Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Tagesfamilien Frankfurt
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M
118 Betreff:
Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der
Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main
Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Tagesfamilien
Frankfurt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2208 (M
172) 1. Mit der Rechtskraft des Haushaltsplans 2019 werden
rückwirkend zum 01.01.2019 die städtischen Geldleistungen für Tagesmütter und
Tagesväter erhöht. 2. Das Land Hessen beteiligt sich gem. § 32a
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) an der Förderung der
Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege mit
jährlichen Zuwendungen im Wege der Festbetragsfinanzierung. Diese werden von
der Stadt Frankfurt am Main in monatlichen Zahlungen an die Tagesmütter und
-väter weitergeleitet. Die Höhe der Landesförderung unterscheidet sich je nach
Alter des betreuten Kindes. Die Beträge sind entsprechend auszuweisen. 3. Die Höhe der laufenden Gesamt-Geldleistungen
(städtische Geldleistung und weiterzuleitende Landesmittel) ergibt sich aus der
Anlage "Höhe der monatlichen Geldleistungen inkl. Landesförderung für die
Betreuung von Kindern in Tagesfamilien Frankfurt am Main gemäß § 23 SGB VIII".
Der darin enthaltene Anteil der Zuwendungen des Landes Hessens ist
nachrichtlich je nach Altersgruppe ausgewiesen. 4. Der Magistrat wird beauftragt das Weitere zu
veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Aus den Berichten anderer Städte und Gemeinden sowohl
auf Landes- als auch auf Bundesebene geht gemeinsam hervor, dass die Anzahl der
tätigen Tagesmütter und Tagesväter rückläufig ist. Frankfurt gelang es seit
2013 die Anzahl der Tagesfamilien trotz der alljährlichen Beendigungen mit rund
500 Tagesfamilien relativ konstant zu halten. Die Betreuung von Kindern in Tagesfamilien hat sich
besonders in den letzten Jahren etabliert und für einen Teil der Frankfurter
Eltern zu einem qualitativ verlässlichen und gleichrangigen Betreuungsangebot
zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen gefestigt. In verschiedenen familienstarken Stadtteilen mit
erheblichem Betreuungsbedarf ist aufgrund der steigenden Kinderzahlen der
Ausbau von Tagesfamilien dringend erforderlich, um die Bedarfe entsprechend
decken zu können. Darüber
hinaus werden nach wie vor für die einrichtungsergänzende Betreuung dringend
geeignete Tagesmütter und Tagesväter benötigt. Gerade in den frühen
Morgenstunden oder nach der Öffnungszeit der Einrichtungen sind verstärkt
Angebote vorzuhalten. Dem Großteil der berechtigten Anfragen können keine
Angebote gemacht werden, weil in diesem Segment ca. 80-100 Tagesfamilien
fehlen. Die Vergütung (die sogenannte
Geldleistung) der Tagesmütter und Tagesväter setzt sich aus der städtischen
Geldleistung und der Landesförderung zusammen. Hinzu kommen die von der Stadt
zu leistende Erstattungsbeiträge zur Unfall- und Sozialversicherung. Die
städtische Geldleistung wurde zuletzt vor 6 Jahren zum 01.01.2013 (Beschluss §
2208 vom 11.10.2012) erhöht. Nachdem das Land Hessen die Landesförderung verändert
(Wegfall der Höchstbegrenzung der Landesförderung) bzw. für Kinder über 3
Jahren erstmals eine Landesförderung eingeführt hat (§ 32a Hessisches Kinder-
und Jugendhilfegesetzbuch -HKJGB-), wurden diese Änderungen bei der Bemessung
der Gesamtgeldleistung ab 01.01.2014 berücksichtigt. Dadurch erhalten alle
Tagespflegefamilien je nach Betreuungsdauer und der Anzahl der gleichzeitig
anwesenden Kinder unabhängig vom Alter der Kinder die gleiche
Gesamtgeldleistung. Dieses Prinzip soll beibehalten werden. Mit der Erhöhung der monatlichen Geldleistungen
sollen Anreize geschaffen werden, um weitere geeignete Tagesmütter und
Tagesväter für passgenaue Betreuungsangebote akquirieren zu können. B. Alternativen Keine C. Lösung Die laufende Geldleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII
umfasst die Erstattung angemessener Kosten für Sachaufwand sowie einen
leistungsgerecht ausgestalteten Beitrag zur Anerkennung der Förderungsleistung
der Tagesfamilie. Der monatliche Sachaufwand wird in Höhe der
Betriebsausgabenpauschale, wie sie vom Bundesministerium für Finanzen gewährt
wird, je Kind und Betreuungsdauer kalkuliert. Die Stadt Frankfurt am Main, wie auch das Land
Hessen, vergüten die Tagesfamilien in monatlichen Pauschalen, die das
Qualifizierungsniveau, die wöchentliche Betreuungsdauer und die Anzahl der
gleichzeitig betreuten Kinder berücksichtigen. Die Tagesfamilien haben im
Monatsdurchschnitt die Mitte eines Stundenpaketes als Regelbetreuung
anzubieten. Die laufende städtische Geldleistung
für Tagesmütter und Tagesväter, die Kinder unter 3 Jahren aus Frankfurt am Main
betreuen, wird rückwirkend zum 01.01.2019 um 5 % erhöht. Die Geldleistungen für
Tagesmütter und Tagesväter, die Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis
Schuleintritt und ab Schuleintritt betreuen, wird so erhöht, dass alle
Tagesmütter und Tagesväter für die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kinder
und Betreuungsstunden die gleiche Gesamtgeldleistung erhalten. Auf diese Weise wird die Angebotsform
leistungsbezogen vergütet und es werden ebenso Anreize für den weiteren
notwendigen Ausbau geschaffen. Die Förderung des Landes Hessen nach § 32a HKJGB
sowie die Nebenleistungen, nämlich die anteilige Kostenübernahme zu den
nachgewiesenen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, bleiben von
der Erhöhung unberührt. Die Landesmittel sind Bestandteil der
Gesamtgeldleistung und werden wie bisher weitergeleitet. Die Nebenleistungen werden anteilig
übernommen und zuzüglich zu der laufenden Gesamtgeldleistung gewährt. Da mit der Erhöhung der städtischen Geldleistungen
zusätzliche Aufwendungen verbunden sind, kann sie frühestens ab dem auf die
Rechtskraft des Haushaltsplans 2019 folgenden Monats umgesetzt werden. D. Kosten Die Anhebung der laufenden Geldleistungen führt auf
Basis der dem Haushaltsplan 2019 zu Grunde gelegten Plätze in Tagespflege zu
jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von rd. 513.000,00 €, die im
Haushaltsplan 2019 berücksichtigt sind. Anlage _Uebersicht (ca. 83 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.11.2007, M 257
Vortrag des
Magistrats vom 04.09.2009, M 179
Vortrag des
Magistrats vom 17.08.2012, M 172
Antrag vom
30.11.2020, OF
1250/2
Anregung vom 18.01.2021, OA 664
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Haupt- und
Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 56. Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 02.09.2019, TO I, TOP 2
Beschluss: Der Vorlage M 118 wird zugestimmt.
33. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 16.09.2019, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 118 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
33. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.09.2019, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 118 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP und FRANKFURTER (= Annahme) 34. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO II, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 118 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 36. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 35
Beschluss: Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 4652, 36. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 51