Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH hier: Änderung des Konsortialvertrages durch weitere Verlängerung der Verhandlungsfrist
Begründung
A. Allgemeines
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 22.09.2022 (§ 2233) der Änderung des Konsortialvertrages durch die Verlängerung der Verhandlungsfrist in § 20 Abs. 3 Nr. 3 bis zum 31.03.2023 zugestimmt. Die Situation der Krankenhäuser hat sich bundesweit in jüngerer Zeit so erheblich verändert, dass mehr Zeit für die Nachverhandlungen benötigt wird. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung des Klinikverbunds nicht den Erwartungen zum Zeitpunkt des Konsortialvertrages entspricht, bekräftigen beide Gesellschafter ihren Willen den Klinikverbund langfristig fortzuführen. Es wird daher vorgeschlagen, die Verhandlungen bis zum Sommer abzuschließen und sodann die Gremien zu beteiligen. Die notarielle Beurkundung soll bis zum 31.12.2023 erfolgen. Der ohnehin hohe Wettbewerbsdruck im Krankenhausmarkt des Ballungsraums Rhein-Main verstärkt sich weiter. Auch der Trend zur Ambulantisierung, der verstärkte Fachkräftemangel und die angekündigte Neugestaltung des Abrechnungssystems stellen Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafter vor große Herausforderungen. Daher wird mehr Zeit als ursprünglich vorgesehen benötigt, um gemeinsam mit einem Berater ein mittelfristig tragfähiges wirtschaftliches Konzept zu entwickeln und auf dessen Basis der Konsortialvertrag fortzuschreiben.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Verlängerung der Verhandlungsfrist sowie notarielle Beglaubigung der Vertragsänderung bis zum 31.12.2023.
D. Klimaschutz
Die notwendigen Notargebühren für die Änderung des Konsortialvertrages trägt die Gesellschaft ebenso wie die Beratungskosten.