umgebaut werden müssen. Der Fahrradschutzstreifen im nördlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, der letztes Jahr fertiggestellt wurde, wird offensichtlich von Radfahrenden gut angenommen. Umso mehr wird eine sichere Verkehrsführung ab der bzw. bis zur Hügelstraße vermisst. Radfahrende berichteten bei einer Begehung, dass sie an diesem Abschnitt häufig beim Überholen geschnitten werden oder sogar von Autos touchiert worden sind. Eine durchgehende Radverkehrsanlage würde zudem endlich den fahrradsicheren Umbau der Kreuzungen ermöglichen, wie z. B. die Kreuzung mit der Hügelstraße, an der letztes Jahr ein Rad fahrendes Kind schwer verunglückt ist. Niemand soll gezwungen werden, diese Radroute zu wählen. Parallel geführte Strecken, die der Ortsbeirat in seiner Sitzung am 16. Mai 2019 mittels Anregung an den Magistrat, OM 4674, gefordert hat, sind eine sinnvolle und wichtige Variante. Radfahrende sollen selbst entscheiden, ob sie den direkten Weg oder denjenigen abseits der Hauptstrecke entlang führenden auswählen wollen. Ziel muss es sein, überall sichere Radwege anzubieten. Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die bereits beschlossenen Maßnahmen zumindest eine Umgestaltung analog zu prüfen und zu planen, indem, wie vom Radentscheid gefordert, baulich abgetrennte Radwege im Bereich zwischen der Humserstraße und Hügelstraße stadtauswärts sowie zwischen der Hügelstraße und Am Grünhof stadteinwärts erstellt werden. Die Herrichtung einer baulich geschützten Fahrradspur soll mit der für Radfahrende sicheren Umgestaltung der Kreuzungen mit der Hügelstraße und Marbachweg/Am Dornbusch einhergehen. Bis zur Umsetzung soll eine Fahrradspur provisorisch mit Klemmfixen o. Ä. von der Autospur getrennt werden. Diese Maßnahme könnte bereits nach den Sommerferien erfolgen, nachdem die Instandsetzungsarbeiten an der U-Bahn-Linie abgeschlossen sind. Die im letzten Beschluss des Ortsbeirats genannten Strecken werden ebenso ausgebaut und forciert, siehe Magistratsanregung vom 16.05.2019, OM 4674. Der Radweg R7 wird ebenfalls ausgebaut. Dabei wird geprüft, ob dafür Fördermittel des Bundes oder des Landes genutzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4674 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2322 Antrag vom 06.02.2020, OF 757/9 Aktenzeichen: 32 1
Container in der Bertramstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1569 entstanden aus Vorlage: OF 226/9 vom 13.04.2017 Betreff: Container in der Bertramstraße Die derzeit in der Bertramstraße direkt gegenüber der Eduard-Rüppell-Straße aufgestellten Container fallen an dieser Stelle besonders negativ auf. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. der Glascontainer entweder um zwei Baumlücken nach Norden versetzt oder auf den östlich vom derzeitigen Standort gelegenen großen Parkplatz gestellt wird; 2. nach Möglichkeit für die Entfernung des Altkleidercontainers gesorgt wird; 3. falls eine Entfernung des Altkleidercontainers scheitert, dessen Versetzun g an den neuen Standort des Glascontainers veranlasst wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1272 Aktenzeichen: 66 0
Hochbeete neu bepflanzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3549 entstanden aus Vorlage: OF 827/9 vom 24.09.2014 Betreff: Hochbeete neu bepflanzen Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Schaufenster der ansässigen Geschäfte aufgrund der hohen Bepflanzung der Hochbeete von vorbeifahrenden Autofahrern nicht gesehen werden. Der Magistrat wird daher gebeten, dem Ortsbeirat 9 und dem Gewerbering Dornbusch einen Vorschlag mit einer flach wachsenden Begrünung (Bodendecker) in den drei Hochbeeten zwischen Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße vorzustellen. (c) 2014 - Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 90 Aktenzeichen: 67 0
Tiefe Haltebuchten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3428 entstanden aus Vorlage: OF 811/9 vom 01.09.2014 Betreff: Tiefe Haltebuchten Anlässlich des Wirtschaftstages Dornbusch Ginnheim am 14. Juli 2014 wurde besprochen, dass die Haltebuchten markiert werden sollten, um diese optimaler für 15 Querparker und neun Kurzparker im eingeschränkten Halteverbot benutzen zu können. Der Magistrat wird gebeten, Querparkflächen zwischen der Einmündung Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße abzumarkieren. Montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr sollte Parken für 30 Minuten erlaubt sein, nachts und a m Wochenende unbegrenzt. Davor sollen neun Längsparkflächen zum Be- und Entladen markiert werden. (c) 2014 - Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 256 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2015, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2015, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in .Eberhard-Beckmann-Anlage.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2011, OF 10/3 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in "Eberhard-Beckmann-Anlage" Von der Eschersheimer Landstraße aus (Haltestelle Dornbusch/Hessischer Rundfunk; unterhalb des Mexikanischen Restaurant) führt - südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße, nördlich parallel zur Humserstraße - der Fußweg durch eine namenlose Anlage direkt zum Hessischen Rundfunk. Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte diese Anlage nach dem ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks in "Eberhard-Beckmann-Anlage" zu benennen. Begründung: Eberhard Beckmann, der erste Intendant des hessischen Rundfunks, geb. am 8.Januar 1905 in Rheine, gest. am 3. Januar 1962 in Gießen, war seit 1928 als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig; an der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radio Frankfurt bestellt und beriet die Hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes mit. Später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des Hessischen Rundfunks gewählt, was er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des Hessischen Rundfunks als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit der Ortsteile Dornbusch und Nordend sowie der Stadt mit dem Hessischen Rundfunk hinweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 09.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 4 2011 Die Vorlage OF 10/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
Weiter lesenBenennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in Eberhard-Beckmann-Anlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2011, OF 16/9 Betreff: Benennung der Anlage zwischen Eschersheimer Landstraße und Hessischem Rundfunk in Eberhard-Beckmann-Anlage Ausgehend von der Eschersheim er Landstraße (unterhalb des Mexikanischen Restaurant) im Dornbusch führt südlich parallel zur Eduard-Rüppel-Straße nördlich parallel zur Humserstraße eine namenlose Fußgängeranlage direkt zum hessischen Rundfunk. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten diese Anlage in Eberhard-Beckmann-Anlage zu benennen. Begründung: Eberhard Beckmann geb. am 8.Januar 1905 in Rheine gest. am 3. Januar 1962 in Gießen war der erste Intendant des hessischen Rundfunks. Seit 1928 war Beckmann als Theaterkritiker, Feuilletonist und Reiseschriftsteller tätig; an der Frankfurter Schauspielschule lehrte er Theaterwissenschaft und Kunstgeschichte. Ab 1929 arbeitete er auch für den Rundfunk. Im März 1933 wurde er verhaftet. 1946 wurde er von den Amerikanern zum Leiter des Radio Frankfurt bestellt und beriet die hessische Landesregierung bei der Erstellung des Rundfunkgesetzes mit, später wurde er vom neuen Rundfunkrat zum ersten Intendanten des hessischen Rundfunks gewählt, was er bis zu seinem frühen Tod blieb. 1955 wurde Beckmann für seine Verdienste um den deutschen Rundfunk mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Benennung der bis dato namenlosen Anlage, die von vielen Mitarbeitern und Gästen des hessischen Rundfunkes als Weg zum Sender benutzt wird, soll auf die Verbundenheit des Ortsteüs und der Stadt mit dem hessischen Rundfunk hinweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 12.05.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 16/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Initiative OI 5 2011 Die Vorlage OF 16/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
Weiter lesenHumserstraße - Asphaltdecke erneuern
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2009, OA 918 entstanden aus Vorlage: OF 734/3 vom 03.06.2009 Betreff: Humserstraße - Asphaltdecke erneuern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Asphaltdecke der Humserstraße zu erneuern. Begründung: Die Straße befindet sich in einem schlechten Zustand. In der Mitte der Straße klafft fast auf der ganzen Länge ein Riss, dazu gibt es einige große, tiefe Löcher. Der Zustand der relativ schmalen Straße ist gefährlich für Autos und Radfahrer, besonders aber bei Regen, wenn der Riss und die Straßenlöcher mit Wasser gefüllt sind. Zusätzlich stellt die Straßendecke in der Dunkelheit eine erhöhte Gefahr für Fußgänger dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 150 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 24.06.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.09.2009, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 918 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) 40. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6486, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.09.2009 Aktenzeichen: 66 5
Oberirdischer Zugang zu der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch)
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.11.2006, OA 231 entstanden aus Vorlage: OF 190/9 vom 25.10.2006 Betreff: Oberirdischer Zugang zu der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch an der nördlichen Seite (Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch) Wie bekannt, sind die meisten U-Bahn-Haltestellen an der Eschersheimer Landstraße mit oberirdischen Zugängen zu den Bahnsteigen versehen worden. An der Haltestelle Dornbusch befindet sich an der südlichen Seite (Eduard-Rüppell-Straße/Am Grünhof) eine Überquerungsmöglichkeit mit Zugang zu den U-Bahn-Bahnsteigen. Da die Haltestelle an der nördlichen Seite nur durch die steilen Treppenabgänge und den langen Tunnel erreichbar ist, laufen viele Personen oberirdisch direkt über die unübersichtliche Kreuzung (Eschersheimer Landstraße/Straße Am Dornbusch), was schon zu mehreren tödlichen Unfällen geführt hat. Der letzte Unfall mit Todesfolge war vor ca. einem Monat. Die Stadtteilbewohner sind der festen Überzeugung, dass die Unfälle nicht mehr passieren, sobald die Haltestelle beidseitig oberirdisch angebunden ist. Die Behauptung des zuständigen Amtes, dass ein Umbau bautechnisch nicht möglich ist, sollte noch einmal überdacht und geprüft werden, evtl. durch einen unabhängigen Verkehrsplaner. Auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Menschen mit Kinderwagen, mobilitätsbehinderte Personen und ältere Bürgerinnen und Bürger sind die steilen Treppen und der lange Tunnel ein unüberwindliches Hindernis und der Weg zur Überquerungsmöglichkeit Eduard-Rüppell-Straße/Am Grünhof unzumutbar. Angesichts dieser Situation und bis jetzt ca. 30 tödlicher Unfälle kann nicht mehr gelten, dass damit die Gefährdung von den Passanten selbstverantwortlich in Kauf genommen wird. Die Ursachen für das vermeintliche Fehlverhalten müssen vielmehr beseitigt werden, wie dies in anderen Planungsprozessen (Straßen, Fabriken, Hochhäusern) üblich ist. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der U-Bahn-Haltestelle Dornbusch auf der nördlichen Seite eine Überquerungsmöglichkeit mit ebenerdigen, barrierefreien Zugängen zu den Bahnsteigen einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.02.2007, B 89 Bericht des Magistrats vom 16.07.2007, B 513 Bericht des Magistrats vom 03.12.2007, B 861 Bericht des Magistrats vom 11.04.2008, B 180 Bericht des Magistrats vom 22.08.2008, B 526 Bericht des Magistrats vom 12.01.2009, B 19 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2006 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2006, TO I, TOP 71 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 231 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1152, 6. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2006 Aktenzeichen: 92 13
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