Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Hausen
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M
108 Betreff:
Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am
Main-Hausen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1460 (M 85)
Auf Antrag des Magistrats vom 18.06.2018
1. Dem Neubau eines
Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Hausen auf einem Grundstück "Am
Ellerfeld" (derzeit ohne Hausnummer) in 60488 Frankfurt am Main - Hausen wird
zugestimmt. 2. Mit der Durchführung bzw.
Koordination der Maßnahmen sowie mit dem künftigen Betrieb des Feuerwehrhauses
wird die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ)
GmbH & Co. KG beauftragt. Es dient zur Kenntnis, dass der Aufsichtsrat der BKRZ
GmbH & Co. KG bereits seine Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme
vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien signalisiert hat. 3. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die
BKRZ-Gesellschaft für den Neubau des Feuerwehrhauses bereits im Jahr 2017 ein
Grundstück im Wert von 873.258,88 € inklusive Grundstücksnebenkosten
erworben hat. 4. Es dient weiterhin zur Kenntnis,
dass die Gesamtkosten des Projektes auf Basis einer Kostenberechnung nach DIN
276 des beauftragten Architekturbüros bei insgesamt rund 2.416.000 €
brutto liegen werden. In dieser Berechnung entfallen rund 136.000 € auf
das Herrichten und Erschließen des Grundstückes. 5. Die für den Neubau anfallenden Investitionskosten
in Höhe von 2.416.000 € werden im Rahmen der 2. Fortschreibung des
Prioritätenprogrammes für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern der
Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt am Main durch Kapitaleinlagen aus den
Projekten 5.002599 (1,7 Mio. €) und 5.007592 (2,0 Mio. €)
bereitgestellt. Die entsprechenden Mittel sind im Investitionsprogramm 2017 bis
2020 veranschlagt; durch zeitliche Verzögerungen in der Bauplanung kam es
im Haushaltsjahr 2017 zu keiner Auszahlung. Die entsprechenden Mittel sind
zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2018 vorgesehen. 6. Die Refinanzierung des Werteverlustes erfolgt auf
Basis einer Kostenmiete, basierend auf einer 50-jährigen Abschreibungsdauer
im Rahmen des vorhandenen Budgets des Dezernates IX, Produktbereich 12
"Brandschutz". Der Pachtzins des Grundstückes in Höhe von 34.390,36
€/Jahr wird ebenfalls aus dem Budget des Dezernates IX getragen. 7. Der bisherige Standort "Am Spritzenhaus 1 - 3"
wird zur weiteren Verwendung für Katastrophenschutz-, Brandschutz- und
Rettungsdienstzwecke beibehalten. Begründung: Einleitung: Das Bestandsgebäude der Freiwilligen Feuerwehr Hausen
in der Straße Am Spritzenhaus 1 - 3 wurde bereits im Jahr 1977 errichtet und
1997 erweitert. Dennoch genügt es seit Jahren nicht mehr den taktischen und
funktionalen Anforderungen an ein modernes Feuerwehrhaus. Die Planungen einer
Neubaumaßnahme am bisherigen Standort ließen sich selbst bei maximaler
Auslastung des Areals nicht realisieren, da im Rahmen des baurechtlichen
Genehmigungsverfahrens die erforderliche nachbarrechtliche Zustimmung zur
geplanten Grenzbebauung trotz langwieriger Verhandlungen letztlich versagt
wurde. Vor diesem Hintergrund soll der
bisherige Standort zugunsten einer Neubaulösung eines Feuerwehrhauses für die
Freiwillige Feuerwehr Hausen an einem anderen Standort aufgegeben werden. Es
wurden daraufhin geeignete Grundstücke im Stadtteil Hausen geprüft. Es konnte
für einen potenziellen Neubau schließlich ein von Größe und Lage her gut
geeignetes Grundstück "Am Ellerfeld", derzeit ohne Hausnummer, gefunden werden.
Dessen Teilflächen waren allerdings bauplanungsrechtlich noch als Garten bzw.
landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Nach Klärung diverser bau- und
planungsrechtlicher Fragestellungen konnte eine Befreiung in Bezug auf die
Nutzungsart der benötigten Teilflächen erreicht werden. Für das gesamte
Bauvorhaben wurde eine 2017 gestellte Bauvoranfrage positiv beschieden.
Unter einsatztaktischen Gründen ist das Areal in der
Straße "Am Ellerfeld", insbesondere durch seine Lage und verkehrstechnische
Anbindung, für das geplante Neubauvorhaben gut geeignet. A. Zielsetzung: Mit der von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen Fortschreibung des Prioritäten-programmes zum Bau von
Gerätehäusern für die Freiwilligen Feuerwehren, § 1460 vom 01.06.2017, wurde
den Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt am Main unter Beachtung der
haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt am Main die
notwendige Planungs-sicherheit für die Zukunft gegeben. Mit der Fortschreibung
sollen weitere Freiwillige Feuerwehren in Frankfurt am Main sukzessive mit
anforderungs- und bedarfsgerechten Gerätehäusern ausgestattet werden. Damit
wird insbesondere dem Erfordernis einer starken und einsatzbereiten
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr unter Berücksichtigung veränderter
gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und der zunehmenden Entwicklung klimatisch
bedingter Gefährdungssituationen Rechnung getragen. Die Mitgliederzahl der Freiwilligen Feuerwehr Hausen
ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Die Raumkapazitäten des
1977 errichteten und zuletzt 1997 erweiterten Gebäudes sind inzwischen
erschöpft und erfüllen weder aus Sicht des Arbeitsschutzes noch aus Sicht
der DIN 14092 ("Feuerwehrhäuser") die aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Mit
dem geplanten Neubau kann dieser leistungsfähigen und auch in der
Nachwuchsarbeit engagierten Freiwilligen Feuerwehr Rechnung getragen
werden. B. Alternativen: Unter der beschriebenen Zielsetzung: keine. C. Lösung: Die Neubauplanung des Feuerwehrhauses in der Straße
"Am Ellerfeld" sieht eine Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen für
Feuerwehrfahrzeuge vor. Das der DIN 14092 entsprechende Raumprogramm ist auf
den Platzbedarf der Mitgliederzahl, insbesondere im Bereich der Jugend- und
Minifeuerwehr, ausgelegt. Das Gebäude wird entsprechend der geltenden
städtischen Beschlusslage im Standard der aktuellen EnEV minus 30 % gebaut. Der
Passivhausstandard wäre wegen der nur sporadischen Nutzung durch die
Freiwillige Feuerwehr unwirtschaftlich. Dies entspricht der Vorgehensweise bei
bisherigen Baumaßnahmen. D. Finanzierung: a. Investitionskosten Die für den Neubau anfallenden Investitionskosten
werden aus der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Fortschreibung
des Prioritätenprogrammes bereitgestellt. Die vorgesehenen Mittel sind im
Investitionsprogramm der Branddirektion eingestellt und werden der BKRZ GmbH
& Co. KG als Kapitaleinlage bereitgestellt. b. Personalkosten Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten.
c. Sachkosten Die Refinanzierung des Werteverlustes erfolgt auf
Basis einer Kostenmiete, basierend auf einer 50-jährigen Abschreibungsdauer.
Für das Grundstück ist ein jährlicher Pachtzins in Höhe von 4% der
Grundstückskosten fällig. Die weiteren Sachkosten für Betrieb und Unterhalt des
Gebäudes bleiben unverändert und sind im Budget des Dezernates IX bereits
enthalten. Es wird davon ausgegangen, dass es durch den Betrieb eines modernen
und funktionalen Feuerwehrhauses mittelfristig zu geringeren Wartungs-,
Reparatur- und Energiekosten kommen wird. Anlage _Ansichten (ca. 2,1 MB) Anlage _Grundriss_und_Schnitte (ca. 1,9 MB) Anlage
_Kostenberechnung (ca.
64 KB) Anlage
_Liegenschaftsplan (ca.
868 KB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
03.08.2018, OF
292/7 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 21.04.2017, M 85
Antrag vom
09.10.2018, OF
304/7
Antrag vom 07.03.2022, OF 123/7
Anregung an den
Magistrat vom 22.03.2022, OM 1869
Vortrag des
Magistrats vom 08.07.2022, M 106
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket:
20.06.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO I, TOP 31
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der
Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner
Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 108 auf die Tagesordnung II der 25.
Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 108 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 46
Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und
Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die
Aufnahme der Vorlage M 108 auf die Tagesordnung II der 25. Plenarsitzung
beschlossen hat. b) Der Vorlage M 108 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER zu b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL 24. Sitzung des OBR 7
am 07.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 108 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 292/7 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, BFF, REP und fraktionslos gegen GRÜNE,
FARBECHTE und FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2881, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 37 1