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Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Tagespflegepersonen

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.08.2012, M 172 Betreff: Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Tagespflegepersonen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 10.09.2009, § 6732 (M 179) 1. Die nachfolgenden Ziffern 1.1 bis 1.4 dienen zur Kenntnis. 1.1 Die Stadt Frankfurt am Main fördert die qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Kindertagespflege gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2008, § 3328, M 257 und vom 10.09.2009 § 6732 (M 179). Sie dient in Abgrenzung zur institutionellen Förderung der Tagesbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen einer familienähnlichen Form der Tagesbetreuung von Kindern vorrangig im Alter unter drei Jahren. Sie deckt darüber hinaus auch Betreuungsbedarfe, die ergänzend zum Schulbesuch, aber auch ergänzend zum Besuch einer Kindertageseinrichtung (frühmorgens vor Öffnung oder abends nach Schließung oder auch an Wochenenden) bestehen. 1.2 Die Kindertagespflege hat mit den Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), zuletzt durch das Kinderförderungsgesetz zum 01.01.2009, einen erheblichen Bedeutungszuwachs als öffentlich verantwortete und regulierte Form der Tagesbetreuung wie auch als Leistung der Jugendhilfe, die vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu erbringen bzw. zu gewährleisten ist, erfahren. Demnach sind die Geldleistungen für Tagespflegepersonen leistungsgerecht auszugestalten. Seit dem 01.01.2009 ist das erzielte Einkommen aus der Kindertagespflege einkommensteuerpflichtig. 1.3 Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen wird in Frankfurt am Main auf einem hohen Niveau umgesetzt. Seit 2009 orientiert sie sich an den Standards des vom Deutschen Jugendinstitut im Auftrag der Bundesregierung entwickelten Curriculums "Qualifizierung in der Kindertagespflege" im Umfang von 160 Unterrichtsstunden. Die Grundqualifizierung wird ab 2012 um 10 Unterrichtsstunden auf insgesamt 170 Unterrichtsstunden ausgeweitet und wird um die Themenbausteine Kinderschutz und Kommunikation mit Eltern erweitert. 1.4 Der Magistrat hat mit Wirkung zum 01.03.2011 im Vorgriff auf die von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließende Veränderung der städtischen Geldleistung die Berechnung der städtischen Geldleistungen für die Kindertagespflege, die vorher auf der Grundlage von 4 Wochen/Monat ermittelt wurde, auf 4,3 Wochen/Monat angepasst. Die Stadtverordnetenversammlung wurde darüber mit Bericht 514 vom 19.12.2011 informiert. 2. Neben der unter 1.4 beschriebenen, bereits umgesetzten Anpassung der Bemessungsgrundlage der laufenden städtischen Geldleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII in Frankfurt am Main werden zukünftig auch die nachfolgenden Veränderungen bei der Ermittlung der städtischen Geldleistung berücksichtigt: 2.1 Die Bemessung der städtischen Geldleistung ist so ausgerichtet, dass bei der gleichzeitigen Betreuung von 4 und 5 Kindern die Tagespflegepersonen unter Berücksichtigung der derzeitigen Landesförderung für Kinder unter 3 Jahren folgende Gesamtgeldleistungen erhalten: bei 4 Kindern bis zu rd. 89% (aktuell bis zu 85%) und bei 5 Kindern bis zu rd. 83% (aktuell bis zu 80%) der für die Betreuung von bis 3 Kinder zu zahlenden Gesamtgeldleistung. Erst wenn die überwiegende Anwesenheit der 4 - 5 gleichzeitig betreuten Kinder mehr als 60% ist, wird die Berechnung degressiv ausgestaltet. Im Vertretungsfall (kurzzeitige Krankheits- und Ferienvertretung für eine andere Tagespflegeperson) wird auch bei einer Anwesenheit von 4 und 5 Kindern die 100%ige Geldleistung gezahlt. 2.2 Zur Sicherung der Qualität in der Kindertagespflege werden Vor- und Nachbereitungszeiten verbindlich geregelt und im finanzierten Betreuungsumfang berücksichtigt. Vor- und Nachbereitungszeit in der Kindertagespflege ist Teil der zwischen Eltern und Tagespflegeperson vereinbarten Betreuungszeit. Der zu fördernde Betreuungsumfang ermittelt sich aus dem Umfang der tatsächlichen Abwesenheit der Eltern sowie der Vor- und Nachbereitungszeiten der Tagespflegeperson. Die Vor- und Nachbereitungszeiten von Tagespflegepersonen (Verwaltungstätigkeiten, Haushaltstätigkeiten und pädagogische Aufgaben) umfassen: - bis zu 4 Stunden wöchentlich, wenn die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson mit Mittagessen stattfindet. - bis zu 2 Stunden wöchentlich, wenn die Betreuung im Haushalt der Eltern stattfindet bzw. an Randzeiten ohne Mittagessen. 3. Die Übersicht der neuen erhöhten pauschalen städtischen Geldleistungen je Kind und Monat sind in der Anlage 1 und 2 dargestellt. Die hälftige Erstattung zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Erstattung der Unfallversicherung wird unverändert übernommen. In begründeten Konstellationen kann die Betreuung auch unterhalb von 10 Stunden/Woche gefördert werden, wenn der Bedarf außerhalb der Regelbetreuung in einer Kindertageseinrichtung liegt (sogenannte einrichtungsergänzende Betreuung). Die Höhe der Geldleistungen sowie die Elternentgelte werden von den Regelsätzen entsprechend abgeleitet. 4. Die Neuregelungen in den Ziffern 2 und 3 gelten ab 01.01.2013. 5. Falls Veränderungen der bisherigen Landesförderung eintreten, wird der Magistrat beauftragt, umgehend einen Vortrag zur Anpassung der städtischen Geldleistungen vorzulegen. Begründung: A. Zielsetzung Tagespflegepersonen sollen mit gesicherten Rahmenbedingungen für ihre Aufgabe gestärkt werden. Gleichzeitig muss der Abstand zur Vergütungsstruktur einer Erzieherin / eines Erziehers gewahrt bleiben. Die grundsätzliche Struktur der Kindertagespflege, insbesondere der degressiven Berechnung der Geldleistungen bei einer Betreuung von 4 und 5 Kindern, soll erhalten bleiben. Zur Sicherung der leistungsgerechten Ausgestaltung der Geldleistungen gemäß § 23 SGB VIII sind nach den Erfahrungen aus der bisherigen Praxis Anpassungen sowohl bei der Bemessung der städtischen Geldleistungen einschließlich der Veränderung der degressiven Berechnung wie bei den Rahmenbedingungen vorzusehen. Hierbei wird auch die bereits vom Magistrat im Vorgriff auf einen Stadtverordnetenbeschluss umgesetzte Erhöhung auf der Basis von 4,3 Wochen/Monat einbezogen. B. Alternativen Begrenzung der Veränderungen auf die im Vorgriff auf die von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließende Veränderung der städtischen Geldleistungen vom Magistrat bereits umgesetzte Erhöhung. C. Lösung Die Veränderungen zur vorgeschlagenen Weiterentwicklung der städtischen Geldleistung beziehen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe unter Beteiligung Frankfurter Tagespflegepersonen mit ein. Folgende Komponenten sind eingeflossen: a) Die mit § 6732 vom 10.09.2009 beschlossenen städtischen Geldleistungen, die auf der Basis von 4 Wochen/Monat ermittelt wurde, wird auf 4,3 Wochen/Monat umgestellt. Dies entspricht der tatsächlich durchschnittlich in einem Monat anfallenden Zeit. b) Weiterhin sollen Tagespflegepersonen unabhängig vom Alter der Kinder für ihre Betreuungsleistung eine gleichhohe Gesamtgeldleistung (städtische Geldleistung und Landesmittel für Kinder unter 3 Jahren) erhalten. Deshalb wird zukünftig die Begrenzung der monatlichen Landeszuweisung für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren auf maximal 1.000 € je Tagespflegeperson bei der Festsetzung der Höhe der städtischen Geldleistung berücksichtigt. c) Die degressive Berechnung der Geldleistung ab der gleichzeitigen Betreuung von 4 Kindern bleibt erhalten, weil die Betreuungsleistung sich nicht additiv von Kind zu Kind steigert. Der Zeitaufwand im Betreuungsumfang bleibt der gleiche, ob nur ein Kind oder ob fünf Kinder betreut werden. Die bisher bei der degressiven Berechnung zu Grunde gelegten Prozentsätze sollen erhöht und die Absenkungen ausgewogener verteilt werden. In der Ausgestaltung der degressiven Berechnung wurde darauf geachtet, dass mit der Steigerung der Anzahl der betreuten Kinder auch eine Steigerung des Gesamteinkommens für die Tagespflegeperson erreicht wird. Zukünftig sind bei der gleichzeitigen Betreuung von 4 Kindern bis zu rd. 89% (aktuell bis zu 85%) und von 5 Kindern bis zu rd. 83% (aktuell bis zu 80%) der Gesamtgeldleistung je Kind gezahlt. Erst wenn die überwiegende Anwesenheit der 4 - 5 gleichzeitig betreuten Kinder mehr als 60% ist, wird die Berechnung degressiv ausgestaltet. Im Vertretungsfall (kurzzeitige Krankheits- und Ferienvertretung für eine andere Tagespflegeperson) wird auch bei einer Anwesenheit von 4 und 5 Kindern die 100%ige Geldleistung gezahlt. d) Vor- und Nachbereitungszeiten (Verwaltungs- und Hauswirtschaftstätigkeiten, pädagogische Aufgaben z. B. Fortbildung) werden zukünftig mit pauschalierten Werten im finanzierten Betreuungsumfang berücksichtigt. In der Mehrheit der Fälle wird die Tagespflege als selbständige Tätigkeit im Haushalt der Tagespflegeperson ausgeübt. Der Status einer/eines Selbständigen lässt folgende Merkmale erkennen: freie Verfügung der Arbeitszeit, tägliche Präsenz für die eigenen Kinder und Familienangehörige, Tätigkeit zuhause, Tätigkeit für mehrere Auftraggeber, Unternehmer(innen)risiko, Berechtigung zu eigener Werbung. Wichtige Konditionen des Betreuungsverhältnisses werden eigenständig mit den Eltern abgeschlossen. Nachfolgende Darstellung zeigt die monatlich zu erzielenden effektiven Einkünfte am Beispiel einer Tagespflegeperson mit Vollqualifizierung, die 1 - 5 Kinder unter drei Jahren, jeweils im Umfang von 35-45 Wochenstunden in Kindertagespflege betreut. Berechnung nach aktuellem Modell (einschl. Erhöhung ab 01.03.2011) Berechnung nach neuem Modell Veränderungen fett gedruckt Städt. Geldleistung Landesförderung (Bambini /Knirps) Gesamt-geldleistung (mtl.) Städt. Geldleistung Landesförderung (Bambini /Knirps) Gesamt-geldleistung (mtl.) 1 Kind 696 € 250 € 946 € 696 € 250 € 946 € 2 Kinder 1.392 € 500 € 1.892 € 1.392 € 500 € 1.892 € 3 Kinder 2.088 € 750 € 2.838 € 2.088 € 750 € 2.838 € 4 Kinder 2.216 € 1.000 € 3.216 € 2.376 € 1.000 € 3.376 € 5 Kinder 2.535 € 1.000 € 3.535 € 2.925 € 1.000 € 3.925 € In der Beurteilung der Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege wird auf das Gesamtkonzept verwiesen. Die Stadt Frankfurt am Main fördert die Kindertagespflege durch laufende Geldleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII und finanziert die Förderung des Landes Hessens für Kinder unter 3 Jahren (Bambini/Knirps) regelhaft vor, sodass die Tagespflegepersonen monatlich bereits mit der städtischen Förderung die Zuweisung des Landes erhalten. Hinzu kommen gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII: - Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung der Tagespflegeperson - hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson - hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung der Tagespflegeperson. Während betreuungsfreier Zeiten in Ferien - bzw. Krankheitszeiten der Tagespflegeperson wird die Geldleistung bis zu max. 25 Werktagen bzw. 15 Werktagen (bei einer Betreuung von 5 Tagen /Woche) fortgezahlt. Darüber hinaus bietet die Stadt Frankfurt am Main für die Tagespflegeperson kostenfreie Grundqualifizierung als auch die jährliche Aufbauqualifizierung an sowie die laufende Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Kindertagespflege. Die monatlichen effektiven Geldleistungen für Frankfurter Tagespflegepersonen sind somit in der Struktur als auch in der Höhe ausgewogen und leistungsgerecht. Sie sind gleichmäßig in den Stufen entsprechend der Anzahl der betreuten Kinder und der Betreuungsdauer überprüft und so angepasst, dass einheitliche Steigerungen zugrunde gelegt sind. Tagespflegepersonen und Erzieherinnen/Erzieher haben ihren jeweils eigenen und wichtigen Platz im Ausbau von Betreuungsangeboten. Tagespflege soll keinesfalls ausschließlich auf die einrichtungsergänzende Betreuung gerichtet sein. Zu beachten ist, dass gerade die unterschiedlichen flexiblen Betreuungszeiten der Kindertagespflege eine hohe Qualität im bedarfsgerechten Ausbau und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf darstellt, die die institutionellen Betreuungseinrichtungen optimal ergänzt. Die Unterschiedlichkeit der Angebote in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege entspricht dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und erfüllt die qualitativen und quantitativen Ansprüche der kommunalen Betreuungslandschaft in der Familienstadt Frankfurt am Main. D. Kosten Die Anhebung der Geldleistungen durch die Neuberechnung mit 4,3 Wochen/Monat (Ziff. 1.4) seit 01.03.2011 ergeben Mehrkosten in Höhe von rd. 350.000 € im Jahr. Die zu kalkulierenden Kosten durch die Anhebung und Anpassung der Steigerungsbeträge bei einer Betreuung von 4 und 5 Kindern (Ziff. 2.1) betragen rd. 80.000 € im Jahr. Die Kosten durch Einbeziehung der Vor- und Nachbereitungszeiten sind mit rd. 180.000 € (Ziff. 2.2) jährlich zu kalkulieren. Die erhöhten Kosten, die durch die dargestellten verbesserten Geldleistungen für Frankfurter Tagespflegepersonen entstehen, sind in der Haushaltsplanung 2012 berücksichtigt. Anlage _1_und_2 (ca. 140 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.11.2007, M 257 Vortrag des Magistrats vom 04.09.2009, M 179 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 118 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 22.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 172 wird zugestimmt. 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.10.2012, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL und NPD (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.10.2012, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.10.2012, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2012, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und NPD (= Enthaltung) 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 172 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2208, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012 Aktenzeichen: 40 4

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