Meine Nachbarschaft: Grommetstraße
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
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Vorlagen
Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7335 entstanden aus Vorlage: OF 1081/9 vom 09.06.2025 Betreff: Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen Vorgang: OM 3692/23 OBR 9; ST 2346/23; ST 570/25 Am 30.06.2025 wurde auf der Dehnhardtstraße ein Kind von einem Pkw angefahren, als es die Straße in Höhe der Hausnummer 74 überqueren wollte. Dort verläuft ein Fußgängerweg, der eine vielgenutzte Verbindung zwischen der Kirchhainer Straße und der Grommetstraße darstellt. Die Straßenränder sind dort dicht beparkt und die Sichtbeziehungen schwierig. Darauf wurde bereits 2023 in einer Anregung hingewiesen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, an der genannten Stelle geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit für zu Fuß Gehende bei der Überquerung der Straße zu verbessern. Begründung: Die genannte Gefahrenstelle befindet sich an einer vielgenutzten Fußverbindung zwischen östlich der Dehnhardtstraße liegenden Wohngebieten und der U-Bahn-Linie auf der Eschersheimer Landstraße. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe der Gefahrenstelle eine Kita. Hier sind demnach nicht nur viele Erwachsene, sondern auch viele Kinder unterwegs. Die Situation an der Dehnhardtstraße ist unübersichtlich und aufgrund der parkenden Fahrzeuge sind gerade Kinder nur schwer zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3692 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2346 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 570
Zusätzliche Fahrradbügel auf der Eschersheimer Landstraße in der Höhe der Hausnummern 462 bis 464
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5435 entstanden aus Vorlage: OF 725/9 vom 14.04.2024 Betreff: Zusätzliche Fahrradbügel auf der Eschersheimer Landstraße in der Höhe der Hausnummern 462 bis 464 Kurz vor und nach der Einmündung der Grommetstraße ist der Bereich auf dem Fußweg mit Pollern zum Schutz vor parkenden Autos versehen. Möglichkeiten, ein Fahrrad ordnungsgemäß abzustellen, sind nicht vorhanden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Poller durch Fahrradbügel zu ersetzen. An der U-Bahn-Station "Lindenbaum" besteht ein großer Bedarf an Fahrradabstellplätzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1404 Aktenzeichen: 32-1
Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2019, OM 4221 entstanden aus Vorlage: OF 586/9 vom 04.02.2019 Betreff: Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße Im Zuge der Bauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße wurden sämtliche, den vorhandenen Parkraum regelnde Schilder abgebaut und nicht wieder aufgestellt. Da nun keine zeitliche Beschränkung für das Parken in den dafür vorgesehenen Flächen mehr gilt, werden diese zunehmend von Dauerparkern (z. B. Pendlern aus dem Umland) blockiert. Einzelhändler, die auf Haltemöglichkeiten für ihre Kunden angewiesen sind, fühlen sich dadurch benachteiligt und klagen über Umsatzrückgänge. Aus diesem Grund fand ein Ortstermin mit dem Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt, der Wirtschaftsförderung und Geschäftsinhabern statt, der zu folgenden Ergebnissen kam: 1. Seitens der Teilnehmer wird aktuell kein Regelungsbedarf auf der westlichen, stadteinwärts führenden Seite der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße gesehen. Lediglich für den Abschnitt zwischen Höllbergstraße und Kleinschmidtstraße wird die Stadt gebeten, die vor den Bauarbeiten bestehende Parkregelung, eingeschränktes Halteverbot, wieder einzuführen. 2. Für die ostwärtige, stadtauswärts führende Seite der Eschersheimer Landstraße wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen von Hügelstraße bis Klarastraße eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Verkehrszeichen 314 mit Verkehrszusatzzeichen 1053-31 und 1042-31) "werktags 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr", Höchstparkdauer zwei Stunden, gewünscht. 3. Für die ostwärtige Seite der Maybachstraße (vor TV Eschersheim, REWE -Markt, Gebäude Maybachstraße 24) wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Verkehrszeichen 314 mit Zusatzverkehrszeichen 1053-31 und 1042-31) "werktags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr", Höchstparkdauer zwei Stunden, gewünscht. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 899 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerweg in der Verlängerung der Grommetstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2018, OM 2812 entstanden aus Vorlage: OF 415/9 vom 12.02.2018 Betreff: Fußgängerweg in der Verlängerung der Grommetstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. zu Beginn und am Ende des Verbindungswegs zwischen Grommetstraße und Dehnhardtstraße Drängelgitter anzubringen; 2. die Nutzung des Weges für Radfahrer zu erlauben und dies durch Verkehrszeichen anzuzeigen. Begründung: Derzeit ist der Verbindungsweg zwischen Grommetstraße und Dehnhardtstraße nur für Fußgänger nutzbar. Dennoch wird er immer wieder auch von Radfahrern genutzt. Gegen diese Nutzung ist nichts einzuwenden. Allerdings ist es erforderlich, die Geschwindigkeit der Radfahrer abzubremsen, weshalb die Einrichtung von Drängelgittern in einem Abstand, der das Passieren mit Kinderwagen ermöglicht, angezeigt ist. Gleichzeitig würde damit verhindert, dass der Weg auch von Kraftfahrzeugen genutzt wird, was im Zuge der derzeitigen Umleitungen bereits beobachtet wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 978 Aktenzeichen: 32 1
Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2017, OF 344/9 Betreff: Folgen der kurzfristig festgelegten, geänderten Abfolge der Umbauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißem Stein bzw. zwischen Körberstraße und Klarastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass - nach den bisherigen Planungen der maximale Zeitraum für Vollsperrungen jenseits der Körberstraße nur 15 Tage (BA 3), sonst lediglich 8 Tage (BA 2) bzw. 9 Tage (BA 4) umfasste, - diese Vollsperrungen jeweils nur einen kleinen Abschnitt zwischen zwei Querstraßen umfassten, - die Einzelhandelsgeschäfte an der Eschersheimer Landstraße somit zu jederzeit während der Umbauphase mit geringem Aufwand erreichbar waren, - den betroffenen Einzelhändlern die Umbaupläne in deren ursprünglicher Form so rechtzeitig bekannt gegeben worden waren, dass sie sich - im Rahmen des Möglichen - darauf einstellen konnten, - nunmehr kurzfristig eine Änderung des Bauablaufs beschlossen wurde, die eine Vollsperrung zwischen Körberstraße und der Klarastraße von fast drei Monaten Dauer vorsieht, - die dafür vorgesehene Umleitungsstrecke für den Bereich Eschersheimer Landstraße jenseits der Klarastraße in nördlicher Richtung derartig umständlich ist, dass sie faktisch gleichbedeutend mit einer Fortsetzung der Vollsperrung bis zur Straße Am Lindenbaum ist, - die Änderung so kurzfristig erfolgte, dass die Gewerbetreibenden an der Eschersheimer Landstraße keine Chance hatten, sich auf dieses Ausmaß der Vollsperrungen einzurichten, - mit einem großflächigen Sterben der Einzelhandelsgeschäfte gerechnet werden muss, wird der Magistrat aufgefordert, 1. unverzüglich das ursprüngliche Sperrungskonzept mit den kleinräumigen Umfahrungen wieder aufzunehmen, 2. innerhalb dieses Sperrungskonzepts für eine maximale Beschleunigung der Bauarbeiten Sorge zu tragen, 3. die Gewerbetreibenden für alle Maßnahmen, die im Hinblick auf die Änderung des Bauablaufs vorgenommen wurden, zu entschädigen, 4. die "unvorhersehbaren Umstände im Baugrund" sowie 5. die angeführten "negativen verkehrlichen Auswirkungen" zu erklären. Begründung: Die Auswirkungen des nunmehr vorgesehenen Bauablaufs überschreiten die Duldungspflicht der Gewerbetreibenden deutlich. Diese sind unmittelbar in ihrer Existenz bedroht. Besonders unerfreulich ist, dass damit die Nahversorgung der Bevölkerung im Umkreis akut gefährdet ist. Eine Wiederherstellung der Nahversorgungssituation nach Abschluss der Bauarbeiten durch Neuanfänge ist angesichts der ohnehin schwierigen Lage an der Eschersheimer Landstraße nicht zu erwarten. Wenn man bedenkt, dass in den letzten Jahren viele Eingriffe in den Baugrund erfolgten, vermögen die für die Änderung des Bauablaufs angeführten Argumente nicht zu überzeugen. Entweder hat die Stadt ihre Pflicht zur Dokumentation des Vorgefundenen vernachlässigt, oder die vorhandenen Daten wurden den Unternehmen nicht zur Verfügung gestellt bzw. von diesen nicht im gebotenen Maße berücksichtigt. Ebenso wenig überzeugt der allgemeine Hinweis auf "negative verkehrliche Auswirkungen" der bisherigen Konzeption. Weder ist erkennbar, inwieweit beispielsweise der massive Rückstau auf der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts vor der Hügelstraße im abendlichen Berufsverkehr durch die Änderung des Bauablaufes beseitigt werden könnte, noch äußert sich der Magistrat dazu, wie die sich aus der jetzigen Konzeption ergebende Blockade der Dehnhardtstraße vor der Kreuzung Am Lindenbaum vermieden werden kann. Hier handelt es sich um eine sehr deutlich bemerkbare negative verkehrliche Auswirkung. Faktisch wird damit nur eine Verlagerung der Belastungen auf andere Teile der Bevölkerung erreicht, nicht jedoch eine Lösung. Diese wäre nur durch eine massive Beschleunigung der Bauarbeiten selbst zu ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.08.2017, OF 330/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 344/9 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP und BFF erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 330/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 344/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenRegenwasserkanal in der Ilkenhansstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3432 entstanden aus Vorlage: OF 816/9 vom 13.08.2014 Betreff: Regenwasserkanal in der Ilkenhansstraße Der Magistrat wird gebeten, die Situation und Abhilfemöglichkeiten bezüglich des Regenwasserkanals in der Ilkenhansstraße zu prüfen und anschließend zu berichten. Begründung: Der relativ geringe Querschnitt des Regenwasserkanals in dieser Straße - 30 Zentimeter an deren Beginn, 35 Zentimeter ab etwa der Mitte und 40 Zentimeter im Bereich des Straßenendes - führt schon seit einigen Jahren zu Entwässerungsproblemen. Wasserrückstau in Verbindung mit Überschwemmungen in Kellern ist beziehungsweise sind bereits mehrfach aufgetreten; allein in diesem Jahr schon zweimal. Besonders betroffen waren die Häuser Nr. 9, 10, 13, 14, 17, 19 und auch die Häuser Nr. 24 und 26 der Grommetstraße, die an den Kanal der Ilkenhansstraße angeschlossen sind. Eine Umsetzung der Empfehlung, Rückschlagventile einzubauen, hilft nur sehr bedingt weiter. Bei (starkem) Regen fließt Wasser von Dächern ungehindert weiter, zunächst durch Regenrinnen. Die Absperrungen durch Rückschlagventile führen in der Folge dazu, dass sich Regenwasser ohne Abflussmöglichkeit in Kellern und ebenerdig unmittelbar neben Hauswänden sammelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1576
Tankstellenzufahrt an der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 589 entstanden aus Vorlage: OF 182/9 vom 24.10.2011 Betreff: Tankstellenzufahrt an der Eschersheimer Landstraße Anwohner haben darauf hingewiesen, dass Autofahrer bei der Einfahrt in die Tankstelle an der Eschersheimer Landstraße, Ecke Klarastraße, oft mit hoher Geschwindigkeit über den Fußgängerweg fahren. Die fast gerade Einfahrt in die Tankstelle verleitet wohl auch dazu. Für Fußgänger, insbesondere Kinder, sind die Autos als Gefahr zum Teil nur schwer einzuschätzen. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. mitzuteilen, ob es im Bereich der Einfahrt in die Tankstelle schon zu Unfällen mit Fußgängern gekommen ist, und 2. zu prüfen und zu berichten, wie eine bessere Gestaltung der Zufahrt erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 203 Aktenzeichen: 32 1
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