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Spielplatz Im Trierischen Hof wiederherstellen

Vorlagentyp: B

Bericht

Bei dieser Fläche handelt es sich um Privateigentum; die Liegenschaft ist im Eigentum der Frankfurter Aufbau AG. Für das Gebäude besteht eine Baugenehmigung aus dem Jahr 1952. In dem vorliegenden genehmigten Bauschein ist keine Verpflichtung zur Errichtung und Betrieb eines Kinderspielplatzes enthalten. Dazu teilt die ABG Frankfurt Holing mit: Vor einigen Jahren wurde der vormals bestehende private Spielplatz für Kinder der Mieter:innen abgebaut und für die Öffentlichkeit verschlossen, da auf der Fläche Drogen konsumiert wurden - und dies mit Ruhestörungen und regelmäßigen Verschmutzungen des Spielplatzes verbunden war. Der Magistrat hält den Bedarf nach mehr Spielmöglichkeiten in der Innenstadt für nachvollziehbar und hat auf seinen Spielplätzen einen etablierten Umgang mit dem Thema Drogenkonsum gefunden.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 41
OBR 5
TO I, TOP 102
Angenommen
Die Vorlage B 295 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 40
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 295 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF

Verknüpfte Vorlagen