Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main Weiterentwicklung und Verbesserung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 04.09.2009, M 179 Betreff: Ausbau der Kindertagespflege zu
einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter
drei Jahren in Frankfurt am Main Weiterentwicklung und Verbesserung der
Geldleistungen für Tagespflegepersonen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2008, §
3328 (M 257) Auf Antrag des Magistrats vom
07.09.2009 1. Es dient zur Kenntnis: 1.1 Die Stadt Frankfurt am Main fördert die
qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Kindertagespflege gemäß des
Beschlusses der StVV vom 31.01.2008, § 3328, M 257. Sie dient in
Abgrenzung zur institutionellen Förderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen einer familienähnlichen Form der Tagesbetreuung von
Kindern vorrangig im Alter unter drei Jahren. Sie deckt darüber hinaus auch
Betreuungsbedarfe, die ergänzend zum Schulbesuch, aber auch ergänzend zum
Besuch einer Kindertageseinrichtung (frühmorgens vor Öffnung oder abends nach
Schließung oder auch an Wochenenden) bestehen. 1.2 Die Kindertagespflege hat mit den Änderungen des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), zuletzt durch das
Kinderförderungsgesetz zum 01.01.2009, einen erheblichen Bedeutungszuwachs als
öffentlich verantwortete und regulierte Form der Tagesbetreuung wie auch als
Leistung der Jugendhilfe, die vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
zu erbringen bzw. zu gewährleisten ist, erfahren. Demnach sind die
Geldleistungen für Tagespflegepersonen leistungsgerecht auszugestalten. Seit
dem 01.01.2009 ist das erzielte Einkommen aus der Kindertagespflege
einkommensteuerpflichtig. 1.3 Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen wird
in Frankfurt am Main deutlich verbessert. Ab 2009 orientiert sie sich an den
Standards des vom Deutschen Jugendinstitut im Auftrag der Bundesregierung
entwickelten Curriculums "Qualifizierung in der Kindertagespflege" im Umfang
von 160 Unterrichtsstunden. Die Stadt Frankfurt am Main ist Maßnahmenträger gemäß
der Qualifizierungs- und Prüfungsordnung des Bundesverbands für
Kindertagespflege e.V. Tagespflegepersonen können somit die Grundqualifizierung
mit dem "Bundeszertifikat Kindertagespflege" abschließen. Die
Qualifizierungsstandards in Frankfurt am Main sehen auch die laufende
Weiterqualifizierung im Umfang von jährlich mindestens 20 Unterrichtseinheiten
vor. Bereits tätige Tagespflegepersonen in Frankfurt am Main erhalten die
Möglichkeit einer nachträglichen Qualifizierung im o.g. Umfang. 2. Die Gewährung einer laufenden Geldleistung gemäß §
23 Abs. 2 SGB VIII wird in Frankfurt am Main wie folgt weiterentwickelt:
2.1 Die Höhe der Gesamt-Geldleistung setzt sich bei
unter 3jährigen Kindern aus der Zuweisung des Landes und aus städtischen
Mitteln, bei Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr nur aus städtischen
Mitteln zusammen. Die Ausgestaltung und Höhe der städtischen
Geldleistungen ist in den Tabellen der Anlagen 1 und 2 dargestellt, die
Bestandteil dieses Beschlusses sind. Die Zuweisungen des Landes Hessen für
die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in Kindertagespflege (BAMBINI /
KNIRPS) sind in den Anlagen nachrichtlich ausgewiesen. Die städtische
Geldleistung wird künftig differenziert nach dem Umfang der Qualifizierung der
Tagespflegeperson.
2.1.1 Tagespflegepersonen mit
einer Mindestqualifizierung im Umfang von zurzeit mind. 45 Unterrichtsstunden
erhalten eine Geldleistung gemäß der Anlagen 1 und 2, jeweils Tabelle 1.
2.1.2 Tagespflegepersonen mit einer
Vollqualifizierung im Umfang von zurzeit 160 Unterrichtsstunden mit
Bundeszertifikat erhalten eine Geldleistung gemäß der Anlagen 1 und 2, jeweils
Tabelle 2. Die Höhe der monatlichen städtischen
Geldleistung ergibt sich aus dem Mittelwert der vertraglich vereinbarten
Wochen-Betreuungsdauer nach folgenden Zeitmodulen: - bis 15 Stunden (Betreuung in Randzeiten, i. d. R.
ergänzend zum Kita-Besuch) -
von mehr als 15 bis 25 Stunden (Halbtagsbetreuung) - von mehr als 25 bis 35 Stunden
(Zweidritteltagsbetreuung) -
von mehr als 35 bis 45 Stunden (Ganztagsbetreuung) - von mehr als 45 bis 55 Stunden (erweiterte
Ganztagsbetreuung)
Schwankungen in der
Betreuungsdauer innerhalb des jeweiligen Zeitfensters haben keine Auswirkungen
auf die Höhe der Geldleistungen. In diesem Rahmen sind auch Zeiten für Vor- und
Nachbereitung der Tagespflegeperson und Elterngespräche zu berücksichtigen.
Betreut eine Tagespflegeperson bis zu 3 Kindern gleichzeitig, beträgt die
Geldleistung je Kind 100%. Bei 4 gleichzeitig betreuten Kindern werden je 85%
und bei 5 gleichzeitig betreuten Kindern je 80% der Geldleistung berechnet, die
für ein Kind in Tagespflege gewährt wird. Die Höhe der städtischen Geldleistung berücksichtigt
die Aufwendungen für den Sachaufwand (einschließlich der Kosten für eine
angemessene Verpflegung) und die leistungsgerechte Anerkennung der
Förderungsleistung in einem angemessenen Verhältnis des zeitlichen Umfangs und
der Anzahl sowie dem Förderbedarf der von der Tagespflegeperson betreuten
Kinder. 2.2 Die nachgewiesenen Aufwendungen
zu einer Unfallversicherung bei dem zuständigen Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung werden der Tagespflegeperson in voller Höhe erstattet.
2.3 Die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer
angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson werden der Tagespflegeperson
als hälftiger Anteil erstattet. 2.4 Die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer
angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung der Tagespflegeperson werden der
Tagespflegeperson als hälftiger Anteil erstattet. 3. Tagespflegepersonen schließen mit der Stadt
Frankfurt am Main für die Betreuung von Kindern, für die sie städtische
Geldleistungen in Anspruch nehmen, eine Leistungsvereinbarung ab. Die
Einzelheiten zum Leistungsangebot sowie Zu- und Abschläge aufgrund gesonderter
Angebote (z.B. Betreuung von behinderten Kindern, Betreuung an Sonn- und
Feiertagen u.ä.) sind darin geregelt und werden entsprechend der Erfordernisse
angepasst. 4. Das monatliche Elternentgelt für
die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege einschl. Verpflegungskosten
bleibt in der bisherigen Höhe bestehen (§ 3328 vom 31.01.2008).
Geschwisterermäßigung wird gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
11.12.2008 § 5079 (M 195) gewährt. Elternentgelte Kindertagespflege
1 Kind 2 Kinder (80%) 3 und mehr Kinder (60%) je Kind je Kind § von mehr als 10 bis 15 Stunden
75 € 60 € 45 € § von mehr als 15 bis 25
Stunden 125
€ 100
€ 75
€ § von mehr als 25 bis 35 Stunden
175 € 140 € 105 € § von mehr als 35 bis 45 Stunden
225 € 180 € 135 € § von mehr als 45 bis 55
Stunden 275
€ 220
€ 165
€ 5. Die Tagespflegepersonen in Frankfurt am Main
werden in geeigneter Weise über die Neuregelungen informiert. Die Änderungen
werden mit Beginn des auf die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung
folgenden Monats gültig. 6. Der Magistrat berichtet über die Entwicklung der
Kindertagespflege im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der
Kita-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main. 7. Der Magistrat wird bei der Aufstellung des
Haushaltsplans 2010 / 2011 und der mittelfristigen Finanzplanung 2010 - 2013
die veränderte Höhe der städtischen Geldleistungen an die Tagespflegepersonen
berücksichtigen. Begründung: A. Zielsetzung Aufgrund der gesetzlichen
Neuregelungen, die mit dem Kinderförderungsgesetz zum 01.01.2009 wirksam
wurden, sind Veränderungen für die Kindertagespflege in Frankfurt am Main
umzusetzen. Kindertagespflege bezieht sich vorrangig auf die Altersgruppe der
unter dreijährigen Kinder. Sie ist darüber hinaus zur Vereinbarung von Familie
und Beruf auch als ergänzendes Angebot zu Kindergarten und Schule geeignet.
Eine wesentliche Veränderung für
Tagespflegepersonen durch die gesetzlichen Neuregelungen ergibt sich aus der
Einführung der Einkommensteuerpflicht, wie sie ab 2009 auch für den Teil der
Geldleistungen des öffentlichen Jugendhilfeträgers an Tagespflegepersonen gilt,
der als Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegeperson
gewährt wird und nach der Neuregelung des SGB VIII (Kinderförderungsgesetz vom
10.12.2008) "leistungsgerecht auszugestalten" ist. Um dies einlösen zu können,
sind die Geldleistungen zu erhöhen. Die grundsätzliche Struktur der Ausgestaltung der
Kindertagespflege in Frankfurt am Main, wie sie am 31.01.2008 von der
Stadtverordnetenversammlung (§ 3328, M 257) beschlossen wurde, bleibt
erhalten. B. Alternativen Zur qualitativen und quantitativen
Weiterentwicklung der Kindertagespflege gibt es keine Alternative. C. Lösung Die Erfordernisse des öffentlichen Trägers in Bezug
auf die Förderung der Kindertagespflege sind im Beschlusstext präzise benannt.
Sie werden künftig auf der Grundlage der gesetzlichen Förderung
weiterentwickelt. Die Stadt
Frankfurt am Main hat für Tagespflegepersonen eine Differenzierung in der
öffentlichen Förderung neu aufgenommen. Auf der Grundlage der
Mindestqualifizierung von zurzeit mind. 45 Unterrichtsstunden betragen die
öffentlichen Geldleistungen (Stadt und Land) bei bis zu 3 gleichzeitig
betreuten Kindern 4,20 € je Kind und Betreuungsstunde. Dieser Stundensatz
folgt den Empfehlungen der Bundesregierung (Drucksache 295/08).
Tagespflegepersonen können eine höhere Geldleistung erhalten, wenn sie ihre
Qualifizierung nach den Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts im Umfang
von 160 Unterrichtsstunden und mit dem Bundeszertifikat abschließen. In diesem
Falle betragen die öffentlichen Geldleistungen (Stadt und Land) bei bis zu 3
gleichzeitig betreuten Kindern 5,50 € je Kind und Betreuungsstunde. Dieser
Stundensatz folgt den Berechnungen des Bundesverbands für Kindertagespflege
e.V., der eine leistungsgerechte Ausgestaltung der Geldleistung bei einem
Stundensatz von 5,50 Euro gesichert sieht. Die Differenzierung der Geldleistung
nach unterschiedlichen Qualitätsniveaus dient der Aufwertung, damit die
Kindertagespflege als qualitätsvolle Alternative zur Tagesbetreuung in
Einrichtungen gestärkt werden kann. Im Beschluss vom 31.01.2008 (M 257) wird davon
ausgegangen, dass die Kindertagespflege in Frankfurt am Main größtenteils zur
Betreuung von unter dreijährigen Kindern angeboten wird. Sie deckt darüber
hinaus auch Betreuungsbedarfe, die sich aus anderen Konstellationen ergeben:
- Zur Vermeidung einer
"Betreuungslücke" sind Zeiträume vom vollendeten 3. Lebensjahr und der Aufnahme
des Kindes in den Kindergarten durch Fortsetzung der Betreuung in
Kindertagespflege zu überbrücken. - Gleichermaßen gibt es einen über die gewöhnlichen
Öffnungszeiten in Kitas hinausgehenden Bedarf an ergänzender Betreuung, der
sich aus den Arbeitszeiten von Eltern ergibt. - Vor dem Hintergrund fehlender Hortplätze oder
schulischer Betreuungsangebote bietet die Kindertagespflege eine alternative
Betreuung an - in der Regel im Umfang bis 25, max. bis 35 Wochenstunden.
Um für diese unterschiedlichen Bedarfe
Tagespflegepersonen zu gewinnen, werden für die Betreuung aller Altersgruppen
öffentliche Geldleistungen in Höhe von 4,20 bzw. 5,50 Euro Stundensatz zugrunde
gelegt. Sofern Landesmittel einfließen, wird dieser Betrag separat ausgewiesen
(siehe Anlage 1). Die
Grundstruktur der öffentlichen Förderung von Kindertagespflege in Frankfurt am
Main bleibt erhalten. D. Kosten Die städtischen Aufwendungen für laufende
Geldleistungen sind mit 3,6 Mio. € im Haushalt 2009 kalkuliert. Hierbei
war jedoch von einer höheren Anzahl von Tagespflegepersonen ausgegangen
worden. Bei der nachfolgenden Kalkulation
wurde die Anzahl der Tagespflegeverhältnisse der nach den neuesten Schätzungen
erwarteten Entwicklung angepasst. Die Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der
derzeitigen Geldleistungen und der geplanten Geldleistungen jeweils bezogen auf
die im jeweiligen Jahr angenommenen Tagespflegeverhältnisse unter Zugrundlegung
einer durchschnittlichen Betreuungszeit. Die Beträge beinhalten jeweils auch
die von der Stadt zu tragenden Aufwendungen für Altersversorgung, Unfall-,
Kranken- und Pflegeversicherung entsprechend der ab 01.01.2009 geltenden
gesetzlichen Regelung. Da die erhöhten Geldleistungen erst nach
Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung wirksam werden, sind in
2009 nur für ein Teil des Jahres erhöhte Geldleistungen zu zahlen (Kalkulation
ab 10/2009). Die Aufwendungen 2009 sind neben den sich aus den tatsächlichen
Tagespflegeverhältnissen ergebenden Leistungen auch davon abhängig zu welchem
Zeitpunkt die Beschlussfassung der veränderten Geldleistungen erfolgt. Die Erträge aus Elternentgelten und
die geschätzten Transferaufwendungen aus der Übernahme von Elternentgelten
(ganz oder teilweise) nach § 90 Abs. 3 Sozialgesetzbuch sind nachrichtlich
dargestellt.
Jahr Entwick- lung der Anzahl TPV *) Gesamtauf-wendungen derzeitige Geldleistung Gesamtauf-wendungen verbesserte Geldleistung Städtische Mehraufwendungen
Erträge
aus Elternentgelten
Transferaufwendungen aus der Übernahme von
Elternentgelten 2009 590
2.885.424
€ 3.107.361
€ 221.958
€ 1.115.100
€ 278.775
€ 2010 680
3.326.664
€ 4.349.928
€ 1.023.264
€ 1.285.500
€ 321.375
€ 2011 800
3.908.856
€ 5.112.696
€ 1.203.840
€ 1.512.000
€ 378.000
€ 2012 920
4.500.240
€ 5.884.656
€ 1.384.416
€ 1.738.800
€ 434.700
€ 2013 1.110
5.364.336
€ 7.019.616
€ 1.655.280
€ 2.079.000
€ 519.750
€ *) TPV = Tagespflegeverhältnisse Die erhöhten Aufwendungen, die der Stadt Frankfurt am
Main durch verbesserte Geldleistungen an Tagespflegepersonen entstehen, dienen
einerseits der leistungsgerechten Ausgestaltung der Förderungsleistung, wie sie
vom SGB VIII gefordert ist, und andererseits der Gewinnung weiterer
Tagespflegepersonen, wie sie für den geplanten Platzausbau für die Betreuung
unter dreijähriger Kinder bis 2013 gebraucht werden. Die städtischen Aufwendungen für die verbesserte
Qualifizierung der Tagespflegepersonen sind mit 0,2 Mio. € kalkuliert und
in dieser Höhe in den Haushalt 2009 eingestellt. Für die zu erwartenden Mehraufgaben durch den
geplanten quantitativen Ausbau von Tagespflegestellen sind im Stellenplan zum
DHH 2010/11 im Bereich der Kindertagespflege je eine Stelle pädagogische
Fachkraft und eine Verwaltungsfachkraft vorgesehen. Anlage 1 (ca.
135 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.11.2007, M 257
Vortrag des
Magistrats vom 17.08.2012, M 172
Vortrag des
Magistrats vom 16.08.2019, M 118
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ältestenausschuss Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.09.2009 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 08.09.2009, TO I, TOP 40
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 179 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
49. Sitzung des
Ältestenausschusses am 10.09.2009, TO I, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der
Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die
Aufnahme der Vorlage M 179 auf die Tagesordnung II der 36. Plenarsitzung
beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss
die Vorlage zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen
hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
REP (= Aufnahme auf TO II) 36. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 87
Beschluss: Der Vorlage M 179 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler und
REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 40. Sitzung der KAV am
26.10.2009, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 179 dient zur Kenntnis.
24.
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.10.2009, TO I, TOP 5
Beschluss: Der Vorlage M 179 wird zugestimmt.
Beschlussausfertigung(en): § 6732, 36. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 40 4