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Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Tagesfamilien Frankfurt

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 118 Betreff: Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Tagesfamilien Frankfurt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2208 (M 172) 1. Mit der Rechtskraft des Haushaltsplans 2019 werden rückwirkend zum 01.01.2019 die städtischen Geldleistungen für Tagesmütter und Tagesväter erhöht. 2. Das Land Hessen beteiligt sich gem. § 32a Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) an der Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege mit jährlichen Zuwendungen im Wege der Festbetragsfinanzierung. Diese werden von der Stadt Frankfurt am Main in monatlichen Zahlungen an die Tagesmütter und -väter weitergeleitet. Die Höhe der Landesförderung unterscheidet sich je nach Alter des betreuten Kindes. Die Beträge sind entsprechend auszuweisen. 3. Die Höhe der laufenden Gesamt-Geldleistungen (städtische Geldleistung und weiterzuleitende Landesmittel) ergibt sich aus der Anlage "Höhe der monatlichen Geldleistungen inkl. Landesförderung für die Betreuung von Kindern in Tagesfamilien Frankfurt am Main gemäß § 23 SGB VIII". Der darin enthaltene Anteil der Zuwendungen des Landes Hessens ist nachrichtlich je nach Altersgruppe ausgewiesen. 4. Der Magistrat wird beauftragt das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Aus den Berichten anderer Städte und Gemeinden sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene geht gemeinsam hervor, dass die Anzahl der tätigen Tagesmütter und Tagesväter rückläufig ist. Frankfurt gelang es seit 2013 die Anzahl der Tagesfamilien trotz der alljährlichen Beendigungen mit rund 500 Tagesfamilien relativ konstant zu halten. Die Betreuung von Kindern in Tagesfamilien hat sich besonders in den letzten Jahren etabliert und für einen Teil der Frankfurter Eltern zu einem qualitativ verlässlichen und gleichrangigen Betreuungsangebot zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen gefestigt. In verschiedenen familienstarken Stadtteilen mit erheblichem Betreuungsbedarf ist aufgrund der steigenden Kinderzahlen der Ausbau von Tagesfamilien dringend erforderlich, um die Bedarfe entsprechend decken zu können. Darüber hinaus werden nach wie vor für die einrichtungsergänzende Betreuung dringend geeignete Tagesmütter und Tagesväter benötigt. Gerade in den frühen Morgenstunden oder nach der Öffnungszeit der Einrichtungen sind verstärkt Angebote vorzuhalten. Dem Großteil der berechtigten Anfragen können keine Angebote gemacht werden, weil in diesem Segment ca. 80-100 Tagesfamilien fehlen. Die Vergütung (die sogenannte Geldleistung) der Tagesmütter und Tagesväter setzt sich aus der städtischen Geldleistung und der Landesförderung zusammen. Hinzu kommen die von der Stadt zu leistende Erstattungsbeiträge zur Unfall- und Sozialversicherung. Die städtische Geldleistung wurde zuletzt vor 6 Jahren zum 01.01.2013 (Beschluss § 2208 vom 11.10.2012) erhöht. Nachdem das Land Hessen die Landesförderung verändert (Wegfall der Höchstbegrenzung der Landesförderung) bzw. für Kinder über 3 Jahren erstmals eine Landesförderung eingeführt hat (§ 32a Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch -HKJGB-), wurden diese Änderungen bei der Bemessung der Gesamtgeldleistung ab 01.01.2014 berücksichtigt. Dadurch erhalten alle Tagespflegefamilien je nach Betreuungsdauer und der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kinder unabhängig vom Alter der Kinder die gleiche Gesamtgeldleistung. Dieses Prinzip soll beibehalten werden. Mit der Erhöhung der monatlichen Geldleistungen sollen Anreize geschaffen werden, um weitere geeignete Tagesmütter und Tagesväter für passgenaue Betreuungsangebote akquirieren zu können. B. Alternativen Keine C. Lösung Die laufende Geldleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII umfasst die Erstattung angemessener Kosten für Sachaufwand sowie einen leistungsgerecht ausgestalteten Beitrag zur Anerkennung der Förderungsleistung der Tagesfamilie. Der monatliche Sachaufwand wird in Höhe der Betriebsausgabenpauschale, wie sie vom Bundesministerium für Finanzen gewährt wird, je Kind und Betreuungsdauer kalkuliert. Die Stadt Frankfurt am Main, wie auch das Land Hessen, vergüten die Tagesfamilien in monatlichen Pauschalen, die das Qualifizierungsniveau, die wöchentliche Betreuungsdauer und die Anzahl der gleichzeitig betreuten Kinder berücksichtigen. Die Tagesfamilien haben im Monatsdurchschnitt die Mitte eines Stundenpaketes als Regelbetreuung anzubieten. Die laufende städtische Geldleistung für Tagesmütter und Tagesväter, die Kinder unter 3 Jahren aus Frankfurt am Main betreuen, wird rückwirkend zum 01.01.2019 um 5 % erhöht. Die Geldleistungen für Tagesmütter und Tagesväter, die Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis Schuleintritt und ab Schuleintritt betreuen, wird so erhöht, dass alle Tagesmütter und Tagesväter für die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kinder und Betreuungsstunden die gleiche Gesamtgeldleistung erhalten. Auf diese Weise wird die Angebotsform leistungsbezogen vergütet und es werden ebenso Anreize für den weiteren notwendigen Ausbau geschaffen. Die Förderung des Landes Hessen nach § 32a HKJGB sowie die Nebenleistungen, nämlich die anteilige Kostenübernahme zu den nachgewiesenen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, bleiben von der Erhöhung unberührt. Die Landesmittel sind Bestandteil der Gesamtgeldleistung und werden wie bisher weitergeleitet. Die Nebenleistungen werden anteilig übernommen und zuzüglich zu der laufenden Gesamtgeldleistung gewährt. Da mit der Erhöhung der städtischen Geldleistungen zusätzliche Aufwendungen verbunden sind, kann sie frühestens ab dem auf die Rechtskraft des Haushaltsplans 2019 folgenden Monats umgesetzt werden. D. Kosten Die Anhebung der laufenden Geldleistungen führt auf Basis der dem Haushaltsplan 2019 zu Grunde gelegten Plätze in Tagespflege zu jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von rd. 513.000,00 €, die im Haushaltsplan 2019 berücksichtigt sind. Anlage _Uebersicht (ca. 83 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.11.2007, M 257 Vortrag des Magistrats vom 04.09.2009, M 179 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2012, M 172 Antrag vom 30.11.2020, OF 1250/2 Anregung vom 18.01.2021, OA 664 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 56. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.09.2019, TO I, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 16.09.2019, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.09.2019, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Annahme) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 4652, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 51

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