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Förderprogramm Innenstadt Höchst hier: Höchster Stadtpark in das Fördergebiet aufnehmen!

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2009, OA 979 entstanden aus Vorlage: OF 1283/6 vom 02.09.2009 Betreff: Förderprogramm Innenstadt Höchst hier: Höchster Stadtpark in das Fördergebiet aufnehmen! Vorgang: M 106/06 Zwischenbescheid des Magistrats vom 08.02.2010 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das im Förderprogramm Innenstadt Höchst (Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 106; beschlossen in der 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.09.2006, § 666) festgelegte Fördergebiet um die Fläche des Höchster Stadtparks (siehe Plan) zu erweitern. Begründung: Bereits die Gründung des Höchster Stadtparks im Jahr 1908 hatte zum Ziel, der Höchster Bevölkerung eine größere Grünanlage zum Aufenthalt und zur Naherholung bereitzustellen. In der Beschreibung der Geschichte des Höchster Stadtparks heißt es: "Die Industriestadt Höchst hatte nur eine relativ kleine Grünfläche in der Stadt, die für das Erholungsbedürfnis der wachsenden Bevölkerung nur unzureichend war. Auf Anregung des Höchster Bürgermeisters Viktor Palleske wurde der Höchster Stadtpark als Volkspark zwischen 1908 und 1911 auf einem ehemaligen Sumpfgelände angelegt. Eingebettet ist der Park in ein weitreichendes Grünsystem mit angrenzenden Kleingartenanlagen, Sportplätzen, Spazier- und Radwegen. Nach dem zweiten Weltkrieg diente er vorübergehend zur Anzucht von Obst und Gemüse. Die noch weitgehend aus der Entstehungszeit stammende Gestalt dieses 14,6 Hektar großen Volksparks wird von seinen alten und schönen Bäumen geprägt." Mehr als 100 Jahre später hat sich die Situation durch die Entwicklungen der Siedlungen und Infrastrukturbauten noch verschärft. Der Stadtteil Höchst besitzt keine weiteren, größeren und zusammenhängenden Grünflächen und ist südlich durch den Main, nördlich durch die Gleisanlagen und Autobahn sowie westlich durch den Industriepark begrenzt. Die einzige größere Grünanlage ist der Höchster Stadtpark, der seit damals der Naherholung der in Höchst lebenden Menschen dient. Ein gesetztes Ziel des Förderprogramms Innenstadt Höchst ist es, die Attraktivität des Stadtteils als Wohnstandort für Familien mit Kindern und Haushalte mit mittlerem Einkommen zu steigern. Der Höchster Stadtpark mit seinem großen Kinderspielplatz, der früher im Sommer neben den üblichen Spielgeräten auch ein Planschbecken mit Wasserspielen bot, gehört zum Wohnumfeld der in Höchst lebenden Menschen. Bei der Bewertung der Qualität eines Wohnstandortes spielt neben der Beschaffenheit der Wohnung, den Einkaufsmöglichkeiten und anderer "harter" Faktoren auch das ausreichende Vorhandensein von Grünanlagen, Spielplätzen und Flächen für sinnvolle und gesunde Freizeitgestaltung eine Rolle. Eine Entwicklung der Höchster Innenstadt als Wohnstandort für Familien ist daher eng mit dem Höchster Stadtpark verbunden, und eine Aufnahme desselben in das Fördergebiet erscheint deshalb angeraten. Anlage 1 (ca. 102 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.06.2010, B 421 Bericht des Magistrats vom 14.01.2011, B 30 Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 35 Vortrag des Magistrats vom 04.10.2013, M 186 Vortrag des Magistrats vom 15.01.2016, M 12 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 30.09.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.10.2009, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 979 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FDP und Freie Wähler; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2009, TO I, TOP 71 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 979 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 03.11.2009, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 979 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.11.2009, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 979 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 979 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Beschlussausfertigung(en): § 7079, 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.11.2009 § 7808, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 15.03.2010 Aktenzeichen: 61 0

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