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Entgeltfreiheit für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt in Frankfurter Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Dem Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt.
  2. Der Vorlage M 44 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die aufgeführten Festlegungen statt ab dem 01.05.2023 ab dem 01.06.2023 gelten.

Begründung

A. Allgemeines

  1. Bildung und Erziehung: Auf frühkindliche Bildung im Vorschulalter haben Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 2 und Abs. 3 SGB VIII. Er unterstützt das Recht auf Bildung, erleichtert den späteren Schulerfolg, erhöht die Chancengerechtigkeit und trägt zu einer gesunden Entwicklung bei. Eine Entgeltfreiheit für die Betreuung von Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt erweitert die Teilhabe aller Frankfurter Kinder an institutionell organisierter Bildung und Erziehung und unterstützt die Familien bei der Vereinbarung von Beruf und Privatleben. Es schafft Anreize, Kindern früher den Zugang zu institutioneller Bildung und Betreuung zu gewähren und knüpft nahtlos an die bereits heute schon entgeltfreie Betreuung ab dem vollendeten 3ten Lebensjahr an. Unter Berücksichtigung der Haushaltssituation der Stadt Frankfurt markiert dieser Schritt eine weitere wichtige Etappe im gleichberechtigten Zugang zu qualitätsvollen Betreuungsplätzen für alle hier lebenden Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern.

B. Finanzielle Auswirkungen

2. Finanzielle Entlastung der Eltern: Nach § 90 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII in Verbindung mit § 31 Satz 1 HKJGB können für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern und der Kindertagespflege Kostenbeiträge von den Kommunen erhoben werden; hierzu besteht keine Verpflichtung. Bisher werden für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren Elternentgelte erhoben; ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schulleintritt werden kostenlose Betreuungsplätze angeboten. Die Entgeltfreiheit für Zweijährige knüpft daher übergangslos an die bereits bestehende Entgeltfreiheit an und betrifft diejenige Gruppe der nach § 24 Abs. 2 SGB VIII Rechtsanspruchsberechtigten und deren Familien, bei denen der Bedarf am höchsten ist. In diesem Zeitraum findet für die meisten Eltern der Wiedereinstieg in den Beruf statt. Die Stadt Frankfurt macht damit von ihrem Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum im Rahmen der Regelungskompetenz als Gebührengesetzgeber Gebrauch.

D. Klimaschutz

Auf Basis von geschätzten Platzzahlen und Annahmen über durchschnittliche Elternentgelte werden Mindererträge (z. T. auch Mehrbelastungen) in Höhe von jährlich wie folgt erwartet: - In 2023: 9,1 Mio. € - In 2024: 15,0 Mio. € - In 2025: 16,6 Mio. € - In 2026: 18,1 Mio. € Die Beträge ermitteln sich im Wesentlichen aufgrund der folgenden Annahmen: Platzzahlen - Einbezogen werden die Plätze der freien Träger, des städtischen Trägers und der Kindertagespflege (5.750 Plätze, Stand 1.1.2022) - Es wird entsprechend des geringen Platzausbaus in den beiden vergangenen Jahren eine Steigerung um jährlich 50 Plätze berücksichtigt. Elternentgelt - Zugrunde gelegt wurde das höchst mögliche Elternentgelt. - Im ersten Jahr wurden 8 Monate, ab dem Folgejahr 12 Monate in die Berechnung einbezogen. Insgesamt führt dies zu den genannten Mehrbelastungen im städtischen Haushalt. Diese werden im Rahmen vorhandener Mittel finanziert.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 19
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 25
Angenommen
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 44 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage M 44 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den zuständigen Ausschuss überwiesen.
Zustimmung:
Ablehnung Der Dringlichkeit Durch Cdu AFD BFF-BIG
Ablehnung:
Grüne SPD Linke FDP VOLT ÖkoLinX-ELF
Sitzung 17
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Dem Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. 2. Der Vorlage M 44 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die aufgeführten Festlegungen statt ab dem 01.05.2023 ab dem 01.06.02023 gelten.
Zustimmung:
CDU FDP VOLT BFF-BIG Linke ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Ablehnung:
SPD FRAKTION AFD
Sitzung 75
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird zugestimmt.
Sitzung 22
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 44 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die aufgeführten Festlegungen statt ab dem 01.05.2023 ab dem 01.06.2023 gelten.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU AFD BFF-BIG Linke ÖkoLinX-ELF Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen