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Klimaneutrales Frankfurt 2035: Grundsatzbeschlüsse

Vorlagentyp: NR GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich zum Ziel, bis 2035 auf ihrem Gebiet klimaneutral zu werden. Darüber hinaus verfolgt die Stadt Frankfurt am Main die Absicht, die Klimaneutralität bei der Stadtverwaltung bereits bis 2030 zu erreichen. Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass alle städtischen Beteiligungsgesellschaften so schnell wie möglich klimaneutral werden, dazu werden wir Anreizprogramme prüfen. Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengungen misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen. Das Ziel der Klimaneutralität ist dahingehend zu verstehen, dass sich Reduktionsziele und Zwischenziele dabei an den verbleibenden THG-Restmengen orientieren, welche in Frankfurt noch maximal emittiert werden dürfen, um den eigenen Beitrag zur Einhaltung des internationalen Abkommens von Paris sicherstellen zu können, und damit die Beiträge der Stadt Frankfurt einem errechneten Beitrag zur Einhaltung des Gesamtpfades zur Klimaneutralität entsprechen. Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen. Der Magistrat wird zur Erreichung dieser Ziele dazu aufgefordert, folgende organisatorischen Weiterentwicklungen innerhalb der Stadtverwaltung vorzunehmen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, das Dezernat für Umwelt und Frauen in ein 'Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen' weiterzuentwickeln, welches den dezernats- und sektorenübergreifenden Prozess zur Erreichung der oben genannten Ziele federführend vorantreibt, politisch koordiniert und die Öffentlichkeit dabei aktiv einbezieht.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, ein 'Klimareferat' im Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen einzurichten, in welchem die Zuständigkeiten und das Personal aus dem Energiereferat (Klimaschutz, d.h. Reduzierung der THG-Emissionen) und der Koordinierungsstelle Klimaanpassung im Umweltamt (Anpassung an die Folgen des Klimawandels) vereint werden. Das Klimareferat ist für die fachliche Koordination der Klimaschutzaktivitäten innerhalb der Stadtverwaltung zuständig. Das Klimareferat soll insbesondere die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzplans operativ begleiten, die Fortschrittsberichte erstellen, die THG-Bilanzen in Auftrag geben und die Bereitstellung städtischer Förderangebote für private Haushalte und Unternehmen sicherstellen.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, alle Informations- und Beratungsangebote der Stadt Frankfurt in den Bereichen Energie und Klimaschutz (insbesondere zu den Themen energetische Sanierung, Installation von Photovoltaik-Anlagen, Umstellung auf klimafreundliche Heizungsanlagen, energieeffizienter Neubau, Energieeffizienz im Unternehmen, Stromsparen im Haushalt) in einer zielgruppennahen, serviceorientierten und flexiblen Organisationseinheit zu bündeln und entsprechend der Ziele des Klimaschutzplans in den einzelnen Themen deutlich auszubauen. Diese Organisationseinheit soll neben der kostenlosen Erstberatung über mögliche Fördermittel von Stadt, Land, Bund und weiteren Akteuren vor allem auch kostenlose aufsuchende Vor-Ort-Beratungen durchführen, in enger Abstimmung mit dem Klimareferat Informations- und Beratungsangebote entwickeln, Informationskampagnen und -veranstaltungen organisieren und die Vernetzung aller Akteure unterstützen, die eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaschutzziele in Frankfurt spielen (z.B. Mainova, städtisches Energiemanagement, Landesenergieagentur). Dieses Informations- und Beratungszentrum ist der Service-Point, an dem die privaten Haushalte und Unternehmen alle relevanten Informationen 'aus einer Hand' erhalten. Dieses Zentrum fungiert auch als kommunale Energie- und Klimaschutzagentur der Stadt Frankfurt und spielt damit eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Klimaschutzziele in Frankfurt. Es ist bis zur Sommerpause 2022 zu prüfen und zu berichten, wie eine möglichst ergebnisorientierte und effiziente Organisationsstruktur hierfür geschaffen werden kann.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, einen Klimaschutz-Expert*innen-Beirat einzuberufen (z.B. 'Klimabeirat'), der die Stadtpolitik und die Stadtverwaltung fortlaufend auf der Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse über geeignete Klimaschutzmaßnahmen berät, deren Ergebnisse bewertet und bei Nicht-Erreichung der Ziele konkrete Empfehlungen für Sofortmaßnahmen zur Kurskorrektur formuliert.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Klimareferat innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung einen intern abgestimmten Vorschlag für einen Klimaschutzplan mit klarem Zielpfad vorzulegen, der verbindliche THG-Reduzierungen mit Zwischenzielen und für die Zielerreichung geeignete Maßnahmen sektorübergreifend und in allen relevanten Sektoren umfasst, die es ermöglichen, die oben genannten Ziele zu erreichen.

Begründung

Die globale Klimakrise zwingt uns zu schnellem und wirkungsvollem Handeln. Der sechste Weltklimabericht vom August 2021 kam zu dem Ergebnis, dass viele der prognostizierten negativen Folgen des Klimawandels noch schneller eintreten als bislang befürchtet. Extremwetter wie Hitzewellen, Dürren, Starkregen und Hochwasser werden immer häufiger. Nur bei sofortigem und entschiedenem Klimaschutz kann der globale Temperaturanstieg am Ende des Jahrhunderts auf etwa 1,5°C begrenzt werden. Jedes Zehntel Grad mehr hätte voraussichtlich gravierende Auswirkungen auf unser Leben. Schon bei 2°C Erwärmung würden extreme Hitzeereignisse 14-mal wahrscheinlicher und 70 Prozent mehr Starkregen-Ereignisse müssten befürchtet werden - und diese Ereignisse würden zudem noch jeweils bis zu 30 Prozent heftiger ausfallen.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

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