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Umverlegung/Neubau der Strecke „Frankfurt (M) Stadion“ - „Frankfurt (M) Flughafen“ Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation „Frankfurt (M) Gateway Gardens“

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 339 Betreff: Umverlegung/Neubau der Strecke "Frankfurt (M) Stadion" - "Frankfurt (M) Flughafen" Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Frankfurt (M) Gateway Gardens" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.2013, § 3764 (M 117) - l. B 244/14 - Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013, § 3764, zu Ziffer VI des Vortrags des Magistrats vom 28.06.2013 (M 117) berichtet der Magistrat zu dem baulichen und finanziellen Fortgang wie folgt: Auch im zweiten Bericht zum Projekt dominiert noch die Information über Vertrags- und Genehmigungsfragen. Finanzierungsvertrag Der Finanzierungsvertrag wurde am 19.08.2014 unterzeichnet. Finanzierungsbeteiligung der G3 Der Vertrag über die Beteiligung der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens ist vorbereitet und soll noch im Jahr 2015 unterzeichnet werden. Planfeststellung Der Planfeststellungsbeschluss ist mit Datum 31.01.2014 ausgefertigt. Nach Ablauf der Klage- und Einspruchsfristen ist der Planfeststellungsbeschluss mit dem 05.05.2014 rechtsbeständig. Klagen und Einsprüche wurde nicht mehr erhoben. In den Planfeststellungsbeschluss sind die Anregungen aus dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren als Auflagen eingeflossen. Antrag auf Aufnahme in die Kategorie A der Förderung des Bundes Die Finanzierungsbeteiligung des Bundes ist getrennt vom Finanzierungsvertrag zu regeln und dazu der Antrag auf Aufnahme in das GVFG-Programm des Bundes (Antrag Kategorie "a") zu stellen. Dieser Antrag wurde am 08.12.2014 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht und mit Zuwendungsbescheid vom 27.05.2015 entschieden. Im Bescheid wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe der verfügbaren Mittel bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten aus Bundesmitteln für das Projekt bereitgestellt werden und die Programmaufnahme bis Ende 2019 zeitlich begrenzt ist. Baufreigabe in finanzieller Hinsicht (BifH): Nachdem die Finanzierungsmittel von Stadt, Land und Bund bereitstehen, erteilt das Eisenbahn-Bundesamt der DB auf Antrag die Baufreigaben in finanzieller Hinsicht (BifH). Die Baufreigabe wurde nicht in einem Antrag für das ganze Projekt, sondern in Bauabschnitte aufgeteilt beantragt: "BifH Tunnel und Rettungsplatz", "BifH unterirdische Station", "BifH DB-Fachgewerke" (wie Oberleitung, Telekommunikation etc.), "BifH Stützbauwerke und Brücken" (z. B. im Bereich der Mainzer Strecke), "BifH Leit- und Sicherungstechnik", "BifH Ausstattung Station", "BifH Rückbau Bestandstrecke, Bahnstromanlagen". Zwischenzeitlich wurden die Baufreigaben für die Tiefbaumaßnahmen (Tunnel und Rettungsplatz sowie unterirdische Station) erteilt, sodass die europaweite Ankündigung der Ausschreibung der Rohbaumaßnahme noch im Juli 2015 erfolgen konnte. Nutzen-Kosten-Untersuchung Gegenüber den Angaben im Finanzierungsvertrag haben sich keine Änderungen ergeben. Controlling Um die Mittelbereitstellung durch die G3 für das Controlling sicherzustellen, war der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der G3 und der GGP anzupassen. Den Auftrag zur Koordination des Controllings im Rahmen des vorgegebenen Budgets erhielt nach Abschluss des Vergabeverfahrens die Schüßler Plan Ingenieurgesellschaft mbH. Finanzierung von vorgezogenen Maßnahmen Durch die Bereitstellung von vorgezogenen Planungsmitteln bis zu einer Höhe von 3,5 Mio. € konnten u.a. die Planungsleistungen zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für den Rohbau des Tunnels, die Ausschreibungsunterlagen für den Gleiswechselbetrieb und des dazu gehörigen Kabeltiefbaus und die Ausschreibungsunterlagen für das Grundwassermonitoring erstellt werden. Während die bauvorbereitende Maßnahme "Rodung/Kampfmittelsondierung" bereits abgeschlossen ist, laufen die Maßnahmen für den Gleiswechselbetrieb und die Kabelverlegung noch. Das im Planfeststellungsbeschluss festgelegte Grundwassermonitoring ist vergeben und wird durchgeführt. Zum Zeitpunkt des Berichtes sind aus dem vertraglich vereinbarten Rahmen 2,93 Mio. € in Anspruch genommen. Förderung der Maßnahme durch die EU Ein Antrag auf Förderung des vorgezogenen Planungskostenanteils im Umfang von 3,5 Mio. € aus dem Programm TEN-T (Trans-Europäische Netze - Trafik) wurde von der Europäischen Union bewilligt. Demnach können - in Abhängigkeit vom Mittelverwendungsnachweis - bis zu 50 % der vorgezogenen Planungskosten gefördert werden. Zeitablauf Durch die Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren und in der Wirksamkeit des Finanzierungsvertrages verschieben sich die Bauzeiten: Die Freimachung der Bauflächen (Rodung) konnte im Winter 2014/2015 begonnen werden, die Ausschreibung der Rohbauleistung war jedoch erst mit Bestätigung der Finanzierung durch den Bund möglich. Die Ausschreibungsunterlagen liegen seit April 2015 vollständig der DB AG vor. Nach Vorliegen der Finanzierung kann die Ausschreibung Anfang Juni europaweit bekannt gemacht werden. Die Beauftragung wird für Ende 2015 erwartet. Die Inbetriebnahme der Station "Gateway Gardens" wird weiterhin für Dezember 2019 geplant und ist mit der Umstellung auf den Winterfahrplan der DB AG am 15.12.2019 koordiniert. Baulicher und finanzieller Fortgang Auf der baulichen Seite ist bauvorbereitend die Signaltechnik für den Gleiswechselbetrieb auf der Westseite der Strecke fertiggestellt. Nach Durchführung der ökologischen Beweissicherung, konnten die Flächen gemäß Planfeststellung gerodet werden. Das Grundwassermonitoring ist beauftragt. Zum 01.05.2015 sind 13.656.978,29 € vom Projektkonto abgeflossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.06.2013, M 117 Bericht des Magistrats vom 04.07.2014, B 244 Bericht des Magistrats vom 24.07.2017, B 231 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 16.09.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 09.10.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, Frau Hofmann und Herr Kehrmann gegen SPD und FAG (= Zurückweisung) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6464, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.11.2015 Aktenzeichen: 69 1

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