Verlängerung Förderprogramm "Bürgerengagement für den Klimaschutz"
Beschlussvorschlag
- Der Verlängerung der beigefügten Förderrichtlinie "Bürgerengagement für den Klimaschutz" bis zum 31.12.2023 wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird ermächtigt, das Förderprogramm umzusetzen und auf der Grundlage dieser Richtlinie nach fachgerechter Prüfung eines Antrages entsprechende Zuwendungen aus den Mitteln der Produktgruppe 22.04 zu bewilligen.
- Es dient zur Kenntnis, dass:
- a)für die Maßnahme Mittel im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze in der Produktgruppe 22.04 verausgabt werden und die Jahre 2020 und 2021 bereits mit jeweils 20 T € dafür ausgestattet sind (vgl. Seite 1465 im Haushaltsentwurf 2020/21).
- b)im Planansatz für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 20 T € in der Produktgruppe 22.04 zukünftig vorgesehen sind.
- c)bei einer Übersteigung des zur Verfügung gestellten Finanzrahmens aufgrund eines Anstiegs der Nachfrage hinsichtlich förderungswürdiger Klimaschutzprojekte in Frankfurt am Main, die Deckung in der Produktgruppe 22.04 sichergestellt wird und somit eine Erhöhung der Mittel nicht ausgeschlossen ist.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Verlängerung der Richtlinie im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, für jedes Kalenderjahr der Stadtverordnetenversammlung einen Bericht über die verausgabten Mittel und die geförderten Projekte mit kurzer Projektbeschreibung vorzulegen.
Begründung
A. Allgemeines
Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt als Masterplan-Kommune das Ziel, bis zum Jahr 2050 den Gesamtenergieverbrauch auf dem Gemeindegebiet zu halbieren und den verbleibenden Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken, weitestgehend aus dem Stadtgebiet, der Region und dem Land Hessen. Zeitgleich sollen die Treibhausgasemissionen um rund 95 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 gesenkt werden (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, § 6320 (M 124)). Dieses Ziel lässt sich nur durch eine Sensibilisierung und stärkere Ausrichtung der Gesellschaft in Bezug auf Fragen des Klimaschutzes und Energieeinsatzes erreichen. Daher ist es sehr wichtig, durch kontinuierliche, zielgruppenspezifische Partizipationsprozesse und Öffentlichkeitsarbeit eine hohe Akzeptanz der Klimaschutzziele herbeizuführen. Frankfurter Bürgerinitiativen stellen eine sehr aktive, selbständige und ideenreiche Akteursgruppe innerhalb der Zivilgesellschaft dar, vor allem in den Bereichen Energieeinsparung und Suffizienz. Die erfolgreiche Einführung der Förderrichtlinie "Bürgerengagement im Klimaschutz" (siehe Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 06.03.2020, B 100) hat gezeigt, dass diese Form der Unterstützung weitergeführt werden soll und somit für Einwohner*innen und Initiativen die erreichte Kontinuität sowie Transparenz hinsichtlich der Förderung von Klimaschutzprojekten beibehalten wird.
B. Finanzielle Auswirkungen
Die Maßnahme wird nicht verlängert. Dadurch wird die Motivation innerhalb der Zivilgesellschaft für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten deutlich geschwächt und die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main möglicherweise nicht erreicht.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Das Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2009, § 7349 (M 214)) empfiehlt u.a. den Aufbau eines Klimaschutzfonds (Ü6), um zu verhindern, dass Einzelmaßnahmen nicht ohne den Blick auf das Gesamtziel umgesetzt werden. Klimaschutz soll dauerhaft etabliert und große Teile der Gesellschaft eingebunden werden. Das Generalkonzept im Rahmen des "Masterplans 100 % Klimaschutz" der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, § 6320 (M 124)) empfiehlt u. a. die Maßnahme (99) "Förderung Klimaschutzinitiativen". Die Förderrichtlinie "Bürgerengagement für den Klimaschutz" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3777 (M 13)) ist erfolgreich gestartet und aktuell befristet bis zum 31.08.2020. Mit Hilfe der Auswertung der im Jahr 2019 eingereichten Förderanträge (vgl. Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 06.03.2020, B 100) ist festzustellen, dass eine positive Zwischenbilanz zu verzeichnen ist: Im Zeitraum vom 12.03.2019 (= Inkrafttreten der Förderrichtlinie) bis 31.12.2019 wurden 11 Förderanträge eingereicht, von denen 9 bewilligt werden konnten. Hierfür wurden 83,3 % der zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Eine Verlängerung der im Anhang dargestellten Förderrichtlinie bis zum 31.12.2023 dient der Umsetzung der oben aufgeführten Maßnahmen und trägt dazu bei, die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main umzusetzen.
D. Klimaschutz
Die Mittel werden im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze in der Produktgruppe 22.04 verausgabt. Die Jahre 2020 und 2021 sind dafür bereits ausgestattet mit jeweils 20 TEUR (vgl. Seite 1465 im Haushaltsentwurf 2020/21). Im Planansatz für die Jahre 2022 und 2023 sind zukünftig jeweils 20 TEUR vorzusehen. Sollte die Nachfrage hinsichtlich förderungswürdiger Klimaschutzprojekte in Frankfurt am Main innerhalb der nächsten Jahre ansteigen und somit den zur Verfügung gestellten Finanzrahmen übersteigen, wird die Deckung in der Produktgruppe 22.04 sichergestellt. Eine Erhöhung der Mittel ist somit nicht ausgeschlossen.