Förderprogramm Innenstadt Höchst hier: Höchster Stadtpark in das Fördergebiet aufnehmen!
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 22.09.2009, OA 979 entstanden aus Vorlage:
OF 1283/6 vom
02.09.2009 Betreff: Förderprogramm Innenstadt Höchst hier:
Höchster Stadtpark in das Fördergebiet aufnehmen! Vorgang: M 106/06 Zwischenbescheid des
Magistrats vom 08.02.2010 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, das im Förderprogramm
Innenstadt Höchst (Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 106;
beschlossen in der 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.09.2006,
§ 666) festgelegte Fördergebiet um die Fläche des Höchster Stadtparks
(siehe Plan) zu erweitern. Begründung: Bereits die Gründung des
Höchster Stadtparks im Jahr 1908 hatte zum Ziel, der Höchster Bevölkerung eine
größere Grünanlage zum Aufenthalt und zur Naherholung bereitzustellen. In der
Beschreibung der Geschichte des Höchster Stadtparks heißt es: "Die Industriestadt Höchst hatte nur eine relativ
kleine Grünfläche in der Stadt, die für das Erholungsbedürfnis der wachsenden
Bevölkerung nur unzureichend war. Auf Anregung des Höchster Bürgermeisters
Viktor Palleske wurde der Höchster Stadtpark als Volkspark zwischen 1908 und
1911 auf einem ehemaligen Sumpfgelände angelegt. Eingebettet ist der Park in ein weitreichendes
Grünsystem mit angrenzenden Kleingartenanlagen, Sportplätzen, Spazier- und
Radwegen. Nach dem zweiten Weltkrieg diente er vorübergehend zur Anzucht von
Obst und Gemüse. Die noch weitgehend aus der Entstehungszeit stammende Gestalt
dieses 14,6 Hektar großen Volksparks wird von seinen alten und schönen Bäumen
geprägt." Mehr als 100 Jahre später hat sich
die Situation durch die Entwicklungen der Siedlungen und Infrastrukturbauten
noch verschärft. Der Stadtteil Höchst besitzt keine weiteren, größeren und
zusammenhängenden Grünflächen und ist südlich durch den Main, nördlich durch
die Gleisanlagen und Autobahn sowie westlich durch den Industriepark begrenzt.
Die einzige größere Grünanlage ist der Höchster Stadtpark, der seit damals der
Naherholung der in Höchst lebenden Menschen dient. Ein gesetztes Ziel des Förderprogramms
Innenstadt Höchst ist es, die Attraktivität des Stadtteils als
Wohnstandort für Familien mit Kindern und Haushalte mit mittlerem Einkommen zu
steigern. Der Höchster Stadtpark mit seinem großen Kinderspielplatz, der früher
im Sommer neben den üblichen Spielgeräten auch ein Planschbecken mit
Wasserspielen bot, gehört zum Wohnumfeld der in Höchst lebenden Menschen. Bei
der Bewertung der Qualität eines Wohnstandortes spielt neben der Beschaffenheit
der Wohnung, den Einkaufsmöglichkeiten und anderer "harter" Faktoren auch das
ausreichende Vorhandensein von Grünanlagen, Spielplätzen und Flächen für
sinnvolle und gesunde Freizeitgestaltung eine Rolle. Eine Entwicklung der
Höchster Innenstadt als Wohnstandort für Familien ist daher eng mit dem
Höchster Stadtpark verbunden, und eine Aufnahme desselben in das Fördergebiet
erscheint deshalb angeraten. Anlage 1 (ca.
102 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 25.06.2010, B 421
Bericht des
Magistrats vom 14.01.2011, B 30
Bericht des
Magistrats vom 27.01.2012, B 35
Vortrag des
Magistrats vom 04.10.2013, M 186
Vortrag des
Magistrats vom 15.01.2016, M 12 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 30.09.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.10.2009, TO I, TOP 24
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage OA 979 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD, LINKE., FDP und Freie Wähler; CDU und GRÜNE (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FAG und NPD (= Annahme) 35. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2009, TO I, TOP
71 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 979 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie
Wähler (= Annahme) 35. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 03.11.2009, TO I, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 979 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie
Wähler (= Annahme) 38. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.11.2009, TO I, TOP 28
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 979 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie
Wähler (= Annahme)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme)
39. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage OA 979 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung
gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Beschlussausfertigung(en): § 7079, 38. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.11.2009 § 7808, 39. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 15.03.2010 Aktenzeichen: 61 0