Entgeltfreiheit für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in Frankfurter Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 08.06.2018, M 101 Betreff: Entgeltfreiheit für Kinder ab drei
Jahren bis zum Schuleintritt in Frankfurter Kindertageseinrichtungen und in der
Kindertagespflege Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6322 (M
131) Auf Antrag des Magistrats vom
08.06.2018 Es dient zur
Kenntnis, dass durch die Änderung des Hessischen Kinder- und
Jugendhilfegesetzbuches (§ 32c HKJGB), o Gemeinden gefördert werden, die über das bereits bestehende
beitragsfreie letzte Kindergartenjahr hinaus ab 01.08.2018 für jedes Kind ab
dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, das eine Tageseinrichtung
im Gemeindegebiet besucht, 6 Stunden täglich vom Teilnahme- oder Kostenbeitrag
für die Förderung in einer Kindergartengruppe oder altersgemischten Gruppe
freistellen. o die Landesförderung für das beitragsfreie letzte
Kindergartenjahr verbessert wird.
Ab 01.08.2018 gelten für Kinder ab dem 1. eines Monats, in
dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt folgende
Festlegungen: 1.1 Mit Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 (ab
01.08.2018) sollen der Eigenbetrieb Kita Frankfurt sowie die freien Träger der
Jugendhilfe für Betreuungsplätze in einer Kindertageseinrichtung oder in einer
Tagesfamilie für die Förderung keine Elternentgelte erheben. Diese
Vorgabe wird durch Vereinbarungen mit den freien Trägern und dem städtischen
Eigenbetrieb Kita Frankfurt umgesetzt. 1.2 Die Entgeltfreiheit
gilt für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungsdauer (halbtags,
Teilzeit, ganztags). 1.3
Der Beitrag für Essen bzw. Getränke bleibt von dieser Regelung
unberührt. 1.4 Ein Anspruch auf einen Ganztagsplatz wird durch diese
Regelung nicht geschaffen. 1.5 Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu
veranlassen und gegenüber dem Land die erforderlichen Erklärungen
abzugeben. 1.6 Es dient zur Kenntnis,
dass durch die o. g. Beitragsfreiheit die im Haushaltsplan 2018 enthaltene
Erhöhung der Elternentgelte für den Gesamtbereich der Kinderbetreuung in Höhe
von insgesamt 3.000.000 € in diesem Teilsegment nicht mehr umgesetzt
werden kann. Begründung: A. Zielsetzung 1. Bildung und Erziehung Frühkindliche Bildung im
Vorschulalter unterstützt das Recht auf Bildung, erleichtert den späteren
Schulerfolg, erhöht die Chancengerechtigkeit und trägt zu einer gesunden
Entwicklung bei. Eine Entgeltfreiheit für die Betreuung von Kindern ab dem
dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt dient der Sicherstellung der Teilhabe
aller Frankfurter Kinder an institutionell organisierter Bildung und
Erziehung. 2. Finanzielle Entlastung der Eltern Eltern soll der Zugang
zur vorschulischen Bildung ihrer Kinder unabhängig von ihrem Einkommen
erleichtert werden. 3. Entlastung
der Verwaltung Mit der Entgeltbefreiung
werden geringere Verwaltungskosten im Bereich der Stufenfestsetzung
(Stadtschulamt) und des KJW (Kinder- und Jugendhilfe - Wirtschaftsdienst)
erwartet, die derzeit noch nicht quantifiziert werden können. B. Alternativen Keine C. Lösung Umsetzung der Entgeltfreiheit für die Förderung von Kindern
ab drei Jahren bis zum Schuleintritt, die in einer Kindertageseinrichtung oder
in einer Tagesfamilie betreut werden - ungeachtet der täglichen
Betreuungsdauer.
D.
Finanzielle Auswirkungen Es ist festzustellen, dass nur ein "Ganztagsplatz im
Regelentgelt Stufe 1 ohne Geschwisterermäßigung" in einer
Kindertageseinrichtung mit 148,-- € die Erträge des Landes in Höhe von
135,60 € pro Kind um 12,40 € übersteigt. Für alle anderen
Platzangebote in Kindertageseinrichtungen sind die voraussichtlichen
Landesmittel höher als die durch die Beitragsfreistellung entstehenden
Ertragsausfälle. Im Alterssegment ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt gibt es
nur wenige Kinder in Tagesfamilien (insbesondere zur Überbrückung bis zum
Erhalt eines Kitaplatzes, zur Abdeckung von Randzeiten). Obwohl der
durchschnittliche Elternbeitrag bei einer ausschließlichen Inanspruchnahme der
Tagespflege über der Landesförderung liegt, sind die sich daraus ergebenden
Belastungen gering.
Auf
Basis von geschätzten Platzzahlen und Annahmen über durchschnittliche
Elternentgelte stehen den Mindererträgen durch entfallende Elternentgelte in
Folge der über das letzte beitragsfreie Kindergartenjahr hinausgehenden
Beitragsfreistellung (2018 = 7,2 Mio. €, 2019 = 18,1 Mio. €)
erwartete Landesmittel durch die Neufassung von § 32c HKJGB (2018 = 11,1 Mio.
€, 2019 = 27,8 Mio. €) gegenüber. Die
Entlastungen der Transferaufwendungen im Jugendhilfebereich durch den Wegfall
der Übernahme der Elternentgelte für die Förderung (im unteren einstelligen
Millionenbereich) können ohne unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand nicht
ermittelt werden, da die personenbezogenen Leistungen nicht entsprechend
differenziert auswertbar (nach Betreuungsform, getrennt nach Förderung und
Verpflegung) gebucht werden. Durch
die vorgesehene Beitragsfreiheit kann die im
Haushaltsplan 2018 enthaltene Erhöhung der Elternentgelte für den Gesamtbereich
der Kinderbetreuung (insgesamt 3.000.000 €) in diesem Teilsegment nicht
mehr umgesetzt werden. Ohne zu
Mehrbelastungen des städtischen Haushalts für die Stadt Frankfurt am Main zu
führen, erreicht die Umsetzung des vorliegenden Beschlusses alle vorgegebenen
Zielsetzungen. Durch
die geplante Erhöhung der Landesförderung für das beitragsfreie letzte
Kindergartenjahr ab 01.08.2018 werden zusätzliche Erträge erwartet.
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
20.06.2018, NR 608
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 01.12.2003, M 200
Vortrag des
Magistrats vom 02.06.2006, M 111
Vortrag des
Magistrats vom 03.11.2006, M 215
Vortrag des
Magistrats vom 23.11.2007, M 257
Vortrag des
Magistrats vom 19.06.2009, M 131
Vortrag des
Magistrats vom 24.03.2023, M 44 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 13.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 11.06.2018, TO I, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 101 auf den
Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
23. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO I, TOP 22
Protokollerklärung der BFF: Die Vorlage wird aufgrund
der kurzfristigen Eingabe sowie der Bedenken des Revisionsamts abgelehnt.
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 101 wird im Rahmen der Vorlage NR 608
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 608 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE.
(= Ablehnung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 101 = Annahme) 25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 30
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 101 wird im Rahmen der Vorlage NR 608 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 608 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Prüfung und
Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2865, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 40 4