Parkbuchten Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2015, OM
3815 entstanden aus
Vorlage: OF 876/9 vom
22.01.2015 Betreff: Parkbuchten Eschersheimer Landstraße
nördlich der Hügelstraße Vorgang: OM 1817/12 OBR 9; ST 1566/13; M 182/14 Firmeninhaber der Einzelhandelsgeschäfte auf der
Eschersheimer Landstraße beklagen sich, dass ihre Kunden, sobald diese länger
als zehn Minuten vor dem Geschäft in den Parkbuchten halten, Verwarnungen mit
Erhebung von Verwarngeld erhalten. Der Ortsbeirat hatte bereits in 2012 die
Anregung beschlossen, dem Ortsbeirat einen Vorschlag, der den Kunden und
Geschäftsinhabern gerecht wird, zu unterbreiten. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu
berichten, wie in dem Zeitraum bis zum Beginn der Testphase den berechtigten
Interessen der Kunden wie auch der Geschäftsleute im
Bereich der Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße angemessen
Rechnung getragen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.12.2012, OM 1817
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.11.2013, ST 1566
Vortrag des
Magistrats vom 27.10.2014, M 182
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.03.2015, ST 529
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9
am 19.03.2015, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1