Umverlegung/Neubau der Strecke „Frankfurt (M) Stadion“ - „Frankfurt (M) Flughafen“ Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation „Frankfurt (M) Gateway Gardens“
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 11.09.2015, B 339 Betreff: Umverlegung/Neubau der Strecke
"Frankfurt (M) Stadion" - "Frankfurt (M) Flughafen"
Regionalbahnhof und Neubau der Verkehrsstation "Frankfurt (M) Gateway
Gardens" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.2013, § 3764 (M 117)
- l. B 244/14 - Entsprechend des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013, § 3764, zu Ziffer VI des Vortrags
des Magistrats vom 28.06.2013 (M 117) berichtet der Magistrat zu dem
baulichen und finanziellen Fortgang wie folgt: Auch im zweiten Bericht zum Projekt dominiert noch
die Information über Vertrags- und Genehmigungsfragen. Finanzierungsvertrag Der Finanzierungsvertrag wurde am 19.08.2014
unterzeichnet. Finanzierungsbeteiligung der G3 Der Vertrag über die Beteiligung der
Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens ist vorbereitet und soll noch im Jahr
2015 unterzeichnet werden. Planfeststellung Der Planfeststellungsbeschluss ist mit Datum
31.01.2014 ausgefertigt. Nach Ablauf der Klage- und Einspruchsfristen ist der
Planfeststellungsbeschluss mit dem 05.05.2014 rechtsbeständig. Klagen und
Einsprüche wurde nicht mehr erhoben. In den Planfeststellungsbeschluss sind die
Anregungen aus dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren als Auflagen
eingeflossen. Antrag auf Aufnahme in die Kategorie A der Förderung
des Bundes Die
Finanzierungsbeteiligung des Bundes ist getrennt vom Finanzierungsvertrag zu
regeln und dazu der Antrag auf Aufnahme in das GVFG-Programm des Bundes (Antrag
Kategorie "a") zu stellen. Dieser Antrag wurde am 08.12.2014 beim
Eisenbahn-Bundesamt eingereicht und mit Zuwendungsbescheid vom 27.05.2015
entschieden. Im Bescheid wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe der
verfügbaren Mittel bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten aus Bundesmitteln
für das Projekt bereitgestellt werden und die Programmaufnahme bis Ende 2019
zeitlich begrenzt ist. Baufreigabe in finanzieller Hinsicht (BifH): Nachdem die Finanzierungsmittel von
Stadt, Land und Bund bereitstehen, erteilt das Eisenbahn-Bundesamt der DB auf
Antrag die Baufreigaben in finanzieller Hinsicht (BifH). Die Baufreigabe wurde
nicht in einem Antrag für das ganze Projekt, sondern in Bauabschnitte
aufgeteilt beantragt: "BifH Tunnel und Rettungsplatz", "BifH unterirdische
Station", "BifH DB-Fachgewerke" (wie Oberleitung, Telekommunikation etc.),
"BifH Stützbauwerke und Brücken" (z. B. im Bereich der Mainzer Strecke), "BifH
Leit- und Sicherungstechnik", "BifH Ausstattung Station", "BifH Rückbau
Bestandstrecke, Bahnstromanlagen". Zwischenzeitlich wurden die Baufreigaben für
die Tiefbaumaßnahmen (Tunnel und Rettungsplatz sowie unterirdische Station)
erteilt, sodass die europaweite Ankündigung der Ausschreibung der
Rohbaumaßnahme noch im Juli 2015 erfolgen konnte. Nutzen-Kosten-Untersuchung Gegenüber den Angaben im Finanzierungsvertrag haben
sich keine Änderungen ergeben. Controlling Um die Mittelbereitstellung durch die G3 für das
Controlling sicherzustellen, war der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der G3
und der GGP anzupassen. Den Auftrag zur Koordination des Controllings im Rahmen
des vorgegebenen Budgets erhielt nach Abschluss des Vergabeverfahrens die
Schüßler Plan Ingenieurgesellschaft mbH. Finanzierung von vorgezogenen Maßnahmen Durch die Bereitstellung von
vorgezogenen Planungsmitteln bis zu einer Höhe von 3,5 Mio. € konnten u.a.
die Planungsleistungen zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für den
Rohbau des Tunnels, die Ausschreibungsunterlagen für den Gleiswechselbetrieb
und des dazu gehörigen Kabeltiefbaus und die Ausschreibungsunterlagen für das
Grundwassermonitoring erstellt werden. Während die bauvorbereitende Maßnahme
"Rodung/Kampfmittelsondierung" bereits abgeschlossen ist, laufen die Maßnahmen
für den Gleiswechselbetrieb und die Kabelverlegung noch. Das im
Planfeststellungsbeschluss festgelegte Grundwassermonitoring ist vergeben und
wird durchgeführt. Zum Zeitpunkt des Berichtes sind aus dem vertraglich
vereinbarten Rahmen 2,93 Mio. € in Anspruch genommen. Förderung der Maßnahme durch die EU Ein Antrag auf Förderung des
vorgezogenen Planungskostenanteils im Umfang von 3,5 Mio. € aus dem
Programm TEN-T (Trans-Europäische Netze - Trafik) wurde von der Europäischen
Union bewilligt. Demnach können - in Abhängigkeit vom Mittelverwendungsnachweis
- bis zu 50 % der vorgezogenen Planungskosten gefördert werden. Zeitablauf Durch die Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren
und in der Wirksamkeit des Finanzierungsvertrages verschieben sich die
Bauzeiten: Die Freimachung der Bauflächen
(Rodung) konnte im Winter 2014/2015 begonnen werden, die Ausschreibung der
Rohbauleistung war jedoch erst mit Bestätigung der Finanzierung durch den Bund
möglich. Die Ausschreibungsunterlagen liegen seit April 2015 vollständig der DB
AG vor. Nach Vorliegen der Finanzierung kann die Ausschreibung Anfang Juni
europaweit bekannt gemacht werden. Die Beauftragung wird für Ende 2015
erwartet. Die Inbetriebnahme der Station
"Gateway Gardens" wird weiterhin für Dezember 2019
geplant und ist mit der Umstellung auf den Winterfahrplan der DB AG am
15.12.2019 koordiniert. Baulicher und finanzieller Fortgang Auf der baulichen Seite ist
bauvorbereitend die Signaltechnik für den Gleiswechselbetrieb auf der Westseite
der Strecke fertiggestellt. Nach Durchführung der ökologischen Beweissicherung,
konnten die Flächen gemäß Planfeststellung gerodet werden. Das
Grundwassermonitoring ist beauftragt. Zum 01.05.2015 sind 13.656.978,29 € vom
Projektkonto abgeflossen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 28.06.2013, M 117
Bericht des
Magistrats vom 04.07.2014, B 244
Bericht des
Magistrats vom 24.07.2017, B 231
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
16.09.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5
am 09.10.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP, Frau Hofmann und Herr Kehrmann
gegen SPD und FAG (= Zurückweisung) 44. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 10.11.2015, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6464, 44. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 10.11.2015 Aktenzeichen: 69 1