Sicherung des Fortbestandes der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH
Beschlussvorschlag
- Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 718 wird abgelehnt.
Begründung
A. Allgemeines
Die derzeitige finanzielle Lage fast aller Krankenhäuser in Deutschland stellt sich als äußerst prekär dar. Nach Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind in diesem Jahr 30 % aller Krankenhäuser in ihrer Existenz bedroht. Bleiben die Fallzahlen auch nach der Pandemie auf dem Niveau der Corona-Jahre - ein wahrscheinliches Szenario - wird sich der Anteil der defizitären und damit von Schließung bedrohten Krankenhäuser in den kommenden Jahren auf 70 bis 80 % erhöhen. Der Verbandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft verweist darauf, dass 59 % der Klinken im abgelaufenen Jahr 2022 mit roten Zahlen rechneten und dieser Anteil 2021 noch 43 % betrug. 56 % der Krankenhäuser erwarten für das Jahr 2023 eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation. Diese Entwicklung geht nicht zuletzt auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Folgen des Krieges in der Ukraine zurück. Die Preise für Energie, Medikamente, Lebensmittel, Medizintechnik sowie kostspielige Honorarkräfte sind stark gestiegen. Die Erlösentwicklung hält damit jedoch nicht Schritt, weil die Fallzahlen sinken. Personalengpässe sowie sinkende Bettenbelegung und auch Stationsschließungen sind die Folge. Auch der Trend zur Ambulantisierung führt dazu, dass weniger Patient:innen behandelt werden und die Krankenhäuser weniger erlösen können. Das derzeitige Finanzierungssystem gleicht die hierdurch entstehenden Defizite nicht aus. Bis die aktuell diskutierte Krankenhausreform greift, dürften viele Krankenhäuser insolvent sein. Gerade für die kommunalen Krankenhäuser mit ihrem Versorgungsauftrag und den wichtigen medizinischen Leistungen für einen breiten Teil der Bevölkerung muss dies verhindert werden. Daher fordert der Städte-tag auch die Entlastung der Kommunen im aktuellen Transformationsprozess (Brückenfinanzierung). Die kurzfristige Bereitstellung von Mitteln zur Existenzsicherung liegt aber in kommunaler Hand. Auch in unserem Klinikverbund ist deren Fortbestand durch Mittelbereitstellung zu sichern.
B. Finanzielle Auswirkungen
Entscheidung über den Weiterbetrieb der medizinischen Einrichtungen des Klinikverbundes Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes 2023 ist noch davon ausgegangen worden, dass der Liquiditätsbedarf der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH aus verbliebenen Mitteln zur Restrukturierung des Klinikums Höchst finanzierbar ist. Am Jahresende 2022 mussten diese Mittel jedoch kurzfristig zur Liquiditätssicherung herangezogen werden und es stehen keine weiteren Mittel zur Verfügung. Der zwischenzeitlich weiter ansteigende Liquiditätsbedarf sollte in den Haushaltsentwurf 2024/2025 aufgenommen werden. Die aktuellste Entwicklung hat die Pläne des Magistrats jedoch überholt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022 haben die Abschlussprüfer:innen mitgeteilt, dass ohne ein entsprechendes Eingreifen der Gesellschafter der Fortbestand der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus gefährdet sei. Die Geschäftsführung der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH informierte darüber in einer Ad-hoc-Meldung am 15.05.2023 und der Aufsichtsrat beschäftigte sich mit dem Sachverhalt in einer außerordentlichen Sitzung am 26.05.2023. Neben der kurzfristigen Liquiditätssicherung wird sowohl eine Finanzierungsvereinbarung/-zusage beider Gesellschafter als auch ein umfangreiches Restrukturierungskonzept benötigt. Im Anschluss daran könnte dann ein entsprechendes Testat zum Jahresabschluss erfolgen, welches u. a. dem Gläubigerschutz dient und Voraussetzung für die Bereitstellung von Liquiditätshilfen des Landes aber auch zur Aufnahme von Investitionskrediten ist, auf die der Main-Taunus-Kreis zur Finanzierung der Verluste angewiesen ist. Ein testierter Jahresabschluss ist frühestens im September/Oktober 2023 erreichbar.
D. Klimaschutz
Die Sicherung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH in Höhe von 22.000 T€ erfolgt zunächst durch einen Kontokorrentkredit, der jedoch im Laufe des Jahres 2024 zurückgeführt werden muss. Die Mittel für den Verlustausgleich 2022 i. H. v. 9,0 Mio. € werden aus Budgetüberträgen zum Verlustausgleich der Stadtwerke Frankfurt Holding bereitgestellt. Der Verlustausgleich 2023 in Höhe von rd. 16,30 Mio. € und die Mittel für den zusätzlichen Liquiditätsbedarf der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (Rückzahlung des Kontokorrentkredits) in Höhe von 22,00 Mio. € - insgesamt also rd. 38,30 Mio. € - sind in den Haushaltsplan 2023 in das Jahr 2024 einzustellen (Details siehe Anlage).