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Umverlegung/Neubau der Strecke Frankfurt (M) Stadion - Frankfurt (M) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation Frankfurt (M) Gateway Gardens hier: Mehrkosten (§ 100 HGO)

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.07.2017, M 145 Betreff: Umverlegung/Neubau der Strecke Frankfurt (M) Stadion - Frankfurt (M) Flughafen Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation Frankfurt (M) Gateway Gardens hier: Mehrkosten (§ 100 HGO) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.2013, § 3764 (M 117) I Es dient zur Kenntnis, dass - nach Ausschreibung und Vergabe der überwiegenden Teile der Baumaßnahme und nach Überprüfung der Kosten- und Maßnahmenansätze aufseiten der Deutsche Bahn AG (DB) sich die Kosten der Gesamtmaßnahme von 214,81 Mio. € (M 117/2013) um 49,16 Mio. € auf 263,97 Mio. € (Status 31.12.2016) erhöht haben, - die Finanzierung der entstehenden Kosten sich voraussichtlich auf einen Bundesanteil i.H. von rd. 129,98 Mio. €, einen Landesanteil i.H. von rd. 30,69 Mio. €, einen Anteil der DB AG i.H. von rd. 0,15 Mio. € und einen städtischen Anteil i. H. von rd. 104,19 Mio. € belaufen werden; zusätzlich entfallen auf die Stadt Frankfurt am Main 1,64 Mio. € Mehrwertsteuer. II Der im Haushalt unter PG 16.11 Projektdefinition Nr. 5.002424 abgebildete Gesamtbedarf von 84,56 Mio. € wird um 21,27 Mio. € auf 105,83 Mio. € erhöht, als Investitionszuschuss bewilligt und freigegeben. Die zusätzlichen Mittel werden in die Haushalte 2019 ff eingestellt. III Es dient weiter zur Kenntnis, dass a) Mehreinnahmen gegenüber der bisherigen Planung (10 Mio. €) von 3,446 Mio. € generiert werden. Hiervon entfallen auf den Finanzierungsbeitrag der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens (G3) zusätzliche 2 Mio. € sowie auf eine Förderung der Europäischen Union in Höhe von 1,446 Mio. €, die bereits eingegangen ist. b) die Jahresfolgekosten i.H. von 6,56 Mio. € sichergestellt sind, denen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 0,67 Mio. € gegenüberstehen. IV Der Magistrat wird beauftragt, über die Kostenerhöhung einen Nachtrag zum Finanzierungsvertrag zu verhandeln und abzuschließen sowie die Stadtverordnetenversammlung über den Abschluss zu unterrichten. Begründung: A Zielsetzung - Anschluss der Konversionsfläche von "Gateway Gardens" an das S-Bahn-Netz des RheinMain-Verkehrsverbundes (RMV) - Inbetriebnahme des S-Bahn-Haltepunktes im Dezember 2019 B Alternativen Nach Vergabe von rd. 80 % der Leistungen und dem Baufortschritt auf der Trasse bestehen zur Fortführung keine Alternativen. C Lösung C.1 Grundlagen und Struktur zum Vorgehen Auf der Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung konnte in Kooperation mit dem RMV als Besteller der Verkehrsleistung an der zukünftigen Station die Planung beauftragt werden. Gemeinsam mit der DB AG wurde der Antrag auf Planfeststellung gestellt. Mit Vorliegen des klagefreien Planfeststellungsbeschlusses und unterzeichnetem Finanzierungsvertrag wurden die Unterlagen an die DB AG übertragen, die die Realisierung verantwortet. C.2 Beschleunigung der Umsetzung Vor dem Hintergrund der Limitierung des Förderprogrammes nach GVFG auf den 31.12.2019 (Status 2013) und der Notwendigkeit, die Vermarktung der Flächen in Gateway Gardens nicht zu behindern, wurden Maßnahmen ergriffen, das Vorhaben zu beschleunigen. Die Maßnahmen, beispielsweise vorgezogene Planungsmaßnahmen der Leistungsphasen 5-9, sind beendet, die Verträge vollzogen. C.3 Weiterer zeitlicher Ablauf der Maßnahme Nach dem aktuellen Stand der Baumaßnahme kann mit der Inbetriebnahme der Station "Gateway Gardens" zum Winterfahrplan 2019 gerechnet werden. Nach Rückbau der dann aufgelassenen Strecke und Renaturierung ist der Abschluss der Maßnahmen in 2023, die Abrechnung danach ab 2025 vorgesehen. D Kosten D.1 Kostenerhöhung der DB AG Die DB AG hatte mit Schreiben vom 21.03.2016 die Fortschreibung der Kosten, verbunden mit der Erhöhung der Gesamtkosten auf 259,33 Mio. €, angekündigt. Die Überprüfung der Unterlagen und Nachfragen konnten zum 31.12.2016 abgeschlossen werden. Zu diesem Stichtag sind nach den Angaben der DB AG die Gesamtkosten (Gesamtwertumfang = GWU) von 214,81 Mio. € (Preisstand und Kalkulation September 2012) um 49,16 Mio. € auf 263,97 Mio. € (Preisstand Dez. 2016) gestiegen. Die Bestätigung der Zuwendungsfähigkeit nach GVFG für den erhöhten Betrag liegt seit dem 05.01.2017 vor. Die Kostensteigerungen verteilen sich auf die Teilbereiche - der zuwendungsfähigen Baukosten mit 31,78 Mio. € - der nicht zuwendungsfähigen Baukosten mit 1,07 Mio. € - der nicht zuwendungsfähigen Planungskosten mit 16,31 Mio. € Erläuterung der Mehrkosten im Einzelnen D.1.1 Fortschreibung der Baukosten Die Steigerung der zuwendungsfähigen Baukosten von 184,86 um 31,78 auf 216,64 Mio. € verteilt sich im Wesentlichen auf folgende Positionen: D.1.1.a Ausschreibungsergebnis Rohbau Die Kosten für den Rohbau des neu zu bauenden Tunnels und der konstruktiven Bauwerke (Fangedamm, Überwerfungsbauwerk und Brücke, Tunnel, Anschlussbauwerk) waren mit 120,30 Mio. € kalkuliert worden. Das Ergebnis der europaweiten Ausschreibung führte im Erstangebot zu Kosten von 167,7 Mio. €. Im Verhandlungsverfahren konnte die Vergabe um rund 40 Mio. € reduziert und am 08.02.2017 mit 129,71 Mio. € abgeschlossen werden. Der kalkulierte Umfang wurde dabei um 9,41 Mio. € (entspr. < 8 %) überschritten. Mit der Vergabe an die Bietergemeinschaften konnte dabei der Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ende 2019 in den Verträgen fixiert werden. D.1.1.b Beauftragte Nachträge Rohbau Im Zuge des Baufortschrittes sind bisher (Stand 12/2016) Nachträge im Umfang von 1,3 Mio. € unabweisbar gewesen. D.1.1.c Ausschreibungsergebnis Bauweichen Aufgrund der Festlegung der nördlich an die Mainzer Strecke angrenzenden Waldflächen als FFH-Gebiete muss die Baumaßnahme innerhalb des Verkehrsraumes der Mainzer Strecke abgewickelt werden. Hierzu müssen während der Baumaßnahme Weichenverbindungen eingebaut werden, um den Verkehrsbetrieb aufrecht zu erhalten. Das Ausschreibungsergebnis hierfür liegt um 0,7 Mio. € über dem in 2012 kalkulierten Ansatz. D.1.1.d Leit- und Sicherungstechnik Die verschiedenen Steuerungsfelder (Güterverkehr, Fernverkehr, Nahverkehr) im Netz Frankfurt überschneiden sich im Knoten Sportfeld und beeinflussen sich gegenseitig. Auch aus den Erfahrungen bei der Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik im City-Tunnel der DB AG wurde die Entscheidung getroffen, die Leit- und Sicherungstechnik für die neu zu bauende Strecke so weit als möglich unabhängig von der bestehenden bzw. gerade im Umbau befindlichen Technik am Knoten Sportfeld zu errichten. Der Mehraufwand hierfür umfasst 9,63 Mio. € zuzüglich 0,07 Mio. € nicht zuwendungsfähige Kosten. D.1.1.e Zusätzliche Signalausleger Zur Reduzierung des Eingriffes in den Stadtwald wurden die Radien der Strecke im Zuge der Planfeststellung weitestgehend minimiert. Aus den geringen Radien folgend sind zwei zusätzliche Signalausleger im Umfang von rd. 0,3 Mio. € erforderlich gewesen. D.1.1.f Aktualisierung der Sicherungsmaßnahmen Nach Anmeldung der Sperrpausen konnten Maßnahmen zur sicheren Abwicklung der Baustelle präziser definiert werden. Hieraus ergeben sich u.a. aufgrund des erforderlichen Einsatzes eines automatischen Warnsystems Mehrkosten. Die Baumaßnahme greift erheblich in den Verkehrsbetrieb auf der B 43 und der BAB 5 ein. Aufgrund der Forderungen der zuständigen Behörden sind Mehrleistungen im Bereich der Sicherungsmaßnahmen erforderlich geworden. Die Mehrkosten belaufen sich auf 2,93 Mio. € zuzüglich 0,25 Mio. € nicht zuwendungsfähige Kosten. D.1.1.g Auflagen aus der Freimessung von Kampfmitteln Mit Auflage des RP Darmstadt im Zuge der Ausführung musste die gesamte Baustellenfläche der Baumaßnahme bis zu einer Tiefe von 5,5 m und einer Körnung von > 2 cm freigemessen werden. Der Mehraufwand betrug rund 0,8 Mio. €. D.1.1.h Preissteigerungen weiterer Gewerke auf Grund der aktuellen Marktlage Aufgrund der Marktlage am Baugewerbe mussten bei der Vergabe der Leistungen Preissteigerungen gegenüber dem Ansatz von 2012 in Höhe von 4,22 Mio. € zuzüglich 0,07 Mio. € nicht zuwendungsfähige Kosten akzeptiert werden. D.1.1.i Preissteigerungen in der Ausführungsplanung Aufgrund vertiefter Planung und damit Konkretisierung ist es zum Abschluss der Kostenplanung zu Mehrkosten gekommen, u.a. sind im Umfeld der planfestgestellten Trasse umfangreich Leitungen zu queren. Bei einer Streckenlänge von nur 4 km sind ca. 80 Leitungstrassen zu queren, darunter eine der Hauptversorgungsleitungen des Trinkwassers für die Stadt Frankfurt am Main (DN 900), eine der Hauptstromtrassen für den Flughafen (110 KV) und die Fernwärmeleitung zur Versorgung von Gateway Gardens und den Flughafen Frankfurt. Vorab nicht zu erkennende komplexe und vertiefende Planungsprozesse verbunden mit langwierigen Abstimmungsprozessen führten zu Mehraufwendungen im Umfang von rd. 2,49 Mio. € zzgl. 0,57 Mio. € nicht zuwendungsfähiger Kosten. Die Kosten sind vom Eisenbahn-Bundesamt und dem BMVI als zuwendungsfähig im Sinne des GVFG anerkannt worden. Die von Beginn an vorgesehenen Kosteneinsparungen konnten in dieser Phase realisiert werden. Zum einen konnte in Kooperation mit der Stadt Frankfurt am Main und mit der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens erreicht werden, dass ein Grunderwerb nicht stattfinden muss. Zum anderen konnte mit den Partnern Fraport AG und Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens erreicht werden, dass Mietkosten für die Nutzung der Baustelleneinrichtungsflächen entfallen, da die Flächen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. D.1.2 Fortschreibung der nicht zuwendungsfähigen Baukosten Die nicht zuwendungsfähigen Baukosten steigen von 1,20 Mio. € um 1,07 Mio. € auf 2,27 Mio. €, von denen 2,12 Mio. € durch die Stadt Frankfurt am Main zu tragen sind. Unter D1.1 sind 0,96 Mio. € begründet. Hinzu kommen 0,11 Mio. € nicht zuwendungsfähige Kosten wegen Abzügen des Eisenbahn-Bundesamtes im Rahmen der Antragsprüfungen. D 1.3 Fortschreibung der nicht zuwendungsfähigen Planungskosten Die nicht zuwendungsfähigen Kosten waren im Zuge der Variantenuntersuchung in 2007 von der DB AG mit einem Kostenanteil von rd. 15 % der Baukosten angesetzt worden. Auch vor dem Hintergrund aktuell vergleichbarer Projekte muss von einem Ansatz von bis zu 24 % der Baukosten ausgegangen werden. Der aktuell kalkulierte Planungskostenanteil von jetzt 21 % für das Projekt liegt damit noch unter dem Wert vergleichbarer Vorhaben. Während die Kosten der Leistungsphasen 1 - 4 nach Abrechnung noch unter dem in 2012 veranschlagten Ansatz liegen, müssen für die Leistungsphase 5 - 9 Mehrkosten kalkuliert werden. Diese Mehrkosten teilen sich in ihrem Umfang auf die Teilbereiche Projektmanagement/Projektleitung mit rd. 4,96 Mio. €, Bauüberwachung mit rd. 6,27 Mio. € und Planungsbüros mit rd. 5,30 Mio. € auf. Die Mehrungen haben ihre Ursache insbesondere in den folgenden Teilaspekten des Gesamtvorhabens: D.1.3.a Kostenerhöhung nach § 12 (2) des Finanzierungsvertrages Rd. 1,07 Mio. € können der vertraglich vereinbarten Kostenerhöhung um 2 % p.a. (Eigenleistung der DB AG) zugeordnet werden. D.1.3.b Erhöhter Aufwand für Kampfmittelsondierung und -beseitigung Die erhöhten Planungskosten resultieren aus Projektleitung, Projektmanagement und Bauüberwachung für die Kampfmittelbeseitigung. D.1.3.c Auflagen aus der Planfeststellung für die hydrologische und ökologische Bauüberwachung; bedingt aus der Lage im Wasserschutzgebiet III und am Wasserschutzgebiet II und bedingt aus der Lage im Stadtwald sind die Auflagen der zuständigen Behörden aus dem Planfeststellungsverfahren umzusetzen. Dies hat einen erhöhten Aufwand zur Folge. D.1.3.d Einführung eines speziellen Nachtragsmanagement bei der DB AG in Form einer Vereinbarung über Durchlaufzeiten für Nachträge. Der Aufwand ist abzubilden. D.1.3.e Menge und Komplexität der Kreuzungsvereinbarungen; die Zahl und die Komplexität ist deutlich höher. D.1.3.f. Querung der B 43 und BAB 5; abweichend von der Ausführungen im Planfeststellungsbeschluss sind die Forderungen der Behörden in der Ausführung deutlich erhöht worden. Der Aufwand insbesondere auf der Seite der Bauüberwachung und des Projektmanagements musste abgebildet werden. D.1.3.g Nachrüstung im Tunnel des Regionalbahnhofes; durch Aufnahme eines Nachtbetriebes auf der S-Bahn-Trasse durch den RMV folgen verkürzte Betriebspausen und in der Folge erhöhte Planungskosten mit Mehrkosten im Bereich der Projektleitung, des Projektmanagements, der Sicherheitsposten und der Bauüberwachung. D.1.3.h Standardkalkulation als Linienbaustelle; abweichend von der Annahme einer Linienbaustelle wird aktuell zur Einhaltung des Termins der Inbetriebnahme insbesondere jedoch zur Reduzierung der Beeinträchtigungen auf den umliegenden Straßen und Autobahnen an 7 Baustellen gleichzeitig und in einem 2-Schicht-Betrieb gearbeitet. Dies hat erhebliche Mehraufwendungen auf Seiten der Projektleitung, des Projektmanagements, der Bauoberleitung und der Bauüberwachung zur Folge. D.1.3.i Forderungen von Hessenwasser GmbH & Co KG und den Wasserbehörden im Planfeststellungsverfahren; aus den Forderungen dieser Behörden und Unternehmen folgen deutliche Mehraufwendungen der Projektleitung, des Projektmanagements und der Gutachterleistungen hinsichtlich des Grundwassermonitorings und der Bauüberwachung. In der Abrechnung der Leistungsphasen 1 - 4 konnte eine Reduktion um 0,22 Mio. € erreicht werden. D.2 Zusammenfassung und Entwicklung der Finanzierungsanteile Aus den Festlegungen des Finanzierungsvertrags folgt, dass die Steigerung der nicht zuwendungsfähigen Planungs- und Nebenkosten um 16,31 Mio. € vollständig und die Steigerung der nicht zuwendungsfähigen Baukosten im Anteil von 0,92 Mio. € von der Stadt zu tragen sind. Bei den zuwendungsfähigen Baukosten trägt die Stadt Frankfurt am Main - nach der Systematik des Finanzierungsvertrages - aus der Mehrung in Höhe von 31,78 Mio. € einen Anteil von 12,5 % und damit 3,97 Mio. €. Nicht zuwendungsfähige Baukosten in Höhe von 0,15 Mio. € werden von der DB AG getragen. Hieraus folgen die neuen Werte der Finanzierungsanteile (in Mio. €) alt neu - Bund 110,92 129,98 - Land 21,95 30,69 - DB AG 00,00 0,15 - Stadt 82,99 104,19 Aufseiten der Stadt Frankfurt am Main ist noch der Aufwand aus der Mehrwertsteuer der Leistungsphasen 1 - 4 hinzuzurechnen Stadt Frankfurt (inkl. MwSt Lph 1-4) 84,56 105,83 Dem städtischen Finanzierungsbedarf stehen Erlöse aus der Förderung der Europäischen Union (EU) mit 1,446 Mio. € (Ziffer D.4) und 12 Mio. € aus dem Finanzierungsbeitrag der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens (Ziffer D.5) gegenüber. D.3 Aufnahme in das Förderprogramm nach GVFG / Nutzen-Kosten-Untersuchung Wie bereits dargestellt, wurde der Antrag auf Aufnahme in die Kat. "a" des GVFG mit einer Förderquote von bis zu 60 % am 27.05.2015 positiv beschieden. Der Erhöhungsantrag wurde mit gleicher Quote am 05.01.2017 positiv beschieden. Den Anträgen lag jeweils die den dargestellten Baukosten folgende Nutzen-Kosten-Untersuchung bei. Der Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) veränderte sich dabei von 1,22 in 2014 auf Grundlage der Aktualisierung im Juli 2016 auf den Wert von 1,08. D.4 Förderung durch die EU Bei der EU wurde in 2013 der Antrag auf Förderung der Planungskosten in den Leistungsphasen 3 - 4 aus dem Programm TEN-T gestellt. Im Bewilligungsbeschluss der EU vom 13.12.2013 wurde von der EU die grundsätzliche Förderung von dieser Planungsleistungen bestätigt. Beantragt wurde eine Förderung von 50 % auf einen Leistungsanteil von 2.937.425,63 € (= 1.468.712,81 € netto). Dem Antrag wurde mit Bescheid vom 22.04.2016 entsprochen. Insgesamt wurde ein Förderanteil von 1.445.699,00 € nach Prüfung anerkannt und in 2014 bis 2016 angewiesen. Der Betrag wurde unter PG 16.11 Projektdefinition Nr. 5.002424 als Zuwendung verbucht. Ein weitergehender Förderantrag (Anschlussförderung der Baukosten) wurde in 2015 von der EU mangels ausreichender Mittel im Programm negativ beschieden. D.5 Beteiligung der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens Die Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens wird mit einem Beitrag von 12 Mio. € (Verhandlungsstand 03/2017) in die Finanzierung der Maßnahme eingebunden werden. Die Einzelheiten werden noch in einem Vertrag über einen Beitrag zur Infrastruktur zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens niedergelegt. D.6 Finanzierungsvertrag, 1. Fortschreibung und 1. Nachtrag Der Finanzierungsvertrag zur Maßnahme wurde mit dem 19.08.2014 rechtsverbindlich unterzeichnet. Auf Wunsch der DB AG wurde zum Finanzierungsvertrag mit gleichem Datum eine erste Fortschreibung bestätigt, in der eine Fortschreibung des Gesamtwertumfanges (GWU) von 214,81 Mio. € vom Preisstand 10.09.2012 auf den GWU von voraussichtlich 223,20 Mio. € zum Preisstand Januar 2014 deklariert wurde. Ausdrücklich ist festgehalten, dass mit der Fortschreibung keine Änderung des Finanzierungsvertrages verbunden ist. Die erste Fortschreibung enthält bereits den Hinweis auf die Verschiebung des Zeitpunktes der Umverlegung der Strecke von 2018 (Anlage 8.2 Finanzierungsvertrag) nach 2019. Der Magistrat verweist hierzu auch auf den Bericht B 339/15. Der Abschluss eines 1. Nachtrages ist insbesondere erforderlich, um - den Kostenanteil der Stadt für die Leistungsphasen 1-4 - den neu formulierten GWU - die Kosten und die Finanzierung (hier insbesondere Anlage 5.5 zum Finanzierungsvertrag, siehe Anlage) den aktuellen Bauzeiten- und Finanzierungsplan (Anlage 8.2 zur 1. Fortschreibung des Finanzierungsvertrages, nicht beigefügt) aufzunehmen. Zur Darstellung der Entwicklung von Kosten und Finanzierung wird auf die Anlage verwiesen. D.7 Finanzierungsbedarfszeitraum Vorjahre 33,888 Mio. € 2017 32,709 Mio. € 2018 19,071 Mio. € 2019 11,928 Mio. € 2020 4,624 Mio. € 2021ff 3,610 Mio. € Summe 105,830 Mio. € D.8 Folgeinvestitionen / Jahresfolgekosten Folgeinvestitionen: keine Jahresfolgekosten: Persönliche Ausgaben: keine Sachkosten / Bauunterhaltung keine (Die DB AG ist Eigentümerin der fertiggestellten Bahnanlage) Sachkosten / Abschreibung (Nutzungsvertrag Station: 20 Jahre gem. FinV) 105,83 Mio. € / 20 Jahre = 5,29 Mio. € Kapitalkosten 105,83 - 13,446 Mio. € x2,75%/2 = 1,27 Mio. € = 6,56 Mio. € Jahreserträge gesamt: Auflösung Sonderposten 13,446 Mio. € / 20 Jahre = 0,67 Mio. € Leistungen Dritter keine Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Sonstiges - D.9 Risiken Zwar ist die Maßnahme zum Zeitpunkt 31.12.2016 nahezu vollständig vergeben oder ausgeschrieben. Mögliche Risiken, auf die der Vollständigkeit halber hingewiesen wird, ergeben sich aber noch aus folgenden Tatbeständen: D.9.1 Ablaufrisiken aus der Querung der BAB 5 Insbesondere die Querung der BAB 5 birgt noch Ablaufrisiken. Die Straßenbauverwaltung hat kürzlich in der Baustelle auf der BAB 3 unerwartete Behinderungen hinnehmen müssen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass unfallbedingt am Frankfurter Kreuz die Baumaßnahme in der Querung der BAB 5 zu zeitlichen Verzögerungen führt. Ein weiteres Ablaufrisiko liegt in der Nachrüstung der Bestandsstrecke im Tunnel zum Regionalbahnhof. Die Baumaßnahme ist auf ausreichende Sperrpausen angewiesen, die planfestgestellten Maßnahmen auch durchführen zu können. D.9.2 Ablaufrisiken aus der Querung des Tunnels an der Kapitän-Lehmann-Straße Der Tunnel der S-Bahn unterquert den Straßentunnel an der Kapitän-Lehmann-Straße. Dieser Straßentunnel wurde abgetragen und wird derzeit wieder aufgebaut. Aus Forderungen zur Nachrüstung des Tunnels durch die Straßenbauverwaltung kann sich eine Verzögerung der anschließenden Baumaßnahmen ergeben. Die Verzögerung kann derzeit noch nicht ausgeschlossen werden. D.9.3 Risiken aus Leitungsverlegungen, -querungen und -sicherungen Die Rechtsträger der Leitungen, insbesondere die Hessen-Wasser GmbH & Co. KG und die Netzdienste Rhein-Main GmbH, haben in der Vergangenheit zu Verzögerungen Anlass gegeben. Bisher konnten die Verzögerungen im Bauablauf aufgefangen werden, für die Zukunft kann dies nicht zugesagt werden. D.9.4 Risiken der Rohstoffversorgung Wegen des niedrigen Wasserstandes im Rhein (eingeschränkter Schiffsverkehr) gab es bereits Schwierigkeiten bei der Versorgung der Baustelle mit Sand. Es kann künftig die Versorgung der Baustelle mit dem notwendigen Sand behindert sein. Hier muss die Entwicklung des Wasserstandes abgewartet werden. D.9.5 Risiken aus der Anerkennung von zuwendungsfähigen Maßnahmen durch das Eisenbahn-Bundesamt Obgleich im Vorfeld der Kat. a-Antrag nach GVFG für die gesamte Maßnahme in allen Teilen vom Eisenbahn-Bundesamt als grundsätzlich zuwendungsfähig eingestuft wurde, ist noch in teilmaßnahmenbezogenen Einzelentscheidungen ("Antrag auf Erteilung eines Zuwendungsbescheides") von der Behörde die tatsächliche Zuwendungsfähigkeit festzustellen. Insbesondere hinsichtlich der Station (hier sowohl Ausgestaltung wie Ausstattung) liegt die abschließende Stellungnahme noch nicht vor. D.9.6 Risiken aus dem Buchwertausgleich Der Buchwertausgleich fällt an für die Restbuchwerte, die zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe an der alten - nach Planfeststellung zu renaturierenden - Strecke festgestellt werden. Sie werden derzeit mit 1,05 Mio. € angenommen. Veränderungen können sich aus kurzfristig notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen an der Strecke ergeben. D.9.7 Vergabe Nachrüstung Bestandstunnel Aufgrund des aktuell gesättigten Marktes und der bahnbetrieblich schwierigen Randbedingungen (Bauen in kurzen Zeitfenstern/Sperrpausen) könnte es zu ungünstigen Vergabeergebnissen kommen. Anlage 1_Kostenuebersicht (ca. 12 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.06.2013, M 117 Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 Vortrag des Magistrats vom 19.06.2020, M 99 Bericht des Magistrats vom 15.01.2021, B 17 Vortrag des Magistrats vom 25.06.2021, M 90 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 198 Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 72 Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 111 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 02.08.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage M 145 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 145 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2017, TO II, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 145 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 145 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Beschlussausfertigung(en): § 1709, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 69 1

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