Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH hier: Änderung des Konsortialvertrages - weitere Verlängerung der Verhandlungsfrist
Beschlussvorschlag
Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 22.09.2022 (§ 2233 zum M 116/2022) der Änderung des Konsortialvertrages durch die Verlängerung der Verhandlungsfrist in § 20 Abs. 3 Nr. 3 bis zum 31.03.2023 zugestimmt und diese Frist zuletzt mit Beschluss vom 10.11.2023 (§ 4170 zum M 199/2023) bis zum 31.12.2024 verlängert. Die Verhandlungen wurden mit Beraterbegleitung begonnen. Bei der Überprüfung der wirtschaftlichen Ausgangssituation wurde ein bislang nicht gedeckter Liquiditätsbedarf festgestellt, den es zu beseitigen galt. Mangels Festlegung in den Gesellschaftsverträgen ist dazu eine Finanzierungsvereinbarung zur Unternehmenssicherung zwischen den Gesellschaftern zu Gunsten der KFMT GmbH bis zum Jahresende abzuschließen. Von Seiten der Stadt wurden die Grundlagen dafür durch Bereitstellung kurzfristiger Liquidität und deren Rückführung durch lfd. Zuschüssen im Haushalt 2023 ff. geschaffen (§ 3619 vom 20.07.23 zum M 107/2023). Der Abschluss der Verhandlungen zur Fortschreibung des Konsortialvertrages zum 31.12.2024 ist nicht möglich. Die Datenermittlung und die Diskussion des Zukunftskonzeptes benötigen noch Zeit. Eine neue Verhandlungsfrist muss gesetzt und notariell beglaubigt werden.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Verlängerung der Verhandlungsfrist sowie notarielle Beglaubigung der Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2025.
D. Klimaschutz
Die notwendigen Notargebühren für die Änderung des Konsortialvertrages trägt die Gesellschaft.