Umverlegung/Neubau der Strecke „Frankfurt (M) Stadion“ - „Frankfurt (M) Flughafen“ Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation „Frankfurt (M) Gateway Gardens“
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 28.06.2013, M
117 Betreff:
Umverlegung/Neubau der Strecke "Frankfurt (M) Stadion" -
"Frankfurt (M) Flughafen" Regionalbahnhof und Neubau der
Verkehrsstation "Frankfurt (M) Gateway Gardens" Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
28.02.2013, § 2833 (M 11) I Es dient zur Kenntnis, dass - aufgrund von Einlassungen und notwendigen
Ergänzungen im Planfeststellungsverfahren die Kosten der Maßnahme sich von
173,2 Mio. € (§ 7835, 25.03.2010) voraussichtlich um 41,61 Mio. € auf
214,81 Mio. € erhöhen werden, - die Finanzierung der entstehenden Kosten sich
voraussichtlich auf
- einen Bundesanteil i.H. von rd. 110,92 Mio. € - einen Landesanteil
i.H. von rd. 21,95 Mio. € - einen städtischen Anteil i.H. von
rd. 84,56 Mio. € stellen wird und - aus den Erlösen der Grundstücksgesellschaft Gateway
Gardens GmbH 10 Mio. € als Beitrag der infrastrukturellen Erschließung in
2019 bereitgestellt werden. II Der unter PG 16.11 Projektdef.-Nr. 5.002424
abgebildete Gesamtbedarf von 79,35 Mio. € wird um 5,21 Mio. € auf
84,56 Mio. € erhöht und als Investitionszuschuss bewilligt und
freigegeben. III Es dient weiter zur Kenntnis,
dass die Jahresfolgekosten i.H.v. 2,64 Mio. € sichergestellt sind. Den
Jahresfolgekosten stehen durchschnittliche Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten i.H.v. 0,125 Mio. € gegenüber. IV Dem Abschluss des Finanzierungsvertrages wird
zugestimmt. V Der Beauftragung einer vorgezogene
Planungsleistung im Umfang von 3,5 Mio. € wird zugestimmt. VI Der Magistrat wird beauftragt,
über den baulichen und finanziellen Fortgang jährlich zu berichten. Begründung: A - Zielsetzung Die Region Frankfurt RheinMain ist für die
wirtschaftliche Zukunft Hessens von zentraler Bedeutung. Zur Ausschöpfung
dieses Entwicklungspotenzials bedarf es der Bereitstellung verkehrlicher
Rahmenbedingungen, die den wachsenden Mobilitätsanforderungen gerecht
werden. Zentrales Element ist dabei eine Vernetzung des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV), die sowohl unter ökonomischen wie auch unter
ökologischen Gesichtspunkten die Belastungen eines anwachsenden
Individualverkehrs dämpft und damit den erklärten Zielen einer nachhaltigen
Raumplanung Rechnung trägt. Der Vorschlag für eine S-Bahn-Lösung ist das Ergebnis
eines Arbeitskreises aus Deutscher Bahn AG, RMV, Land Hessen, Stadt Frankfurt
sowie Gateway Gardens Projektentwicklungs-GmbH. In den Jahren 2006/2007 wurden
von diesem Arbeitskreis verschiedene Alternativen einer Verkehrslösung für die
Konversionsfläche von Gateway Gardens untersucht und bewertet. Die Erschließung
mit einer Station der S-Bahn wurde als Vorzugsvariante ausgewählt und eine
Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt. Im Ergebnis wurde nachgewiesen, dass
die S-Bahnerschließung "Gateway Gardens" im Netz der DB abgebildet werden kann
und hohen gesamtwirtschaftlichen Nutzen generiert. Mit der Erschließung von Gateway Gardens über den
ÖPNV wird ein erheblicher Teil des Verkehrs auf die Schiene verlagert. Der
Modal-Split für Gateway Gardens liegt bei voraussichtlich 30 %, ein Spitzenwert
im Vergleich zu anderen Stationen. Die Frequenz der Station wird sich nach
Schätzungen auf ca. 14.000 Fahrgäste pro Tag belaufen. Durch Verknüpfung der
heute schon vorhandenen Buslinien mit der geplanten S-Bahn-Haltestelle auf
"Gateway Gardens" wird die Integration in das Netz des ÖPNV gefördert. Durch
die Maßnahme des Neubaus der S-Bahn zwischen
"Flughafen-Regionalbahnhof" und "Stadion" mit Anlage der
Station "Gateway Gardens" wird für die Entwicklungsfläche ein
leistungsfähiges und hochwertiges Verkehrsmittel bereitgestellt. Mit dieser
Ergänzung der Erschließung kann die Flächenausnutzung innerhalb des
Bebauungsplanes 851 insgesamt verbessert werden. Mit den Beschlüssen § 10477 vom 15.12.2005, § 2715
vom 04.10.2007 und § 7835 vom 25.03.2010 hat die Stadtverordnetenversammlung
dem Konzept einer verkehrlichen Erschließung der Konversionsfläche von Gateway
Gardens durch einen Streckenneubau für die S-Bahn zwischen den Stationen
"Flughafen - Regionalbahnhof" und "Stadion" mit der
Neuanlage der Station "Gateway Gardens" und dem damit verbundenen
Rückbau des entfallenden Teilstückes zugestimmt. Auf der Grundlage der Beschlüsse wurde die Umsetzung
der beschlossenen Ziele weitergeführt. Entwicklung der Maßnahme und der Kosten In 2010 entschied sich das Eisenbahn-Bundesamt
anstelle eines Plangenehmigungsverfahrens für ein Planfeststellungsverfahren
was zu einer wesentlichen Verlängerung der Bearbeitungszeit geführt hat.
Weiterhin legte das Eisenbahn-Bundesamt fest, dass mit Anschluss der neuen
Teilstrecke an den Bestandstunnel am Flughafen Frankfurt der Bestandsschutz für
diesen Teilabschnitt entfällt. In der Folge war die Sicherheitsausstattung des
Tunnels entsprechend der aktuellen Grundsätze in die Maßnahme mit aufzunehmen,
die zu planende Strecke verlängerte sich von 4 auf insgesamt 8 km. Für die
Maßnahmen am Bestandstunnel war eine "Zustimmung im Einzelfall" (ZiE) beim
Eisenbahn-Bundesamt zu beantragen. Der Antrag wurde gestellt, die Genehmigung
liegt vor. Sie ist Voraussetzung für den erwarteten
Planfeststellungsbeschluss. Eine Anhörung der Fachverbände zum Umweltschutz
führte zu Mehrmaßnahmen und zu einer Verschiebung der Trasse östlich der BAB 5.
Diese frühzeitige Beteiligung und Berücksichtigung der vorgebrachten Bedenken
führte gleichzeitig dazu, dass vonseiten der Fachverbände im Rahmen der
Offenlegung der Planung keine Einwendungen vorgebracht wurden. Für die Gesamtmaßnahme wurde von der DB-ProjektBau
zum Status 9/2012 eine Kostenberechnung zusammengestellt, die mit 214,81 Mio.
€ Gesamtwertumfang (GWU) abschließt. Aus dieser Zusammenstellung
ermitteln sich rd. 182,16 Mio. € Baukosten (relevant für die
Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU)) und rd. 184,86 Mio. € zuwendungsfähige
Kosten (relevant für die Finanzierung nach Finanzierungsvertrag). Neben die nicht zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von
1,20 Mio. € stellen sich für die Stadt Frankfurt am Main Kosten der
Restbuchwerte mit rd. 1,05 Mio. € und die Umsatzsteuer auf die Planungs-
und Nebenkosten der Lph. 1 - 4 von voraussichtlich 1,57 Mio. €. Aus den
Anteilen der Stadt für die zuwendungsfähigen Kosten nach Finanzierungsvertrag
und die nicht zuwendungsfähigen Kosten ermittelt sich der Anteil der Stadt
Frankfurt am Main von insgesamt voraussichtlich 84,56 Mio. €. Finanzierung und Finanzierungsvertrag Grundlage für die Finanzierung und den
Finanzierungsvertrag ist das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG). Dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010, § 7835, folgend wurde zwischen den
Beteiligten ein Finanzierungsvertrag verhandelt. Die Verhandlungen zum
Finanzierungsvertrag wurden in 2010 aufgenommen, sie konnten im Februar 2013
abgeschlossen werden. Der Vertrag mit seinen Anlagen ist Gegenstand der
Beschlussvorlage.
An der Finanzierung der Maßnahme
beteiligen sich an den zuwendungsfähigen Kosten - der Bund mit bis zu 60 % - ab einem Betrag von 105,03 Mio. € das Land mit
27,5 % (vgl. § 7835 / 2010 Ziffer II) - die Stadt bis 105,03 Mio. € zu 40 %, darüber
hinaus mit 12,5 %.
Die Förderquote des Bundes von 60
% ist möglich, bedarf jedoch noch der Bewilligungszusage durch das BMVBS. Die
nicht zuwendungsfähigen Kosten, der Ausgleich der Restbuchwerte und die (evtl.
anfallende) Umsatzsteuer sind von der Stadt Frankfurt am Main zu tragen (vgl.
Ziffer I der Vorlage und § 5 des Vertrages). Vorgesehen ist der Abschluss dieses
Finanzierungsvertrages in der in der Anlage 1 beigefügten Fassung. Gegenstand
des Finanzierungsvertrages ist die Realisierung der Infrastrukturmaßnahme, die
Aufgabenverteilung zwischen den Vertragspartnern sowie die Sicherstellung der
Wirtschaftlichkeit der Infrastrukturmaßnahme. Bestandteil des Vertrages ist
auch die Sicherstellung der Bestellung der Verkehrsleistung an der Station
durch den RMV.
Zur Sicherung der Erschließung von
Gateway Gardens entsprechend der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und
zur Sicherung der maximal möglichen Förderungsmittel von Bund und Land soll das
Vorhaben so zügig wie möglich durchgeführt werden. Nach dem aktuellen Zeitplan
ist ein Baubeginn in 2014 und eine Inbetriebnahme der Station in 2018 möglich.
Der Finanzierungsvertrag legt diesen Zeitrahmen zu Grunde (vgl. § 8 (1) des
Vertrages). Eine verbindliche Terminzusage des Trägers der Baumaßnahme, der
Deutschen Bahn AG, existiert jedoch nicht. Dennoch wird damit gerechnet, dass
die Maßnahme innerhalb des Förderungszeitraumes des GVFG bis 31.12.2019
weitestgehend zur Förderung beantragt werden kann. Aus Sicht der an den Verhandlungen beteiligten
städtischen Stellen ist der Vertrag insgesamt nicht in vollem Umfang
befriedigend (insbesondere zur Regelung der Risiken, siehe hierzu auch die
Ausführungen im Folgenden unter C), entspricht aber dem, was in vergleichbaren
Verhandlungen mit der DB AG nach gegenwärtigem Stand erreichbar ist. In Verhandlungen mit der Grundstücksgesellschaft
Gateway Gardens GmbH (G3) konnte erreicht werden, dass diese aus Erlösen der
Grundstücksverkäufe einen Beitrag von 10 Mio. € in 2019 zweckgebunden für
die Maßnahme bereitstellt. Der Betrag wird vorfristig zur Abrechnung der
Konversionsmaßnahme als Beitrag zur infrastrukturellen Erschließung
bereitgestellt. Dies bedeutet, dass in 2019 ein erster Abschlag auf die zweite
Kaufpreisrate aus der Schlussabrechnung der Konversionsmaßnahme von der G3 an
die Stadt geleistet wird. Besonders hinsichtlich des Auslaufens der Regelungen
des GVFG am 31.12.2019 dient dies der Deckung des Risikos aufseiten der Stadt
Frankfurt am Main. Darüber hinaus ist mit der G3 ein Beitrag von
jährlich rd. 250.000 €, insgesamt in Höhe von bis zu 2,5 Mio. €, für
ein begleitendes Controlling zur Unterstützung der Stellen bei der Stadt
Frankfurt am Main vereinbart. Der Aufwand wird aufseiten der G3 als Aufwand zur
Herstellung der Infrastruktur eingestellt. Dies bedeutet, dass der Aufwand als
Teil der Kosten der Erschließung in der Gesamtabrechnung der
Konversionsmaßnahme berücksichtigt wird. Baurecht und Baudurchführung Der Antrag auf Planfeststellung ist am 21.06.2010 von
der DB AG beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt worden. Nach Klärung der Maßnahmen
am Bestandstunnel und Einarbeitung der Anregungen der Fachverbände wurden die
Unterlagen am 30.03.2011 dem RP Darmstadt (RP DST) zur Prüfung der
Vollständigkeit vorgelegt. Am 10.05.2012 konnten die ergänzten und
überarbeiteten Unterlagen dem Eisenbahn-Bundesamt vorgelegt werden. Am
26.06.2012 hat das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde das RP DST
aufgefordert, das Anhörungsverfahren durchzuführen. Die Offenlegung erfolgte
vom 13.08.2012 bis zum 12.09.2012 bei der Stadt Frankfurt am Main, die
Erörterung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen am 18.01.2013 beim RP DST.
Nach Einarbeitung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen ist die Planung zum
15.03.2013 fertiggestellt. Die Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses wird
für Anfang des 4. Quartals 2013 erwartet. Nach dem derzeitigen Zeitplan kann ein Baubeginn in
2014 vorgesehen werden. Voraussetzung hierzu ist die frühzeitige Beauftragung
der DB mit der Erstellung des Leistungsbildes für die Ausschreibung der
Tiefbaumaßnahmen (siehe Beschlussteil unter Ziffer V). Da diese Vorgänge nach
dem europäischen Vergaberecht abgewickelt werden müssen, determinieren die
Verfahrenszeiten den möglichen Baubeginn. Eine Verkürzung des Zeitrahmens ist
nicht mehr möglich. Die frühzeitige Beauftragung und einen Baubeginn in 2014
vorausgesetzt, kann die Umverlegung der Strecke mit Inbetriebnahme der Station
zum Winterfahrplan 2018 erfolgen. Mit Beauftragung des Rückbaus und der
Renaturierung der Bestandsstrecke in 2019 kann der derzeitige
Finanzierungszeitrahmen des GVFG eingehalten werden. B - Alternativen Mit Beschluss § 10477 vom 15.12.2005 zum
Generalverkehrsplan (GVP) wurde entschieden, die Konversionsfläche von Gateway
Gardens mit einer Station der S-Bahn zu erschließen. Als Alternative zu dieser
Erschließung im ÖPNV steht die Erschließung mit Buslinien zur Verfügung. Diese
Erschließung ist bei Weitem nicht so leistungsfähig und aus umweltpolitischen
Gründen ist somit eine S-Bahn eindeutig zu bevorzugen. Monetär hätte ein vollständiger Verzicht auf die
Maßnahme zur Folge: B 1 die Teilrückabwicklung der Entwicklung der
Konversionsfläche mit der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens GmbH (G3).
In den Verträgen zur
Entwicklung von Gateway Gardens ist zwischen der Stadt Frankfurt am Main und
der G3 geregelt, dass die Stadt 86 % der 2004 von der Stadt vereinnahmten
Kaufsumme an die G3 rückerstattet, mithin 37 Mio. €. Der Stadt verbleiben
gleichzeitig vermarktbare Flächen, die mit rd. 7 Mio. € zu bewerten sind.
Aus der Rückabwicklung entstünde eine haushalterische Belastung von rd. 30 Mio.
€. B 2 die ersatzweise Erschließung von
Gateway Gardens auf Dauer mit Bussen. Um die nach Verkehrsgutachten und
Nutzen-Kosten-Untersuchung durch den Wegfall der Station der S-Bahn im ÖPNV zu
verlagernden rd. 16.000 Personenfahrten abzuwickeln, ist die Einrichtung einer
Pendelbuslinie erforderlich. Nach Auskunft der traffiQ ist hier mit einem
Aufwand von rd. 1,5 Mio. € p.a. zum Betrieb der Buslinien zu rechnen.
B 3 die Abschreibung der bereits entstandenen
Ausgaben zur Planung und Planfeststellung in Höhe von rd. 12,8 Mio. €.
In einer abwägenden Betrachtung wären dem Risiko aus
der Finanzierung der Maßnahme eine stadtentwicklungsorientierte Bewertung
gegenüberzustellen. Hier stehen auf der einen Seite die möglichen Lasten aus
den Risiken der ÖPNV-Maßnahme in Höhe von rd. 220 Mio. €. Auf der anderen
Seite stehen die - auch gewerbesteuerlichen - Potentiale des neuen Stadtteiles,
verbunden mit Zuflüssen an die Haushalte der Stadt aus dem bereits geleisteten
Erstkaufpreis von 46,1 Mio. €, dem Zufluss von 10 Mio. € in 2019 und
voraussichtlich weiteren 44 Mio. € in 2021. Es ist vorgesehen, diese
Erlöse zur Refinanzierung des Vorhabens heranzuziehen. Zu betrachten ist auch der Wert der Infrastruktur
Straße/Entwässerung in Höhe von rd. 150 Mio. € (einschließlich der
Baunebenkosten), die - gem. der bestehenden Verträge - mit Übergabe von der G3
an die Stadt für 0 € übertragen werden. C- Lösung Die heute vorhandene Verbindung zwischen Bahnhof
"Stadion" und Bahnhof "Flughafen Regionalbahnhof" wird auf eine neu zu bauende
Strecke östlich der BAB 5 umverlegt. Nach Unterquerung der B 43 und der BAB 5
wird die Strecke in Tunnellage unter Gateway Gardens hindurchgeführt und
westlich der Kapitän-Lehmann-Straße an den bestehenden Tunnel zum
Regionalbahnhof angeschlossen. Die Strecke wird insgesamt ausschließlich
Personenverkehr aufnehmen. Bestandteil der Gesamtmaßnahme ist auch eine
brandschutztechnische Ertüchtigung des bestehenden Tunnels am Regionalbahnhof
einschließlich der Einrichtung eines Gleiswechselbetriebes. Waldflächen und FFH-Gebiete nördlich der Mainzer
Strecke werden geschont, indem der bestehende Verkehr auf die Mainzer Strecke
umgelegt wird und dadurch der heute schon vorhandene Raum des Gleiskörpers für
die neu zu errichtende Überwerfung über die Mainzer Strecke genutzt werden
kann. Die Haltestelle "Gateway Gardens"
wird unter Beibehaltung des aktuellen Fahrplanes von den heute vorhanden Linien
der S-Bahn angefahren. Die neu zu errichtende Station ist eine stützenfreie
unterirdische Verkehrsanlage mit Mittelbahnsteig. Sie erhält an den
Bahnsteigenden sowohl feste Treppen wie auch Fahrtreppenanlagen. Ein
zentral angeordneter Personenaufzug stellt den barrierefreien Zugang auf den
210 m langen Bahnsteig sicher. Nach Umverlegung des Gesamtverkehrs auf die neu zu
errichtende Strecke wird die bestehende (nun verkehrsfreie) Strecke in vollem
Umfang zurückgebaut und die Flächen renaturiert. Mit dieser Maßnahme können
wichtige FFH-Gebiete im Schwanheimer Wald wieder geschlossen werden. Bestehende
Wander- und Radwege im Stadtwald werden in ihren Führungen erhalten oder in
ihre ursprünglichen Linienführungen zurückverlegt. Entwicklung der Gesamtkosten Aufgrund der Streckenverlängerung und damit der
Integration der Maßnahmen am Bestandstunnel, der Einarbeitung der Belange der
Umweltverbände und der vertieften Planungen haben sich die Kosten (§ 7835 vom
25.03.2010) von 173,2 um 41,61 Mio. € auf 214,81 Mio. €
Gesamtwertumfang (GWU) erhöht. Die Mehrmaßnahmen betreffen im Wesentlichen
(Angaben gerundet und in Mio. €):
- Maßnahmen am
Bestandstunnel 8,5
-
Stahlpreisanpassung und vertiefte Planung Tunnel 11,7
- Gleiswechselbetrieb 3,0
- Baustufenplanung Sportfeld 1,1
- Oberleitung und Signaltechnik 2,7
- Telekommunikation und Starkstrom
1,1 - Innenausbau der Station
1,4 - Einlassung der Umweltverbände
4,1 - Planungskosten Bahnelemente
3,9 - Kosten der Planung und
Baurechtsschaffung 1,8
(mit § 2833/2013 bereits
Gegenstand der Beratung der Stadtverordnetenversammlung)
Zum Gesamtwertumfang (GWU) von 214,81
Mio. € ist die Entschädigung für die Restbuchwerte der stillzulegenden und
rückzubauenden Strecke in Höhe von 1,05 Mio. € (siehe Erläuterung zum
Finanzierungsvertrag im Folgenden) und der Mehrwertsteueranteil aus den
Planungskosten der Leistungsphase 1 - 4 von 1,57 Mio. € hinzuzurechnen.
Nach Abzug des Zuwendungsanteiles des
Bundes von voraussichtlich 110,92 Mio. € und des Landes von 21,95 Mio.
€ verbleibt bei der Stadt ein Anteil von 84,56 Mio. €. Es dient zur Kenntnis, dass mit den Haushalten bis
einschließlich 2012 unter 5.002424 für die Maßnahme bereits 17,9 Mio. €
bereitgestellt sind. Mit Beschluss zum Haushalt 2013 sind insgesamt 79,35 Mio.
€ für die Maßnahme eingestellt. Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) Wesentliche Voraussetzung für die Förderungsfähigkeit
einer Maßnahme nach dem GVFG ist der Nachweis des Nutzens. In einer NKU werden
die Investitionskosten dem volkswirtschaftlichen Nutzen der Maßnahme
gegenübergestellt. Auch die ökologischen Vorteile durch Verlagerung von
Verkehren vom motorisierten Individualverkehr zum ÖPNV auf der geplanten
Strecke werden ermittelt. Im Fall von Gateway Gardens wurde eine NKU auf der
Basis der Ausnutzung in Gateway Gardens mit 600.000 m2 Geschossfläche (GF)
gerechnet. Dies ist dem Fakt geschuldet, dass der Bebauungsplan Nr. 851
lediglich diese Ausnutzung zulässt. Mit dieser Ausnutzung und den
Investitionskosten von rd. 182 Mio. € liegt der Faktor bei 1,22. Da die Stadtverordnetenversammlung für Gateway
Gardens eine Zielzahl von 700.000 m2 GF beschlossen hatte (§ 6741 vom
29.01.2004, M 206/03), wurden die Auswirkungen einer höheren Ausnutzung in
einer Sensitivitätsstudie untersucht. Danach stellt sich bei einer Ausnutzung
von 700.000 m3 GF der NKU-Faktor auf 1,59. Die geplante Station "Gateway Gardens" soll zudem
Haltepunkt der RTW werden. Der Haltepunkt ist bereits mit positiver Wirkung in
die NKU der RTW eingeflossen. Realkosten, Nominalkosten, Inflationierung der
Kosten Die derzeit vorliegenden Angaben über
die Investitionskosten und die Daten der Vorlage basieren auf einem
Kostenstatus 9/2012. Diese Kosten werden als Realkosten bezeichnet. In der weiteren Umsetzung des Vorhabens unterliegen
die entstehenden Kosten den dann aktuellen Preissteigerungen. Die Europäische
Zentralbank (EZB) ist gehalten, die Preissteigerung unter 2 % p.a. zu halten.
Bezogen auf den Kostenstatus 2009 (Grundlage für den Beschluss § 7835/10)
entfallen auf die Inflationierung im Vorhaben zum aktuellen Kostenstatus 9/2012
rd. 6 Mio. €. Die DB AG führt in ihren Unterlagen das Vorhaben mit
den Daten der Realkosten wie daneben auch mit den Daten der Nominalkosten. Dies
sind die Realkosten mit 2 % über die Laufzeit fortgeschrieben. Bei
Berücksichtigung der jährlichen Bauleistungen würden sich die nominalisierten
Gesamtkosten in 2019 auf rd. 230 Mio. € stellen. Für die Stadt Frankfurt am Main sind die Auswirkungen
einer Inflationierung speziell auf den städtischen Anteil und ebenso unter
Berücksichtigung des voraussichtlichen Mittelabflusses zu betrachten. Die
angestrebte Bauzeit und den korrespondierenden Mittelabfluss zugrunde gelegt
ergibt sich bis 2019 für den städtischen Anteil von 84,56 Mio. € eine
Mehrung um rd. 5,0 Mio. €. Finanzierungsvertrag (Ziffer III des
Beschlussvortrags, siehe auch Teil A der Begründung) Gegenstand des Finanzierungsvertrages ist die
Realisierung der Infrastrukturmaßnahme, die Aufgabenverteilung zwischen den
Vertragspartnern sowie die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit. Bestandteil
ist darüber hinaus die Sicherstellung der Verkehrsleistung (Bestellung an der
Station) durch den RMV. Aufgabenträger der Baumaßnahme sind die
Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen DB-Netz, DB Station&Service und DB
Energie (zusammen EIU genannt), Aufgabenträger der Bestellung der Infrastruktur
ist der RMV. Kostenträger sind das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main.
Die Beteiligung des Bundes ist getrennt über das Eisenbahn-Bundesamt beim
Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Siedlungswesen (BMVBS) zu
beantragen. Die EIU verpflichten sich, die
Maßnahme durchzuführen und die Strecke dauerhaft zu betreiben. Der RMV
verpflichtet sich, die Verkehrsleistung an der Station "Gateway Gardens" auf 20
Jahre zu bestellen. Die Stadt und das Land verpflichten sich, die Kosten der
Maßnahme entsprechend dem festgelegten Verteilungsschlüssel zu übernehmen.
Besonderheit der Maßnahme ist die Beteiligung des Landes, die erst ab einem
zuwendungsfähigen Kostenwert von 105,3 Mio. € einsetzt (siehe auch Teil A
der Begründung und § 5 des Vertrages). Der Zuwendungsanteil des Bundes von
angestrebt 60 % wird nach Antrag des Eisenbahn-Bundesamt über einen Bescheid
des BMVBS gesichert. Der Vertrag enthält weiter die folgenden
Kernpunkte: - eine Beteiligung der EIU an den
Kosten erfolgt - abgesehen von der Regelung des § 5 (4) - nicht; - der Vertrag unterstellt eine
Beteiligung des Bundes von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten; - zur verbesserten Koordination wird
ein Lenkungskreis unter Teilnahme der Vertragspartner, dem BMVBS und dem EBA
eingerichtet; - rechtzeitig
vor Beginn eines jeden Haushaltsjahres stimmen sich die EIU mit dem Land und
der Stadt über die zu erwartenden Jahressummen ab; - die EIU sind verpflichtet, Verzögerungen und
wesentliche sich abzeichnende Kostensteigerungen unverzüglich mitzuteilen;
- der RMV verpflichtet sich, auf
die Dauer von 20 Jahren an der Station die Verkehrsleistung zu bestellen;
- das Land erklärt sich bereit, im
Falle von Finanzierungslücken gemeinsam mit der Stadt Frankfurt am Main eine
Lösung zu vereinbaren. Die Risiken aus dem Finanzierungsvertrag liegen in
den Bereichen: C 1 Mehrkosten aus
Kostensteigerungen
Zu unterscheiden sind
Kostensteigerungen aus Gründen von Maßnahmenmehrungen und Kostensteigerungen
aus Preissteigerungen (Inflationierung, siehe im Folgenden unter C 2). In
beiden Fällen sind die Träger der Mehrkosten die Finanzierungsbeteiligten Bund,
Land und Stadt. Im Finanzierungsvertrag ist dies unter § 6 geregelt. Die Maßnahme ist bautechnisch durchaus anspruchsvoll
und komplex. Kostensteigerungen durch Mehrmaßnahmen oder Mehrkosten aus den
Vergabeverfahren sind daher nicht auszuschließen. Insoweit diese
Kostensteigerungen nicht auf Änderungswünsche der Beteiligten zurückzuführen
sind, werden sie im Rahmen des Finanzierungsschlüssels von Bund, Land und
Kommune getragen. Auf die Stadt entfallen die Kostensteigerungen mit einem
Anteil von 12,5 %. Eine Deckelung der Kostenübernahme durch die Stadt
sieht der Vertrag nicht vor. Die ausführenden EIU übernehmen Kostensteigerungen
nur, wenn sie von diesen Unternehmen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht worden sind. Der Stadt wird nur ein Zustimmungsvorbehalt bei
wesentlichen Planungsänderungen und / oder Kostensteigerungen von mehr als 10 %
der Gesamtkosten eingeräumt. Die Zustimmung kann allerdings nur aus wichtigem
Grund, insbesondere wenn die EIU Kostensteigerungen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht haben, verweigert werden. Dem Controlling (siehe C 7) kommt damit auch die
Aufgabe des Änderungsmanagements zu. C 2 Inflationierung Wie oben bereits dargestellt wird durch die
Nominalisierung des GWU eine Veränderung von 214,81 Mio. € auf rd. 230,00
Mio. € erwartet. Für die Stadt Frankfurt am Main ist eine Nominalisierung
von 84,56 Mio. € auf rd. 89,56 Mio. € zu erwarten. C 3 Förderungsfähigkeit der Teilmaßnahmen und
Beteiligung des Bundes Die Maßnahme ist in allen Teilen nach den
Vorschriften der DB AG geplant und enthält keine Sonderwünsche oder
Sonderausstattungen. Bis auf einen Anteil von 1,20 Mio. € ist sie aktuell
vollumfänglich als zuwendungsfähig deklariert und entsprechend in den
Kostenstellen definiert. Gleichwohl obliegt die Entscheidung der
Zuwendungsfähigkeit der Teilmaßnahmen abschließend dem Eisenbahn-Bundesamt. Das
daraus resultierende Risiko der Kostentragung für Maßnahmen, denen das EBA
nicht zustimmt, trägt nach § 6 (2) die Stadt allein. C 4 Beteiligung des Bundes mit 60 % der
zuwendungsfähigen Kosten Das BMVBS hat zwar die Zusage mündlich erteilt, die
Maßnahme mit 60 % zu fördern. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass
in einem der kommenden Jahre der Förderungsanteil zurückgenommen wird. Bei
einer Rücknahme der Beteiligung von 110,92 Mio. € um 5 % auf dann 55 %
entsprechend 101,68 Mio. € resultiert ein Betrag von 9,24 Mio. €, der
von der Stadt zusätzlich zu finanzieren wäre (§ 5 (3)). In § 5 (8) des
Finanzierungsvertrages ist für diesen Fall die Regelung getroffen worden, dass
über den Kostentragungsschlüssel des Komplementäranteils (siehe § 5 (3) erneut
mit dem Land zu verhandeln ist. C 5 Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) Die Förderung von Bund und Land ist abhängig von
einer positiven NKU (§ 15 des Vertrages). Der Faktor liegt derzeit bei 1,22
(siehe Darstellung oben). Angesichts eines wie vor dargestellten Spielraums bis
1,59 wird eine Unterschreitung des Faktors < 1,0 nicht erwartet. C 6 Auslauf der Förderung des GVFG Die Regelungen des GVFG laufen am 31.12.2019 aus.
Demnach können die letzten Fördermittel Ende 2019 zur Zuwendung beantragt
werden. Zwar kann die Maßnahme insbesondere des Rückbaus erst nach dem
31.12.2019 abgerechnet werden, entscheidend für die Zuwendungen ist jedoch das
Antragsdatum der zu beauftragenden Maßnahmen. Die Stadt besitzt gegenüber den
EIU keinen verbindlichen Anspruch bezüglich der Termine insbesondere der
Umverlegung der Strecke und des Rückbaus. Dem Controlling (siehe C 7) kommt
damit auch die Aufgabe des Zeit- und Ablaufmanagements zu. Eine Verzögerung der Maßnahme um 1 Jahr impliziert
ein Risiko für die Stadt in Höhe von rd. 6 Mio. €, eine Verzögerung
um 2 Jahre in Höhe von dann rd. 17 Mio. €. Die von Land und Bund nicht
mehr finanzierten Anteile sind von der Stadt zu übernehmen (§ 5 (3)). Mit dem
Land ist unter § 5 (8) des Finanzierungsvertrages die Regelung getroffen
worden, dass Folge- und Anschlussregelungen zur Finanzierung von Vorhaben der
Nahverkehrsinfrastruktur, die für die Zeit nach dem Auslaufen des GVFG nach dem
31.12.2019 gelten, auch auf das vertraglich vereinbarte Vorhaben Anwendung
finden sollen. Ergänzend ist auch für diesen Fall in § 5 (8) des
Finanzierungsvertrages die Regelung getroffen worden, dass über den
Kostentragungsschlüssel des Komplementäranteils (siehe § 5 (3)) erneut mit dem
Land zu verhandeln ist. C 7 Controlling Wesentlich für die Überwachung des Ablaufes in der
Durchführung wie auch im frühzeitigen Erkennen von Abweichungen ist ein
begleitendes Controlling auf Seiten der Stadt. Um die zuständigen Stellen bei
der Stadt darin zu unterstützen hat die G3 einen Betrag von bis zu 250.000
€ p.a., insgesamt bis zu 2,5 Mio. €, beginnend in 2013 für die
Gestellung geeigneten Personals zugesagt. Dieser Betrag wird als Aufwand der
Erschließung in die Ermittlung des Projektergebnisses der Konversionsmaßnahme
einfließen. C 8 Projektabbruch Sollte das Vorhaben vorzeitig aufgegeben werden,
tritt die Stadt alleine in die entstandenen Schäden und Aufwendungen ein (§ 8
Abs. 4 (Projektabbruch). C 9 wesentliche Kostensteigerungen Die aktuelle Planung - wie sie dem Antrag auf
Planfeststellung zu Grund liegt - ist auch vor dem Hintergrund aktuell
diskutierter Großprojekte von der DB AG intensiv getestet worden. Am Vorhaben
"Gateway Gardens" wurde als Pilotvorgehen eine 2-tägige "Projektverteidigung"
durchgeführt. Im Ergebnis der Projektverteidigung waren in der vorgelegten
Planung und Kostenermittlung keine wesentlichen Risiken zu erkennen. Wie unter C 1 schon ausgeführt sieht der Vertrag eine
Deckelung der Kostenübernahme durch die Stadt Frankfurt am Main nicht vor. Die
ausführenden EIU übernehmen Kostensteigerungen nur, wenn sie von diesen
Unternehmen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Der Stadt Frankfurt am Main wird nur ein
Zustimmungsvorbehalt bei wesentlichen Planungsänderungen und/oder
Kostensteigerungen von mehr als 10 % der Gesamtkosten eingeräumt. Die
Zustimmung kann allerdings nur aus wichtigem Grund, insbesondere wenn die EIU
Kostensteigerungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben,
verweigert werden. Dem Controlling (siehe C 7) kommt damit auch die Aufgabe des
Änderungsmanagements zu. Weitere Besonderheiten des Finanzierungsvertrages
sind: C 10 Buchwertausgleich Die bestehende Strecke im Stadtwald wird nach
Inbetriebnahme der Station stillgelegt, rückgebaut und renaturiert. Für den
buchwerten Vermögensverlust der DB AG ist ein entsprechender Ausgleich zu
leisten. Nach dem aktuellen Stand werden in 2019 rd. 1,05 Mio. € erwartet.
Der tatsächlich zu leistende Ausgleich wird mit Ausserbetriebnahme der Strecke
ermittelt. C 11 Mehrwertsteuer Insoweit die DB AG die Maßnahmen an der
Schieneninfrastruktur beauftragt ist sie von der Mehrwertsteuer befreit. In der
Leistungsphase 1-4 war nicht die DB AG als Auftraggeber tätig und daher ist
entfallende Mehrwertsteuer getrennt ausgewiesen. Indirekte Beteiligung der Grundstücksgesellschaft
Gateway Gardens GmbH an der Maßnahme Die Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens GmbH (G3)
ist in der ihr übertragenen Entwicklung der Konversionsfläche durch eine
S-Bahn-Station "Gateway Gardens" gefördert. Deswegen hat die G3 auch die
Bereitschaft erklärt, einen Beitrag von 10 Mio. € in 2019 (i.e. mit dem
Auslaufen des GVFG) auch zur Abdeckung von Risiken aus den Erlösen der
Grundstücksverkäufe für die Maßnahme vorfristig als Teil der Schlussabrechnung
bereit zu stellen. Die Übertragung wird in einem getrennten Vertrag zwischen
dem Magistrat der Stadt und der G3 vereinbart. Vorgezogene Planungsleistung (Ziffer V des
Beschlussvortrages) Um den Baubeginn in 2014 möglich zu machen ist eine
frühzeitige Erstellung des Leistungsbildes für die Ausschreibung der
Tiefbaumaßnahme erforderlich. Der Aufwand für diese Planungsleistung zählt zu
den nicht förderungsfähigen Maßnahmen und müsste sowieso von der Stadt
Frankfurt am Main getragen werden. Eine frühzeitige Beauftragung und Erstellung
sichert jedoch den Bauablauf und die Förderungsfähigkeit der Maßnahme vor
Auslaufen des GVFG. Im Verfahren sind europaweite Ausschreibungen
erforderlich, die zeitlich nicht komprimiert werden können und die damit den
Ablauf und den Baubeginn determinieren. Das Ziel eines frühzeitigen Baubeginns
ist bereits in § 8 (1) des Finanzierungsvertrags geregelt. Die Mittel in Höhe von 3,5 Mio. € stehen bereits
heute im Rahmen der bis 2012 beschlossenen Daten im Haushalt der Stadt in der
PG 16.11 unter der Projektdefinition Nr. 5.002424 bereit. D - Kosten bei Realisierung der Maßnahme 1 Investitionsbedarf Zuschuss (inkl. MwSt.-relevante Kostenanteile)
insgesamt
84,56 Mio. € 2 Finanzierungsbedarfszeitraum bis 2012 gezahlt
9,80 Mio. €
erwartet:
2013 6,00
Mio. € 2014 15,00 Mio. €
2015 15,00 Mio. €
2016 10,00 Mio. €
2017 10,00 Mio. €
2018 10,00 Mio. €
2019 8,76 Mio. € 2020 -
3 Folgeinvestitionen
keine 4 Jahresfolgekosten a) Persönliche Ausgaben
keine b) Sachkosten für die Stadt
keine
c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung Von
(84,56 Mio. € - 10 Mio. €) * 4,25 % die Hälfte 1,58 Mio.
€ 2.
Abschreibung
(betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 80 Jahren für
S-Bahn-Stationen gem. AfA-Tabelle)
1,06 Mio. €
Summe
Jahresfolgekosten 2,64 Mio. €
5 Jahreserträge
aus der Auflösung von
Sonderposten 0,125 Mio. €
6 Leistungen Dritter (Beteiligung
der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens GmbH) 10,00 Mio. €
(siehe im
Text Seite 6 Abs. 3 und Seite 10) 7 Stellenplanmäßige Auswirkungen
keine
8 Sonstiges
aus der Nominalisierung
des städtischen Anteils können Mehrungen von 5,00
Mio. € auftreten. (siehe im Text Seite 7 "Realkosten ..." E - Kosten bei Verzicht auf die Maßnahme Unter Hinweis auf die Ausführungen unter B -
Alternativen wird auf die Darstellung verzichtet. Anlage _Anlagen_zum_Finanzierungsvertrag (nicht öffentlich - ca. 7,1 MB)
Anlage _Finanzierungsvertrag (nicht öffentlich - ca. 173 KB)
Anlage _Schnitt_und_Plaene (ca. 552 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 29.06.2007, M 122
Vortrag des
Magistrats vom 12.02.2010, M 22
Vortrag des
Magistrats vom 18.01.2013, M 11
Bericht des
Magistrats vom 04.07.2014, B 244
Bericht des
Magistrats vom 11.09.2015, B 339
Bericht des
Magistrats vom 24.07.2017, B 231
Vortrag des
Magistrats vom 24.07.2017, M 145
Bericht des
Magistrats vom 18.01.2019, B 6
Vortrag des
Magistrats vom 19.06.2020, M 99
Bericht des
Magistrats vom 15.01.2021, B 17
Vortrag des
Magistrats vom 25.06.2021, M 90
Bericht des
Magistrats vom 06.05.2022, B 198
Bericht des
Magistrats vom 19.02.2024, B 72
Vortrag des
Magistrats vom 30.08.2024, M 111
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
03.07.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5
am 29.08.2013, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 117 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, 3 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE,
SPD, FAG und LINKE. (= Ablehnung) 22. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der
Verkehrsausschuss die Beratung der Ziffer V. der Vorlage M 117 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Die Beratung der Ziffern I. bis
IV. und VI. der Vorlage M 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 23. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.09.2013, TO I, TOP 35
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: a) Die Beratung der Ziffern I. bis
IV und VI. der Vorlage M 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. Der Ziffer V. der Vorlagen M 117 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und
RÖMER (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL und NPD (M 117 Ziffer V. = Ablehnung)
24. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, TO II, TOP 40
Beschluss: a) Die Beratung der Ziffern I. bis IV. und VI. der
Vorlage M 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Der Ziffer V. der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER zu b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten,
RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
23. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Den Ziffern I. bis IV. und VI. der
Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (=
Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Piraten (= Ablehnung) 24. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 14
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Den Ziffern I. bis IV. und VI. der
Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (=
Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung) 25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO I, TOP 6
Beschluss: a) Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heuser,
Siefert, Dr. Gärtner, Rinn, Oesterling, Dr. Dr. Rahn, Müller, Reininger und
Schenk sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadtrat Majer und Stadtrat Frank
dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.,
Piraten, RÖMER und REP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 3624, 24. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013 § 3764, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 69