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Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main Weiterentwicklung und Verbesserung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.09.2009, M 179 Betreff: Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main Weiterentwicklung und Verbesserung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2008, § 3328 (M 257) Auf Antrag des Magistrats vom 07.09.2009 1. Es dient zur Kenntnis: 1.1 Die Stadt Frankfurt am Main fördert die qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Kindertagespflege gemäß des Beschlusses der StVV vom 31.01.2008, § 3328, M 257. Sie dient in Abgrenzung zur institutionellen Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen einer familienähnlichen Form der Tagesbetreuung von Kindern vorrangig im Alter unter drei Jahren. Sie deckt darüber hinaus auch Betreuungsbedarfe, die ergänzend zum Schulbesuch, aber auch ergänzend zum Besuch einer Kindertageseinrichtung (frühmorgens vor Öffnung oder abends nach Schließung oder auch an Wochenenden) bestehen. 1.2 Die Kindertagespflege hat mit den Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), zuletzt durch das Kinderförderungsgesetz zum 01.01.2009, einen erheblichen Bedeutungszuwachs als öffentlich verantwortete und regulierte Form der Tagesbetreuung wie auch als Leistung der Jugendhilfe, die vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu erbringen bzw. zu gewährleisten ist, erfahren. Demnach sind die Geldleistungen für Tagespflegepersonen leistungsgerecht auszugestalten. Seit dem 01.01.2009 ist das erzielte Einkommen aus der Kindertagespflege einkommensteuerpflichtig. 1.3 Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen wird in Frankfurt am Main deutlich verbessert. Ab 2009 orientiert sie sich an den Standards des vom Deutschen Jugendinstitut im Auftrag der Bundesregierung entwickelten Curriculums "Qualifizierung in der Kindertagespflege" im Umfang von 160 Unterrichtsstunden. Die Stadt Frankfurt am Main ist Maßnahmenträger gemäß der Qualifizierungs- und Prüfungsordnung des Bundesverbands für Kindertagespflege e.V. Tagespflegepersonen können somit die Grundqualifizierung mit dem "Bundeszertifikat Kindertagespflege" abschließen. Die Qualifizierungsstandards in Frankfurt am Main sehen auch die laufende Weiterqualifizierung im Umfang von jährlich mindestens 20 Unterrichtseinheiten vor. Bereits tätige Tagespflegepersonen in Frankfurt am Main erhalten die Möglichkeit einer nachträglichen Qualifizierung im o.g. Umfang. 2. Die Gewährung einer laufenden Geldleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII wird in Frankfurt am Main wie folgt weiterentwickelt: 2.1 Die Höhe der Gesamt-Geldleistung setzt sich bei unter 3jährigen Kindern aus der Zuweisung des Landes und aus städtischen Mitteln, bei Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr nur aus städtischen Mitteln zusammen. Die Ausgestaltung und Höhe der städtischen Geldleistungen ist in den Tabellen der Anlagen 1 und 2 dargestellt, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Die Zuweisungen des Landes Hessen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in Kindertagespflege (BAMBINI / KNIRPS) sind in den Anlagen nachrichtlich ausgewiesen. Die städtische Geldleistung wird künftig differenziert nach dem Umfang der Qualifizierung der Tagespflegeperson. 2.1.1 Tagespflegepersonen mit einer Mindestqualifizierung im Umfang von zurzeit mind. 45 Unterrichtsstunden erhalten eine Geldleistung gemäß der Anlagen 1 und 2, jeweils Tabelle 1. 2.1.2 Tagespflegepersonen mit einer Vollqualifizierung im Umfang von zurzeit 160 Unterrichtsstunden mit Bundeszertifikat erhalten eine Geldleistung gemäß der Anlagen 1 und 2, jeweils Tabelle 2. Die Höhe der monatlichen städtischen Geldleistung ergibt sich aus dem Mittelwert der vertraglich vereinbarten Wochen-Betreuungsdauer nach folgenden Zeitmodulen: - bis 15 Stunden (Betreuung in Randzeiten, i. d. R. ergänzend zum Kita-Besuch) - von mehr als 15 bis 25 Stunden (Halbtagsbetreuung) - von mehr als 25 bis 35 Stunden (Zweidritteltagsbetreuung) - von mehr als 35 bis 45 Stunden (Ganztagsbetreuung) - von mehr als 45 bis 55 Stunden (erweiterte Ganztagsbetreuung) Schwankungen in der Betreuungsdauer innerhalb des jeweiligen Zeitfensters haben keine Auswirkungen auf die Höhe der Geldleistungen. In diesem Rahmen sind auch Zeiten für Vor- und Nachbereitung der Tagespflegeperson und Elterngespräche zu berücksichtigen. Betreut eine Tagespflegeperson bis zu 3 Kindern gleichzeitig, beträgt die Geldleistung je Kind 100%. Bei 4 gleichzeitig betreuten Kindern werden je 85% und bei 5 gleichzeitig betreuten Kindern je 80% der Geldleistung berechnet, die für ein Kind in Tagespflege gewährt wird. Die Höhe der städtischen Geldleistung berücksichtigt die Aufwendungen für den Sachaufwand (einschließlich der Kosten für eine angemessene Verpflegung) und die leistungsgerechte Anerkennung der Förderungsleistung in einem angemessenen Verhältnis des zeitlichen Umfangs und der Anzahl sowie dem Förderbedarf der von der Tagespflegeperson betreuten Kinder. 2.2 Die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer Unfallversicherung bei dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung werden der Tagespflegeperson in voller Höhe erstattet. 2.3 Die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson werden der Tagespflegeperson als hälftiger Anteil erstattet. 2.4 Die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung der Tagespflegeperson werden der Tagespflegeperson als hälftiger Anteil erstattet. 3. Tagespflegepersonen schließen mit der Stadt Frankfurt am Main für die Betreuung von Kindern, für die sie städtische Geldleistungen in Anspruch nehmen, eine Leistungsvereinbarung ab. Die Einzelheiten zum Leistungsangebot sowie Zu- und Abschläge aufgrund gesonderter Angebote (z.B. Betreuung von behinderten Kindern, Betreuung an Sonn- und Feiertagen u.ä.) sind darin geregelt und werden entsprechend der Erfordernisse angepasst. 4. Das monatliche Elternentgelt für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege einschl. Verpflegungskosten bleibt in der bisherigen Höhe bestehen (§ 3328 vom 31.01.2008). Geschwisterermäßigung wird gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2008 § 5079 (M 195) gewährt. Elternentgelte Kindertagespflege 1 Kind 2 Kinder (80%) 3 und mehr Kinder (60%) je Kind je Kind § von mehr als 10 bis 15 Stunden 75 € 60 € 45 € § von mehr als 15 bis 25 Stunden 125 € 100 € 75 € § von mehr als 25 bis 35 Stunden 175 € 140 € 105 € § von mehr als 35 bis 45 Stunden 225 € 180 € 135 € § von mehr als 45 bis 55 Stunden 275 € 220 € 165 € 5. Die Tagespflegepersonen in Frankfurt am Main werden in geeigneter Weise über die Neuregelungen informiert. Die Änderungen werden mit Beginn des auf die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung folgenden Monats gültig. 6. Der Magistrat berichtet über die Entwicklung der Kindertagespflege im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Kita-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main. 7. Der Magistrat wird bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2010 / 2011 und der mittelfristigen Finanzplanung 2010 - 2013 die veränderte Höhe der städtischen Geldleistungen an die Tagespflegepersonen berücksichtigen. Begründung: A. Zielsetzung Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen, die mit dem Kinderförderungsgesetz zum 01.01.2009 wirksam wurden, sind Veränderungen für die Kindertagespflege in Frankfurt am Main umzusetzen. Kindertagespflege bezieht sich vorrangig auf die Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder. Sie ist darüber hinaus zur Vereinbarung von Familie und Beruf auch als ergänzendes Angebot zu Kindergarten und Schule geeignet. Eine wesentliche Veränderung für Tagespflegepersonen durch die gesetzlichen Neuregelungen ergibt sich aus der Einführung der Einkommensteuerpflicht, wie sie ab 2009 auch für den Teil der Geldleistungen des öffentlichen Jugendhilfeträgers an Tagespflegepersonen gilt, der als Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegeperson gewährt wird und nach der Neuregelung des SGB VIII (Kinderförderungsgesetz vom 10.12.2008) "leistungsgerecht auszugestalten" ist. Um dies einlösen zu können, sind die Geldleistungen zu erhöhen. Die grundsätzliche Struktur der Ausgestaltung der Kindertagespflege in Frankfurt am Main, wie sie am 31.01.2008 von der Stadtverordnetenversammlung (§ 3328, M 257) beschlossen wurde, bleibt erhalten. B. Alternativen Zur qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung der Kindertagespflege gibt es keine Alternative. C. Lösung Die Erfordernisse des öffentlichen Trägers in Bezug auf die Förderung der Kindertagespflege sind im Beschlusstext präzise benannt. Sie werden künftig auf der Grundlage der gesetzlichen Förderung weiterentwickelt. Die Stadt Frankfurt am Main hat für Tagespflegepersonen eine Differenzierung in der öffentlichen Förderung neu aufgenommen. Auf der Grundlage der Mindestqualifizierung von zurzeit mind. 45 Unterrichtsstunden betragen die öffentlichen Geldleistungen (Stadt und Land) bei bis zu 3 gleichzeitig betreuten Kindern 4,20 € je Kind und Betreuungsstunde. Dieser Stundensatz folgt den Empfehlungen der Bundesregierung (Drucksache 295/08). Tagespflegepersonen können eine höhere Geldleistung erhalten, wenn sie ihre Qualifizierung nach den Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts im Umfang von 160 Unterrichtsstunden und mit dem Bundeszertifikat abschließen. In diesem Falle betragen die öffentlichen Geldleistungen (Stadt und Land) bei bis zu 3 gleichzeitig betreuten Kindern 5,50 € je Kind und Betreuungsstunde. Dieser Stundensatz folgt den Berechnungen des Bundesverbands für Kindertagespflege e.V., der eine leistungsgerechte Ausgestaltung der Geldleistung bei einem Stundensatz von 5,50 Euro gesichert sieht. Die Differenzierung der Geldleistung nach unterschiedlichen Qualitätsniveaus dient der Aufwertung, damit die Kindertagespflege als qualitätsvolle Alternative zur Tagesbetreuung in Einrichtungen gestärkt werden kann. Im Beschluss vom 31.01.2008 (M 257) wird davon ausgegangen, dass die Kindertagespflege in Frankfurt am Main größtenteils zur Betreuung von unter dreijährigen Kindern angeboten wird. Sie deckt darüber hinaus auch Betreuungsbedarfe, die sich aus anderen Konstellationen ergeben: - Zur Vermeidung einer "Betreuungslücke" sind Zeiträume vom vollendeten 3. Lebensjahr und der Aufnahme des Kindes in den Kindergarten durch Fortsetzung der Betreuung in Kindertagespflege zu überbrücken. - Gleichermaßen gibt es einen über die gewöhnlichen Öffnungszeiten in Kitas hinausgehenden Bedarf an ergänzender Betreuung, der sich aus den Arbeitszeiten von Eltern ergibt. - Vor dem Hintergrund fehlender Hortplätze oder schulischer Betreuungsangebote bietet die Kindertagespflege eine alternative Betreuung an - in der Regel im Umfang bis 25, max. bis 35 Wochenstunden. Um für diese unterschiedlichen Bedarfe Tagespflegepersonen zu gewinnen, werden für die Betreuung aller Altersgruppen öffentliche Geldleistungen in Höhe von 4,20 bzw. 5,50 Euro Stundensatz zugrunde gelegt. Sofern Landesmittel einfließen, wird dieser Betrag separat ausgewiesen (siehe Anlage 1). Die Grundstruktur der öffentlichen Förderung von Kindertagespflege in Frankfurt am Main bleibt erhalten. D. Kosten Die städtischen Aufwendungen für laufende Geldleistungen sind mit 3,6 Mio. € im Haushalt 2009 kalkuliert. Hierbei war jedoch von einer höheren Anzahl von Tagespflegepersonen ausgegangen worden. Bei der nachfolgenden Kalkulation wurde die Anzahl der Tagespflegeverhältnisse der nach den neuesten Schätzungen erwarteten Entwicklung angepasst. Die Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der derzeitigen Geldleistungen und der geplanten Geldleistungen jeweils bezogen auf die im jeweiligen Jahr angenommenen Tagespflegeverhältnisse unter Zugrundlegung einer durchschnittlichen Betreuungszeit. Die Beträge beinhalten jeweils auch die von der Stadt zu tragenden Aufwendungen für Altersversorgung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung entsprechend der ab 01.01.2009 geltenden gesetzlichen Regelung. Da die erhöhten Geldleistungen erst nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung wirksam werden, sind in 2009 nur für ein Teil des Jahres erhöhte Geldleistungen zu zahlen (Kalkulation ab 10/2009). Die Aufwendungen 2009 sind neben den sich aus den tatsächlichen Tagespflegeverhältnissen ergebenden Leistungen auch davon abhängig zu welchem Zeitpunkt die Beschlussfassung der veränderten Geldleistungen erfolgt. Die Erträge aus Elternentgelten und die geschätzten Transferaufwendungen aus der Übernahme von Elternentgelten (ganz oder teilweise) nach § 90 Abs. 3 Sozialgesetzbuch sind nachrichtlich dargestellt. Jahr Entwick- lung der Anzahl TPV *) Gesamtauf-wendungen derzeitige Geldleistung Gesamtauf-wendungen verbesserte Geldleistung Städtische Mehraufwendungen Erträge aus Elternentgelten Transferaufwendungen aus der Übernahme von Elternentgelten 2009 590 2.885.424 € 3.107.361 € 221.958 € 1.115.100 € 278.775 € 2010 680 3.326.664 € 4.349.928 € 1.023.264 € 1.285.500 € 321.375 € 2011 800 3.908.856 € 5.112.696 € 1.203.840 € 1.512.000 € 378.000 € 2012 920 4.500.240 € 5.884.656 € 1.384.416 € 1.738.800 € 434.700 € 2013 1.110 5.364.336 € 7.019.616 € 1.655.280 € 2.079.000 € 519.750 € *) TPV = Tagespflegeverhältnisse Die erhöhten Aufwendungen, die der Stadt Frankfurt am Main durch verbesserte Geldleistungen an Tagespflegepersonen entstehen, dienen einerseits der leistungsgerechten Ausgestaltung der Förderungsleistung, wie sie vom SGB VIII gefordert ist, und andererseits der Gewinnung weiterer Tagespflegepersonen, wie sie für den geplanten Platzausbau für die Betreuung unter dreijähriger Kinder bis 2013 gebraucht werden. Die städtischen Aufwendungen für die verbesserte Qualifizierung der Tagespflegepersonen sind mit 0,2 Mio. € kalkuliert und in dieser Höhe in den Haushalt 2009 eingestellt. Für die zu erwartenden Mehraufgaben durch den geplanten quantitativen Ausbau von Tagespflegestellen sind im Stellenplan zum DHH 2010/11 im Bereich der Kindertagespflege je eine Stelle pädagogische Fachkraft und eine Verwaltungsfachkraft vorgesehen. Anlage 1 (ca. 135 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.11.2007, M 257 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2012, M 172 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 118 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.09.2009 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.09.2009, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 179 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 49. Sitzung des Ältestenausschusses am 10.09.2009, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 179 auf die Tagesordnung II der 36. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Vorlage zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Aufnahme auf TO II) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 87 Beschluss: Der Vorlage M 179 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 40. Sitzung der KAV am 26.10.2009, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 179 dient zur Kenntnis. 24. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.10.2009, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 179 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 6732, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 40 4

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