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Personalstrategische Ausrichtung des mittleren feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes der Branddirektion bis zum Jahr 2040

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.10.2019, M 157 Betreff: Personalstrategische Ausrichtung des mittleren feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes der Branddirektion bis zum Jahr 2040 1. Der Anpassung des für die Besetzung einer 365 Tage/24 Stunden-Funktion im Einsatzdienst maßgebenden Personalfaktors als Planungsgrundlage für Personalbedarfe von 5,0 auf 5,38 wird zugestimmt. 2. Mit Beschlussfassung dieser Vorlage sind Stellenbedarfe im Einsatzdienst nach dem unter Ziffer 1 genannten Personalfaktor zu berechnen. Zur Vermeidung weiterer und zum Abbau bestehender Überstunden im Einsatzdienst ist eine Anpassung des Stellenbestandes auf den neuen Personalfaktor sukzessive in den Stellenplänen ab 2022/2023 anzustreben. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Vorschläge zur Neustrukturierung der Zentralen Leitstelle Frankfurt durch Umsetzung des von der Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH vorgelegten und als Anlage beigefügten Dienstplanmodells umzusetzen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, auf Basis des unter Buchstabe c. beschriebenen Szenarios den Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Bereich Brandschutz sowie das Schutzziel Sonderbedarf im Rettungsdienst fortzuschreiben und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Der Magistrat wird ferner beauftragt, auf Basis des unter Buchstabe c. beschriebenen Szenarios den Rettungsdienst-Bereichsplan sukzessive anzupassen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass zur Deckung der bestehenden und sich abzeichnenden Personalbedarfe die derzeitig gültige Ausbildungsquote von 75 Nachwuchskräften dauerhaft als Planungsziel verstetigt werden muss. Der Magistrat wird beauftragt, die hierfür noch notwendigen Maßnahmen im personellen und investiven Bereich zu beschreiben und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. 7. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass mit der Aufstockung der Ausbildungsquote auf 75 Auszubildende der Personalbestand im Einsatzdienst im Planungszeitraum bis 2040 durchschnittlich um 10 Einsatzkräfte pro Jahr erhöht werden kann. 8. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass Personalbedarfe der Fachabteilungen nicht Bestandteil dieser Vorlage sind. Begründung: Management - Zusammenfassung: Die Vorlage soll als strategische Zielvereinbarung für die Stadtverordnetenversammlung zur Personalentwicklung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst der Branddirektion dienen. Die geänderten Rahmenbedingungen in der Wochenarbeitszeit, die mit 75 Auszubildenden pro Jahr an der Grenze des Möglichen angelangte Ausbildungsquote, ein gestiegenes und sich weiter entwickelndes Gefahrenpotenzial sowie die stetig wachsende Stadt zwingen zu einer langfristigen, strategischen Betrachtung der Sicherstellung des Personalbedarfs im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr der Stadt. Der zusätzliche Personalbedarf wird auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse und Fakten sowie des beschriebenen Szenarios zur Entwicklung des Stadtgebietes und der Bevölkerungszahlen bis zum Jahr 2040 auf mehr als 200 Stellen eingeschätzt. Es handelt sich dabei um eine ganzheitliche Betrachtung, die die bereits bestehenden Defizite, die aktuelle Entwicklung der Sicherheitslage und die gesamtstädtische Entwicklung umfasst. Die nachstehenden Aussagen und Berechnungen basieren auf den aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben und durch das Parlament beschlossenen Schutzzielen. Trotz der bereits auf 75 Nachwuchskräfte angehobenen Ausbildungsquote wird es nur zu einem sukzessiven, bezogen auf ein Haushaltsjahr als moderat zu bezeichnenden, aber kontinuierlich zu sichernden Personalaufbau von durchschnittlich maximal 10 Einsatzkräften kommen, für die die entsprechende Anzahl zusätzlicher Stellen benötigt werden. Ursachen hierfür sind zum einen der zwingend notwendige Abbau der bereits bestehenden Personaldefizite, die zu einem aktuellen Bestand von mehr als 420.000 Stunden noch zu gewährender Zeitausgleiche geführt haben. Zum anderen werden die in den kommenden Jahren anstehenden Pensionierungen der geburtenstarken Jahrgänge einen Großteil der Nachwuchskräfte zum Erhalt des Personalbestandes aufzehren. Da mit dem Stellenplan 2019 unter Vorbehalt der Rechtskraft bereits 22 Stellen für den Einsatzdienst bereitgestellt wurden, deren Besetzung in den nächsten 3-4 Jahren erfolgen soll, wären ab dem Haushalt 2023 die verbleibenden notwendigen Stellen sukzessive bereitzustellen. In den Haushaltsjahren 2020, 2021 und 2022 wird das primäre Ziel sein, bereits bereitstehende Stellen zu besetzen; Stellenneuschaffungen für den mittleren feuerwehrtechnischen Einsatzdienst sind in diesen Jahren daher nicht vorgesehen. Die Zusammenfassung der nachstehend im Detail beschriebenen, sehr komplexen Schwerpunktthemen in einer gemeinsamen Vorlage stellt vom Umfang und ihrer Tragweite eine Herausforderung für alle Beteiligten dar. Die Zusammenfassung dient daher zur schnellen Orientierung über die wesentlichen Zielsetzungen dieser Vorlage. Nachstehend wird nun in detaillierter Form auf die einzelnen Themen eingegangen. Einleitung: Der Magistrat hatte im Mai 2018 insgesamt drei Vorlagen vorbereitet und bereits zum Teil auf die städtischen Gremien zubewegt. Diese Vorlagen sollen mit der vorliegenden Vorlage auf Wunsch unter der gemeinsamen Überschrift "Personalstrategische Ausrichtung des mittleren feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes der Branddirektion bis zum Jahr 2040" im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung und zur Darstellung der kausalen Abhängigkeiten der Themen untereinander zusammengefasst und zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Anlass für die Vorlage sind Lösungsvorschläge für die Probleme, die sich aus den folgenden Schwerpunktthemen ergeben: a) Reduzierung der Nettoarbeitszeit im Einsatzdienst durch geänderte gesetzliche und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen. b) Neuausrichtung der Leitstelle auf das gestiegene und weiter steigende Risiko großer Schadenslagen und das deutlich erhöhte Dispositionsaufkommen. c) Zusätzliche Bedarfe in Brandschutz, Technischer Hilfeleistung und Rettungsdienst durch die stetig wachsende Stadt und ihrer Bevölkerung. Die Lösung der sich hinter diesen Themen verbergenden Herausforderungen bedeutet unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der gültigen Schutzziele in Brandschutz und Rettungsdienst gegenüber dem Status Quo in den kommenden 20 Jahren einen zusätzlichen Personalbedarf in der Größenordnung von über 200 Einsatzkräften. Hinzu kommen größere Investitionen in die Infrastruktur der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Da bundesweit derzeit rund 4.000 Einsatzkräfte allein für den Bereich des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung gesucht werden, kann der Personalbedarf im Einsatzdienst der Feuerwehr Frankfurt im Wesentlichen nur durch (verstärkte) eigene Ausbildung gedeckt werden. Der Magistrat hat daher die Ausbildungsquote im Einsatzdienst bereits in zwei Schritten von 32 auf 48 und schließlich auf aktuell 75 Auszubildende pro Jahr erhöht. Die zur Ausbildung des Personals notwendigen zusätzlichen Stellen für Ausbilder sind sinnvoller Weise über mehrere Jahre zu verteilen, da in der eigentlich gebotenen Dringlichkeit nicht ausreichend qualifiziertes Personal gewonnen werden kann. Die erste Aufstockung erfolgte mit dem Stellenplan 2018; für diese Stellen steht bereits Personal zur Verfügung. Mit dem Stellenplan 2019 sollen vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung weitere 9 Ausbilderstellen bereitgestellt werden. Der verbleibende Bedarf wurde mit den Stellenplänen 2020 und 2021 beantragt. Die mit der deutlichen Erhöhung der Ausbildungsquote einhergehenden und notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen wurden, soweit im Rahmen der Budgetierung möglich, bereits umgesetzt (Fahrzeuge) oder befinden sich im Planungsprozess (Erweiterung des Feuerwehr- und Rettungstrainingscenters, FRTC). Hierzu werden gesonderte Gremienbeschlüsse vorgelegt. Trotz der deutlichen Ausweitung der Ausbildungskapazitäten wird es in den kommenden Jahren nur zu einem sukzessiven Personalaufbau kommen können. Die bis 2016 noch zu verzeichnende hohe Abwanderungsquote von Einsatzkräften konnte durch die mit M 114 vom 03.06.2016 (§ 397 vom 14.07.2016) beschlossene Strukturverbesserung im Einsatzdienst und durch die Einführung des 24-Stunden Dienstplanmodells deutlich reduziert werden. Bisher wurden rund 60 % der Strukturverbesserungen der Vorlage M 114 umgesetzt. Im Haushaltsplan 2019 werden vorbehaltlich seiner Rechtskraft weitere 87 Stellenanhebungen realisiert. Für die kommenden Haushalte sind dann noch insgesamt 52 Maßnahmen des Beschlusses von 2017 ausstehend. Den zweifelsfrei positiv wirksamen Maßnahmen steht in den nächsten Jahren die Pensionierungswelle der geburtenstarken Jahrgänge in der Größenordnung von bis zu 50 Einsatzkräften jährlich gegenüber. Auch Abwanderungen zu anderen Feuerwehren wird es in Zukunft geben. Der Magistrat geht in seinen Prognosen von jährlich 15 - 25 Einsatzkräften aus. Das wären 20% der Ausbildungsquote gegenüber im Schnitt 45 % in der jüngeren Vergangenheit. Allerdings bauen kleinere Kommunen zunehmend hauptamtliche Strukturen im Bereich des Brandschutzes auf. Begründet ist dies durch geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen und weil die Sicherstellung der gesetzlichen Hilfsfrist allein durch ehrenamtliche Kräfte zunehmend schwieriger wird. Diese Entwicklung wird sich negativ auf den Personalbestand der Feuerwehr Frankfurt und aller Berufsfeuerwehren auswirken, weil sie Personalabgänge wahrscheinlicher macht. Insofern ist ein Stellenaufbau von linear durchschnittlich maximal 10 Stellen in den kommenden Jahren das realistische Ziel. Diese Rahmenbedingungen machen deutlich, dass es unumgänglich ist, zum jetzigen Zeitpunkt die strategischen Weichen zur Sicherung der Personalbedarfe in der Zukunft zu stellen. Die Zahl von 75 Auszubildenden ist unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Kooperationspartner im Ausbildungsprozess derzeit das absolute Limit. Dies gilt für die Lehrgangsplätze an der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Kassel, an der alle Auszubildenden in Hessen ihre Abschlussprüfungen zu absolvieren haben, aber insbesondere auch für die Praktikumsplätze, die im Rahmen der Rettungssanitäterausbildung benötigt werden; die rettungsdienstliche Ausbildung ist nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und den Vorgaben der Industrie- und Handelskammer Bestandteil der Ausbildung für den Einsatzdienst im Brandschutz und in der technischen Hilfeleistung. Ungeachtet dessen ist die Gewinnung von 75 Nachwuchskräften unter den aktuellen Rahmenbedingungen, die durch den demografischen Wandel geprägt sind und den öffentlichen Dienst in eine sehr schwierige Konkurrenzsituation mit der freien Wirtschaft stellen, als ambitioniert zu bezeichnen. Die Feuerwehr Frankfurt genießt einen sehr guten Ruf, sodass sich aktuell deutlich ausreichend Bewerber um einen Ausbildungsplatz bemühen. Allerdings scheitern zunehmend persönlich und fachlich geeignete Interessenten an der fehlenden gesundheitlichen Eignung. Die o. a. Schwerpunktthemen können auf der Zeitschiene so eingeordnet werden, dass die Reduzierung der Nettoarbeitszeit im Einsatzdienst durch geänderte gesetzliche und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen ein bereits bestehendes Problem darstellt, das zeitnah der dringenden Nachsteuerung bedarf, dies insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung der Überstunden im Einsatzdienst. Zum Stichtag 31.12.2018 bestand inklusive der Zeitguthaben auf den Lebensarbeitszeitkonten ein Anspruch auf 422.500 Stunden Zeitausgleich (ca. 240 Mannjahre). Die Neuausrichtung der Leitstelle auf das gestiegene und noch steigende Risiko großer Schadenslagen, sowie das seit Jahren permanent steigende Dispositionsaufkommen ist die aktuell dringlichste und damit kurzfristig anzugehende Aufgabe der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Auf die Zukunft gerichtet und damit mittel- bis langfristig anzugehen, ist das Thema "zusätzliche Bedarfe in Brandschutz, Technischer Hilfeleistung und Rettungsdienst" durch die stetig wachsende Stadt und ihrer Bevölkerung. Nachstehend soll auf die einzelnen Schwerpunktthemen dezidiert eingegangen werden: a) Reduzierung der Nettoarbeitszeit im Einsatzdienst durch geänderte gesetzliche und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen. (Neuberechnung des Personalfaktors) Im Einsatzdienst wird der Begriff "Funktion" verwendet, um eine Tätigkeit zu definieren, die an 365 Tagen jeweils 24 Stunden, also 8.760 Stunden im Jahr, zu erfüllen ist. Mit der so genannten Personalfaktorberechnung wird der Personalbedarf in besetzten Stellen für eine solche Funktion ermittelt. Dabei werden von der theoretisch maximal möglichen Jahresarbeitszeit eines Mitarbeiters (im Einsatzdienst der Feuerwehr bisher 48 Wochenstunden x 365/7 Tage = 2.502,86 Stunden) verschiedene Ausfallzeiten zeitlich bewertet und in Abzug gebracht. Die auf diese Weise ermittelte Nettojahresarbeitszeit einer physisch tatsächlich auch vorhandenen Einsatzkraft wird der für eine Funktion notwendigen Jahresbesetztzeit gegenübergestellt. Bei der letzten Berechnung des Personalfaktors im Jahr 2008 wurde von folgenden Annahmen ausgegangen: Bezeichnung Berechnung/Anmerkung Ansatz 2008 Theoretische Jahresanwesenheitszeit 365/7 x 48 Stunden (Wochenarbeitszeit im Einsatzdienst) 2.502,86 Std. Tatsächlich gewährte Urlaubszeiten einschl. Zusatzurlaub aufgrund von Wechselschichten und Ausgleich für Wochenfeiertage Durchschnittlicher Urlaubsanspruch nach Alter + Ausgleich Wochenfeiertage + Zusatzurlaub Nachtarbeit -420,00 Std. Krankheit Empirisch ermittelt = Durchschnitt der Jahre 2002 - 2007 -240,00 Std. Fortbildung Mittelwert der jährlichen Pflichtfortbildung -50,00 Std. Abordnungen z. B. zur Dienstleistung in der Leitstelle oder in Fachabteilungen, Empirisch ermittelt = Durchschnitt der Jahre 2002 - 2007 -50,00 Std. Sonderurlaub Kuren, Erziehungszeiten, Betreuungszeiten für Kranke, LAK Stunden etc. -10,00 Std. Transferleistungen je MA im Einsatzdienst Arbeitsleistung für den Einsatzdienst durch Bedienstete der Fachabteilungen, Auszubildende usw. + 20,00 Std. Nettoarbeitszeit 1.752,86 Std. Personalfaktor Sollwert 8.760 / 1.752,86 5,0 (besetzte) Stellen Im Jahre 2004 wurde die Wochenarbeitszeit für Beamte im Tages- bzw. Bürodienst von 38,5 auf 42 Stunden angehoben. Der Einsatzdienst der Feuerwehr hatte zu diesem Zeitpunkt eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden, die unverändert blieb und nicht angehoben wurde. Im Jahr 2007 wurde ein Teil der Arbeitszeiterhöhung mittelbar wieder zurückgenommen, indem seither bei Beamtinnen und Beamten je Woche eine Stunde Arbeitszeit auf ein "Lebensarbeitszeitkonto" (LAK) gutgeschrieben wird. Nach dem Willen des Landesgesetzgebers wurde auch der Einsatzdienst in diese Regelung mit einbezogen, obwohl dieser von der Erhöhung aus dem Jahre 2004 nicht betroffen war. Alle Versuche der Stadt, den Landesgesetzgeber davon zu überzeugen, die Regelung nicht auf den Einsatzdienst zu übertragen, wurde unter Angabe juristischer Gründe abgelehnt. Durch die Übernahme der Regelung auch auf den Einsatzdienst verliert die Branddirektion über 35.000 Arbeitsstunden/Jahr alleine für den Bereich der Feuer- und Rettungswachen; dies entspricht einem Gleichwert von rund 21 Stellen. Bis 2016 ging der Magistrat davon aus, dass die Regelung mit der nächsten Anpassung der Hessischen Arbeitszeitverordnung wieder abgeschafft werden würde. Stattdessen wurde die wöchentliche LAK-Stunde im Jahr 2017 auch für Beamte im Einsatzdienst verstetigt. Darüber hinaus wurde ebenfalls im Jahr 2017 die Hessische Arbeitszeitverordnung hinsichtlich der Ausgleichsregelung für Wochenfeiertage geändert. Bis zu diesem Zeitpunkt erhielten nur Bedienstete, die an einem Wochenfeiertag tatsächlich Dienst hatten, einen entsprechenden Zeitausgleich. Der Landesgesetzgeber hat nun entschieden, diesen Ausgleich allen Bediensteten im Einsatzdienst zukommen zu lassen, unabhängig davon, ob Sie an Wochenfeiertagen auch tatsächlich Dienst haben. Diese Regelung reduziert die Jahresgesamtarbeitsleistung um weitere rund 17.000 Stunden; dies entspricht einem Gleichwert von etwa 10 Stellen. Den familienpolitischen Zielen entsprechend, werden in den letzten Jahren zunehmend Elternzeiten im Einsatzdienst beantragt und gewährt. Spielten solche Zeiten bei der ursprünglichen Berechnung des Personalfaktors im Jahr 2008 faktisch noch keine Rolle, so addieren sie sich im Mittel der letzten 5 Jahre auf einen Durchschnittswert von ca. 17.000 Stunden / Jahr, was einem Gleichwert von weiteren 10 Stellen entspricht. Durch die Einführung des Notfallsanitätergesetzes in 2014 und den sich daraus ergebenden Anforderungen haben sich die Zeiten für Aus- und Fortbildung in den letzten Jahren ebenfalls deutlich erhöht. Die vorstehend aufgeführten Sachverhalte waren und sind weder durch den Magistrat noch durch die Stadtverordnetenversammlung beeinflussbar, führen im operativen Ablauf aber zunehmend zu erheblichen Problemen, insbesondere zu einem deutlichen Aufbau von Mehrdienstleistungsstunden. Im Schnitt der letzten Jahre wurden jährlich Überstunden von durchschnittlich rund 25.000 Std. monetär ausgeglichen, bisher insgesamt rund 244.000 Stunden zum Stichtag 31.12.2018 und allein im Bereich des Einsatzdienstes. Trotzdem beläuft sich der Anspruch aus bisher nicht abgegoltener Mehrarbeit- und Lebensarbeitszeitkonten zum Stand 31.12.2018, wie bereits vorstehend geschildert, auf rund 422.500 Stunden und steigt weiter kontinuierlich an. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von LAK-Stunden wurden zudem deutlich gelockert, was die Planbarkeit und Steuerung des Personaleinsatzes deutlich erschwert haben. Diese Entwicklung ist aus rechtlichen Gründen und aus der Fürsorgepflicht der Stadt gegenüber ihren Bediensteten nicht länger tragbar. Die massiv geänderten Rahmenbedingungen zwingen zu einer Neuberechnung des Personalfaktors und damit einer Erhöhung der Stellen im operativen Einsatzdienst, um die Besetzung der Einsatzfunktionen und damit der gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung der Schutzziele in Brandschutz und Rettungsdienst aber auch die dienst-/arbeitsrechtlichen Vorschriften erfüllen zu können. b) Neuausrichtung der Leitstelle auf das gestiegene und weiter steigende Risiko großer Schadenslagen und das steigende Dispositionsaufkommen. Im Gegensatz zu den Feuer- und Rettungswachen wurde bisher in der Leitstelle ein Dienstplanmodell mit einer Schichtfolge von 10 Stunden im Tagdienst und 14 Stunden im Nachtdienst praktiziert, das keine inaktiven Zeiten (Bereitschaftszeiten) vorsah. Die Personalbedarfe orientierten sich an den Tagesganglinien und damit an den Belastungsspitzen des "üblichen" Einsatzgeschehens. Eine Vorhaltung zusätzlichen Personals zur Bewältigung größerer Einsatz-/Schadenslagen (wie z.B. Evakuierungen bei Bombenentschärfungen), die zunehmend auftreten, erfolgte unter der Abwägung zwischen Eintrittswahrscheinlichkeit und Kosten bisher nicht. Die Bedrohungslage hat sich in den letzten Jahren bekanntermaßen deutlich verschärft. Gerade bei Großschadenslagen, Ereignissen wie den durchgeführten Bombenentschärfungen und den damit verbundenen Evakuierungen, bei Extremwetterlagen, der Bewältigung von Terrorlagen, aber auch bei im Normalbetrieb auftretenden Einsatzspitzen, fehlt es an Möglichkeiten, flexibel durch die Besetzung zusätzlicher Dispositionsplätze auf das in solchen Fällen sprunghaft steigende Notrufaufkommen adäquat und gesetzeskonform zu reagieren. Der Magistrat hat daher die Firma FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH mit einem Gutachten zur Ermittlung der aktuell notwendigen Tischbesetztzeiten beauftragt. Dieses Gutachten liegt als Anlage 1 dieser Vorlage bei. Die Untersuchung des Gutachters führte zu den folgenden wesentlichen Feststellungen: - Die Besetztzeiten und die Anzahl der Notrufannahmeplätze sind zu bestimmten Tageszeiten wegen des deutlich gestiegenen Dispositionsaufwandes aktuell nicht mehr ausreichend. Eine Erhöhung der Besetztstunden wird daher als dringend notwendig angesehen. - Rückfallebenen für Großschadenslagen, bei denen grundsätzlich eine schnelle Erhöhung der Anzahl von Notrufabfrageplätzen notwendig ist, sind nicht vorhanden. Der Gutachter empfiehlt daher, analog der Landesregelung in Bayern, mindestens 3 Funktionen zusätzlich als ständig verfügbare Rückfallebene in der Leitstelle zu etablieren. - Alle Effizienzpotentiale der Zentralen Leitstelle sind ausgeschöpft. - Ein pyramidaler Aufbau mit Führungspersonal ist zwingend. Das heißt, dass die geübte Praxis, die Führungskräfte der Leitstelle als Rückfallebene bei größeren Schadenslagen einzuplanen, nicht zielführend ist. Diese Erkenntnisse und Empfehlungen bedeuteten in der Konsequenz, dass neben einem Personalaufbau auch eine Änderung des Dienstplanmodells in der Leitstelle notwendig sein wird. Der Magistrat hat daher den Gutachter in einem ergänzenden Gutachten mit der Erstellung eines Dienstplanmodells beauftragt, das eine verbesserte Resilienz gegen unerwartete Großschadenslagen und Einsatzspitzen möglichst ressourcenschonend abbildet. Der Gutachter hat in diesem Gutachten im Juni 2019 mehrere Alternativen aufgezeigt. Die Variante, die nach Auffassung des Magistrates der formulierten Zielsetzung am nächsten kommt, sieht einen Anteil von 10 Stunden Notrufannahme-Dispositionstätigkeit je Schicht vor. Weiterhin geht der Gutachter von einem Personalbedarf von 57,4 Vollzeitäquivalenten aus, die in einer Kombination von 24 Stunden-Funktionen (Schichtdienst) und - in Zeiten von sehr hohem Einsatzaufkommen, also in der Regel tagsüber - von Tagdienstfunktionen ergänzt werden. Das favorisierte Modell geht von 7 Funktionen im 24 Stunden-Dienst aus. Dabei werden planmäßig bei 10 Tischstunden je Funktion 14 Stunden Personalreserve generiert, die bei Bedarf zur Verstärkung bei Großschadenslagen und Einsatzspitzen aktiviert werden können. Außerdem werden in Zeiten hohen Einsatzaufkommens bis zu 7 Tagdienstfunktionen mit einer Gesamtarbeitsleistung von bis zu 50 Stunden eingesetzt. Der Magistrat hält diese Variante unter den Gesichtspunkten der Resilienz und der Wirtschaftlichkeit für sehr gut geeignet, das Einsatzaufkommen in der Leitstelle im regulären Betrieb wie auch bei größeren Schadenslagen zu bewältigen sowie für das Personal in der Leitstelle sinnvolle Arbeitszeitmodelle schaffen zu können. Es dient zur Kenntnis, dass die Änderung des Dienstplanmodells ein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz ist. Zur Realisierung dieses Modells werden für die reine Dispositionstätigkeit insgesamt 48 Vollzeitäquivalente benötigt, von denen derzeit 20 vorhanden sind. Dieses Modell führt somit zu einem Personalaufbau in der Leitstelle von 28 Stellen. Die Personalkosten sind nach den Regelungen des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) und des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) refinanzierbar. Das Gutachten zum Dienstplanmodell ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt. c) Zusätzliche Bedarfe in Brandschutz, Technischer Hilfeleistung und Rettungsdienst durch die stetig wachsende Stadt und ihrer Bevölkerung. Frankfurt wächst - wie fast alle Metropolen - mit hoher Geschwindigkeit. Gleichzeitig steigen die Risiken und verändern sich Rahmenbedingungen in gravierendem Umfang. Der zunehmende Trend zur Urbanisierung bringt eine deutliche Verdichtung bestehender und darüber hinaus die Ausweisung neuer Wohnquartiere mit sich. Bereits heute sind deutliche Auswirkungen auf die Arbeit von Rettungsdiensten und Feuerwehr zu spüren: - Durch Ausbau des ÖPNV, dem verkehrspolitischen Ziel, den Autoverkehr in der Stadt zu verlangsamen und steigendem Individualverkehr ergeben sich deutliche Einschränkungen im Verkehrsraum und eine erhebliche Verlängerung der Fahrzeiten von Einsatzfahrzeugen. - Die Anzahl komplexer und damit mit einem erhöhten Risiko behafteten Bauwerke wächst stetig an. Hierzu zählen auch die steigende Anzahl und deutliche Vergrößerung von unterirdischen Groß- und Mittelgaragen. - Zunehmende Nutzung von Dachgeschossen und Wohnraumnachverdichtung mit komplexen Rettungswegsituationen, dadurch steigender Bedarf an Hubrettungsfahrzeugen zur Sicherung des zweiten Rettungsweges Auch die sich wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben bereits jetzt deutlich erkennbare Auswirkungen auf Art und Umfang von Einsätzen sowohl im Rettungsdienst als auch im Brandschutz. Der eigentlich für Notfälle eingerichtete Notruf 112 ist schon heute ein bevorzugter Anlaufpunkt für Hilfeersuchen deutlich unterhalb der Notfallschwelle. Aus der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft sowie der Geschwindigkeit, in der sich Informationen verbreiten, entstehen für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr völlig neue Herausforderungen im Umgang mit Kommunikationsnetzwerken. Daher ist es zwingend geboten, die für den Brandschutz, die Technische Hilfeleistung und den Rettungsdienst vorhandenen Planungsgrundlagen für einen längerfristigen Zeitraum aus strategischer Sicht fortzuschreiben. Aus gefahrenabwehrplanerischer, aber auch aus wirtschaftlicher Sicht gibt es derzeit keine Veranlassung, die existierenden und gut funktionierenden, bundesweit beachteten und mittlerweile in vielen Städten übernommenen Konzepte zu verändern. Als Betrachtungs- und Planungskorridor wird der Zeitraum bis zum Jahr 2040 vorgeschlagen, da sich gravierende Weichenstellungen abzeichnen, deren Umsetzung nur mittel- bis langfristig möglich ist. Für die Fortschreibung der Planungsgrundlagen bis 2040 werden die nachstehenden Eckwerte als das wahrscheinlichste Szenario vorgeschlagen: - Anstieg der Wohnbevölkerung auf 830.000 Einwohner (Quelle: Amt für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen, regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung bis 2040); - Anstieg der täglichen Pendler-Bewegungen von derzeit 330.000 auf 400.000 Fahrten; - Anstieg der Tagesbevölkerung ohne Geschäftsreisende und Touristen auf ca. 1.150.000 Personen; - Deutliche Verdichtung bestehender Wohnquartiere; - Neuausweisung von zwei neuen Stadtteilen bzw. großen Wohnquartieren; - Weitere, zumindest auf dem heutigen Niveau verbleibende Bedrohung durch Anschläge und Extremwetterlagen; - Weiterer Fortschritt der Digitalisierung mit Auswirkungen insbesondere im Rettungsdienst und für die Informationsstrategie der Gefahrenabwehr. Bereits heute kann eingeschätzt werden, dass ein solches Szenario im Wesentlichen folgende Auswirkungen haben wird: - Personal im Einsatzbereich Grundsätzlich bemisst sich der Personalbedarf an zwei Kriterien: Zum einen die planerische Abdeckung, die eine Erreichbarkeit des bebauten Stadtgebietes innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist zu 100% vorschreibt. Zum anderen die Einwohnerzahl, die von einem Orientierungswert von je einer Staffel (6 Funktionen = 33 Stellen) pro 50.000 Einwohnern ausgeht. Dabei wird angenommen, dass die Zahl der Parallelereignisse mit der Zahl der Einwohner linear steigt. Im Brandschutz und der Technischen Hilfeleistung erscheint daher bis zum Jahr 2040 bei der vom Amt für Statistik, Wahlen und Einwohnerwesen geschätzten Bevölkerungszahl von 830.000 der Aufbau von drei Staffeln notwendig; das entspräche 18 Funktionen bzw. 99 zusätzlichen Stellen. Bereits aktuell besteht im Bereich der Innenstadt wegen der hohen und weiter kontinuierlich steigenden Einsatzzahlen der Bedarf für eine zusätzliche Staffel. (Bisher wird das Risiko der Innenstadt primär von 2 Staffeln auf der Feuer- und Rettungswache 2 abgedeckt). Spätestens bei Realisierung der geplanten neuen Stadtteile und dem damit einhergehenden Bevölkerungszuwachs werden zur Sicherung des Brandschutzes zwei weitere Staffeln notwendig werden. Auch die geplante Einhausung der BAB 661 über eine Länge von 1 Kilometer, der Riederwaldtunnel und die Planung weiterer unterirdischer Verkehrsanlagen bedürfen je nach technischer Ausführung einer intensiven Risikobewertung und daraus ggf. resultierenden personellen und infrastrukturellen Nachsteuerung. Die Stationierung zusätzlicher Hubrettungsfahrzeuge wird letztlich von der geplanten Entwicklung bestehender und neuer Bebauung abhängig sein, erscheint aber sehr wahrscheinlich. Ein Hubrettungsfahrzeug ist mit 2 Funktionen besetzt, was gerundet 11 Stellen entspricht. Der Aufbau weiterer Staffeln wird auch Auswirkungen auf die erforderlichen Einsatzführungsdienste haben. Es ist von zwei zusätzlichen Einsatzführungsdiensten auszugehen. Das entspricht auf der Ebene des mittleren Dienstes zwei Funktionen mit 11 Stellen. Konkrete Aussagen zur Entwicklung des Brandschutzes können erst im Rahmen der Fortschreibung der Planungsgrundlagen getroffen werden. Hinsichtlich der Übernahme zusätzlicher Rettungsmittel werden die Anpassungen im Bereich der Feuerwehr abhängig von den Bedarfen für die rettungsdienstliche Ausbildung des dann notwendigen zusätzlichen Brandschutzpersonals sein. Ausgehend von dem sich abzeichnenden Personalbedarf muss aktuell von der Besetzung von mindestens 2 zusätzlichen Rettungsmitteln als Lehrrettungswachen ausgegangen werden. Hierfür wären 4 Funktionen mit 22 Stellen notwendig. In der jüngeren Vergangenheit gewinnt aber auch die aus dem Hessischen Rettungsdienstgesetz herrührende Sicherstellungsgarantie, die Frankfurt als kreisfreier Stadt obliegt, zunehmend an Bedeutung. Aufgrund des steigenden Personalmangels bekommen die etablierten Leistungserbringer in Frankfurt zunehmend Schwierigkeiten, ihre bereits zugewiesenen und damit auch neuen, zusätzlichen Rettungsmittel adäquat personell zu besetzen. Im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes hat insbesondere die bereits jetzt erkennbare Zunahme von Sonderbauten Auswirkungen auf die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Gefahrenverhütungsschauen (GVS). Bereits heute ist es aufgrund von Personalmangel nicht möglich, dem gesetzlichen Auftrag im erforderlichen Umfang nachzukommen. Der Erfüllungsgrad der GVS hat trotz erfolgreicher organisatorischer Maßnahmen in den letzten Jahren im Trend weiter abgenommen. Auf die entsprechende Kennzahl im Haushalt der Stadt Frankfurt wird hingewiesen. - Rettungsdienst Seit Jahren ist ein deutlicher Anstieg des Rettungsdienstaufkommens zu verzeichnen. Die Ursachen hierfür sind heterogen. Es ist davon auszugehen, dass der demografische Wandel in unserer Gesellschaft, das Fehlen niedergelassener Ärzte, vorzeitige Klinikentlassungen aufgrund gesetzlicher Fallpauschalen sowie abnehmende Resilienz und zunehmendes Anspruchsdenken in der Bevölkerung die signifikanten Gründe für die steigenden Einsatzzahlen darstellen. Eine steigende Einwohnerzahl und damit ein Anstieg der Tagesbevölkerung werden die Einsatzzahlen weiter steigen lassen. Sowohl aus ökonomischen Gründen, aber vor allem wegen des zunehmenden Fachkräftemangels, kann diesem Trend künftig nicht mehr allein durch eine Vorhalteerhöhung von Rettungsmitteln begegnet werden, weil auch in diesem Bereich die Personalgewinnung immer schwieriger wird. Vielmehr bedarf es auch einer konzeptionellen Fortschreibung in enger Abstimmung und Einbindung der Hilfsorganisationen, bei der insbesondere die Implementierung digitaler Verfahren eine entscheidende Rolle spielen wird. Auf die Ausführungen im vorstehenden Spiegelstrich wird verwiesen. - Leitstelle Zur Entwicklung der Leitstelle und den damit verbundenen personalwirtschaftlichen Maßnahmen wird auf die Ausführungen zu Buchstabe b.) hingewiesen. - Aus- und Fortbildung Wie bereits unter Buchstabe a.) der Vorlage dargestellt, hat der Magistrat die Ausbildungsquote der Feuerwehr auf 75 Auszubildende pro Jahr erhöht. Die hierfür notwendigen zusätzlichen Ausbilderstellen wurden z. T. mit dem Haushalt 2018 zur Verfügung gestellt. Mit dem Stellenplan 2019 sollen vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung weitere 9 Ausbilderstellen bereitgestellt werden. Die nach der Personalbedarfsplanung noch darüber hinaus benötigten Stellen wurden für die Haushalte 2020/2021 angemeldet. Unabhängig von zusätzlichen Stellenbedarfen der Zukunft ist die Aufstockung schon deshalb notwendig, um die bereits vorhandenen Personaldefizite ausgleichen zu können. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gelingt derzeit nur durch die Anordnung von Mehrdienstleistung. Hinzu kommen planmäßige Pensionierungen, die wegen der anstehenden geburtenstarken Jahrgänge in den kommenden Jahren in großer Zahl eintreten werden. Die aktuelle Bedarfsplanung geht davon aus, dass die Ausbildungsquote von 75 Auszubildenden mindestens bis zum Jahr 2040 Bestand haben muss, um die bereits bestehenden Bedarfe decken und damit den Status quo bei den Schutzzielerreichungsgraden erhalten zu können. Im Durchschnitt könnte der Personalbestand bei voller Erfüllung der Ausbildungsquote von 75 lediglich um 10 Einsatzkräfte pro Jahr erhöht werden. Die Deckung des aus dem Thema "Wachsende Stadt" entstehenden Personalbedarfs ist hierbei noch nicht berücksichtigt. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass aus heutiger Sicht dauerhaft im derzeitigen Umfang ausgebildet werden muss, um gesetzliche Vorgaben und bestehende Standards halten zu können. Die strategische Ausrichtung der Personalgewinnung erfordert daher nicht nur einen besonderen Weitblick sondern auch Kontinuität, um Planungssicherheit gewinnen zu können. Zur Sicherstellung der Nachwuchsgewinnung geht die Branddirektion dabei neue Wege. Seit zwei Jahren wird als Ausbildungsgang der Beruf Werkfeuerwehrfrau/-mann angeboten, um Interessenten direkt nach ihrem Schulabschluss ansprechen zu können. Nach erfolgreicher Ausbildung wird geeigneten Absolventen die Übernahme in den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst angeboten. Für die gehobene feuerwehrtechnische Laufbahn werden Kooperationen mit Fachhochschulen auch weiter angestrebt. - Administration und sonstige rückwärtige Bereiche Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass für die notwendigen zusätzlichen konzeptionellen Arbeiten und für die Gewinnung und Betreuung zusätzlichen Personals entsprechende personelle Ressourcen geschaffen werden müssen. Darüber hinaus sind zusätzliche Ressourcen erforderlich für die logistische Betreuung von zusätzlichen Standorten, zusätzlicher Ausstattung (sowohl gebäudetechnisch als auch Fahrzeuge, Geräte, Schutzausrüstung etc.) und den daraus resultierenden administrativen und sicherheitstechnischen Pflichten (Betreiberpflichten, Arbeits- und Gesundheitsschutz etc.). Letztlich erhöht sich der gesamte Verwaltungsaufwand entsprechend. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die administrativen Bereiche bereits heute (und auch in Zukunft absehbar) zusätzlich und zunehmend für die Sicherstellung von Funktionen in besonderen Lagen (wie zum Beispiel Betrieb eines Bürgertelefons bei Evakuierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Bombenfunden) herangezogen werden. - Investitionsmaßnahmen Sofern die oben beschriebenen neuen Wohnquartiere realisiert werden, ist von mindestens einem Neubau einer Feuerwache auszugehen. Der Standort in der Schwälmer Straße muss zudem dauerhaft für Zwecke des Rettungsdienstes und Brandschutzes erhalten werden. Der Magistrat strebt hier eine Kooperation zur vollständigen Neuentwicklung des Geländes mit der ABG-Holding an, der ein Teil dieses Geländes gehört. Die dauerhafte Aufstockung der Ausbildungskapazitäten bedingt umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur des Feuerwehr- und Rettungstrainingscenters (FRTC). Hierzu wird das Raumprogramm in Kürze den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Grundsätzlich müssen die Investitionskosten für Einrichtungen des Brandschutzes von der Stadt getragen werden. Die Kosten der Einrichtungen des Rettungsdienstes werden regelhaft von den Krankenkassen getragen. Bei den vorstehenden Aussagen handelt es sich um erste Einschätzungen, die auf verschiedenen Annahmen basieren. Hierzu gehören die Zahlen der zu gewinnenden Auszubildenden ebenso wie die Einschätzung von Pensionierungen und Versetzungen. Differenziertere und damit belastbare Aussagen können nach der Fortschreibung, Beratung und Beschlussfassung der Planungsgrundlagen für den Brandschutz und den Rettungsdienst getroffen werden. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen unterliegt grundsätzlich dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Beordnung bzw. der Einzelbeschlussfassung der städtischen Gremien. A: Zielsetzung Die Vorlage verfolgt hinsichtlich des Beschlussziels zwei grundsätzliche Ausprägungen: - Neben konkreten Beschlussvorschlägen wie der Neuberechnung des Personalfaktors als Grundlage für künftige Personalbedarfe im Einsatzdienst oder der grundsätzlichen Neuausrichtung der Zentralen Leitstelle, hat sie auch eine strategische Komponente, die als grundsätzliche Weichenstellung zu verstehen ist und die mit Beschluss dieser Vorlage keine normative Kraft erlangt. Ihr Beschluss soll dem Magistrat als Orientierung für die Fortschreibung der Planung im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dienen. - Hinsichtlich der aktuellen und sich mittelfristig abzeichnenden Personalbedarfe im Einsatzdienst soll die Vorlage unter der gewählten Überschrift den Rahmen für eine ganzheitliche Betrachtung geben. Zwangsläufig werden im Falle der Zustimmung zu dieser Vorlage weitere Gremienbeschlüsse folgen müssen; Personal- und Investitionsmaßnahmen stehen ohnedies unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zu den jeweiligen Haushaltsplänen. Dies vorausgestellt ergeben sich im Einzelnen folgende Zielsetzungen: - Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben und der daraus abgeleiteten Frankfurter Schutzziele für die Bereiche Brandschutz und Rettungsdienst unter den geänderten personalrechtlichen Rahmenbedingungen sowie unter dem Aspekt der stetig wachsenden Stadt. - Strategische Ausrichtung der Personalgewinnung zur Deckung der bereits bestehenden und der sich abzeichnenden zusätzlichen Personalbedarfe. - Verstetigung der Ausbildungsquote durch Stärkung der (stadt-)eigenen Ausbildungskapazitäten, um dem erkennbar bereits eingetretenen Fachkräftemangel zu begegnen. - Neuberechnung und Beschlussfassung eines auskömmlichen Personalfaktors zur Besetzung der Funktionen im Brandschutz und im Rettungsdienst als Grundlage für Personalbedarfsberechnungen und künftige Stellenplanverfahren, auch mit dem Ziel der deutlichen Reduzierung der Mehrdienstleistungen im Einsatzdienst zur Gesunderhaltung des Einsatzpersonals und zur Einhaltung der dienst-/arbeitsrechtlichen Vorgaben. - Ausrichtung der Zentralen Leitstelle Frankfurt auf die aktuellen Bedrohungslagen und zusätzliche gesetzliche Aufgaben durch Verbesserung der Flexibilität bei Belastungsspitzen und Implementierung eines neuen Dienstplanmodells. - Formulierung und politische Beratung eines "Schutzziels Kommunikation" insbesondere für größere Schadenslagen. - Vorstellung und Vereinbarung eines Szenarios zur mittelfristigen Entwicklung der Stadt Frankfurt als Grundlage für die Fortschreibung des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans. - Einhaltung sonstiger Rechtsgrundlagen, insbesondere im Bereich des Arbeits- und Dienstrechts sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, und damit Vermeidung von negativen Auswirkungen (z.B. Anstieg Fehlzeiten) sowie Haftungsrisiken (Organisationsverschulden). B: Alternativen Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Brandschutz und Rettungsdienst wird ohne personalwirtschaftliche Nachsteuerung und strategische Ausrichtung zur Personalgewinnung nicht möglich sein. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften aus dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) sowie dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) einerseits, sowie dem Hessischen Beamtengesetz und der Hessischen Arbeitszeitverordnung andererseits, gibt es keine Alternativen zur vorgeschlagenen Vorgehensweise. Die grundsätzliche Ausrichtung der Zentralen Leitstelle auf große Schadensereignisse ist in einer Stadt wie Frankfurt mit ihrem Risikopotential ebenfalls dringend geboten. Dies gilt auch für das im Zeitalter der Sozialen Netze ständig steigende Informationsbedürfnis der Bevölkerung und das Beobachten und Führen von Medienlagen, wie sie bei großen Schadensereignissen mittlerweile selbstverständlich sind. Im Hinblick auf das sich aus einer mangelhaften Kommunikationsfähigkeit ergebende Risiko des Vertrauensverlustes der Bevölkerung in die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, gibt es keine Alternative für einen strukturierten Umgang mit den Medien und Kommunikationsplattformen bei großen Schadenslagen. Für die gesetzlichen Vorgaben zur regelmäßigen Fortschreibung des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans und des Rettungsdienstbereichsplans gibt es ebenfalls keine Alternative. Allerdings ist das vorgeschlagene Szenario nur eine Orientierungsgröße, wenngleich nach den aktuellen Prognosen eine sehr wahrscheinliche Variante. C: Lösungen Zu a, Reduzierung der Nettoarbeitszeit im Einsatzdienst durch geänderte gesetzliche und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen: Neuberechnung des Personalfaktors Die Branddirektion erfasst seit mehreren Jahren anhand eines Dienstplanungsprogramms Abwesenheitszeiten und kontrolliert so die Entwicklung des tatsächlichen Personalbedarfs, um eine Funktion rund um die Uhr besetzen und damit ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können. Der Algorithmus zur Berechnung des sich daraus ergebenden Personalfaktors wurde von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) entwickelt. Dabei werden alle Ausfallzeiten als Durchschnittswert je Mitarbeiter ausgewiesen. Die Berechnungsmethode wird in der Zwischenzeit von den meisten Berufsfeuerwehren zur Berechnung ihrer Personalbedarfe angewandt. Aus der stundengenauen, detaillierten Berechnung der letzten Jahre (s. Anlage 3) ergibt sich in der Gegenüberstellung zum Status quo der nachstehend aufgeführte Personalbedarf: Bezeichnung Berechnung/Anmerkung Ansatz neu Ansatz 2008 Theoretische Jahresanwesenheitszeit 365/7 x 47 Stunden (Wochenarbeitszeit im Einsatzdienst) 2.450,71 Std. 2.502,86 Std. Tatsächlich gewährte Urlaubszeiten einschl. Zusatzurlaub aufgrund von Wechselschichten und Ausgleich für Wochenfeiertage Durchschnittlicher Urlaubsanspruch nach Alter 5,8 Wochen + zusätzlicher pauschaler Ausgleich Wochenfeiertage = 24 Stunden 444,00 Std. 420,00 Std. Krankheit Empirisch ermittelt= Durchschnitt der Jahre 2011-2017 200,00 Std. 240,00 Std. Fortbildung Mittelwert der jährlichen Pflichtfortbildung für Rettungsdienst und Brandschutz 120,00 Std. 50,00 Std. Abordnungen z. B. zur Dienstleistung in der Leitstelle oder in Fachabteilungen, Empirisch ermittelt= Durchschnitt der Jahre 2011 - 2017 70,00 Std. - 50,00 Std. Elternzeit/Mutterschutz Empirisch ermittelt= Durchschnitt der Jahre 2011-2017 20,00 Std. 0,00 Sonderurlaub Kuren, Betreuungszeiten für Kranke, LAK Gewährung etc. 40,00 Std. 10,00 Std. Mehrarbeitsleistung 0,00 Std. Transferleistungen je MA im Einsatzdienst Arbeitsleistung für den Einsatzdienst durch Bedienstete der Fachabteilungen, Auszubildende usw. + 120,00 Std. + 20,00 Std. Nettoarbeitszeit 1.676,71 1.752,86 Std. Personalfaktor 8.760 / 1.676,71 5,22 (besetzte) Stellen 5,0 (besetzte) Stellen Stellenanzahl nach Besetzungsgrad Stellenbesetzungsgrad 97 % 5,38 Zu den vorstehenden Werten bitten wir die folgenden ergänzenden Hinweise zu beachten: - Urlaubsgewährung: Durch die neue Wochenfeiertagsregelung sind den MA im Einsatzdienst zusätzlich 24 Stunden Zeitausgleich/Jahr zu gewähren. - Krankheitstage: Die Zahl der durchschnittlichen Abwesenheitsstunden betrug in den letzten 7 Jahren im Mittel etwa 220 Stunden, allerdings mit steigender Tendenz, wofür zum Teil die gestiegene Belastung des Einsatzpersonals durch Überstunden ursächlich ist. Der Wert 2017 "sinkt" wegen der Umstellung auf einen 24-Stundendienstplan und der damit verbundenen geringeren Zahl an Anwesenheits- bzw. Arbeitstagen. (Heute 2,33 Tage pro Woche im Durchschnitt gegenüber 4 Tagen im Durchschnitt nach dem alten Wechselschichtmodell). Die Senkung der Krankheitsstunden gegenüber der Annahme zur Berechnung des Personalfaktors im Jahr 2008 und dem realen Durchschnittswert der letzten 7 Jahre ist auf gemeinsame Anstrengungen des Personal- und Organisationsamtes, des Stadtgesundheitsamtes und der Branddirektion zurückzuführen. Ziel dabei war, nicht mehr einsatzdiensttauglichen Mitarbeitern neue Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung zu vermitteln. Auch der seit Jahren im Dienstplan verankerte, intensive und zielgerichtete Dienstsport hat sich positiv auf den Krankenstand in den Feuer- und Rettungswachen ausgewirkt. Der für die Neuberechnung angesetzte Wert liegt zudem unterhalb des Durchschnitts der letzten Jahre: Es wird angenommen, dass es gelingt, die Krankheitsquote weiter zu senken, wenn es durch eine bessere Personalausstattung möglich ist, die Belastung aus Mehrarbeit im Einsatzdienst zu senken. - Fortbildung: Der Wert für die Neuberechnung orientiert sich an den tatsächlichen Werten der beiden letzten Jahre, in denen die Qualifizierung des Personals zu Notfallsanitätern in vollem Umfang angelaufen ist. Durch den deutlich höheren Ausbildungsaufwand für das Berufsbild Notfallsanitäter wird sich der Stundenansatz in den kommenden Jahren verstetigen. - Abordnungen (interne Zuweisungen): Hier spielten in den letzten Jahren insbesondere die Abordnungen von Personal der Feuer- und Rettungswachen in die Zentrale Leitstelle die entscheidende Rolle. Der Durchschnittswert 2011-2018 lag bei 93 Stunden/Mitarbeiter. Durch eine Umstellung des Dienstplanmodells, die geplante Personalverstärkung und Anwendung des neuen Personalfaktors für 24-Stunden-Dienste auch in der Zentralen Leitstelle wird für die Zukunft davon ausgegangen, dass sich die Abordnungen in diesem Bereich mittelfristig reduzieren lassen. Auch bei den Abordnungen zu Fachabteilungen wird eine Reduzierung erwartet, da auch in diesen Bereichen der Branddirektion Anstrengungen unternommen werden, personell nachzusteuern. Der für die Neuberechnung gewählte Wert liegt daher um 20 Stunden unter dem Durchschnitt der letzten Jahre. - Elternzeiten/Mutterschutz: Ausfallzeiten mit dieser Begründung spielten für die Berechnung des Personalfaktors im Jahre 2008 keine Rolle. Der angesetzte Wert entspricht dem Durchschnitt der letzten 8 Jahre unter Annahme einer Stabilisierung auf leicht niedrigerem Niveau. - Sonderurlaub: Zum Stand 31.12.2018 sind im Einsatzdienst insgesamt rund 422.500 Stunden Mehrdienstleistung und Ansprüche aus Lebensarbeitszeitkonten aufgelaufen, die in den kommenden Jahren verstärkt durch die Gewährung von Sonderurlaub abgebaut werden müssen. - Transferleistungen: Seit Jahren werden Auszubildende - soweit rechtlich möglich - entsprechend ihres Ausbildungsstandes funktionswirksam eingesetzt. Da Auszubildende nicht auf Stellen des Einsatzdienstes geführt werden, wirkt sich deren Arbeitsleistung positiv auf den Personalfaktor aus. Ebenso werden hier - wenn auch in deutlich geringerem Umfang - Stunden eingerechnet, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachabteilungen im Einsatzdienst geleistet werden. - Stellenzahl nach Besetzungsgrad: Dem Berechnungsmodell ist implizit, dass als Ergebnis der Bedarf an besetzten Stellen ermittelt wird. Da jedoch Stellenbesetzungsgrade von 100 % in der Praxis kaum erreichbar sind, wird von einem künftigen durchschnittlichen Besetzungsgrad von 97 % ausgegangen und die mit der Personalfaktorberechnung ermittelte Anzahl der Stellen mit 103 % hochgerechnet, um dennoch das planerisch notwendige Personal vorhalten zu können. Zu b, Neuausrichtung der Zentralen Leitstelle auf das gestiegene und noch steigende Risiko großer Schadenslagen und das steigende Dispositionsaufkommen: Personalverstärkung und Umstellung Dienstplanmodell Zentrale Leitstelle Aufbau zusätzlicher Funktionen zur Bewältigung des gestiegenen Dispositionsaufkommens. Mit der im Gutachten beschriebenen teilweisen Umstellung des Dienstplanmodells auf einen 24-Stunden-Dienst, werden automatisch Bereitschaftszeiten generiert. Damit entsteht eine deutlich größere Flexibilität, die im Bedarfsfall ermöglicht, zusätzliche Plätze der Zentralen Leitstelle aus der Bereitschaft besetzen zu können. Formulierung und Vorlage eines "Schutzziels Kommunikation" Erarbeitung eines Konzeptes zur gesicherten Warnung und Information der Bevölkerung während größerer Schadenslagen zur Vorlage und Abstimmung mit den politischen Gremien. Zu c, zusätzliche Bedarfe in Brandschutz, Technischer Hilfeleistung und Rettungsdienst durch die stetig wachsende Stadt und ihrer Bevölkerung: Fortschreibung des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans, des Schutzziels Sonderbedarf im Rettungsdienst sowie des Rettungsdienstbereichsplans Fortschreibung der Planungsgrundlagen und Konzepte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr unter Einbindung der im Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen sowie des Ehrenamtes und Vorlage an die städtischen Gremien zur Beschlussfassung. Aufstellen eines strategischen Maßnahmenkatalogs mit entsprechenden zeitlichen Perspektiven, primär zur Schaffung von Planungssicherheit für Politik und nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Zu a-c Allgemein: Verstetigung der Ausbildungsquoten Wegen des bundesweit hohen Personalbedarfs aller Berufsfeuerwehren gelingt es nicht, externe Bewerber in nennenswertem Umfang für den Einsatzdienst der Feuerwehr Frankfurt zu gewinnen. Zur Sicherstellung der Personalbedarfe war und ist es daher notwendig, die Ausbildungsquoten im Bereich der Feuerwehr von 32 auf 75 Auszubildende pro Jahr dauerhaft zu erhöhen. Dabei handelt es sich nach den derzeitigen Planungen um zwei Lehrgänge à 30 Teilnehmer für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst und einen Lehrgang mit 15 Teilnehmern für das Berufsbild Werkfeuerwehrfrau/-mann. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass eine Verschiebung in Richtung des Berufsbildes Werkfeuerwehrmann/-frau geben wird, wenn die Rahmenbedingungen für die damit einhergehende praktische Ausbildung geschaffen werden können. D: Kosten Mit dem Beschluss dieser Vorlage sind keine unmittelbaren Kosten verbunden. Sollte die vorgeschlagene strategische Ausrichtung Zustimmung finden, lassen sich unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu den dann noch zu erstellenden Einzelvorlagen folgen Kostenaussagen treffen: a. Investitionskosten: Für die Umsetzung der deutlich erhöhten Ausbildung werden für eine Übergangszeit Container als Umkleide-, Dusch- und Lagermöglichkeit geschaffen. Parallel plant der Magistrat die Erweiterung des FRTC. Hierzu wird derzeit ein Raumprogramm erstellt, das in Kürze den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Verdichtung bestehender und die Schaffung neuer Wohnquartiere werden zum Neubau von mindestens einer zusätzlichen Feuer- und Rettungswache im Frankfurter Norden führen. Je nach Fortschritt der Entwicklung der neuen Stadtquartiere kann die Ausweisung von Interimsstandorten notwendig werden. Dezidiertere Aussagen können nach Fortschreibung des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans getroffen werden. In diesem Kontext wäre es sinnvoll, wenn das für die Branddirektion zuständige Dezernat rechtzeitig in die Planung von Verkehrswegen in neuen Stadtteilen und die Ausweisung der Flächen für den Gemeinbedarf eingebunden wird. Im Innenstadtbereich wird der Magistrat den Standort der ehemaligen Feuerwache in der Schwälmer Straße dauerhaft als Standort für Feuerwehr und Rettungsdienst erhalten. Dabei bietet es sich an, gemeinsam mit der ABG Holding, der ein Teil des Gebäudes gehört, über eine grundlegende Neuentwicklung des gesamten Grundstücks nachzudenken. Die Anwendung des erhöhten Personalfaktors wird zu einem Mehrbedarf an Bekleidungs- und Bettenspinden führen. Hierfür sind je Einsatzkraft derzeit etwa 1.000 € zu rechnen. Bei einem Personalaufbau, der sich über mehrere Jahre verteilen wird, können diese Investitionskosten im Rahmen des Budgets im für die Branddirektion zuständigen Dezernat erwirtschaftet werden. Die Zentrale Leitstelle verfügt bereits heute über zusätzliche Reserveplätze, sodass auch hier mit Ausnahme der Bekleidungs- und Bettenspinde keine zusätzlichen Investitionskosten entstehen werden. Die Kosten der Infrastruktur der Leitstellen hierfür sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über die Rettungsdienstgebühr refinanzierbar. Durch die höheren Ausbildungsquoten entstehen Investitionen für zusätzliche Fahrzeuge und Ausbildungsgeräte, die aber zum großen Teil bereits getätigt wurden und aus dem Gesamtbudget des für die Branddirektion zuständigen Dezernates erwirtschaftet werden können. b. Personalkosten: Die Neuberechnung des Personalfaktors führt im Einsatzdienst der Feuer und Rettungswachen nach der Umsetzung der Vorlage M 114 vom 03.06.2016, § 397 vom 14.07.2016, (Strukturverbesserung im Einsatzdienst) zu folgenden Mehrkosten: Besoldungs-gruppe Stand Stellenplan 2018 Anzahl Funktionen Stellen bisher Stellen neu Differenz Mittl. Jahresbetrag f. Stellenplanveränderungen in € Gesamt A 7 1 5 5,38 0,38 61.000,00 23.180,00 A 8 63 315 338,94 23,94 69.000,00 1.651.860,00 A 9 47 235 252,86 17,86 77.000,00 1.375.220,00 A 9s+Z 15,40 77 82,85 5,85 83.000,00 485.550,00 A 10 8 40 43,04 3,04 85.000,00 258.400,00 Summen 134,40 672 723,07 51,07 -- 3.794.210,00 Von den vorstehend genannten Werten entfallen auf den Bereich Rettungsdienst: Besoldungs-gruppe Anzahl Funktionen Stellen bisher Stellen neu Differenz Mittl. Jahresbetrag f. Stellenplanveränderungen in € Gesamt A 8 8 40 43,04 3,04 69.000,00 209.760,00 A 9 12,80 64 68,86 4,86 77.000,00 374.220,00 Summen 20,80 104 111,90 7,90 583.980,00 Diese Stellen im Rettungsdienst sind refinanzierbar. Die Umsetzung des Gutachtens zum neuen Dienstplanmodell in der Leitstelle wird zu einem sukzessiven Personalaufbau im Dispositionsbereich von 28 Einsatzkräften führen. Besoldungs-gruppe Stellen bisher Stellen neu Differenz Mittl. Jahresbetrag f. Stellenplanveränderun- gen in € Gesamt A 9 20 40 20 77.000 1.540.000,00 A 9s+Z 0 8 8 83.000 664.000,00 Summen 20 48 28 2.204.000,00 Die Personalkosten sind nach den Bestimmungen des HRDG und HBKG zu 87% refinanzierbar. Die aus dem Thema "Wachsende Stadt" entstehenden Personalbedarfe lassen sich erst nach der Fortschreibung des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans einschätzen. Insgesamt werden die Neuberechnung des Personalfaktors, die Umstellung des Dienstplanmodells in der Leitstelle sowie Bedarfe der wachsenden Stadt zu einem Personalmehrbedarf in der Größenordnung von mehr als 200 Einsatzkräften führen. Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2019 werden hiervon 22 Stellen bereitgestellt. c. Sachkosten: Für jede/n neue Mitarbeiter/in müssen durchschnittlich rund 3.000,-- € für die persönliche Schutzausrüstung gerechnet werden. Für die neuen Gebäude fallen Mieten und Mietnebenkosten im üblichen Rahmen an. Anlage 1_Gutachten_Tischbesetztzeiten (ca. 993 KB) Anlage 2_Personalgutachten (ca. 575 KB) Anlage 3_Personalfaktor (ca. 190 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2021, M 156 Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 106 Antrag vom 03.11.2022, NR 519 Vortrag des Magistrats vom 16.06.2023, M 95 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.10.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 04.11.2019, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO II, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4845, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 37 0

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