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Parkbuchten Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2015, OM 3815 entstanden aus Vorlage: OF 876/9 vom 22.01.2015 Betreff: Parkbuchten Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße Vorgang: OM 1817/12 OBR 9; ST 1566/13; M 182/14 Firmeninhaber der Einzelhandelsgeschäfte auf der Eschersheimer Landstraße beklagen sich, dass ihre Kunden, sobald diese länger als zehn Minuten vor dem Geschäft in den Parkbuchten halten, Verwarnungen mit Erhebung von Verwarngeld erhalten. Der Ortsbeirat hatte bereits in 2012 die Anregung beschlossen, dem Ortsbeirat einen Vorschlag, der den Kunden und Geschäftsinhabern gerecht wird, zu unterbreiten. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie in dem Zeitraum bis zum Beginn der Testphase den berechtigten Interessen der Kunden wie auch der Geschäftsleute im Bereich der Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße angemessen Rechnung getragen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM 1817 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1566 Vortrag des Magistrats vom 27.10.2014, M 182 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 19.03.2015, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

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