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Änderung der Friedhofsordnung (FO) und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Die im Entwurf vorgelegten Änderungen der Friedhofsordnung sowie der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main werden beschlossen. II. Der Fortführung der im Jahr 2010 eingeführten und seither beibehaltenen Härtefallregelung für Bestattungen von Nicht-Bestattungspflichtigen, von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie dem Urnenreihengrab als bisher günstigste Bestattungsart für Erwachsene wird zugestimmt. Diese geht in Höhe von insgesamt rund 110.525 € pro Jahr zu Lasten des allgemeinen Haushalts. III. Es dient zur Kenntnis, dass die Satzungen zum Monatsersten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten sollen. Der Kalkulation liegt ein Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 zugrunde. Der Wert der Friedhöfe für das öffentliche Interesse ist derzeit mit 40 % festgelegt und belastet den öffentlichen Haushalt mit rund 10.458 T€ jährlich. Der Magistrat wird damit beauftragt, das Weitere, auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt, zu veranlassen. IV. Es dient zur Kenntnis, dass der Gebührenhaushalt im Jahr 2022 haushaltsrechtlich mit einer Unterdeckung von -378 T€ abschloss, nach Ergebnissen von -1.318 T€ im Jahr 2020 bzw. +123 T€ im Jahr 2021, so dass insgesamt ein Fehlbetrag von -1.573 T€ entstanden ist. Dieser Fehlbetrag setzt sich aus einer Überdeckung bei den Verwaltungsgebühren von 50 T€ sowie einer Unterdeckung bei den übrigen Gebührentatbeständen von

  1. 623 T€ im Kalkulationszeitraum 2020 bis 2022 zusammen. Im Jahr 2023, dem ersten Jahr des aktuell laufenden Kalkulationszeitraums 2023 bis 2024 konnte ein Ergebnis von +239 T€ erzielt werden. V. Die Unterdeckung in Höhe von -1.623 T€ aus dem zuletzt abgeschlossenen Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2022 wird nach § 10 Absatz 2 Satz 7 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nicht zu einem Ausgleich in die Kalkulation 2025 bis einschließlich 2027 vorgetragen und somit endgültig aus dem städtischen Haushalt und nicht über die Gebühren finanziert. Die aktuell zur Beschlussfassung vorgelegte Kalkulation enthält demnach keinen Vortrag von Unterdeckungen aus dieser Periode und ist lediglich auf Kostendeckung für den Kalkulationszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 ausgerichtet. Die entstandene Überdeckung aus dem Bereich der Verwaltungsgebühren in Höhe von rund 50 T€ wird auf den Kalkulationszeitraum verteilt und muss an die Gebührenzahler:innen zurückgegeben werden. Dies vermindert die Erhöhung der neu kalkulierten Verwaltungsgebühren für die Gebührenzahler:innen entsprechend. Der Umgang mit einer voraussichtlich eintretenden Unterdeckung für den noch laufenden Kalkulationszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 wird in Fortführung dieser Systematik Gegenstand der Kalkulation für den Zeitraum 2028 ff.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

34
34. Sitzung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, CDU, BFF und FDP gegen Linke (= Ablehnung)

Ablehnung:
Linke
Annahme:
GRÜNE SPD CDU BFF FDP
34
34. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 543/22), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1060) und ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

Annahme:
CDU
Alle:
GRÜNE SPD FDP Volt
Enthaltung:
Linke ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG

Verknüpfte Vorlagen