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S-Bahn-Station Frankfurt am Main-Ginnheim

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 01.08.2011, M 140

Betreff: S-Bahn-Station Frankfurt am Main-Ginnheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.04.2010, § 8031 - l. B 172/11 - I. Die Magistratsvorlage M 36 vom 01.03.2010 zur Errichtung der S-Bahnstation Frankfurt am Main-Ginnheim wird zurückgezogen. II. Der modifizierten Vorplanung zur Errichtung des ersten Bauabschnitts einer S-Bahnstation Frankfurt am Main-Ginnheim mit einer barrierefreien und direkten Anbindung der Straße Am Ginnheimer Wäldchen im Zuge der DB AG-Maßnahme "Viergleisiger Ausbau der Strecke Frankfurt am Main (West) - Friedberg" wird zugestimmt. III. Die Möglichkeit einer späteren modularen Erweiterung mit einer Rampe auf der südöstlichen Seite in Richtung Ginnheim ist im ersten Bauabschnitt konstruktiv zu berücksichtigen. IV. Es dient zur Kenntnis, dass die beiden Maßnahmen "S-Bahnstation" und "Viergleisiger Ausbau" zeitgleich realisiert werden sollten, da die Station Ginnheim bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung der Gesamtmaßnahme einen nicht unerheblichen Nutzenbeitrag darstellte. V. Es dient zur Kenntnis, dass sich die Gesamtkosten inklusive Planungskosten voraussichtlich auf rund 1,6 Mio. € belaufen. VI. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung die weiterführenden Planungsschritte in die Wege zu leiten, die notwendigen Abstimmungen mit der DB AG durchzuführen und eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erarbeiten. b) die Sanierung und den barrierefreien Umbau der Stadtbahnhaltestelle Niddapark zeitgleich zu den oben genannten Maßnahmen zu betreiben. c) bezüglich der Kostenaufteilung mit der DB AG zu verhandeln. d) die Haushaltsvoraussetzungen auf der Grundlage der Vorplanung zu schaffen, die Finanzierung des Vorhabens unter Berücksichtigung von Zuwendungen nach GVFG und FAG in den künftigen Haushalten einzustellen. Begründung: Zu Ziffer I.: Entsprechend des Beschlusses § 8031 vom 29.04.2010 wurden die planerischen Überprüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Überprüfungen teilte der Magistrat in den Berichten B 649 vom 08.10.2010 und B 172 vom 01.04.2011 mit. Demzufolge wird der Magistratsvortrag M 36 vom 01.03.2010 zurückgezogen. A - Zielsetzung Mit dem Beschluss § 6908 vom 10.10.1996 zu den Untersuchungen zur Fortschreibung des Generalverkehrsplans 1976/82 - Teil Gesamtnetz Schiene 2000 in Frankfurt am Main wurde der Magistrat beauftragt, in Abstimmung mit der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH sowie der DB AG die verkehrliche Vorplanung zur Erschließung des im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Strecke Frankfurt am Main (West) - Friedberg geplanten S-Bahnhaltepunktes Frankfurt am Main-Ginnheim zu erarbeiten. Ziel der Planung ist es, eine direkte barrierefreie Verbindung zwischen der neuen S-Bahnstation und der Stadtbahnhaltestelle Niddapark herzustellen. B - Alternativen Es wurde geprüft, inwieweit der direkte Zugang vom S-Bahnsteig zu den Bahnsteigen der Stadtbahnhaltestelle Niddapark weitgehend im Bestand zu realisieren wäre. Hierbei wurde zunächst eine Verbindung vom S-Bahnsteig zur Stadtbahnhaltestelle untersucht, die einen Aufgang mit Podest und einen konstruktiven Anschluss an die Brückenkonstruktion der Rosa-Luxemburg-Straße und im Weiteren die Mitbenutzung des bestehenden Fußgängersteges von Alt-Ginnheim kommend vorsah. Aus statischen und baulichen Gründen wurde diese Variante nicht weiterverfolgt, da ein Eingriff in das bestehende Brückenbauwerk nicht bzw. nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich war. C - Lösung Die aktuell zu verfolgende Vorplanung sieht vor, zeitgleich mit der Realisierung des viergleisigen Ausbaus der S-Bahnstrecke Frankfurt (West) - Bad Vilbel in einem ersten Bauabschnitt den Neubau eines Mittelbahnsteiges mit einer Länge von 210 m, 96 cm Bahnsteighöhe, der Standardbahnsteigausstattung der S-Bahn Rhein-Main inklusive einer Bike&Ride-Anlage zu realisieren. Der neue S-Bahnsteig wird über einen 4 m breiten Steg und mittels Treppen- und Aufzugsanlagen barrierefrei mit der Straße "Am Ginnheimer Wäldchen" verbunden. Von der Maßnahme des ersten Bauabschnittes sind nur die DB AG und die Stadt Frankfurt als Grundstückseigentümer betroffen. Es ist beabsichtigt, das Baurecht durch einen Antrag auf Befreiung von der Planfeststellung zu erlangen. Möglichst zeitgleich zu dieser Maßnahme soll die Sanierung und der barrierefreie Umbau der Stadtbahnhaltestelle Niddapark betrieben werden, so dass nach Abschluss der Maßnahmen eine anforderungsgerechte Wegebeziehung zwischen den Stationen realisiert ist. Die Lage und die Konstruktion des Steges ist so gewählt, dass in einem weiteren Bauabschnitt ein barrierefreier Zugang zu den nordöstlich oder südlich gelegenen Wohngebieten Ginnheims mittels einer Rampe zu einem späteren Zeitpunkt modular angefügt werden kann. Für die Errichtung der Rampe in Richtung Ginnheim ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, da in private Flächen eingegriffen werden muss. Dies hat zur Folge, dass eine zeitgleiche Realisierung mit dem Stationsneubau aufgrund der unterschiedlichen Genehmigungsverfahren voraussichtlich nicht zu erreichen ist. Da die Station auch ohne diese Rampe barrierefrei aus Richtung Ginnheim durch die Bahnunterführung an der Woogstraße erreichbar ist (rund 50 m Umweg), wird derzeit auf eine Umsetzung dieses Moduls verzichtet und bei Bedarf später angefügt. D - Kosten Anhand der durchgeführten Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtherstellungskosten inkl. der Planungskosten des ersten Bauabschnittes auf rund 1,6 Mio. €. Die Kostenaufteilung wird in den folgenden Planungsschritten mit den Planungsbeteiligten abgestimmt und konkretisiert. Anlage 1 (ca. 753 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 05.08.2011, OF 109/9 Antrag vom 08.09.2011, OF 137/9

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