Personalstrategische Ausrichtung des mittleren feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes der Branddirektion bis zum Jahr 2040
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 07.10.2019, M 157 Betreff: Personalstrategische Ausrichtung des
mittleren feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes der Branddirektion bis zum Jahr
2040 1.
Der Anpassung des für die Besetzung einer 365 Tage/24 Stunden-Funktion im
Einsatzdienst maßgebenden Personalfaktors als Planungsgrundlage für
Personalbedarfe von 5,0 auf 5,38 wird zugestimmt. 2. Mit Beschlussfassung dieser
Vorlage sind Stellenbedarfe im Einsatzdienst nach dem unter Ziffer 1 genannten
Personalfaktor zu berechnen. Zur Vermeidung weiterer und zum Abbau bestehender
Überstunden im Einsatzdienst ist eine Anpassung des Stellenbestandes auf den
neuen Personalfaktor sukzessive in den Stellenplänen ab 2022/2023
anzustreben. 3. Der
Magistrat wird beauftragt, die Vorschläge zur Neustrukturierung der Zentralen
Leitstelle Frankfurt durch Umsetzung des von der Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH
vorgelegten und als Anlage beigefügten Dienstplanmodells umzusetzen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, auf Basis des unter
Buchstabe c. beschriebenen Szenarios den Bedarfs- und Entwicklungsplan für den
Bereich Brandschutz sowie das Schutzziel Sonderbedarf im Rettungsdienst
fortzuschreiben und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorzulegen. 5. Der
Magistrat wird ferner beauftragt, auf Basis des unter Buchstabe c.
beschriebenen Szenarios den Rettungsdienst-Bereichsplan sukzessive
anzupassen. 6. Es
dient zur Kenntnis, dass zur Deckung der bestehenden und sich abzeichnenden
Personalbedarfe die derzeitig gültige Ausbildungsquote von 75 Nachwuchskräften
dauerhaft als Planungsziel verstetigt werden muss. Der Magistrat wird
beauftragt, die hierfür noch notwendigen Maßnahmen im personellen und
investiven Bereich zu beschreiben und der Stadtverordnetenversammlung zur
Entscheidung vorzulegen. 7. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass mit der
Aufstockung der Ausbildungsquote auf 75 Auszubildende der Personalbestand im
Einsatzdienst im Planungszeitraum bis 2040 durchschnittlich um 10 Einsatzkräfte
pro Jahr erhöht werden kann. 8. Es dient darüber hinaus zur
Kenntnis, dass Personalbedarfe der Fachabteilungen nicht Bestandteil dieser
Vorlage sind. Begründung: Management - Zusammenfassung: Die Vorlage soll als strategische Zielvereinbarung
für die Stadtverordnetenversammlung zur Personalentwicklung im mittleren
feuerwehrtechnischen Dienst der Branddirektion dienen. Die geänderten Rahmenbedingungen in der
Wochenarbeitszeit, die mit 75 Auszubildenden pro Jahr an der Grenze des
Möglichen angelangte Ausbildungsquote, ein gestiegenes und sich weiter
entwickelndes Gefahrenpotenzial sowie die stetig wachsende Stadt zwingen zu
einer langfristigen, strategischen Betrachtung der Sicherstellung des
Personalbedarfs im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst der nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr der Stadt. Der zusätzliche Personalbedarf wird auf Basis der
vorliegenden Erkenntnisse und Fakten sowie des beschriebenen Szenarios zur
Entwicklung des Stadtgebietes und der Bevölkerungszahlen bis zum Jahr 2040 auf
mehr als 200 Stellen eingeschätzt. Es handelt sich dabei um eine ganzheitliche
Betrachtung, die die bereits bestehenden Defizite, die aktuelle Entwicklung der
Sicherheitslage und die gesamtstädtische Entwicklung umfasst. Die nachstehenden Aussagen und Berechnungen basieren
auf den aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben und durch das Parlament
beschlossenen Schutzzielen. Trotz der bereits auf 75 Nachwuchskräfte angehobenen
Ausbildungsquote wird es nur zu einem sukzessiven, bezogen auf ein
Haushaltsjahr als moderat zu bezeichnenden, aber kontinuierlich zu sichernden
Personalaufbau von durchschnittlich maximal 10 Einsatzkräften kommen, für die
die entsprechende Anzahl zusätzlicher Stellen benötigt werden. Ursachen hierfür sind zum einen der zwingend
notwendige Abbau der bereits bestehenden Personaldefizite, die zu einem
aktuellen Bestand von mehr als 420.000 Stunden noch zu gewährender
Zeitausgleiche geführt haben. Zum anderen werden die in den kommenden Jahren
anstehenden Pensionierungen der geburtenstarken Jahrgänge einen Großteil der
Nachwuchskräfte zum Erhalt des Personalbestandes aufzehren. Da mit dem Stellenplan 2019 unter Vorbehalt der
Rechtskraft bereits 22 Stellen für den Einsatzdienst bereitgestellt wurden,
deren Besetzung in den nächsten 3-4 Jahren erfolgen soll, wären ab dem Haushalt
2023 die verbleibenden notwendigen Stellen sukzessive bereitzustellen. In den
Haushaltsjahren 2020, 2021 und 2022 wird das primäre Ziel sein, bereits
bereitstehende Stellen zu besetzen; Stellenneuschaffungen für den mittleren
feuerwehrtechnischen Einsatzdienst sind in diesen Jahren daher nicht
vorgesehen. Die Zusammenfassung der nachstehend
im Detail beschriebenen, sehr komplexen Schwerpunktthemen in einer gemeinsamen
Vorlage stellt vom Umfang und ihrer Tragweite eine Herausforderung für alle
Beteiligten dar. Die Zusammenfassung dient daher zur schnellen Orientierung
über die wesentlichen Zielsetzungen dieser Vorlage. Nachstehend wird nun in detaillierter Form auf die
einzelnen Themen eingegangen. Einleitung: Der Magistrat hatte im Mai 2018 insgesamt drei
Vorlagen vorbereitet und bereits zum Teil auf die städtischen Gremien zubewegt.
Diese Vorlagen sollen mit der vorliegenden Vorlage auf Wunsch unter der
gemeinsamen Überschrift "Personalstrategische Ausrichtung des mittleren
feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes der Branddirektion bis zum Jahr 2040" im
Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung und zur Darstellung der kausalen
Abhängigkeiten der Themen untereinander zusammengefasst und zur
Beschlussfassung vorgelegt werden. Anlass für die Vorlage sind Lösungsvorschläge für die
Probleme, die sich aus den folgenden Schwerpunktthemen ergeben:
a) Reduzierung der
Nettoarbeitszeit im Einsatzdienst durch geänderte gesetzliche und
gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen. b) Neuausrichtung der Leitstelle auf das
gestiegene und weiter steigende Risiko großer Schadenslagen und das deutlich
erhöhte Dispositionsaufkommen. c) Zusätzliche Bedarfe in Brandschutz, Technischer
Hilfeleistung und Rettungsdienst durch die stetig wachsende Stadt und ihrer
Bevölkerung. Die Lösung der sich hinter diesen Themen verbergenden
Herausforderungen bedeutet unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und
der gültigen Schutzziele in Brandschutz und Rettungsdienst gegenüber dem Status
Quo in den kommenden 20 Jahren einen zusätzlichen Personalbedarf in der
Größenordnung von über 200 Einsatzkräften. Hinzu kommen größere Investitionen
in die Infrastruktur der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Da bundesweit derzeit rund 4.000 Einsatzkräfte allein
für den Bereich des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung gesucht
werden, kann der Personalbedarf im Einsatzdienst der Feuerwehr Frankfurt im
Wesentlichen nur durch (verstärkte) eigene Ausbildung gedeckt werden. Der
Magistrat hat daher die Ausbildungsquote im Einsatzdienst bereits in zwei
Schritten von 32 auf 48 und schließlich auf aktuell 75 Auszubildende pro Jahr
erhöht. Die zur Ausbildung des Personals notwendigen zusätzlichen Stellen für
Ausbilder sind sinnvoller Weise über mehrere Jahre zu verteilen, da in der
eigentlich gebotenen Dringlichkeit nicht ausreichend qualifiziertes Personal
gewonnen werden kann. Die erste Aufstockung erfolgte mit dem Stellenplan 2018;
für diese Stellen steht bereits Personal zur Verfügung. Mit dem Stellenplan
2019 sollen vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung weitere 9
Ausbilderstellen bereitgestellt werden. Der verbleibende Bedarf wurde mit den
Stellenplänen 2020 und 2021 beantragt. Die mit der deutlichen Erhöhung der
Ausbildungsquote einhergehenden und notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen
wurden, soweit im Rahmen der Budgetierung möglich, bereits umgesetzt
(Fahrzeuge) oder befinden sich im Planungsprozess (Erweiterung des Feuerwehr-
und Rettungstrainingscenters, FRTC). Hierzu werden gesonderte Gremienbeschlüsse
vorgelegt. Trotz der deutlichen Ausweitung der
Ausbildungskapazitäten wird es in den kommenden Jahren nur zu einem sukzessiven
Personalaufbau kommen können. Die bis 2016 noch zu verzeichnende hohe
Abwanderungsquote von Einsatzkräften konnte durch die mit M 114 vom 03.06.2016
(§ 397 vom 14.07.2016) beschlossene Strukturverbesserung im Einsatzdienst und
durch die Einführung des 24-Stunden Dienstplanmodells deutlich reduziert
werden. Bisher wurden rund 60 % der Strukturverbesserungen der Vorlage M 114
umgesetzt. Im Haushaltsplan 2019 werden vorbehaltlich seiner Rechtskraft
weitere 87 Stellenanhebungen realisiert. Für die kommenden Haushalte sind dann
noch insgesamt 52 Maßnahmen des Beschlusses von 2017 ausstehend. Den zweifelsfrei positiv wirksamen Maßnahmen steht in
den nächsten Jahren die Pensionierungswelle der geburtenstarken Jahrgänge in
der Größenordnung von bis zu 50 Einsatzkräften jährlich gegenüber. Auch Abwanderungen zu anderen Feuerwehren wird es in
Zukunft geben. Der Magistrat geht in seinen Prognosen von jährlich 15 - 25
Einsatzkräften aus. Das wären 20% der Ausbildungsquote gegenüber im Schnitt 45
% in der jüngeren Vergangenheit. Allerdings bauen kleinere Kommunen zunehmend
hauptamtliche Strukturen im Bereich des Brandschutzes auf. Begründet ist dies
durch geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen und weil die Sicherstellung der
gesetzlichen Hilfsfrist allein durch ehrenamtliche Kräfte zunehmend schwieriger
wird. Diese Entwicklung wird sich negativ auf den Personalbestand der Feuerwehr
Frankfurt und aller Berufsfeuerwehren auswirken, weil sie Personalabgänge
wahrscheinlicher macht. Insofern ist ein Stellenaufbau von linear
durchschnittlich maximal 10 Stellen in den kommenden Jahren das realistische
Ziel. Diese Rahmenbedingungen machen
deutlich, dass es unumgänglich ist, zum jetzigen Zeitpunkt die strategischen
Weichen zur Sicherung der Personalbedarfe in der Zukunft zu stellen. Die Zahl
von 75 Auszubildenden ist unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der
Kooperationspartner im Ausbildungsprozess derzeit das absolute Limit. Dies gilt
für die Lehrgangsplätze an der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Kassel, an
der alle Auszubildenden in Hessen ihre Abschlussprüfungen zu absolvieren haben,
aber insbesondere auch für die Praktikumsplätze, die im Rahmen der
Rettungssanitäterausbildung benötigt werden; die rettungsdienstliche Ausbildung
ist nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und den Vorgaben der Industrie-
und Handelskammer Bestandteil der Ausbildung für den Einsatzdienst im
Brandschutz und in der technischen Hilfeleistung. Ungeachtet dessen ist die Gewinnung von 75
Nachwuchskräften unter den aktuellen Rahmenbedingungen, die durch den
demografischen Wandel geprägt sind und den öffentlichen Dienst in eine sehr
schwierige Konkurrenzsituation mit der freien Wirtschaft stellen, als
ambitioniert zu bezeichnen. Die Feuerwehr Frankfurt genießt einen sehr guten Ruf,
sodass sich aktuell deutlich ausreichend Bewerber um einen Ausbildungsplatz
bemühen. Allerdings scheitern zunehmend persönlich und fachlich geeignete
Interessenten an der fehlenden gesundheitlichen Eignung. Die o. a. Schwerpunktthemen können auf der
Zeitschiene so eingeordnet werden, dass die Reduzierung der Nettoarbeitszeit im
Einsatzdienst durch geänderte gesetzliche und gesellschaftspolitische
Rahmenbedingungen ein bereits bestehendes Problem darstellt, das zeitnah
der dringenden Nachsteuerung bedarf, dies insbesondere im Hinblick auf die
aktuelle Entwicklung der Überstunden im Einsatzdienst. Zum Stichtag 31.12.2018
bestand inklusive der Zeitguthaben auf den Lebensarbeitszeitkonten ein Anspruch
auf 422.500 Stunden Zeitausgleich (ca. 240 Mannjahre). Die Neuausrichtung der Leitstelle auf das gestiegene
und noch steigende Risiko großer Schadenslagen, sowie das seit Jahren permanent
steigende Dispositionsaufkommen ist die aktuell dringlichste und damit
kurzfristig anzugehende Aufgabe der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr.
Auf die Zukunft gerichtet und damit mittel- bis langfristig
anzugehen, ist das Thema "zusätzliche Bedarfe in Brandschutz, Technischer
Hilfeleistung und Rettungsdienst" durch die stetig wachsende Stadt und ihrer
Bevölkerung. Nachstehend soll
auf die einzelnen Schwerpunktthemen dezidiert eingegangen werden:
a) Reduzierung der
Nettoarbeitszeit im Einsatzdienst durch geänderte gesetzliche und
gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen. (Neuberechnung des
Personalfaktors) Im Einsatzdienst wird der Begriff "Funktion"
verwendet, um eine Tätigkeit zu definieren, die an 365 Tagen jeweils 24
Stunden, also 8.760 Stunden im Jahr, zu erfüllen ist. Mit der so genannten
Personalfaktorberechnung wird der Personalbedarf in besetzten
Stellen für eine solche Funktion ermittelt. Dabei werden von der theoretisch
maximal möglichen Jahresarbeitszeit eines Mitarbeiters (im Einsatzdienst der
Feuerwehr bisher 48 Wochenstunden x 365/7 Tage = 2.502,86 Stunden) verschiedene
Ausfallzeiten zeitlich bewertet und in Abzug gebracht. Die auf diese Weise
ermittelte Nettojahresarbeitszeit einer physisch tatsächlich auch vorhandenen
Einsatzkraft wird der für eine Funktion notwendigen Jahresbesetztzeit
gegenübergestellt. Bei der letzten Berechnung des Personalfaktors im
Jahr 2008 wurde von folgenden Annahmen ausgegangen: Bezeichnung Berechnung/Anmerkung Ansatz 2008
Theoretische
Jahresanwesenheitszeit 365/7 x 48 Stunden
(Wochenarbeitszeit im Einsatzdienst) 2.502,86 Std.
Tatsächlich gewährte Urlaubszeiten einschl.
Zusatzurlaub aufgrund von Wechselschichten und Ausgleich für
Wochenfeiertage Durchschnittlicher
Urlaubsanspruch nach Alter + Ausgleich Wochenfeiertage + Zusatzurlaub
Nachtarbeit -420,00 Std.
Krankheit Empirisch ermittelt =
Durchschnitt der Jahre 2002 - 2007 -240,00 Std.
Fortbildung Mittelwert der
jährlichen Pflichtfortbildung -50,00 Std.
Abordnungen z. B. zur Dienstleistung in der Leitstelle oder in
Fachabteilungen, Empirisch ermittelt = Durchschnitt der Jahre 2002 - 2007
-50,00 Std.
Sonderurlaub Kuren, Erziehungszeiten,
Betreuungszeiten für Kranke, LAK Stunden etc. -10,00 Std.
Transferleistungen je MA im Einsatzdienst
Arbeitsleistung für den
Einsatzdienst durch Bedienstete der Fachabteilungen, Auszubildende usw.
+ 20,00 Std.
Nettoarbeitszeit 1.752,86 Std.
Personalfaktor Sollwert 8.760 / 1.752,86 5,0 (besetzte)
Stellen Im Jahre 2004 wurde die Wochenarbeitszeit für
Beamte im Tages- bzw. Bürodienst von 38,5 auf 42 Stunden angehoben. Der
Einsatzdienst der Feuerwehr hatte zu diesem Zeitpunkt eine Wochenarbeitszeit
von 48 Stunden, die unverändert blieb und nicht angehoben wurde. Im Jahr 2007 wurde ein Teil der Arbeitszeiterhöhung
mittelbar wieder zurückgenommen, indem seither bei Beamtinnen und Beamten je
Woche eine Stunde Arbeitszeit auf ein "Lebensarbeitszeitkonto" (LAK)
gutgeschrieben wird. Nach dem Willen des Landesgesetzgebers wurde auch der
Einsatzdienst in diese Regelung mit einbezogen, obwohl dieser von der Erhöhung
aus dem Jahre 2004 nicht betroffen war. Alle Versuche der Stadt, den
Landesgesetzgeber davon zu überzeugen, die Regelung nicht auf den Einsatzdienst
zu übertragen, wurde unter Angabe juristischer Gründe abgelehnt. Durch die Übernahme der Regelung auch auf den
Einsatzdienst verliert die Branddirektion über 35.000 Arbeitsstunden/Jahr
alleine für den Bereich der Feuer- und Rettungswachen; dies entspricht einem
Gleichwert von rund 21 Stellen. Bis 2016 ging der Magistrat davon aus, dass die
Regelung mit der nächsten Anpassung der Hessischen Arbeitszeitverordnung wieder
abgeschafft werden würde. Stattdessen wurde die wöchentliche LAK-Stunde im Jahr
2017 auch für Beamte im Einsatzdienst verstetigt. Darüber hinaus wurde ebenfalls im Jahr 2017 die
Hessische Arbeitszeitverordnung hinsichtlich der Ausgleichsregelung für
Wochenfeiertage geändert. Bis zu diesem Zeitpunkt erhielten nur Bedienstete,
die an einem Wochenfeiertag tatsächlich Dienst hatten, einen entsprechenden
Zeitausgleich. Der Landesgesetzgeber hat nun entschieden, diesen Ausgleich
allen Bediensteten im Einsatzdienst zukommen zu lassen, unabhängig davon, ob
Sie an Wochenfeiertagen auch tatsächlich Dienst haben. Diese Regelung reduziert
die Jahresgesamtarbeitsleistung um weitere rund 17.000 Stunden; dies
entspricht einem Gleichwert von etwa 10 Stellen. Den
familienpolitischen Zielen entsprechend, werden in den letzten Jahren
zunehmend Elternzeiten im Einsatzdienst beantragt und gewährt. Spielten
solche Zeiten bei der ursprünglichen Berechnung des Personalfaktors im Jahr
2008 faktisch noch keine Rolle, so addieren sie sich im Mittel der letzten 5
Jahre auf einen Durchschnittswert von ca. 17.000 Stunden / Jahr, was einem
Gleichwert von weiteren 10 Stellen entspricht. Durch die Einführung des
Notfallsanitätergesetzes in 2014 und den sich daraus ergebenden Anforderungen
haben sich die Zeiten für Aus- und Fortbildung in den letzten Jahren ebenfalls
deutlich erhöht. Die vorstehend aufgeführten Sachverhalte waren und
sind weder durch den Magistrat noch durch die Stadtverordnetenversammlung
beeinflussbar, führen im operativen Ablauf aber zunehmend zu erheblichen
Problemen, insbesondere zu einem deutlichen Aufbau von
Mehrdienstleistungsstunden. Im Schnitt der letzten Jahre wurden
jährlich Überstunden von durchschnittlich rund 25.000 Std. monetär
ausgeglichen, bisher insgesamt rund 244.000 Stunden zum Stichtag 31.12.2018 und
allein im Bereich des Einsatzdienstes. Trotzdem beläuft sich der Anspruch aus
bisher nicht abgegoltener Mehrarbeit- und Lebensarbeitszeitkonten zum Stand
31.12.2018, wie bereits vorstehend geschildert, auf rund 422.500 Stunden und
steigt weiter kontinuierlich an. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
von LAK-Stunden wurden zudem deutlich gelockert, was die Planbarkeit und
Steuerung des Personaleinsatzes deutlich erschwert haben. Diese Entwicklung ist
aus rechtlichen Gründen und aus der Fürsorgepflicht der Stadt gegenüber ihren
Bediensteten nicht länger tragbar. Die massiv geänderten Rahmenbedingungen zwingen zu
einer Neuberechnung des Personalfaktors und damit einer Erhöhung der Stellen im
operativen Einsatzdienst, um die Besetzung der Einsatzfunktionen und damit der
gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung der Schutzziele in Brandschutz und
Rettungsdienst aber auch die dienst-/arbeitsrechtlichen Vorschriften erfüllen
zu können. b) Neuausrichtung der Leitstelle
auf das gestiegene und weiter steigende Risiko großer Schadenslagen und das
steigende Dispositionsaufkommen. Im Gegensatz zu den Feuer- und Rettungswachen
wurde bisher in der Leitstelle ein Dienstplanmodell mit einer Schichtfolge von
10 Stunden im Tagdienst und 14 Stunden im Nachtdienst praktiziert, das keine
inaktiven Zeiten (Bereitschaftszeiten) vorsah. Die Personalbedarfe orientierten sich an den
Tagesganglinien und damit an den Belastungsspitzen des "üblichen"
Einsatzgeschehens. Eine Vorhaltung zusätzlichen Personals zur Bewältigung
größerer Einsatz-/Schadenslagen (wie z.B. Evakuierungen bei
Bombenentschärfungen), die zunehmend auftreten, erfolgte unter der Abwägung
zwischen Eintrittswahrscheinlichkeit und Kosten bisher nicht. Die Bedrohungslage hat sich in den letzten Jahren
bekanntermaßen deutlich verschärft. Gerade bei Großschadenslagen,
Ereignissen wie den durchgeführten Bombenentschärfungen und den damit
verbundenen Evakuierungen, bei Extremwetterlagen, der Bewältigung von
Terrorlagen, aber auch bei im Normalbetrieb auftretenden Einsatzspitzen, fehlt
es an Möglichkeiten, flexibel durch die Besetzung zusätzlicher
Dispositionsplätze auf das in solchen Fällen sprunghaft steigende
Notrufaufkommen adäquat und gesetzeskonform zu reagieren. Der Magistrat hat daher die Firma FORPLAN DR.
SCHMIEDEL GmbH mit einem Gutachten zur Ermittlung der aktuell notwendigen
Tischbesetztzeiten beauftragt. Dieses Gutachten liegt als Anlage 1
dieser Vorlage bei. Die Untersuchung des Gutachters führte zu den folgenden
wesentlichen Feststellungen: - Die Besetztzeiten und die Anzahl der
Notrufannahmeplätze sind zu bestimmten Tageszeiten wegen des deutlich
gestiegenen Dispositionsaufwandes aktuell nicht mehr ausreichend. Eine Erhöhung
der Besetztstunden wird daher als dringend notwendig angesehen. - Rückfallebenen für
Großschadenslagen, bei denen grundsätzlich eine schnelle Erhöhung der Anzahl
von Notrufabfrageplätzen notwendig ist, sind nicht vorhanden. Der Gutachter
empfiehlt daher, analog der Landesregelung in Bayern, mindestens 3 Funktionen
zusätzlich als ständig verfügbare Rückfallebene in der Leitstelle zu
etablieren. - Alle
Effizienzpotentiale der Zentralen Leitstelle sind ausgeschöpft. - Ein pyramidaler Aufbau mit
Führungspersonal ist zwingend. Das heißt, dass die geübte Praxis, die
Führungskräfte der Leitstelle als Rückfallebene bei größeren Schadenslagen
einzuplanen, nicht zielführend ist. Diese Erkenntnisse und Empfehlungen bedeuteten in der
Konsequenz, dass neben einem Personalaufbau auch eine Änderung des
Dienstplanmodells in der Leitstelle notwendig sein wird. Der Magistrat hat
daher den Gutachter in einem ergänzenden Gutachten mit der Erstellung eines
Dienstplanmodells beauftragt, das eine verbesserte Resilienz gegen unerwartete
Großschadenslagen und Einsatzspitzen möglichst ressourcenschonend abbildet.
Der Gutachter hat in diesem Gutachten im Juni 2019
mehrere Alternativen aufgezeigt. Die Variante, die nach Auffassung des
Magistrates der formulierten Zielsetzung am nächsten kommt, sieht einen Anteil
von 10 Stunden Notrufannahme-Dispositionstätigkeit je Schicht vor. Weiterhin
geht der Gutachter von einem Personalbedarf von 57,4 Vollzeitäquivalenten aus,
die in einer Kombination von 24 Stunden-Funktionen (Schichtdienst) und - in
Zeiten von sehr hohem Einsatzaufkommen, also in der Regel tagsüber - von
Tagdienstfunktionen ergänzt werden. Das favorisierte Modell geht von 7 Funktionen im 24
Stunden-Dienst aus. Dabei werden planmäßig bei 10 Tischstunden je Funktion 14
Stunden Personalreserve generiert, die bei Bedarf zur Verstärkung bei
Großschadenslagen und Einsatzspitzen aktiviert werden können. Außerdem werden
in Zeiten hohen Einsatzaufkommens bis zu 7 Tagdienstfunktionen mit einer
Gesamtarbeitsleistung von bis zu 50 Stunden eingesetzt. Der Magistrat hält diese Variante unter den
Gesichtspunkten der Resilienz und der Wirtschaftlichkeit für sehr gut geeignet,
das Einsatzaufkommen in der Leitstelle im regulären Betrieb wie auch bei
größeren Schadenslagen zu bewältigen sowie für das Personal in der Leitstelle
sinnvolle Arbeitszeitmodelle schaffen zu können. Es dient zur Kenntnis, dass die Änderung des
Dienstplanmodells ein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand nach dem Hessischen
Personalvertretungsgesetz ist. Zur Realisierung dieses Modells werden für die reine
Dispositionstätigkeit insgesamt 48 Vollzeitäquivalente benötigt, von denen
derzeit 20 vorhanden sind. Dieses Modell führt somit zu einem Personalaufbau in
der Leitstelle von 28 Stellen. Die Personalkosten sind nach den Regelungen des
Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) und des Hessischen Brand- und
Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) refinanzierbar. Das Gutachten zum Dienstplanmodell ist als Anlage 2
der Vorlage beigefügt. c) Zusätzliche Bedarfe in Brandschutz, Technischer
Hilfeleistung und Rettungsdienst durch die stetig wachsende Stadt und ihrer
Bevölkerung. Frankfurt wächst - wie fast alle Metropolen - mit
hoher Geschwindigkeit. Gleichzeitig steigen die Risiken und verändern sich
Rahmenbedingungen in gravierendem Umfang. Der zunehmende Trend zur
Urbanisierung bringt eine deutliche Verdichtung bestehender und darüber hinaus
die Ausweisung neuer Wohnquartiere mit sich. Bereits heute sind deutliche
Auswirkungen auf die Arbeit von Rettungsdiensten und Feuerwehr zu spüren:
- Durch Ausbau des
ÖPNV, dem verkehrspolitischen Ziel, den Autoverkehr in der Stadt zu
verlangsamen und steigendem Individualverkehr ergeben sich deutliche
Einschränkungen im Verkehrsraum und eine erhebliche Verlängerung der Fahrzeiten
von Einsatzfahrzeugen. - Die
Anzahl komplexer und damit mit einem erhöhten Risiko behafteten Bauwerke wächst
stetig an. Hierzu zählen auch die steigende Anzahl und deutliche Vergrößerung
von unterirdischen Groß- und Mittelgaragen. - Zunehmende Nutzung von Dachgeschossen und
Wohnraumnachverdichtung mit komplexen Rettungswegsituationen, dadurch
steigender Bedarf an Hubrettungsfahrzeugen zur Sicherung des zweiten
Rettungsweges Auch
die sich wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben bereits jetzt
deutlich erkennbare Auswirkungen auf Art und Umfang von Einsätzen sowohl im
Rettungsdienst als auch im Brandschutz. Der eigentlich für Notfälle
eingerichtete Notruf 112 ist schon heute ein bevorzugter Anlaufpunkt für
Hilfeersuchen deutlich unterhalb der Notfallschwelle. Aus der
zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft sowie der Geschwindigkeit, in
der sich Informationen verbreiten, entstehen für die nichtpolizeiliche
Gefahrenabwehr völlig neue Herausforderungen im Umgang mit
Kommunikationsnetzwerken. Daher ist es zwingend geboten, die für den
Brandschutz, die Technische Hilfeleistung und den Rettungsdienst vorhandenen
Planungsgrundlagen für einen längerfristigen Zeitraum aus strategischer Sicht
fortzuschreiben. Aus gefahrenabwehrplanerischer, aber auch aus wirtschaftlicher
Sicht gibt es derzeit keine Veranlassung, die existierenden und gut
funktionierenden, bundesweit beachteten und mittlerweile in vielen Städten
übernommenen Konzepte zu verändern. Als Betrachtungs- und
Planungskorridor wird der Zeitraum bis zum Jahr 2040 vorgeschlagen, da sich
gravierende Weichenstellungen abzeichnen, deren Umsetzung nur mittel- bis
langfristig möglich ist. Für die Fortschreibung der Planungsgrundlagen
bis 2040 werden die nachstehenden Eckwerte als das wahrscheinlichste Szenario
vorgeschlagen: -
Anstieg der Wohnbevölkerung auf 830.000 Einwohner (Quelle: Amt für Statistik,
Wahlen und Einwohnerwesen, regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung bis
2040); - Anstieg der
täglichen Pendler-Bewegungen von derzeit 330.000 auf 400.000 Fahrten; - Anstieg der Tagesbevölkerung ohne
Geschäftsreisende und Touristen auf ca. 1.150.000 Personen; - Deutliche Verdichtung bestehender
Wohnquartiere; -
Neuausweisung von zwei neuen Stadtteilen bzw. großen Wohnquartieren; - Weitere, zumindest auf dem heutigen
Niveau verbleibende Bedrohung durch Anschläge und Extremwetterlagen; - Weiterer Fortschritt der
Digitalisierung mit Auswirkungen insbesondere im Rettungsdienst und für die
Informationsstrategie der Gefahrenabwehr. Bereits heute kann eingeschätzt werden, dass ein
solches Szenario im Wesentlichen folgende Auswirkungen haben wird: - Personal im Einsatzbereich Grundsätzlich bemisst sich der Personalbedarf an zwei
Kriterien: Zum einen die planerische Abdeckung, die eine Erreichbarkeit des
bebauten Stadtgebietes innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist zu 100%
vorschreibt. Zum anderen die Einwohnerzahl, die von einem Orientierungswert von
je einer Staffel (6 Funktionen = 33 Stellen) pro 50.000 Einwohnern ausgeht.
Dabei wird angenommen, dass die Zahl der Parallelereignisse mit der Zahl der
Einwohner linear steigt. Im Brandschutz und der Technischen Hilfeleistung
erscheint daher bis zum Jahr 2040 bei der vom Amt für Statistik, Wahlen und
Einwohnerwesen geschätzten Bevölkerungszahl von 830.000 der Aufbau von drei
Staffeln notwendig; das entspräche 18 Funktionen bzw. 99 zusätzlichen Stellen.
Bereits aktuell besteht im Bereich
der Innenstadt wegen der hohen und weiter kontinuierlich steigenden
Einsatzzahlen der Bedarf für eine zusätzliche Staffel. (Bisher wird das Risiko
der Innenstadt primär von 2 Staffeln auf der Feuer- und Rettungswache 2
abgedeckt). Spätestens bei Realisierung der geplanten neuen Stadtteile und
dem damit einhergehenden Bevölkerungszuwachs werden zur Sicherung des
Brandschutzes zwei weitere Staffeln notwendig werden. Auch die geplante Einhausung der BAB 661 über eine
Länge von 1 Kilometer, der Riederwaldtunnel und die Planung weiterer
unterirdischer Verkehrsanlagen bedürfen je nach technischer Ausführung einer
intensiven Risikobewertung und daraus ggf. resultierenden personellen und
infrastrukturellen Nachsteuerung. Die Stationierung zusätzlicher
Hubrettungsfahrzeuge wird letztlich von der geplanten Entwicklung bestehender
und neuer Bebauung abhängig sein, erscheint aber sehr wahrscheinlich. Ein
Hubrettungsfahrzeug ist mit 2 Funktionen besetzt, was gerundet 11 Stellen
entspricht. Der Aufbau weiterer Staffeln wird auch Auswirkungen auf
die erforderlichen Einsatzführungsdienste haben. Es ist von zwei zusätzlichen
Einsatzführungsdiensten auszugehen. Das entspricht auf der Ebene des mittleren
Dienstes zwei Funktionen mit 11 Stellen. Konkrete Aussagen zur
Entwicklung des Brandschutzes können erst im Rahmen der Fortschreibung der
Planungsgrundlagen getroffen werden. Hinsichtlich der Übernahme zusätzlicher
Rettungsmittel werden die Anpassungen im Bereich der Feuerwehr abhängig von den
Bedarfen für die rettungsdienstliche Ausbildung des dann notwendigen
zusätzlichen Brandschutzpersonals sein. Ausgehend von dem sich abzeichnenden
Personalbedarf muss aktuell von der Besetzung von mindestens 2 zusätzlichen
Rettungsmitteln als Lehrrettungswachen ausgegangen werden. Hierfür wären 4
Funktionen mit 22 Stellen notwendig. In der jüngeren Vergangenheit gewinnt aber auch die
aus dem Hessischen Rettungsdienstgesetz herrührende Sicherstellungsgarantie,
die Frankfurt als kreisfreier Stadt obliegt, zunehmend an Bedeutung. Aufgrund
des steigenden Personalmangels bekommen die etablierten Leistungserbringer in
Frankfurt zunehmend Schwierigkeiten, ihre bereits zugewiesenen und damit auch
neuen, zusätzlichen Rettungsmittel adäquat personell zu besetzen.
Im Bereich des Vorbeugenden
Brandschutzes hat insbesondere die bereits jetzt erkennbare Zunahme von
Sonderbauten Auswirkungen auf die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen
Gefahrenverhütungsschauen (GVS). Bereits heute ist es aufgrund von
Personalmangel nicht möglich, dem gesetzlichen Auftrag im erforderlichen Umfang
nachzukommen. Der Erfüllungsgrad der GVS hat trotz erfolgreicher
organisatorischer Maßnahmen in den letzten Jahren im Trend weiter abgenommen.
Auf die entsprechende Kennzahl im Haushalt der Stadt Frankfurt wird
hingewiesen. -
Rettungsdienst Seit Jahren ist ein deutlicher Anstieg des
Rettungsdienstaufkommens zu verzeichnen. Die Ursachen hierfür sind heterogen.
Es ist davon auszugehen, dass der demografische Wandel in unserer Gesellschaft,
das Fehlen niedergelassener Ärzte, vorzeitige Klinikentlassungen aufgrund
gesetzlicher Fallpauschalen sowie abnehmende Resilienz und zunehmendes
Anspruchsdenken in der Bevölkerung die signifikanten Gründe für die steigenden
Einsatzzahlen darstellen. Eine steigende Einwohnerzahl und damit ein Anstieg
der Tagesbevölkerung werden die Einsatzzahlen weiter steigen lassen. Sowohl aus
ökonomischen Gründen, aber vor allem wegen des zunehmenden Fachkräftemangels,
kann diesem Trend künftig nicht mehr allein durch eine Vorhalteerhöhung von
Rettungsmitteln begegnet werden, weil auch in diesem Bereich die
Personalgewinnung immer schwieriger wird. Vielmehr bedarf es auch einer
konzeptionellen Fortschreibung in enger Abstimmung und Einbindung der
Hilfsorganisationen, bei der insbesondere die Implementierung digitaler
Verfahren eine entscheidende Rolle spielen wird. Auf die Ausführungen im
vorstehenden Spiegelstrich wird verwiesen. - Leitstelle Zur Entwicklung der Leitstelle
und den damit verbundenen personalwirtschaftlichen Maßnahmen wird auf die
Ausführungen zu Buchstabe b.) hingewiesen. - Aus- und Fortbildung Wie bereits unter Buchstabe a.) der Vorlage
dargestellt, hat der Magistrat die Ausbildungsquote der Feuerwehr auf 75
Auszubildende pro Jahr erhöht. Die hierfür notwendigen zusätzlichen
Ausbilderstellen wurden z. T. mit dem Haushalt 2018 zur Verfügung gestellt. Mit
dem Stellenplan 2019 sollen vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung
weitere 9 Ausbilderstellen bereitgestellt werden. Die nach der
Personalbedarfsplanung noch darüber hinaus benötigten Stellen wurden für die
Haushalte 2020/2021 angemeldet. Unabhängig von zusätzlichen
Stellenbedarfen der Zukunft ist die Aufstockung schon deshalb notwendig, um die
bereits vorhandenen Personaldefizite ausgleichen zu können. Die Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben gelingt derzeit nur durch die Anordnung von
Mehrdienstleistung.
Hinzu kommen planmäßige Pensionierungen, die wegen der anstehenden
geburtenstarken Jahrgänge in den kommenden Jahren in großer Zahl eintreten
werden. Die aktuelle Bedarfsplanung geht davon aus, dass die
Ausbildungsquote von 75 Auszubildenden mindestens bis zum Jahr 2040 Bestand
haben muss, um die bereits bestehenden Bedarfe decken und damit den Status quo
bei den Schutzzielerreichungsgraden erhalten zu können. Im
Durchschnitt könnte der Personalbestand bei voller Erfüllung der
Ausbildungsquote von 75 lediglich um 10 Einsatzkräfte pro Jahr erhöht werden.
Die Deckung des aus dem Thema
"Wachsende Stadt" entstehenden Personalbedarfs ist hierbei noch nicht
berücksichtigt.
Zusammenfassend kann festgestellt
werden, dass aus heutiger Sicht dauerhaft im derzeitigen Umfang ausgebildet
werden muss, um gesetzliche Vorgaben und bestehende Standards halten zu können.
Die strategische Ausrichtung der Personalgewinnung erfordert daher nicht nur
einen besonderen Weitblick sondern auch Kontinuität, um Planungssicherheit
gewinnen zu können. Zur Sicherstellung der Nachwuchsgewinnung geht die
Branddirektion dabei neue Wege. Seit zwei Jahren wird als Ausbildungsgang der
Beruf Werkfeuerwehrfrau/-mann angeboten, um Interessenten direkt nach ihrem
Schulabschluss ansprechen zu können. Nach erfolgreicher Ausbildung wird
geeigneten Absolventen die Übernahme in den mittleren feuerwehrtechnischen
Dienst angeboten. Für die gehobene feuerwehrtechnische Laufbahn werden
Kooperationen mit Fachhochschulen auch weiter angestrebt. - Administration und sonstige rückwärtige
Bereiche Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass für die
notwendigen zusätzlichen konzeptionellen Arbeiten und für die Gewinnung und
Betreuung zusätzlichen Personals entsprechende personelle Ressourcen geschaffen
werden müssen. Darüber hinaus sind zusätzliche Ressourcen erforderlich
für die logistische Betreuung von zusätzlichen Standorten, zusätzlicher
Ausstattung (sowohl gebäudetechnisch als auch Fahrzeuge, Geräte,
Schutzausrüstung etc.) und den daraus resultierenden administrativen und
sicherheitstechnischen Pflichten (Betreiberpflichten, Arbeits- und
Gesundheitsschutz etc.). Letztlich erhöht sich der gesamte Verwaltungsaufwand
entsprechend. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass
die administrativen Bereiche bereits heute (und auch in Zukunft absehbar)
zusätzlich und zunehmend für die Sicherstellung von Funktionen in besonderen
Lagen (wie zum Beispiel Betrieb eines Bürgertelefons bei Evakuierungsmaßnahmen
im Zusammenhang mit Bombenfunden) herangezogen werden. - Investitionsmaßnahmen
Sofern die oben beschriebenen neuen Wohnquartiere realisiert werden, ist von
mindestens einem Neubau einer Feuerwache auszugehen. Der Standort in der
Schwälmer Straße muss zudem dauerhaft für Zwecke des Rettungsdienstes und
Brandschutzes erhalten werden. Der Magistrat strebt hier eine Kooperation zur
vollständigen Neuentwicklung des Geländes mit der ABG-Holding an, der ein Teil
dieses Geländes gehört. Die dauerhafte Aufstockung der
Ausbildungskapazitäten bedingt umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur
des Feuerwehr- und Rettungstrainingscenters (FRTC). Hierzu wird das
Raumprogramm in Kürze den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt. Grundsätzlich müssen die Investitionskosten für
Einrichtungen des Brandschutzes von der Stadt getragen werden. Die Kosten der
Einrichtungen des Rettungsdienstes werden regelhaft von den Krankenkassen
getragen. Bei den
vorstehenden Aussagen handelt es sich um erste Einschätzungen, die auf
verschiedenen Annahmen basieren. Hierzu gehören die Zahlen der zu gewinnenden
Auszubildenden ebenso wie die Einschätzung von Pensionierungen und
Versetzungen. Differenziertere und damit belastbare Aussagen
können nach der Fortschreibung, Beratung und Beschlussfassung der
Planungsgrundlagen für den Brandschutz und den Rettungsdienst getroffen werden.
Die Umsetzung konkreter Maßnahmen unterliegt grundsätzlich dem
Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Beordnung bzw. der Einzelbeschlussfassung
der städtischen Gremien. A: Zielsetzung Die Vorlage verfolgt
hinsichtlich des Beschlussziels zwei grundsätzliche Ausprägungen:
- Neben konkreten
Beschlussvorschlägen wie der Neuberechnung des Personalfaktors als Grundlage
für künftige Personalbedarfe im Einsatzdienst oder der grundsätzlichen
Neuausrichtung der Zentralen Leitstelle, hat sie auch eine strategische
Komponente, die als grundsätzliche Weichenstellung zu verstehen ist und die mit
Beschluss dieser Vorlage keine normative Kraft erlangt. Ihr Beschluss soll dem
Magistrat als Orientierung für die Fortschreibung der Planung im Bereich der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dienen. - Hinsichtlich der aktuellen und sich mittelfristig
abzeichnenden Personalbedarfe im Einsatzdienst soll die Vorlage unter der
gewählten Überschrift den Rahmen für eine ganzheitliche Betrachtung geben.
Zwangsläufig werden im
Falle der Zustimmung zu dieser Vorlage weitere Gremienbeschlüsse folgen müssen;
Personal- und Investitionsmaßnahmen stehen ohnedies unter dem Vorbehalt der
Beschlussfassung zu den jeweiligen Haushaltsplänen. Dies
vorausgestellt ergeben sich im Einzelnen folgende Zielsetzungen: - Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben und der
daraus abgeleiteten Frankfurter Schutzziele für die Bereiche Brandschutz und
Rettungsdienst unter den geänderten personalrechtlichen Rahmenbedingungen sowie
unter dem Aspekt der stetig wachsenden Stadt. - Strategische Ausrichtung der Personalgewinnung zur
Deckung der bereits bestehenden und der sich abzeichnenden zusätzlichen
Personalbedarfe. -
Verstetigung der Ausbildungsquote durch Stärkung der (stadt-)eigenen
Ausbildungskapazitäten, um dem erkennbar bereits eingetretenen Fachkräftemangel
zu begegnen. - Neuberechnung
und Beschlussfassung eines auskömmlichen Personalfaktors zur Besetzung der
Funktionen im Brandschutz und im Rettungsdienst als Grundlage für
Personalbedarfsberechnungen und künftige Stellenplanverfahren, auch mit dem
Ziel der deutlichen Reduzierung der Mehrdienstleistungen im Einsatzdienst zur
Gesunderhaltung des Einsatzpersonals und zur Einhaltung der
dienst-/arbeitsrechtlichen Vorgaben. - Ausrichtung der Zentralen Leitstelle Frankfurt auf
die aktuellen Bedrohungslagen und zusätzliche gesetzliche Aufgaben durch
Verbesserung der Flexibilität bei Belastungsspitzen und Implementierung eines
neuen Dienstplanmodells. -
Formulierung und politische Beratung eines "Schutzziels Kommunikation"
insbesondere für größere Schadenslagen. - Vorstellung und Vereinbarung eines Szenarios zur
mittelfristigen Entwicklung der Stadt Frankfurt als Grundlage für die
Fortschreibung des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans. - Einhaltung sonstiger
Rechtsgrundlagen, insbesondere im Bereich des Arbeits- und Dienstrechts sowie
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, und damit Vermeidung von negativen
Auswirkungen (z.B. Anstieg Fehlzeiten) sowie Haftungsrisiken
(Organisationsverschulden). B: Alternativen Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in
Brandschutz und Rettungsdienst wird ohne personalwirtschaftliche Nachsteuerung
und strategische Ausrichtung zur Personalgewinnung nicht möglich sein. Unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften aus dem Hessischen Brand- und
Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) sowie dem Hessischen Rettungsdienstgesetz
(HRDG) einerseits, sowie dem Hessischen Beamtengesetz und der Hessischen
Arbeitszeitverordnung andererseits, gibt es keine Alternativen zur
vorgeschlagenen Vorgehensweise. Die grundsätzliche Ausrichtung der Zentralen
Leitstelle auf große Schadensereignisse ist in einer Stadt wie Frankfurt mit
ihrem Risikopotential ebenfalls dringend geboten. Dies gilt auch für das im
Zeitalter der Sozialen Netze ständig steigende Informationsbedürfnis der
Bevölkerung und das Beobachten und Führen von Medienlagen, wie sie bei großen
Schadensereignissen mittlerweile selbstverständlich sind. Im Hinblick auf das
sich aus einer mangelhaften Kommunikationsfähigkeit ergebende Risiko des
Vertrauensverlustes der Bevölkerung in die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
gibt es keine Alternative für einen strukturierten Umgang mit den Medien und
Kommunikationsplattformen bei großen Schadenslagen. Für die gesetzlichen Vorgaben zur regelmäßigen
Fortschreibung des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans und des
Rettungsdienstbereichsplans gibt es ebenfalls keine Alternative. Allerdings ist
das vorgeschlagene Szenario nur eine Orientierungsgröße, wenngleich nach den
aktuellen Prognosen eine sehr wahrscheinliche Variante. C: Lösungen Zu a, Reduzierung der Nettoarbeitszeit im
Einsatzdienst durch geänderte gesetzliche und gesellschaftspolitische
Rahmenbedingungen: Neuberechnung des Personalfaktors Die Branddirektion erfasst seit mehreren Jahren
anhand eines Dienstplanungsprogramms Abwesenheitszeiten und kontrolliert so die
Entwicklung des tatsächlichen Personalbedarfs, um eine Funktion rund um die Uhr
besetzen und damit ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können. Der Algorithmus zur Berechnung des sich daraus
ergebenden Personalfaktors wurde von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement (KGSt) entwickelt. Dabei werden alle Ausfallzeiten als
Durchschnittswert je Mitarbeiter ausgewiesen. Die Berechnungsmethode wird in
der Zwischenzeit von den meisten Berufsfeuerwehren zur Berechnung ihrer
Personalbedarfe angewandt. Aus der stundengenauen, detaillierten Berechnung der
letzten Jahre (s. Anlage 3) ergibt sich in der Gegenüberstellung zum
Status quo der nachstehend aufgeführte Personalbedarf:
Bezeichnung Berechnung/Anmerkung Ansatz neu
Ansatz 2008
Theoretische
Jahresanwesenheitszeit 365/7 x 47 Stunden
(Wochenarbeitszeit im Einsatzdienst) 2.450,71 Std. 2.502,86 Std.
Tatsächlich gewährte Urlaubszeiten einschl.
Zusatzurlaub aufgrund von Wechselschichten und Ausgleich für
Wochenfeiertage Durchschnittlicher
Urlaubsanspruch nach Alter 5,8 Wochen + zusätzlicher pauschaler Ausgleich
Wochenfeiertage = 24 Stunden 444,00 Std. 420,00 Std.
Krankheit Empirisch ermittelt=
Durchschnitt der Jahre 2011-2017 200,00 Std. 240,00 Std.
Fortbildung Mittelwert der
jährlichen Pflichtfortbildung für Rettungsdienst und Brandschutz
120,00 Std. 50,00 Std.
Abordnungen z. B. zur Dienstleistung
in der Leitstelle oder in Fachabteilungen, Empirisch ermittelt= Durchschnitt
der Jahre 2011 - 2017 70,00 Std. - 50,00 Std.
Elternzeit/Mutterschutz Empirisch ermittelt= Durchschnitt der Jahre
2011-2017 20,00 Std. 0,00 Sonderurlaub Kuren, Betreuungszeiten
für Kranke, LAK Gewährung etc. 40,00 Std. 10,00 Std.
Mehrarbeitsleistung 0,00 Std.
Transferleistungen je MA im Einsatzdienst
Arbeitsleistung für den
Einsatzdienst durch Bedienstete der Fachabteilungen, Auszubildende usw.
+ 120,00 Std. + 20,00 Std.
Nettoarbeitszeit 1.676,71 1.752,86 Std.
Personalfaktor 8.760 / 1.676,71 5,22 (besetzte) Stellen
5,0 (besetzte)
Stellen Stellenanzahl nach Besetzungsgrad Stellenbesetzungsgrad 97 % 5,38
Zu den vorstehenden Werten bitten wir die folgenden
ergänzenden Hinweise zu beachten: - Urlaubsgewährung: Durch die neue
Wochenfeiertagsregelung sind den MA im Einsatzdienst zusätzlich 24 Stunden
Zeitausgleich/Jahr zu gewähren. - Krankheitstage: Die Zahl der
durchschnittlichen Abwesenheitsstunden betrug in den letzten 7 Jahren im
Mittel etwa 220 Stunden, allerdings mit steigender Tendenz, wofür zum Teil die
gestiegene Belastung des Einsatzpersonals durch Überstunden ursächlich ist. Der
Wert 2017 "sinkt" wegen der Umstellung auf einen 24-Stundendienstplan und der
damit verbundenen geringeren Zahl an Anwesenheits- bzw. Arbeitstagen. (Heute
2,33 Tage pro Woche im Durchschnitt gegenüber 4 Tagen im Durchschnitt nach dem
alten Wechselschichtmodell). Die Senkung der Krankheitsstunden gegenüber der
Annahme zur Berechnung des Personalfaktors im Jahr 2008 und dem realen
Durchschnittswert der letzten 7 Jahre ist auf gemeinsame Anstrengungen des
Personal- und Organisationsamtes, des Stadtgesundheitsamtes und der
Branddirektion zurückzuführen. Ziel dabei war, nicht mehr
einsatzdiensttauglichen Mitarbeitern neue Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung
zu vermitteln. Auch der seit Jahren im Dienstplan verankerte, intensive und
zielgerichtete Dienstsport hat sich positiv auf den Krankenstand in den Feuer-
und Rettungswachen ausgewirkt. Der für die Neuberechnung angesetzte Wert liegt
zudem unterhalb des Durchschnitts der letzten Jahre: Es wird angenommen, dass
es gelingt, die Krankheitsquote weiter zu senken, wenn es durch eine bessere
Personalausstattung möglich ist, die Belastung aus Mehrarbeit im Einsatzdienst
zu senken. -
Fortbildung: Der Wert für die Neuberechnung orientiert sich an den
tatsächlichen Werten der beiden letzten Jahre, in denen die Qualifizierung des
Personals zu Notfallsanitätern in vollem Umfang angelaufen ist. Durch den
deutlich höheren Ausbildungsaufwand für das Berufsbild Notfallsanitäter wird
sich der Stundenansatz in den kommenden Jahren verstetigen. - Abordnungen (interne
Zuweisungen): Hier spielten in den letzten Jahren insbesondere die
Abordnungen von Personal der Feuer- und Rettungswachen in die Zentrale
Leitstelle die entscheidende Rolle. Der Durchschnittswert 2011-2018 lag bei 93
Stunden/Mitarbeiter. Durch eine Umstellung des Dienstplanmodells, die geplante
Personalverstärkung und Anwendung des neuen Personalfaktors für
24-Stunden-Dienste auch in der Zentralen Leitstelle wird für die Zukunft davon
ausgegangen, dass sich die Abordnungen in diesem Bereich mittelfristig
reduzieren lassen. Auch bei den Abordnungen zu Fachabteilungen wird eine
Reduzierung erwartet, da auch in diesen Bereichen der Branddirektion
Anstrengungen unternommen werden, personell nachzusteuern. Der für die
Neuberechnung gewählte Wert liegt daher um 20 Stunden unter dem Durchschnitt
der letzten Jahre.
- Elternzeiten/Mutterschutz: Ausfallzeiten mit dieser Begründung
spielten für die Berechnung des Personalfaktors im Jahre 2008 keine Rolle. Der
angesetzte Wert entspricht dem Durchschnitt der letzten 8 Jahre unter Annahme
einer Stabilisierung auf leicht niedrigerem Niveau. - Sonderurlaub: Zum Stand
31.12.2018 sind im Einsatzdienst insgesamt rund 422.500 Stunden
Mehrdienstleistung und Ansprüche aus Lebensarbeitszeitkonten aufgelaufen, die
in den kommenden Jahren verstärkt durch die Gewährung von Sonderurlaub abgebaut
werden müssen. - Transferleistungen: Seit Jahren werden
Auszubildende - soweit rechtlich möglich - entsprechend ihres
Ausbildungsstandes funktionswirksam eingesetzt. Da Auszubildende nicht auf
Stellen des Einsatzdienstes geführt werden, wirkt sich deren Arbeitsleistung
positiv auf den Personalfaktor aus. Ebenso werden hier - wenn auch in deutlich
geringerem Umfang - Stunden eingerechnet, die von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Fachabteilungen im Einsatzdienst geleistet werden.
- Stellenzahl nach
Besetzungsgrad: Dem Berechnungsmodell ist implizit, dass als Ergebnis der
Bedarf an besetzten Stellen ermittelt wird. Da jedoch Stellenbesetzungsgrade
von 100 % in der Praxis kaum erreichbar sind, wird von einem künftigen
durchschnittlichen Besetzungsgrad von 97 % ausgegangen und die mit der
Personalfaktorberechnung ermittelte Anzahl der Stellen mit 103 % hochgerechnet,
um dennoch das planerisch notwendige Personal vorhalten zu können.
Zu b, Neuausrichtung der
Zentralen Leitstelle auf das gestiegene und noch steigende Risiko großer
Schadenslagen und das steigende Dispositionsaufkommen: Personalverstärkung und Umstellung
Dienstplanmodell Zentrale Leitstelle Aufbau zusätzlicher Funktionen zur Bewältigung des
gestiegenen Dispositionsaufkommens. Mit der im Gutachten beschriebenen
teilweisen Umstellung des Dienstplanmodells auf einen 24-Stunden-Dienst, werden
automatisch Bereitschaftszeiten generiert. Damit entsteht eine deutlich größere
Flexibilität, die im Bedarfsfall ermöglicht, zusätzliche Plätze der Zentralen
Leitstelle aus der Bereitschaft besetzen zu können. Formulierung und Vorlage eines "Schutzziels
Kommunikation"
Erarbeitung eines Konzeptes zur
gesicherten Warnung und Information der Bevölkerung während größerer
Schadenslagen zur Vorlage und Abstimmung mit den politischen Gremien.
Zu c, zusätzliche Bedarfe
in Brandschutz, Technischer Hilfeleistung und Rettungsdienst durch die stetig
wachsende Stadt und ihrer Bevölkerung: Fortschreibung des Brandschutzbedarfs- und
Entwicklungsplans, des Schutzziels Sonderbedarf im Rettungsdienst sowie des
Rettungsdienstbereichsplans Fortschreibung der Planungsgrundlagen und Konzepte
der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr unter Einbindung der im Rettungsdienst
beteiligten Hilfsorganisationen sowie des Ehrenamtes und Vorlage an die
städtischen Gremien zur Beschlussfassung. Aufstellen eines strategischen
Maßnahmenkatalogs mit entsprechenden zeitlichen Perspektiven, primär zur
Schaffung von Planungssicherheit für Politik und nichtpolizeiliche
Gefahrenabwehr.
Zu a-c Allgemein: Verstetigung der Ausbildungsquoten
Wegen des bundesweit hohen Personalbedarfs aller Berufsfeuerwehren gelingt es
nicht, externe Bewerber in nennenswertem Umfang für den Einsatzdienst der
Feuerwehr Frankfurt zu gewinnen. Zur Sicherstellung der Personalbedarfe war und
ist es daher notwendig, die Ausbildungsquoten im Bereich der Feuerwehr von 32
auf 75 Auszubildende pro Jahr dauerhaft zu erhöhen. Dabei handelt es sich nach
den derzeitigen Planungen um zwei Lehrgänge à 30 Teilnehmer für den mittleren
feuerwehrtechnischen Dienst und einen Lehrgang mit 15 Teilnehmern für das
Berufsbild Werkfeuerwehrfrau/-mann. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass eine Verschiebung
in Richtung des Berufsbildes Werkfeuerwehrmann/-frau geben wird, wenn die
Rahmenbedingungen für die damit einhergehende praktische Ausbildung geschaffen
werden können.
D: Kosten Mit dem Beschluss dieser Vorlage sind keine
unmittelbaren Kosten verbunden. Sollte die vorgeschlagene strategische Ausrichtung
Zustimmung finden, lassen sich unter dem Vorbehalt der Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung zu den dann noch zu erstellenden Einzelvorlagen
folgen Kostenaussagen treffen: a. Investitionskosten: Für die
Umsetzung der deutlich erhöhten Ausbildung werden für eine Übergangszeit
Container als Umkleide-, Dusch- und Lagermöglichkeit geschaffen. Parallel plant
der Magistrat die Erweiterung des FRTC. Hierzu wird derzeit ein Raumprogramm
erstellt, das in Kürze den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt
wird. Die Verdichtung bestehender und die Schaffung neuer
Wohnquartiere werden zum Neubau von mindestens einer zusätzlichen Feuer- und
Rettungswache im Frankfurter Norden führen. Je nach Fortschritt der Entwicklung
der neuen Stadtquartiere kann die Ausweisung von Interimsstandorten notwendig
werden. Dezidiertere Aussagen können nach Fortschreibung des
Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans getroffen werden. In diesem Kontext
wäre es sinnvoll, wenn das für die Branddirektion zuständige Dezernat
rechtzeitig in die Planung von Verkehrswegen in neuen Stadtteilen und die
Ausweisung der Flächen für den Gemeinbedarf eingebunden wird.
Im Innenstadtbereich wird der Magistrat den Standort der ehemaligen Feuerwache
in der Schwälmer Straße dauerhaft als Standort für Feuerwehr und Rettungsdienst
erhalten. Dabei bietet es sich an, gemeinsam mit der ABG Holding, der ein Teil
des Gebäudes gehört, über eine grundlegende Neuentwicklung des gesamten
Grundstücks nachzudenken. Die Anwendung des erhöhten Personalfaktors
wird zu einem Mehrbedarf an Bekleidungs- und Bettenspinden führen. Hierfür sind
je Einsatzkraft derzeit etwa 1.000 € zu rechnen. Bei einem Personalaufbau,
der sich über mehrere Jahre verteilen wird, können diese Investitionskosten im
Rahmen des Budgets im für die Branddirektion zuständigen Dezernat
erwirtschaftet werden. Die Zentrale Leitstelle verfügt bereits heute
über zusätzliche Reserveplätze, sodass auch hier mit Ausnahme der Bekleidungs-
und Bettenspinde keine zusätzlichen Investitionskosten entstehen werden. Die
Kosten der Infrastruktur der Leitstellen hierfür sind entsprechend der
gesetzlichen Vorgaben über die Rettungsdienstgebühr refinanzierbar.
Durch die höheren Ausbildungsquoten entstehen Investitionen für zusätzliche
Fahrzeuge und Ausbildungsgeräte, die aber zum großen Teil bereits getätigt
wurden und aus dem Gesamtbudget des für die Branddirektion zuständigen
Dezernates erwirtschaftet werden können. b. Personalkosten: Die Neuberechnung
des Personalfaktors führt im Einsatzdienst der Feuer und Rettungswachen nach
der Umsetzung der Vorlage M 114 vom 03.06.2016, § 397 vom 14.07.2016,
(Strukturverbesserung im Einsatzdienst) zu folgenden Mehrkosten: Besoldungs-gruppe Stand Stellenplan 2018 Anzahl Funktionen Stellen bisher Stellen neu Differenz Mittl. Jahresbetrag f. Stellenplanveränderungen
in € Gesamt A 7 1
5 5,38
0,38 61.000,00
23.180,00
A 8 63
315 338,94
23,94 69.000,00
1.651.860,00
A 9 47 235
252,86 17,86
77.000,00 1.375.220,00
A 9s+Z 15,40 77
82,85 5,85
83.000,00 485.550,00
A 10 8
40 43,04
3,04 85.000,00
258.400,00
Summen 134,40
672 723,07
51,07 --
3.794.210,00
Von den vorstehend genannten
Werten entfallen auf den Bereich Rettungsdienst: Besoldungs-gruppe Anzahl Funktionen Stellen bisher Stellen neu Differenz Mittl. Jahresbetrag f. Stellenplanveränderungen
in € Gesamt A 8 8
40 43,04
3,04 69.000,00
209.760,00
A 9 12,80
64 68,86
4,86 77.000,00
374.220,00
Summen 20,80
104 111,90
7,90
583.980,00
Diese Stellen im Rettungsdienst
sind refinanzierbar. Die Umsetzung des Gutachtens zum neuen
Dienstplanmodell in der Leitstelle wird zu einem sukzessiven Personalaufbau im
Dispositionsbereich von 28 Einsatzkräften führen. Besoldungs-gruppe Stellen bisher Stellen neu Differenz Mittl. Jahresbetrag f. Stellenplanveränderun-
gen in € Gesamt A 9 20
40 20
77.000 1.540.000,00
A 9s+Z 0 8
8 83.000
664.000,00 Summen 20
48 28
2.204.000,00
Die Personalkosten sind nach den
Bestimmungen des HRDG und HBKG zu 87% refinanzierbar. Die aus dem Thema "Wachsende Stadt" entstehenden
Personalbedarfe lassen sich erst nach der Fortschreibung des
Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans einschätzen. Insgesamt werden die
Neuberechnung des Personalfaktors, die Umstellung des Dienstplanmodells in der
Leitstelle sowie Bedarfe der wachsenden Stadt zu einem Personalmehrbedarf in
der Größenordnung von mehr als 200 Einsatzkräften führen. Vorbehaltlich der
Rechtskraft des Haushaltsplans 2019 werden hiervon 22 Stellen
bereitgestellt.
c. Sachkosten: Für jede/n neue Mitarbeiter/in müssen
durchschnittlich rund 3.000,-- € für die persönliche Schutzausrüstung
gerechnet werden. Für die neuen Gebäude fallen Mieten und Mietnebenkosten im
üblichen Rahmen an. Anlage 1_Gutachten_Tischbesetztzeiten (ca. 993 KB) Anlage
2_Personalgutachten (ca.
575 KB) Anlage
3_Personalfaktor (ca.
190 KB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2021, M 156
Vortrag des
Magistrats vom 08.07.2022, M 106
Antrag vom
03.11.2022, NR 519
Vortrag des Magistrats
vom 16.06.2023, M 95
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 09.10.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 04.11.2019, TO I, TOP
21 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 157 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO II, TOP 19
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 157 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 51
Beschluss: Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 4845, 37. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 37 0