Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: In Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 4618 vom 26.06.2019 ist mit dem Eigentümer eine Vereinbarung über die künftige soziale bzw. kulturelle Nutzung des Erdgeschosses des zu errichtenden Neubaus geschlossen worden. Diese Nutzung wird mit einer im Grundbuch einzutragenden beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Frankfurt am Main dauerhaft gesichert. Zu 2.: Als Miete für die Fläche im Erdgeschoss sind 10,00 €/m2 für die ersten 20 Jahre der Nutzung vereinbart. Eine Anpassung dieser Miete ist als Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex zulässig. Zu 3. und 4.: Es ist vorgesehen und mit dem Investor vertraglich vereinbart, dass entsprechend der Maßgabe zu § 4618 vor Abschluss des Mietverhältnisses die Nutzung mit dem Ortsbeirat 3 abgestimmt wird. Zu 5.: Gegenstand des Stadtverordnetenbeschlusses und der Vereinbarung mit dem Eigentümer ist ausschließlich das Grundstück, auf dem sich der Bunker befindet, also das eigentliche Baugrundstück. Die öffentliche Grünfläche und der Spielplatz sind davon nicht berührt und werden im derzeitigen Bestand erhalten bleiben. Zu 6.: Die Baumaßnahme wird hinsichtlich der Lärmentwicklung von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt am Main begleitet und Verstöße geahndet. Zur Dokumentation von möglichen Schäden wird im Vorfeld eine umfassende Beweissicherung erfolgen, sodass durch die Baumaßnahme entstehende Schäden nachvollzogen und vom Bauherrn beseitigt werden können.