Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH hier: Änderung des Konsortialvertrages durch weitere Verlängerung der Verhandlungsfrist
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass beide Gesellschafter der Kliniken Frankfurt Main-Taunus GmbH den Aufruf zur Nachverhandlung des Konsortialvertrages unterschrieben haben. Es dient weiter zur Kenntnis, dass auch der Termin zum Abschluss der Nachverhandlungen zum 31.12.2023 nicht eingehalten werden kann. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Verhandlungen zur Fortführung des Unternehmensverbunds unterbrochen wurden, bis die Fortführung des Unternehmens sichergestellt sowie eine Finanzierungsvereinbarung der beiden Gesellschafter zu Gunsten der KFMT GmbH abgeschlossen ist und der Termin 31.12.2023 zum Abschluss der Nachverhandlungen nicht eingehalten werden kann. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Änderung des Konsortialvertrages der Kliniken Frankfurt Main-Taunus GmbH gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf der Notarurkunde zu und verlängert damit die Verhandlungsfrist bis zum 31.12.2024.
Begründung
A. Allgemeines
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 22.09.2022 (§ 2233) der Änderung des Konsortialvertrages durch die Verlängerung der Verhandlungsfrist in § 20 Abs. 3 Nr. 3 bis zum 31.03.2023 zugestimmt und diese Frist mit Beschluss vom 30.03.2023 (§ 3124) zum 31.12.2023 verlängert. Die Verhandlungen wurden mit Beraterbegleitung begonnen. Bei der Überprüfung der wirtschaftlichen Ausgangssituation wurde ein bislang nicht gedeckter Liquiditätsbedarf festgestellt, den es zu beseitigen galt. Mangels Festlegung in den Gesellschaftsverträgen ist dazu eine Finanzierungsvereinbarung zur Unternehmenssicherung zwischen den Gesellschaftern zu Gunsten der KFMT GmbH bis zum Jahresende abzuschließen. Städtischerseits wurden die Grundlagen dafür durch Bereitstellung kurzfristiger Liquidität und deren Rückführung durch lfd. Zuschüssen im Haushalt 2023 geschaffen (§ 3619 vom 20.07.23 zum M 107). Der Abschluss der Verhandlungen zur Fortschreibung des Konsortialvertrages zum 31.12.2023 ist nicht möglich. Die Datenermittlung und die Diskussion des Zukunftskonzeptes benötigen noch Zeit. Eine neue Verhandlungsfrist muss gesetzt und notariell beglaubigt werden.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Verlängerung der Verhandlungsfrist sowie notarielle Beglaubigung der Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2024.
D. Klimaschutz
Die notwendigen Notargebühren für die Änderung des Konsortialvertrages trägt die Gesellschaft.