Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Tagespflegepersonen
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 17.08.2012, M
172 Betreff:
Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der
Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main
Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Tagespflegepersonen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 10.09.2009, § 6732 (M
179) 1. Die nachfolgenden Ziffern
1.1 bis 1.4 dienen zur Kenntnis. 1.1 Die Stadt Frankfurt am Main fördert die
qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Kindertagespflege gemäß der
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2008, § 3328, M 257 und
vom 10.09.2009 § 6732 (M 179). Sie dient in Abgrenzung zur
institutionellen Förderung der Tagesbetreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen einer familienähnlichen Form der Tagesbetreuung von
Kindern vorrangig im Alter unter drei Jahren. Sie deckt darüber hinaus auch
Betreuungsbedarfe, die ergänzend zum Schulbesuch, aber auch ergänzend zum
Besuch einer Kindertageseinrichtung (frühmorgens vor Öffnung oder abends nach
Schließung oder auch an Wochenenden) bestehen. 1.2 Die Kindertagespflege hat mit den Änderungen des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), zuletzt durch das
Kinderförderungsgesetz zum 01.01.2009, einen erheblichen Bedeutungszuwachs als
öffentlich verantwortete und regulierte Form der Tagesbetreuung wie auch als
Leistung der Jugendhilfe, die vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
zu erbringen bzw. zu gewährleisten ist, erfahren. Demnach sind die
Geldleistungen für Tagespflegepersonen leistungsgerecht auszugestalten. Seit
dem 01.01.2009 ist das erzielte Einkommen aus der Kindertagespflege
einkommensteuerpflichtig. 1.3 Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen wird
in Frankfurt am Main auf einem hohen Niveau umgesetzt. Seit 2009 orientiert sie
sich an den Standards des vom Deutschen Jugendinstitut im Auftrag der
Bundesregierung entwickelten Curriculums "Qualifizierung in der
Kindertagespflege" im Umfang von 160 Unterrichtsstunden. Die
Grundqualifizierung wird ab 2012 um 10 Unterrichtsstunden auf insgesamt 170
Unterrichtsstunden ausgeweitet und wird um die Themenbausteine Kinderschutz und
Kommunikation mit Eltern erweitert. 1.4 Der Magistrat hat mit Wirkung zum 01.03.2011 im
Vorgriff auf die von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließende
Veränderung der städtischen Geldleistung die Berechnung der städtischen
Geldleistungen für die Kindertagespflege, die vorher auf der Grundlage von 4
Wochen/Monat ermittelt wurde, auf 4,3 Wochen/Monat angepasst. Die
Stadtverordnetenversammlung wurde darüber mit Bericht 514 vom 19.12.2011
informiert. 2. Neben der unter 1.4 beschriebenen,
bereits umgesetzten Anpassung der Bemessungsgrundlage der laufenden städtischen
Geldleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII in Frankfurt am Main werden zukünftig
auch die nachfolgenden Veränderungen bei der Ermittlung der städtischen
Geldleistung berücksichtigt: 2.1 Die Bemessung der städtischen Geldleistung ist so
ausgerichtet, dass bei der gleichzeitigen Betreuung von 4 und 5 Kindern die
Tagespflegepersonen unter Berücksichtigung der derzeitigen Landesförderung für
Kinder unter 3 Jahren folgende Gesamtgeldleistungen erhalten: bei 4 Kindern
bis zu rd. 89% (aktuell bis zu 85%) und bei 5 Kindern bis zu rd. 83%
(aktuell bis zu 80%) der für die Betreuung von bis 3 Kinder zu zahlenden
Gesamtgeldleistung. Erst wenn die überwiegende Anwesenheit der 4 - 5
gleichzeitig betreuten Kinder mehr als 60% ist, wird die Berechnung degressiv
ausgestaltet. Im Vertretungsfall (kurzzeitige Krankheits- und Ferienvertretung
für eine andere Tagespflegeperson) wird auch bei einer Anwesenheit von 4 und 5
Kindern die 100%ige Geldleistung gezahlt. 2.2 Zur Sicherung der Qualität in der
Kindertagespflege werden Vor- und Nachbereitungszeiten verbindlich geregelt und
im finanzierten Betreuungsumfang berücksichtigt. Vor- und Nachbereitungszeit in
der Kindertagespflege ist Teil der zwischen Eltern und Tagespflegeperson
vereinbarten Betreuungszeit. Der zu fördernde Betreuungsumfang ermittelt sich
aus dem Umfang der tatsächlichen Abwesenheit der Eltern sowie der Vor- und
Nachbereitungszeiten der Tagespflegeperson. Die Vor- und
Nachbereitungszeiten von Tagespflegepersonen (Verwaltungstätigkeiten,
Haushaltstätigkeiten und pädagogische Aufgaben) umfassen: - bis zu 4 Stunden wöchentlich, wenn die Betreuung im
Haushalt der Tagespflegeperson mit Mittagessen stattfindet. - bis zu 2 Stunden wöchentlich, wenn die Betreuung im
Haushalt der Eltern stattfindet bzw. an Randzeiten ohne Mittagessen.
3. Die Übersicht der neuen erhöhten
pauschalen städtischen Geldleistungen je Kind und Monat sind in der Anlage 1
und 2 dargestellt. Die hälftige Erstattung zur Renten-, Kranken- und
Pflegeversicherung sowie zur Erstattung der Unfallversicherung wird unverändert
übernommen. In begründeten Konstellationen kann die Betreuung auch
unterhalb von 10 Stunden/Woche gefördert werden, wenn der Bedarf außerhalb der
Regelbetreuung in einer Kindertageseinrichtung liegt (sogenannte
einrichtungsergänzende Betreuung). Die Höhe der Geldleistungen sowie die
Elternentgelte werden von den Regelsätzen entsprechend abgeleitet. 4. Die Neuregelungen in den Ziffern 2 und 3 gelten ab
01.01.2013. 5. Falls Veränderungen der bisherigen Landesförderung
eintreten, wird der Magistrat beauftragt, umgehend einen Vortrag zur Anpassung
der städtischen Geldleistungen vorzulegen. Begründung: A. Zielsetzung Tagespflegepersonen sollen mit gesicherten
Rahmenbedingungen für ihre Aufgabe gestärkt werden. Gleichzeitig muss der
Abstand zur Vergütungsstruktur einer Erzieherin / eines Erziehers gewahrt
bleiben. Die
grundsätzliche Struktur der Kindertagespflege, insbesondere der degressiven
Berechnung der Geldleistungen bei einer Betreuung von 4 und 5 Kindern, soll
erhalten bleiben.
Zur Sicherung der
leistungsgerechten Ausgestaltung der Geldleistungen gemäß § 23 SGB VIII sind
nach den Erfahrungen aus der bisherigen Praxis Anpassungen sowohl bei der
Bemessung der städtischen Geldleistungen einschließlich der Veränderung der
degressiven Berechnung wie bei den Rahmenbedingungen vorzusehen. Hierbei wird
auch die bereits vom Magistrat im Vorgriff auf einen Stadtverordnetenbeschluss
umgesetzte Erhöhung auf der Basis von 4,3 Wochen/Monat einbezogen.
B. Alternativen Begrenzung der Veränderungen auf die
im Vorgriff auf die von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließende
Veränderung der städtischen Geldleistungen vom Magistrat bereits umgesetzte
Erhöhung. C.
Lösung Die Veränderungen zur
vorgeschlagenen Weiterentwicklung der städtischen Geldleistung beziehen die
Ergebnisse der Arbeitsgruppe unter Beteiligung Frankfurter Tagespflegepersonen
mit ein. Folgende Komponenten sind eingeflossen: a) Die mit § 6732 vom
10.09.2009 beschlossenen städtischen Geldleistungen, die auf der Basis von 4
Wochen/Monat ermittelt wurde, wird auf 4,3 Wochen/Monat umgestellt. Dies
entspricht der tatsächlich durchschnittlich in einem Monat anfallenden
Zeit. b) Weiterhin
sollen Tagespflegepersonen unabhängig vom Alter der Kinder für ihre
Betreuungsleistung eine gleichhohe Gesamtgeldleistung (städtische Geldleistung
und Landesmittel für Kinder unter 3 Jahren) erhalten. Deshalb wird zukünftig
die Begrenzung der monatlichen Landeszuweisung für die Betreuung von Kindern
unter 3 Jahren auf maximal 1.000 € je Tagespflegeperson bei der
Festsetzung der Höhe der städtischen Geldleistung berücksichtigt. c)
Die degressive Berechnung der Geldleistung ab der gleichzeitigen Betreuung von
4 Kindern bleibt erhalten, weil die Betreuungsleistung sich nicht additiv von
Kind zu Kind steigert. Der Zeitaufwand im Betreuungsumfang bleibt der gleiche,
ob nur ein Kind oder ob fünf Kinder betreut werden. Die bisher bei der
degressiven Berechnung zu Grunde gelegten Prozentsätze sollen erhöht und die
Absenkungen ausgewogener verteilt werden. In der Ausgestaltung der degressiven
Berechnung wurde darauf geachtet, dass mit der Steigerung der Anzahl der
betreuten Kinder auch eine Steigerung des Gesamteinkommens für die
Tagespflegeperson erreicht wird. Zukünftig sind bei der gleichzeitigen
Betreuung von 4 Kindern bis zu rd. 89% (aktuell bis zu 85%) und von 5 Kindern
bis zu rd. 83% (aktuell bis zu 80%) der Gesamtgeldleistung je Kind gezahlt.
Erst wenn die überwiegende Anwesenheit der 4 - 5 gleichzeitig betreuten Kinder
mehr als 60% ist, wird die Berechnung degressiv ausgestaltet. Im
Vertretungsfall (kurzzeitige Krankheits- und Ferienvertretung für eine andere
Tagespflegeperson) wird auch bei einer Anwesenheit von 4 und 5 Kindern die
100%ige Geldleistung gezahlt. d) Vor- und Nachbereitungszeiten (Verwaltungs- und
Hauswirtschaftstätigkeiten, pädagogische Aufgaben z. B. Fortbildung) werden
zukünftig mit pauschalierten Werten im finanzierten Betreuungsumfang
berücksichtigt. In der
Mehrheit der Fälle wird die Tagespflege als selbständige Tätigkeit im Haushalt
der Tagespflegeperson ausgeübt. Der Status einer/eines Selbständigen lässt
folgende Merkmale erkennen: freie Verfügung der Arbeitszeit, tägliche Präsenz
für die eigenen Kinder und Familienangehörige, Tätigkeit zuhause, Tätigkeit für
mehrere Auftraggeber, Unternehmer(innen)risiko, Berechtigung zu eigener
Werbung. Wichtige Konditionen des Betreuungsverhältnisses werden eigenständig
mit den Eltern abgeschlossen. Nachfolgende Darstellung zeigt die monatlich zu
erzielenden effektiven Einkünfte am Beispiel einer Tagespflegeperson mit
Vollqualifizierung, die 1 - 5 Kinder unter drei Jahren, jeweils im Umfang von
35-45 Wochenstunden in Kindertagespflege betreut. Berechnung nach aktuellem Modell
(einschl. Erhöhung ab 01.03.2011) Berechnung nach neuem Modell Veränderungen fett gedruckt
Städt. Geldleistung Landesförderung (Bambini /Knirps) Gesamt-geldleistung (mtl.) Städt. Geldleistung
Landesförderung (Bambini /Knirps) Gesamt-geldleistung (mtl.)
1 Kind 696 €
250 € 946 € 696 €
250 € 946 €
2 Kinder 1.392 € 500 €
1.892 € 1.392 €
500 € 1.892 €
3 Kinder 2.088 € 750 €
2.838 € 2.088 €
750 € 2.838 €
4 Kinder 2.216 € 1.000 €
3.216 € 2.376 €
1.000 € 3.376 €
5 Kinder 2.535 € 1.000 €
3.535 € 2.925 €
1.000 € 3.925 €
In der Beurteilung der Rahmenbedingungen für die
Kindertagespflege wird auf das Gesamtkonzept verwiesen. Die Stadt Frankfurt am
Main fördert die Kindertagespflege durch laufende Geldleistung gemäß § 23 Abs.
2 SGB VIII und finanziert die Förderung des Landes Hessens für Kinder unter 3
Jahren (Bambini/Knirps) regelhaft vor, sodass die Tagespflegepersonen monatlich
bereits mit der städtischen Förderung die Zuweisung des Landes erhalten.
Hinzu kommen gemäß § 23 Abs. 2 SGB
VIII: - Erstattung nachgewiesener
Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung der Tagespflegeperson
- hälftige Erstattung
nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der
Tagespflegeperson - hälftige
Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und
Pflegeversicherung der Tagespflegeperson. Während betreuungsfreier Zeiten in Ferien - bzw.
Krankheitszeiten der Tagespflegeperson wird die Geldleistung bis zu max. 25
Werktagen bzw. 15 Werktagen (bei einer Betreuung von 5 Tagen /Woche)
fortgezahlt. Darüber hinaus
bietet die Stadt Frankfurt am Main für die Tagespflegeperson kostenfreie
Grundqualifizierung als auch die jährliche Aufbauqualifizierung an sowie die
laufende Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Kindertagespflege.
Die monatlichen effektiven Geldleistungen für
Frankfurter Tagespflegepersonen sind somit in der Struktur als auch in der Höhe
ausgewogen und leistungsgerecht. Sie sind gleichmäßig in den Stufen
entsprechend der Anzahl der betreuten Kinder und der Betreuungsdauer überprüft
und so angepasst, dass einheitliche Steigerungen zugrunde gelegt sind. Tagespflegepersonen und Erzieherinnen/Erzieher haben
ihren jeweils eigenen und wichtigen Platz im Ausbau von Betreuungsangeboten.
Tagespflege soll keinesfalls ausschließlich auf die einrichtungsergänzende
Betreuung gerichtet sein. Zu beachten ist, dass gerade die unterschiedlichen
flexiblen Betreuungszeiten der Kindertagespflege eine hohe Qualität im
bedarfsgerechten Ausbau und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf darstellt,
die die institutionellen Betreuungseinrichtungen optimal ergänzt. Die Unterschiedlichkeit der Angebote
in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege entspricht dem Wunsch- und
Wahlrecht der Eltern und erfüllt die qualitativen und quantitativen Ansprüche
der kommunalen Betreuungslandschaft in der Familienstadt Frankfurt am Main.
D. Kosten Die Anhebung der Geldleistungen durch die
Neuberechnung mit 4,3 Wochen/Monat (Ziff. 1.4) seit 01.03.2011 ergeben
Mehrkosten in Höhe von rd. 350.000 € im Jahr. Die zu kalkulierenden Kosten durch die Anhebung und
Anpassung der Steigerungsbeträge bei einer Betreuung von 4 und 5 Kindern (Ziff.
2.1) betragen rd. 80.000 € im Jahr. Die Kosten durch Einbeziehung der Vor- und
Nachbereitungszeiten sind mit rd. 180.000 € (Ziff. 2.2) jährlich zu
kalkulieren. Die erhöhten Kosten, die durch die dargestellten
verbesserten Geldleistungen für Frankfurter Tagespflegepersonen entstehen, sind
in der Haushaltsplanung 2012 berücksichtigt. Anlage _1_und_2 (ca. 140 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.11.2007, M 257
Vortrag des
Magistrats vom 04.09.2009, M 179
Vortrag des
Magistrats vom 16.08.2019, M 118
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Haupt- und
Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 22.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung
der KAV am 24.09.2012, TO I, TOP 13
Beschluss: Der Vorlage M 172 wird zugestimmt.
13. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 01.10.2012, TO I, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 172 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten gegen
FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: RÖMER und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL
und NPD (= Enthaltung) 13. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.10.2012, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 172 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER gegen
FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme)
14. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 09.10.2012, TO II, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 172 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 15. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2012, TO II, TOP 21
Beschluss: Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und
REP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und NPD (= Enthaltung)
8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2012, TO I, TOP 3
Beschluss: Der Vorlage M 172 wird zugestimmt.
Beschlussausfertigung(en): § 2208, 15. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012 Aktenzeichen: 40 4