Umverlegung/Neubau der Strecke Frankfurt (M) Stadion - Frankfurt (M) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation Frankfurt (M) Gateway Gardens hier: Mehrkosten (§ 100 HGO)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 24.07.2017, M
145 Betreff:
Umverlegung/Neubau der Strecke Frankfurt (M) Stadion - Frankfurt (M)
Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation Frankfurt (M) Gateway
Gardens hier: Mehrkosten (§ 100 HGO) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.2013,
§ 3764 (M 117) I Es dient zur Kenntnis, dass - nach Ausschreibung und Vergabe der überwiegenden
Teile der Baumaßnahme und nach Überprüfung der Kosten- und Maßnahmenansätze
aufseiten der Deutsche Bahn AG (DB) sich die Kosten der Gesamtmaßnahme von
214,81 Mio. € (M 117/2013) um 49,16 Mio. € auf 263,97 Mio.
€ (Status 31.12.2016) erhöht haben, - die Finanzierung der entstehenden Kosten sich
voraussichtlich auf einen Bundesanteil i.H. von rd.
129,98 Mio. €,
einen Landesanteil
i.H. von rd. 30,69 Mio. €,
einen Anteil der DB AG i.H. von rd.
0,15
Mio. € und einen städtischen Anteil i. H. von rd.
104,19
Mio. € belaufen werden;
zusätzlich
entfallen auf die Stadt Frankfurt am Main 1,64 Mio. € Mehrwertsteuer.
II Der im Haushalt unter PG
16.11 Projektdefinition Nr. 5.002424 abgebildete Gesamtbedarf von 84,56 Mio.
€ wird um 21,27 Mio. € auf 105,83 Mio. € erhöht, als
Investitionszuschuss bewilligt und freigegeben. Die zusätzlichen Mittel werden
in die Haushalte 2019 ff eingestellt. III Es dient weiter zur Kenntnis, dass a) Mehreinnahmen gegenüber der bisherigen Planung (10
Mio. €) von 3,446 Mio. € generiert werden. Hiervon entfallen auf den
Finanzierungsbeitrag der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens
(G3) zusätzliche 2 Mio. € sowie auf eine Förderung der
Europäischen Union in Höhe von 1,446 Mio. €, die bereits eingegangen
ist. b) die Jahresfolgekosten
i.H. von 6,56 Mio. € sichergestellt sind, denen Erträge aus der Auflösung
von Sonderposten in Höhe von 0,67 Mio. € gegenüberstehen. IV Der Magistrat wird beauftragt, über die
Kostenerhöhung einen Nachtrag zum Finanzierungsvertrag zu verhandeln und
abzuschließen sowie die Stadtverordnetenversammlung über den Abschluss zu
unterrichten. Begründung: A Zielsetzung - Anschluss der Konversionsfläche von "Gateway
Gardens" an das S-Bahn-Netz des RheinMain-Verkehrsverbundes (RMV) - Inbetriebnahme des
S-Bahn-Haltepunktes im Dezember 2019 B Alternativen Nach Vergabe von rd. 80 % der Leistungen und dem
Baufortschritt auf der Trasse bestehen zur Fortführung keine Alternativen.
C Lösung C.1 Grundlagen und Struktur zum Vorgehen Auf der Grundlage der Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung konnte in Kooperation mit dem RMV als Besteller der
Verkehrsleistung an der zukünftigen Station die Planung beauftragt werden.
Gemeinsam mit der DB AG wurde der Antrag auf Planfeststellung gestellt. Mit
Vorliegen des klagefreien Planfeststellungsbeschlusses und unterzeichnetem
Finanzierungsvertrag wurden die Unterlagen an die DB AG übertragen, die die
Realisierung verantwortet. C.2 Beschleunigung der Umsetzung Vor dem Hintergrund der Limitierung des
Förderprogrammes nach GVFG auf den 31.12.2019 (Status 2013) und der
Notwendigkeit, die Vermarktung der Flächen in Gateway Gardens nicht zu
behindern, wurden Maßnahmen ergriffen, das Vorhaben zu beschleunigen. Die
Maßnahmen, beispielsweise vorgezogene Planungsmaßnahmen der Leistungsphasen
5-9, sind beendet, die Verträge vollzogen. C.3 Weiterer zeitlicher Ablauf der Maßnahme Nach dem aktuellen Stand der Baumaßnahme kann mit der
Inbetriebnahme der Station "Gateway Gardens" zum Winterfahrplan 2019 gerechnet
werden. Nach Rückbau der dann aufgelassenen Strecke und Renaturierung ist der
Abschluss der Maßnahmen in 2023, die Abrechnung danach ab 2025 vorgesehen.
D Kosten D.1 Kostenerhöhung der DB AG Die DB AG hatte mit Schreiben vom 21.03.2016 die
Fortschreibung der Kosten, verbunden mit der Erhöhung der Gesamtkosten auf
259,33 Mio. €, angekündigt. Die Überprüfung der Unterlagen und Nachfragen
konnten zum 31.12.2016 abgeschlossen werden. Zu diesem Stichtag sind nach den
Angaben der DB AG die Gesamtkosten (Gesamtwertumfang = GWU) von 214,81 Mio.
€ (Preisstand und Kalkulation September 2012) um 49,16 Mio. € auf
263,97 Mio. € (Preisstand Dez. 2016) gestiegen. Die Bestätigung der
Zuwendungsfähigkeit nach GVFG für den erhöhten Betrag liegt seit dem 05.01.2017
vor. Die Kostensteigerungen verteilen sich
auf die Teilbereiche - der zuwendungsfähigen Baukosten
mit 31,78 Mio. €
- der nicht
zuwendungsfähigen Baukosten mit 1,07 Mio. €
- der nicht
zuwendungsfähigen Planungskosten mit 16,31 Mio. €
Erläuterung der
Mehrkosten im Einzelnen D.1.1 Fortschreibung der Baukosten Die Steigerung der zuwendungsfähigen Baukosten von
184,86 um 31,78 auf 216,64 Mio. € verteilt sich im Wesentlichen auf
folgende Positionen: D.1.1.a Ausschreibungsergebnis Rohbau Die Kosten für den Rohbau des neu zu
bauenden Tunnels und der konstruktiven Bauwerke (Fangedamm, Überwerfungsbauwerk
und Brücke, Tunnel, Anschlussbauwerk) waren mit 120,30 Mio. € kalkuliert
worden. Das Ergebnis der europaweiten Ausschreibung führte im Erstangebot zu
Kosten von 167,7 Mio. €. Im Verhandlungsverfahren konnte die Vergabe um
rund 40 Mio. € reduziert und am 08.02.2017 mit 129,71 Mio. €
abgeschlossen werden. Der kalkulierte Umfang wurde dabei um 9,41 Mio.
€ (entspr. < 8 %) überschritten. Mit der Vergabe an die
Bietergemeinschaften konnte dabei der Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ende 2019 in
den Verträgen fixiert werden. D.1.1.b Beauftragte Nachträge Rohbau Im Zuge des Baufortschrittes sind
bisher (Stand 12/2016) Nachträge im Umfang von 1,3 Mio. € unabweisbar
gewesen. D.1.1.c Ausschreibungsergebnis
Bauweichen Aufgrund der
Festlegung der nördlich an die Mainzer Strecke angrenzenden Waldflächen als
FFH-Gebiete muss die Baumaßnahme innerhalb des Verkehrsraumes der Mainzer
Strecke abgewickelt werden. Hierzu müssen während der Baumaßnahme
Weichenverbindungen eingebaut werden, um den Verkehrsbetrieb aufrecht zu
erhalten. Das Ausschreibungsergebnis hierfür liegt um 0,7 Mio. € über dem
in 2012 kalkulierten Ansatz. D.1.1.d Leit- und Sicherungstechnik Die verschiedenen Steuerungsfelder
(Güterverkehr, Fernverkehr, Nahverkehr) im Netz Frankfurt überschneiden sich im
Knoten Sportfeld und beeinflussen sich gegenseitig. Auch aus den Erfahrungen
bei der Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik im City-Tunnel der DB AG
wurde die Entscheidung getroffen, die Leit- und Sicherungstechnik für die neu
zu bauende Strecke so weit als möglich unabhängig von der bestehenden bzw.
gerade im Umbau befindlichen Technik am Knoten Sportfeld zu errichten. Der
Mehraufwand hierfür umfasst 9,63 Mio. € zuzüglich 0,07 Mio. € nicht
zuwendungsfähige Kosten. D.1.1.e Zusätzliche Signalausleger Zur Reduzierung des Eingriffes in den
Stadtwald wurden die Radien der Strecke im Zuge der Planfeststellung
weitestgehend minimiert. Aus den geringen Radien folgend sind zwei zusätzliche
Signalausleger im Umfang von rd. 0,3 Mio. € erforderlich gewesen. D.1.1.f Aktualisierung der Sicherungsmaßnahmen
Nach Anmeldung der Sperrpausen
konnten Maßnahmen zur sicheren Abwicklung der Baustelle präziser definiert
werden. Hieraus ergeben sich u.a. aufgrund des erforderlichen Einsatzes eines
automatischen Warnsystems Mehrkosten. Die Baumaßnahme greift erheblich in den
Verkehrsbetrieb auf der B 43 und der BAB 5 ein. Aufgrund der Forderungen der
zuständigen Behörden sind Mehrleistungen im Bereich der Sicherungsmaßnahmen
erforderlich geworden. Die Mehrkosten belaufen sich auf 2,93 Mio. €
zuzüglich 0,25 Mio. € nicht zuwendungsfähige Kosten. D.1.1.g Auflagen aus der Freimessung von
Kampfmitteln Mit Auflage des
RP Darmstadt im Zuge der Ausführung musste die gesamte Baustellenfläche der
Baumaßnahme bis zu einer Tiefe von 5,5 m und einer Körnung von > 2 cm
freigemessen werden. Der Mehraufwand betrug rund 0,8 Mio. €. D.1.1.h Preissteigerungen weiterer Gewerke auf Grund
der aktuellen Marktlage Aufgrund der Marktlage am Baugewerbe mussten bei der
Vergabe der Leistungen Preissteigerungen gegenüber dem Ansatz von 2012 in
Höhe von 4,22 Mio. € zuzüglich 0,07 Mio. € nicht zuwendungsfähige
Kosten akzeptiert werden. D.1.1.i Preissteigerungen in der
Ausführungsplanung Aufgrund
vertiefter Planung und damit Konkretisierung ist es zum Abschluss der
Kostenplanung zu Mehrkosten gekommen, u.a. sind im Umfeld der
planfestgestellten Trasse umfangreich Leitungen zu queren. Bei einer
Streckenlänge von nur 4 km sind ca. 80 Leitungstrassen zu queren, darunter eine
der Hauptversorgungsleitungen des Trinkwassers für die Stadt Frankfurt am Main
(DN 900), eine der Hauptstromtrassen für den Flughafen (110 KV) und die
Fernwärmeleitung zur Versorgung von Gateway Gardens und den Flughafen
Frankfurt. Vorab nicht zu erkennende komplexe und vertiefende Planungsprozesse
verbunden mit langwierigen Abstimmungsprozessen führten zu Mehraufwendungen im
Umfang von rd. 2,49 Mio. € zzgl. 0,57 Mio. € nicht zuwendungsfähiger
Kosten. Die Kosten sind vom
Eisenbahn-Bundesamt und dem BMVI als zuwendungsfähig im Sinne des GVFG
anerkannt worden.
Die von Beginn an vorgesehenen
Kosteneinsparungen konnten in dieser Phase realisiert werden. Zum einen konnte
in Kooperation mit der Stadt Frankfurt am Main und mit der
Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens erreicht werden, dass ein Grunderwerb
nicht stattfinden muss. Zum anderen konnte mit den Partnern Fraport AG und
Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens erreicht werden, dass Mietkosten für
die Nutzung der Baustelleneinrichtungsflächen entfallen, da die Flächen
kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. D.1.2 Fortschreibung der nicht zuwendungsfähigen
Baukosten Die nicht zuwendungsfähigen Baukosten
steigen von 1,20 Mio. € um 1,07 Mio. € auf 2,27 Mio. €, von
denen 2,12 Mio. € durch die Stadt Frankfurt am Main zu tragen sind. Unter
D1.1 sind 0,96 Mio. € begründet. Hinzu kommen 0,11 Mio. € nicht
zuwendungsfähige Kosten wegen Abzügen des Eisenbahn-Bundesamtes im Rahmen der
Antragsprüfungen.
D 1.3 Fortschreibung der nicht
zuwendungsfähigen Planungskosten Die nicht zuwendungsfähigen Kosten waren im Zuge der
Variantenuntersuchung in 2007 von der DB AG mit einem Kostenanteil von rd. 15 %
der Baukosten angesetzt worden. Auch vor dem Hintergrund aktuell vergleichbarer
Projekte muss von einem Ansatz von bis zu 24 % der Baukosten ausgegangen
werden. Der aktuell kalkulierte Planungskostenanteil von jetzt 21 % für das
Projekt liegt damit noch unter dem Wert vergleichbarer Vorhaben. Während die Kosten der Leistungsphasen 1 - 4 nach
Abrechnung noch unter dem in 2012 veranschlagten Ansatz liegen, müssen für die
Leistungsphase 5 - 9 Mehrkosten kalkuliert werden. Diese Mehrkosten teilen sich
in ihrem Umfang auf die Teilbereiche Projektmanagement/Projektleitung mit rd.
4,96 Mio. €, Bauüberwachung mit rd. 6,27 Mio. € und Planungsbüros mit
rd. 5,30 Mio. € auf. Die Mehrungen haben ihre Ursache insbesondere in den
folgenden Teilaspekten des Gesamtvorhabens: D.1.3.a Kostenerhöhung nach § 12 (2) des
Finanzierungsvertrages Rd.
1,07 Mio. € können der vertraglich vereinbarten Kostenerhöhung um 2 % p.a.
(Eigenleistung der DB AG) zugeordnet werden. D.1.3.b Erhöhter Aufwand für Kampfmittelsondierung
und -beseitigung Die erhöhten
Planungskosten resultieren aus Projektleitung, Projektmanagement und
Bauüberwachung für die Kampfmittelbeseitigung. D.1.3.c Auflagen aus der Planfeststellung für die
hydrologische und ökologische Bauüberwachung; bedingt aus der Lage im
Wasserschutzgebiet III und am Wasserschutzgebiet II und bedingt aus der Lage im
Stadtwald sind die Auflagen der zuständigen Behörden aus dem
Planfeststellungsverfahren umzusetzen. Dies hat einen erhöhten Aufwand zur
Folge. D.1.3.d Einführung eines speziellen
Nachtragsmanagement bei der DB AG in Form einer Vereinbarung über
Durchlaufzeiten für Nachträge. Der Aufwand ist abzubilden. D.1.3.e Menge und Komplexität der
Kreuzungsvereinbarungen; die Zahl und die Komplexität ist deutlich höher.
D.1.3.f. Querung der B 43 und BAB 5; abweichend von
der Ausführungen im Planfeststellungsbeschluss sind die Forderungen der
Behörden in der Ausführung deutlich erhöht worden. Der Aufwand insbesondere auf
der Seite der Bauüberwachung und des Projektmanagements musste abgebildet
werden. D.1.3.g Nachrüstung im Tunnel des
Regionalbahnhofes; durch Aufnahme eines Nachtbetriebes auf der S-Bahn-Trasse
durch den RMV folgen verkürzte Betriebspausen und in der Folge erhöhte
Planungskosten mit Mehrkosten im Bereich der Projektleitung, des
Projektmanagements, der Sicherheitsposten und der Bauüberwachung. D.1.3.h Standardkalkulation als Linienbaustelle;
abweichend von der Annahme einer Linienbaustelle wird aktuell zur Einhaltung
des Termins der Inbetriebnahme insbesondere jedoch zur Reduzierung der
Beeinträchtigungen auf den umliegenden Straßen und Autobahnen an 7 Baustellen
gleichzeitig und in einem 2-Schicht-Betrieb gearbeitet. Dies hat erhebliche
Mehraufwendungen auf Seiten der Projektleitung, des Projektmanagements, der
Bauoberleitung und der Bauüberwachung zur Folge. D.1.3.i Forderungen von Hessenwasser GmbH & Co KG
und den Wasserbehörden im Planfeststellungsverfahren; aus den Forderungen
dieser Behörden und Unternehmen folgen deutliche Mehraufwendungen der
Projektleitung, des Projektmanagements und der Gutachterleistungen hinsichtlich
des Grundwassermonitorings und der Bauüberwachung. In der Abrechnung der Leistungsphasen 1 - 4 konnte
eine Reduktion um 0,22 Mio. € erreicht werden. D.2 Zusammenfassung und Entwicklung der
Finanzierungsanteile Aus den Festlegungen des Finanzierungsvertrags folgt,
dass die Steigerung der nicht zuwendungsfähigen Planungs- und Nebenkosten um
16,31 Mio. € vollständig und die Steigerung der nicht zuwendungsfähigen
Baukosten im Anteil von 0,92 Mio. € von der Stadt zu tragen sind. Bei den
zuwendungsfähigen Baukosten trägt die Stadt Frankfurt am Main - nach der
Systematik des Finanzierungsvertrages - aus der Mehrung in Höhe von 31,78 Mio.
€ einen Anteil von 12,5 % und damit 3,97 Mio. €. Nicht
zuwendungsfähige Baukosten in Höhe von 0,15 Mio. € werden von der DB AG
getragen. Hieraus folgen die neuen Werte der
Finanzierungsanteile (in Mio. €)
alt
neu - Bund 110,92 129,98
- Land 21,95 30,69 - DB AG 00,00 0,15
- Stadt
82,99 104,19
Aufseiten der Stadt Frankfurt am Main ist noch der
Aufwand aus der Mehrwertsteuer der Leistungsphasen 1 - 4 hinzuzurechnen Stadt Frankfurt (inkl. MwSt Lph 1-4)
84,56 105,83
Dem städtischen Finanzierungsbedarf stehen Erlöse aus
der Förderung der Europäischen Union (EU) mit 1,446 Mio. € (Ziffer D.4)
und 12 Mio. € aus dem Finanzierungsbeitrag der Grundstücksgesellschaft
Gateway Gardens (Ziffer D.5) gegenüber. D.3 Aufnahme in das Förderprogramm nach GVFG /
Nutzen-Kosten-Untersuchung Wie bereits dargestellt, wurde der Antrag auf
Aufnahme in die Kat. "a" des GVFG mit einer Förderquote von bis zu 60 % am
27.05.2015 positiv beschieden. Der Erhöhungsantrag wurde mit gleicher Quote am
05.01.2017 positiv beschieden. Den Anträgen lag jeweils die den dargestellten
Baukosten folgende Nutzen-Kosten-Untersuchung bei. Der Nutzen-Kosten-Indikator
(NKI) veränderte sich dabei von 1,22 in 2014 auf Grundlage der
Aktualisierung im Juli 2016 auf den Wert von 1,08. D.4 Förderung durch die EU Bei der EU wurde in 2013 der Antrag auf Förderung der
Planungskosten in den Leistungsphasen 3 - 4 aus dem Programm TEN-T gestellt. Im
Bewilligungsbeschluss der EU vom 13.12.2013 wurde von der EU die grundsätzliche
Förderung von dieser Planungsleistungen bestätigt. Beantragt wurde eine
Förderung von 50 % auf einen Leistungsanteil von 2.937.425,63 € (=
1.468.712,81 € netto). Dem Antrag wurde mit Bescheid vom 22.04.2016
entsprochen. Insgesamt wurde ein Förderanteil von
1.445.699,00 € nach Prüfung anerkannt und in 2014 bis 2016 angewiesen. Der
Betrag wurde unter PG 16.11 Projektdefinition Nr. 5.002424 als Zuwendung
verbucht. Ein weitergehender Förderantrag (Anschlussförderung der Baukosten)
wurde in 2015 von der EU mangels ausreichender Mittel im Programm negativ
beschieden. D.5 Beteiligung der
Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens Die Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens wird mit
einem Beitrag von 12 Mio. € (Verhandlungsstand 03/2017) in die
Finanzierung der Maßnahme eingebunden werden. Die Einzelheiten werden noch in
einem Vertrag über einen Beitrag zur Infrastruktur zwischen der Stadt Frankfurt
am Main und der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens niedergelegt. D.6 Finanzierungsvertrag, 1. Fortschreibung und 1.
Nachtrag Der Finanzierungsvertrag zur Maßnahme
wurde mit dem 19.08.2014 rechtsverbindlich unterzeichnet. Auf Wunsch der DB AG
wurde zum Finanzierungsvertrag mit gleichem Datum eine erste Fortschreibung
bestätigt, in der eine Fortschreibung des Gesamtwertumfanges (GWU) von 214,81
Mio. € vom Preisstand 10.09.2012 auf den GWU von voraussichtlich 223,20
Mio. € zum Preisstand Januar 2014 deklariert wurde. Ausdrücklich ist
festgehalten, dass mit der Fortschreibung keine Änderung des
Finanzierungsvertrages verbunden ist. Die erste Fortschreibung enthält bereits
den Hinweis auf die Verschiebung des Zeitpunktes der Umverlegung der Strecke
von 2018 (Anlage 8.2 Finanzierungsvertrag) nach 2019. Der Magistrat verweist
hierzu auch auf den Bericht B 339/15. Der Abschluss eines 1. Nachtrages ist insbesondere
erforderlich, um - den
Kostenanteil der Stadt für die Leistungsphasen 1-4 - den neu formulierten GWU - die Kosten und die Finanzierung (hier insbesondere Anlage 5.5 zum
Finanzierungsvertrag, siehe Anlage) den aktuellen Bauzeiten- und Finanzierungsplan
(Anlage 8.2 zur 1. Fortschreibung des Finanzierungsvertrages, nicht beigefügt)
aufzunehmen. Zur Darstellung der Entwicklung von
Kosten und Finanzierung wird auf die Anlage verwiesen. D.7 Finanzierungsbedarfszeitraum Vorjahre 33,888 Mio. €
2017 32,709 Mio. €
2018 19,071 Mio. €
2019 11,928 Mio. €
2020 4,624 Mio. €
2021ff
3,610 Mio. €
Summe
105,830 Mio. €
D.8 Folgeinvestitionen /
Jahresfolgekosten
Folgeinvestitionen: keine Jahresfolgekosten: Persönliche Ausgaben: keine Sachkosten / Bauunterhaltung keine (Die DB AG ist Eigentümerin der fertiggestellten
Bahnanlage) Sachkosten / Abschreibung
(Nutzungsvertrag
Station: 20 Jahre gem. FinV) 105,83 Mio. € / 20 Jahre
= 5,29 Mio. €
Kapitalkosten 105,83 - 13,446 Mio.
€ x2,75%/2
= 1,27 Mio. € = 6,56 Mio. €
Jahreserträge gesamt: Auflösung Sonderposten 13,446 Mio. € / 20 Jahre
= 0,67 Mio. €
Leistungen Dritter keine Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
Sonstiges - D.9 Risiken Zwar ist die Maßnahme zum Zeitpunkt 31.12.2016 nahezu
vollständig vergeben oder ausgeschrieben. Mögliche Risiken, auf die der
Vollständigkeit halber hingewiesen wird, ergeben sich aber noch aus folgenden
Tatbeständen: D.9.1 Ablaufrisiken aus der Querung
der BAB 5 Insbesondere die
Querung der BAB 5 birgt noch Ablaufrisiken. Die Straßenbauverwaltung hat
kürzlich in der Baustelle auf der BAB 3 unerwartete Behinderungen hinnehmen
müssen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass unfallbedingt am Frankfurter
Kreuz die Baumaßnahme in der Querung der BAB 5 zu zeitlichen Verzögerungen
führt. Ein weiteres Ablaufrisiko liegt in
der Nachrüstung der Bestandsstrecke im Tunnel zum Regionalbahnhof. Die
Baumaßnahme ist auf ausreichende Sperrpausen angewiesen, die planfestgestellten
Maßnahmen auch durchführen zu können. D.9.2 Ablaufrisiken aus der Querung des Tunnels an
der Kapitän-Lehmann-Straße Der Tunnel der S-Bahn unterquert den Straßentunnel an
der Kapitän-Lehmann-Straße. Dieser Straßentunnel wurde abgetragen und wird
derzeit wieder aufgebaut. Aus Forderungen zur Nachrüstung des Tunnels durch die
Straßenbauverwaltung kann sich eine Verzögerung der anschließenden Baumaßnahmen
ergeben. Die Verzögerung kann derzeit noch nicht ausgeschlossen werden.
D.9.3 Risiken aus Leitungsverlegungen,
-querungen und -sicherungen Die Rechtsträger der Leitungen, insbesondere die
Hessen-Wasser GmbH & Co. KG und die Netzdienste Rhein-Main GmbH, haben in
der Vergangenheit zu Verzögerungen Anlass gegeben. Bisher konnten die
Verzögerungen im Bauablauf aufgefangen werden, für die Zukunft kann dies nicht
zugesagt werden.
D.9.4 Risiken der
Rohstoffversorgung Wegen des
niedrigen Wasserstandes im Rhein (eingeschränkter Schiffsverkehr) gab es
bereits Schwierigkeiten bei der Versorgung der Baustelle mit Sand. Es kann
künftig die Versorgung der Baustelle mit dem notwendigen Sand behindert sein.
Hier muss die Entwicklung des Wasserstandes abgewartet werden. D.9.5 Risiken aus der Anerkennung von
zuwendungsfähigen Maßnahmen durch das Eisenbahn-Bundesamt Obgleich im Vorfeld der Kat. a-Antrag
nach GVFG für die gesamte Maßnahme in allen Teilen vom Eisenbahn-Bundesamt als
grundsätzlich zuwendungsfähig eingestuft wurde, ist noch in
teilmaßnahmenbezogenen Einzelentscheidungen ("Antrag auf Erteilung eines
Zuwendungsbescheides") von der Behörde die tatsächliche Zuwendungsfähigkeit
festzustellen. Insbesondere hinsichtlich der Station (hier sowohl Ausgestaltung
wie Ausstattung) liegt die abschließende Stellungnahme noch nicht vor. D.9.6 Risiken aus dem Buchwertausgleich Der Buchwertausgleich fällt an für
die Restbuchwerte, die zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe an der alten - nach
Planfeststellung zu renaturierenden - Strecke festgestellt werden. Sie werden
derzeit mit 1,05 Mio. € angenommen. Veränderungen können sich aus
kurzfristig notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen an der Strecke ergeben.
D.9.7 Vergabe Nachrüstung Bestandstunnel Aufgrund des aktuell gesättigten
Marktes und der bahnbetrieblich schwierigen Randbedingungen (Bauen in kurzen
Zeitfenstern/Sperrpausen) könnte es zu ungünstigen Vergabeergebnissen
kommen. Anlage
1_Kostenuebersicht (ca.
12 KB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 28.06.2013, M 117
Bericht des
Magistrats vom 18.01.2019, B 6
Vortrag des
Magistrats vom 19.06.2020, M 99
Bericht des
Magistrats vom 15.01.2021, B 17
Vortrag des
Magistrats vom 25.06.2021, M 90
Bericht des
Magistrats vom 06.05.2022, B 198
Bericht des
Magistrats vom 19.02.2024, B 72
Vortrag des
Magistrats vom 30.08.2024, M 111
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
02.08.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5
am 18.08.2017, TO I, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage M 145 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (=
Ablehnung) 13. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 145 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und LINKE. (=
Ablehnung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
14. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2017, TO II, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 145 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und
LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 44
Beschluss: Der Vorlage M 145 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Annahme im
Rahmen des Revisionsberichts) Beschlussausfertigung(en): § 1709, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 69 1