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Entgeltfreiheit für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in Frankfurter Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.06.2018, M 101 Betreff: Entgeltfreiheit für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in Frankfurter Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6322 (M 131) Auf Antrag des Magistrats vom 08.06.2018 Es dient zur Kenntnis, dass durch die Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (§ 32c HKJGB), o Gemeinden gefördert werden, die über das bereits bestehende beitragsfreie letzte Kindergartenjahr hinaus ab 01.08.2018 für jedes Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, das eine Tageseinrichtung im Gemeindegebiet besucht, 6 Stunden täglich vom Teilnahme- oder Kostenbeitrag für die Förderung in einer Kindergartengruppe oder altersgemischten Gruppe freistellen. o die Landesförderung für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr verbessert wird. Ab 01.08.2018 gelten für Kinder ab dem 1. eines Monats, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt folgende Festlegungen: 1.1 Mit Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 (ab 01.08.2018) sollen der Eigenbetrieb Kita Frankfurt sowie die freien Träger der Jugendhilfe für Betreuungsplätze in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Tagesfamilie für die Förderung keine Elternentgelte erheben. Diese Vorgabe wird durch Vereinbarungen mit den freien Trägern und dem städtischen Eigenbetrieb Kita Frankfurt umgesetzt. 1.2 Die Entgeltfreiheit gilt für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungsdauer (halbtags, Teilzeit, ganztags). 1.3 Der Beitrag für Essen bzw. Getränke bleibt von dieser Regelung unberührt. 1.4 Ein Anspruch auf einen Ganztagsplatz wird durch diese Regelung nicht geschaffen. 1.5 Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen und gegenüber dem Land die erforderlichen Erklärungen abzugeben. 1.6 Es dient zur Kenntnis, dass durch die o. g. Beitragsfreiheit die im Haushaltsplan 2018 enthaltene Erhöhung der Elternentgelte für den Gesamtbereich der Kinderbetreuung in Höhe von insgesamt 3.000.000 € in diesem Teilsegment nicht mehr umgesetzt werden kann. Begründung: A. Zielsetzung 1. Bildung und Erziehung Frühkindliche Bildung im Vorschulalter unterstützt das Recht auf Bildung, erleichtert den späteren Schulerfolg, erhöht die Chancengerechtigkeit und trägt zu einer gesunden Entwicklung bei. Eine Entgeltfreiheit für die Betreuung von Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt dient der Sicherstellung der Teilhabe aller Frankfurter Kinder an institutionell organisierter Bildung und Erziehung. 2. Finanzielle Entlastung der Eltern Eltern soll der Zugang zur vorschulischen Bildung ihrer Kinder unabhängig von ihrem Einkommen erleichtert werden. 3. Entlastung der Verwaltung Mit der Entgeltbefreiung werden geringere Verwaltungskosten im Bereich der Stufenfestsetzung (Stadtschulamt) und des KJW (Kinder- und Jugendhilfe - Wirtschaftsdienst) erwartet, die derzeit noch nicht quantifiziert werden können. B. Alternativen Keine C. Lösung Umsetzung der Entgeltfreiheit für die Förderung von Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt, die in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Tagesfamilie betreut werden - ungeachtet der täglichen Betreuungsdauer. D. Finanzielle Auswirkungen Es ist festzustellen, dass nur ein "Ganztagsplatz im Regelentgelt Stufe 1 ohne Geschwisterermäßigung" in einer Kindertageseinrichtung mit 148,-- € die Erträge des Landes in Höhe von 135,60 € pro Kind um 12,40 € übersteigt. Für alle anderen Platzangebote in Kindertageseinrichtungen sind die voraussichtlichen Landesmittel höher als die durch die Beitragsfreistellung entstehenden Ertragsausfälle. Im Alterssegment ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt gibt es nur wenige Kinder in Tagesfamilien (insbesondere zur Überbrückung bis zum Erhalt eines Kitaplatzes, zur Abdeckung von Randzeiten). Obwohl der durchschnittliche Elternbeitrag bei einer ausschließlichen Inanspruchnahme der Tagespflege über der Landesförderung liegt, sind die sich daraus ergebenden Belastungen gering. Auf Basis von geschätzten Platzzahlen und Annahmen über durchschnittliche Elternentgelte stehen den Mindererträgen durch entfallende Elternentgelte in Folge der über das letzte beitragsfreie Kindergartenjahr hinausgehenden Beitragsfreistellung (2018 = 7,2 Mio. €, 2019 = 18,1 Mio. €) erwartete Landesmittel durch die Neufassung von § 32c HKJGB (2018 = 11,1 Mio. €, 2019 = 27,8 Mio. €) gegenüber. Die Entlastungen der Transferaufwendungen im Jugendhilfebereich durch den Wegfall der Übernahme der Elternentgelte für die Förderung (im unteren einstelligen Millionenbereich) können ohne unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden, da die personenbezogenen Leistungen nicht entsprechend differenziert auswertbar (nach Betreuungsform, getrennt nach Förderung und Verpflegung) gebucht werden. Durch die vorgesehene Beitragsfreiheit kann die im Haushaltsplan 2018 enthaltene Erhöhung der Elternentgelte für den Gesamtbereich der Kinderbetreuung (insgesamt 3.000.000 €) in diesem Teilsegment nicht mehr umgesetzt werden. Ohne zu Mehrbelastungen des städtischen Haushalts für die Stadt Frankfurt am Main zu führen, erreicht die Umsetzung des vorliegenden Beschlusses alle vorgegebenen Zielsetzungen. Durch die geplante Erhöhung der Landesförderung für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr ab 01.08.2018 werden zusätzliche Erträge erwartet. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.06.2018, NR 608 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.12.2003, M 200 Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 111 Vortrag des Magistrats vom 03.11.2006, M 215 Vortrag des Magistrats vom 23.11.2007, M 257 Vortrag des Magistrats vom 19.06.2009, M 131 Vortrag des Magistrats vom 24.03.2023, M 44 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 13.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 11.06.2018, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 101 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO I, TOP 22 Protokollerklärung der BFF: Die Vorlage wird aufgrund der kurzfristigen Eingabe sowie der Bedenken des Revisionsamts abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 101 wird im Rahmen der Vorlage NR 608 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 608 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 101 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 101 wird im Rahmen der Vorlage NR 608 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 608 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2865, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 40 4

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