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Vorgesehene Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße von der Hügelstraße bis zum Weißen Stein

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Eschersheimer Landstraße von der Hügelstraße bis zum Weißen Stein Der Magistrat wird aufgefordert, - von einer Schaffung von Fahrradwegen oder Schutzstreifen für Radfahrer abzusehen; - Umfahrungen der Eschersheimer Landstraße auf beiden Seiten durch Radfahrer vorzusehen; - und dies wirkungsvoll mit geeigneten Mitteln zu propagieren, z. B. mit Flugblättern. Begründung: Eine Untersuchung der University of Surrey in Guildford unter Teilnahme von Professor Manfred Boltze, Technische Universität Darmstadt, zeigt die wesentlich höhere Belastung von Verkehrsteilnehmern durch Feinstaube an Verkehrsampeln gegenüber der weiteren Belastung auf der Fahrstrecke auf. Winzige Teilchen, Nanopartikel, aus dem Straßen- verkehr dringen tief in die Atemwege ein. Beim Durchstarten von Kraftfahrzeugen nach dem Ende von Rotphasen an Verkehrsampeln wurden sechsmal höhere Werte als beim Stehen gemessen. Die Weltgesundheitsbehörde (WHO) zählt die Luftverschmutzung zu den zehn Haupt-Gesundheitsrisiken. Schätzungen zufolge sterben in Deutschland jährlich etwa 10.000 Menschen durch verkehrsbedingte Feinstaubbelastung - und damit etwa dreimal mehr als durch Unfälle. Im Gegensatz zu Autofahrern atmen Radfahrer Abgase ungefiltert ein. Außerdem sind sie an vielbefahrenen Straßen auch einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Deshalb werden Planer aufgefordert, Routen für Radfahrer abseits der großen Straßen anzulegen. Die Angaben der Begründung sind auszugsweise dem Artikel "Gesundheitsrisiko rote Ampel" der FR vom 20. 2. 2015 entnommen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2015, OF 893/9 Betreff: Vorgesehene Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße von der Hügelstraße bis zum Weißen Stein Der Magistrat wird aufgefordert, - von einer Schaffung von Fahrradwegen oder Schutzstreifen für Radfahrer abzusehen; - Umfahrungen der Eschersheimer Landstraße auf beiden Seiten durch Radfahrer vorzusehen; - und dies wirkungsvoll mit geeigneten Mitteln zu propagieren, z. B. mit Flugblättern. Begründung: Eine Untersuchung der University of Surrey in Guildford unter Teilnahme von Professor Manfred Boltze, Technische Universität Darmstadt, zeigt die wesentlich höhere Belastung von Verkehrsteilnehmern durch Feinstaube an Verkehrsampeln gegenüber der weiteren Belastung auf der Fahrstrecke auf. Winzige Teilchen, Nanopartikel, aus dem Straßen- verkehr dringen tief in die Atemwege ein. Beim Durchstarten von Kraftfahrzeugen nach dem Ende von Rotphasen an Verkehrsampeln wurden sechsmal höhere Werte als beim Stehen gemessen. Die Weltgesundheitsbehörde (WHO) zählt die Luftverschmutzung zu den zehn Haupt-Gesundheitsrisiken. Schätzungen zufolge sterben in Deutschland jährlich etwa 10.000 Menschen durch verkehrsbedingte Feinstaubbelastung - und damit etwa dreimal mehr als durch Unfälle. Im Gegensatz zu Autofahrern atmen Radfahrer Abgase ungefiltert ein. Außerdem sind sie an vielbefahrenen Straßen auch einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Deshalb werden Planer aufgefordert, Routen für Radfahrer abseits der großen Straßen anzulegen. Die Angaben der Begründung sind auszugsweise dem Artikel "Gesundheitsrisiko rote Ampel" der FR vom 20. 2. 2015 entnommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.10.2014, M 182 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 19.03.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 893/9 wird bis zur Sitzung am 10.09.2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 10.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage M 182 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 893/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 182 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 893/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 893/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 893/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Annahme)