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- Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligungen der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude - Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2007, B 901 Betreff: - Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligungen der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude - Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2443 - NR 522 CDU/GRÜNE, NR 523 GRÜNE, NR 587 FAG - Zwischenbericht: Die Stadt Frankfurt am Main unternimmt besondere Anstrengungen zum Klimaschutz. In den "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2007" ist als Zielsetzung angeführt, "mit einem Lebenszyklusansatz die Gesamtkosten (Summe aus Investitionskosten, Betriebskosten und Umwelt-Folgekosten) bei gegebener Nutzungsqualität über den betrachteten Nutzungszeitraum zu minimieren. Ein weiteres Ziel ist (möglichst weitgehende Herstellung des "barrierefreien Frankfurts") der lokale Beitrag zum globalen Klimaschutz (Reduktion der CO2-Emissionen in Frankfurt am Main um 50 % bis zum Jahr 2010)." Auch die Beteiligungsgesellschaften der Stadt Frankfurt am Main unternehmen besondere Maßnahmen zum Klimaschutz wie z.B. die Herstellung von Neubaumaßnahmen im Wohnungsbau in Passivbauweise, die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen, energetische Optimierungen und die Unterschreitung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung. Zu I. 1.: Nach einer Abfrage bei den Beteiligungsgesellschaften, die Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene Bauvorhaben umsetzen, werden bei diesen folgende besondere Anstrengungen zum Klimaschutz unternommen: ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) und Konzerntöchter: - Der Wohnungsbaukonzern und damit nicht nur die ABG, sondern beispielsweise auch die Wohnheim gemeinnützige Gesellschaft für Wohnheime und Arbeiterwohnungen mbH (Wohnheim GmbH), die MIBAU GmbH, die Urbane Projekte GmbH und die FAAG Technik GmbH, hat sich bereits in der Vergangenheit in erheblichem Maße mit Anstrengungen zum Klimaschutz befasst und diese auch umgesetzt: - So wurden und werden beispielsweise insbesondere bei der Wohnheim GmbH Blockheizkraftwerke errichtet. - Die ABG, die Frankfurter Aufbau AG und nunmehr auch die Wohnheim GmbH und die Hellerhof GmbH - mithin der Gesamtkonzern - werden künftig alle Neubaumaßnahmen in der Regel in Passivhausbauweise errichten. So hat der Konzern der ABG mittlerweile ca. 800 Passivhausgeschosswohnungen entweder bereits realisiert oder im Rahmen der Projektierungsphase zur Realisierung vorgesehen, wobei letzteres heißt, dass die Bauantragsreife bereits erreicht ist. - Des Weiteren wird die ABG bei einer nunmehr anstehenden Baumaßnahme Geothermie nutzen. In anderen anstehenden bzw. realisierten Projekten setzt die ABG auf den Einsatz biogener Brennstoffe. Darüber hinaus wird im Konzern der ABG sowohl Solarenergie als auch Photovoltaik eingesetzt. - Hinsichtlich der neu in den Konzernkreis der ABG eingebunden SAALBAU GmbH ist anzuführen, dass es sich bei allen eigenen bzw. auch den durch die SAALBAU GmbH genutzten und verwalteten Liegenschaften um Bestandsbauten (bestehende Versammlungsstätten, Sonderbauten) handelt. Neubauvorhaben stehen z. Zt. nicht zur Disposition. Bei Instandhaltungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Liegenschaften legt die Saalbau GmbH großes Augenmerk auf energetische Optimierungen (Ertüchtigungen von Dachdämmungen wie z. B. Aufsparrendämmungen, Wärmedämmverbundssysteme an Außenfassaden, Austausch von Fenstern bzw. Verglasungen im Hinblick auf optimierte U-Werte, Heizungsanlagen mit Blockheizkraftwerken etc.). Weiterhin untersucht die Gesellschaft z. Zt. die Möglichkeit der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Dächern der Liegenschaften - hier steht die Saalbau GmbH in Kontakt mit dem Energiereferat der Stadt Frankfurt am Main. Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG): Die KEG führt seit ihrem Bestehen nachhaltige Maßnahmen zum Klimaschutz durch: - In den großen Entwicklungsmaßnahmen Lindenviertel und Edwards-Gardens hat die KEG (mit zusammen rund 25 ha Bauland) in privatrechtlichen Verträgen mit den Nacherwerbern einen Anschlusszwang an ein von der Mainova betriebenes Nahwärmenetz gesichert. - Zwei der drei bisher fertig gestellten Kindertagesstätten, welche die KEG im Rahmen der Umsetzung der Verträge als städtebauliche Maßnahmen errichtet hat, haben einen energetischen Standard, der 30 % unter den Anforderung EnEV (Energieeinsparverordnung) liegt. In der ersten Kindertagesstätte in denkmalgeschützter Bausubstanz war dies leider nicht möglich. Die z. Zt. im Bau befindliche Kindertagesstätte wird in Passivhausbauweise ausgeführt. - Im Rahmen des letzten größeren Entwicklungsprojektes der KEG (Entwicklung der Gibbs-Kaserne) wird im Zusammenhang mit der Sanierung von drei ehemaligen Kasernengebäuden ein Kfw-40-Standard realisiert. Das Beheizungskonzept sieht eine gasmotorbetriebene bivalente Erd- und Luftwärmepumpe vor. Die Anlage wird unterstützt durch Nutzung von Solarenergie für die Warmwasserbereitung. Durch diese verschiedenen Komponenten wird der Primärenergieverbrauch und damit der CO2-Verbrauch gegenüber einer klassischen Brennwerttechnik um rund 50 % reduziert. Die Erwerber von Grundstücksteilflächen im Bereich der ehemaligen Gibbs-Kaserne werden privatrechtlich zum Anschluss an die zentrale Wärmeaufbereitungsanlage verpflichtet. - Die KEG wird auch zukünftig versuchen, für die Flächen, die von ihr im Rahmen einer Entwicklungsmaßnahme aufbereitet werden, nur Investoren einzuwerben, die sich den besonderen Klimaschutzzielen der Stadt Frankfurt am Main gegenüber positiv verhalten. BKRZ GmbH & Co. KG: - Bei den von der BKRZ GmbH & Co. KG errichteten Neubauten von Feuerwehrstandorten wurden die bisher geltenden städtischen Standards eingehalten. Bei zukünftigen Neubauten ist beabsichtigt, den Zielsetzungen der "Leitlinien zum Wirtschaftlichen Bauen 2007" gerecht zu werden. - Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Schwanheim wird mit Solarstromanlagen ausgerüstet. Es ist beabsichtigt, den Neubau einer Staffelwache im Bereich der Westerbachstraße als Pilotprojekt in voll energieoptimierter Bauweise zu erstellen. Mainova AG: Die Gesellschaft strebt generell an, die aktuell gültigen bautechnischen Vorgaben bei ihren Neubauvorhaben - insbesondere im Hinblick auf die EnEV - nicht nur einzuhalten, sondern, unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte, deutlich zu unterschreiten, um somit nachhaltig und über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Energie und Ressourcen einzusparen. Dabei zieht die Mainova AG neben den konventionellen baulichen Maßnahmen (z. B. Wärmedämmung, energetische Optimierung haustechnischer Anlagen) auch die Nutzung erneuerbarer Energie - wie sie sie bereits an mehreren Standorten in Frankfurt betreiben - in Betracht. Die Bauplanungen berücksichtigen neben vielen weiteren Aspekten naturgemäß auch Gesichtspunkte, die sich unmittelbar auf den Gebäudetypus auswirken, wie z. B. bauplanungsrechtliche Vorgaben, standortspezifische Gegebenheiten und vorhandene Infrastrukturen im näheren Umfeld einer Baumaßnahme. Sämtliche Planungskriterien werden von der Mainova AG bei eigenen Bauvorhaben umfänglich berücksichtigt und tragen gemeinsam bei der Realisierung und späteren Nutzung der Gebäude zu einem effizienten und nachhaltigen Umgang mit Energie und Ressourcen bei. Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongreßzentrum GmbH: Im denkmalgeschützten Gebäude der Alte Oper Frankfurt ist ein Erreichen des Mindeststandards einer um 30 % besseren Energieeffizienz, als die EnEV verlangt, nicht umsetzbar. Das Gebäude verfügt über doppelverglaste Fenster. Bei einem Austausch werden grundsätzlich nach Möglichkeit die einschlägigen Vorschriften der Klimaschutzmaßnahmen berücksichtigt. Die Alte Oper Frankfurt hat im Jahr 2004 ein Energiekonzept zur Energieeinsparung erarbeitet. Dieses umfasst im Wesentlichen die Stromeinsparung durch Optimierung der Klimaanlagen sowie die Optimierung im Bereich der Beleuchtung und im Bereich der Kälte- und Wärmeversorgung. Ein Teil der Maßnahme im Bereich der Kälte- und Wärmeversorgung wurde durch die Mainova gefördert. Der Abschluss der Maßnahmen ist für 2008 vorgesehen. Weitere Optimierungsmöglichkeiten werden geprüft und nach den Gegebenheiten sukzessive umgesetzt. Für dieses Energiekonzept wurde die Alte Oper Frankfurt für eine Förderung durch das Land Hessen für Projekte zur rationellen Elektrizitätsverwendung in kommunalen Objekten ausgelobt. Messe Frankfurt GmbH: Die Messe Frankfurt GmbH plant und erstellt ihre Neu- und Umbauten nach den gültigen Vorschriften, Gesetzen und Richtlinien, d. h. bezüglich der Energieeffizienz baut die Gesellschaft nach der gültigen EnEV. Besondere Anstrengungen zum Klimaschutz unternimmt die Gesellschaft durch umweltentlastende Maßnahmen im Bereich der Betriebstechnik der Bestandsimmobilien. Hierbei sind zu erwähnen: - Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs durch Umstellung auf automatisch bedarfsgerechte WC-Spülsysteme sowie Einsatz von Regenwasser als Spülwasser, teilweise Einsatz von Regenwasser als Gießwasser bei Grünanlagen, Reduzierung des Sprühwassers bei Kühlsystemen durch Umstellung von offenen Kühltürmen auf geschlossene Rückkühlsysteme. - Reduzierung des Einsatzes von Chemikalien in der Abwasseraufbereitung durch Einsatz einer biologischen Abwasseraufbereitungsanlage zum Abbau von Küchenfetten im Abwasser. - Reduzierung des Stromverbrauchs durch Umstellung der Hallenbeleuchtung auf regelbare Systeme mit bedarfsgerechter Anpassung der Beleuchtungsstärke sowie Einsatz von Energiesparleuchten, sukzessive Umrüstung der Lüftungsanlagen auf Ventilatoren mit höherem Wirkungsgrad, Umstellung von Lüftungskühlung auf Flächenkühlung in den Bürobereichen, Umrüstung der Bürobeleuchtung auf lichtaktive Sensorik, die die Lichtstärke der Umgebungsbeleuchtung anpasst. - Reduzierung der Heizenergie durch Umstellung der bisherigen Dampfheizsysteme auf Warmwassersysteme, um Transportwärmeverluste zu reduzieren. Austausch alter Dampftrassen gegen vakuumisolierte Leitungen. Ausnutzung der Kondensatenthalpie der Fernwärme für die Brauchwasserbeheizung. - Hinsichtlich einer solaren Nutzung prüft die Gesellschaft derzeit, welche Hallendächer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dafür geeignet sind. - Weiterhin werden besondere Anstrengungen zum Klimaschutz beim Neubau der Messehalle 11 mit Eingang West unternommen. Für dieses Bauvorhaben wurde der Wärmeschutznachweis nach EnEV 2004 geführt, obwohl die Energieeinsparverordnung für diese Gebäudeart und Nutzungsdauer bzw. Dauer der Beheizung nicht verbindlich ist: Die EnEV stellt Anforderungen an Gebäude mit normalen Innentemperaturen, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von 19 ° C und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden. Das bedeutet, dass die Messehalle und das Eingangsgebäude nicht im Geltungsbereich der EnEV enthalten sind. Die in der EnEV enthaltenen Anforderungen wurden jedoch als energetische und bautechnische Richtwerte betrachtet und verwendet. Auf Grund der energieeffizienten Wärmeerzeugung (Fernwärmeversorgung mit Kraftwärmekopplung) und der gewählten Maßnahmen der Wärmedämmung können die Anforderungen der EnEV eingehalten und sogar erheblich unterschritten werden. Für den sommerlichen Wärmeschutz wurden an allen Fassaden Sonnenschutzverglasungen sowie an Ost-, Süd- und Westfassaden außen liegende Sonnenschutzanlagen vorgesehen. BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF): Bei ihren Bauvorhaben beachtet die BBF die gesetzlichen Regelungen und trägt selbstverständlich auch der Energieeinsparverordnung Rechnung. HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mit beschränkter Haftung: Aktuelle Planungen für eigene Bauvorhaben für den Bereich des Hafens bestehen nicht. Für künftige Bauvorhaben werden die Vorgaben berücksichtigt. - Gründstücksverkäufe werden derzeit allenfalls für den Bereich von stillgelegten Bahntrassen getätigt. Diese sehr schmalen Grundstücksstreifen können i. d. R. ohnehin nur an die direkten Nachbarn veräußert werden. Aufgrund der einzuhaltenden Grundstücksgrenzen ist eine Bebauung grundsätzlich nur in untergeordneten Teilbereichen möglich. Aus diesem Grund gestaltet sich eine Einflussnahme auf die Bebauung eines anliegenden größeren Grundstückes schwierig und ist gemeinhin nicht durchsetzbar. - Die für die Grundstücke Lindleystraße 16 und der Lindleystraße 8 - 11 derzeit zu vergebenden Erbbaurechte für die Bebauung mit Bürogebäuden basieren auf verhandelten und durch die Stadtverordnetenversammlung bereits beschlossenen Erbbaurechtsverträgen aus den Jahren 2001 bzw. 2002. Die neuen Vorgaben für Nichtwohngebäude können insofern keine Berücksichtigung mehr finden. Zum einen finden über diese Grundstücke derzeit Verhandlungen mit Investoren statt und zum anderen sind die Erbbauzinsvorgaben und damit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aus den vorgenannten Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zu beachten und einzuhalten. - Ein weiteres Erbbaurecht für das Gründstück Lindleystraße 1 wird derzeit ebenfalls mit einem Investor verhandelt. Die Vorgaben können auch hier keine Berücksichtigung mehr finden. Die Höhe des Erbbauzinses ist bereits in die Verhandlungen eingeflossen. Bereich des Marktes: - Für die geplante Sanierung bzw. den Neubau der Kleinmarkthalle werden die Vorgaben berücksichtigt. - Bei dem einzigen vorgesehenen Verkauf des Grundstückes Eyssenstraße 9 "Grundhöfer Halle" (gelegen zwischen der Mayfarthstraße und der Eyssenstraße) hat der aktuelle Investor das nördlich anliegende Grundstück (Honselldreieck) mit Kaufvertrag vom 02.10.2006 vom vormaligen Käufer erworben. - Die neu hinzukommende Fläche der Marktbetriebe ist Teil eines umfangreichen Gesamtkonzeptes des Investors für ein Einkaufszentrum und lediglich als Arrondierungsfläche im Rahmen der neuen Verkehrsplanung anzusehen. Die Vorgaben für Nichtwohngebäude können bei den laufenden Verhandlungen nicht mehr berücksichtigt werden. Zudem wurde der zu erzielende Kaufpreis durch ein Verkehrswertgutachten bereits festgelegt. Rebstock Projektgesellschaft mbH (RPG): Beim Verkauf städtischer Grundstücke durch die RPG war eine vertragliche Verpflichtung der Investoren zur Umsetzung des Passivhausstandards bisher nicht durchzusetzen. Dagegen werden jedoch alle Bauvorhaben, für die die Gesellschaft Grundstücke im Jahr 2007 verkaufen konnte, im Standard KFW 60 bwz. EnEV -30 umgesetzt. Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF): Die VGF wird bei ihren künftigen Neubauvorhaben die Vorgaben des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, § 2443 einhalten. Bei Umbauten, Sanierungen und Erweiterungen werden die Vorgaben soweit es aus technischen, baukonstruktiven und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll erscheint ebenso umgesetzt. Die Aussage gilt auch für die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWF), die sich in baulichen Angelegenheiten vom Fachbereich Gebäudemanagement der VGF betreuen lässt. Zurzeit wird der Altbau des Kundenzentrums der SWF, Kurt-Schumacher-Straße 8 in Teilbereichen aufgestockt und in allen Bereichen modernisiert. Insbesondere werden die Dächer und Fassaden wärmeschutztechnisch ertüchtigt. Hierbei werden die Vorgaben der EnEV um 20 % übererfüllt. Die in Teilbereichen des Gebäudes geplante Lüftungsanlage hat einen Wärmerückgewinnungsgrad von 75 %. Zu I. 2. (alle Unterpunkte) Unabhängig von den bereits durchgeführten Maßnahmen, erarbeitet der Magistrat derzeit ein Konzept, wie bei den städtischen Mehrheitsbeteiligungen systematisch und unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen besondere Anstrengungen zum Klimaschutz umgesetzt werden können. Zu I.3 Da die Stadt Frankfurt am Main bei Minderheitsbeteiligungen nicht über die entsprechenden Mehrheiten zur Durchsetzung von Vorgaben verfügt, können hier Anstrengungen über gesetzliche Vorgaben hinaus nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Über die Information, Beratungsangebote und die Abgabe von Empfehlungen hinaus sind gegenüber den Minderheitsbeteiligungen keine verpflichtenden Maßnahmen möglich. Zu II. 1 + 2.: Mit dem Magistratsbericht B 755 vom 04.11.2005 hat der Magistrat bereits "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen" beschlossen, die von der Stadtverordnetenversammlung zustimmend zur Kenntnis genommen worden sind (§ 10756). Punkt 6 des Berichts lautete wie folgt: "Die Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen" werden allen zukünftigen Bauvorhaben zugrunde gelegt. Sie werden zur Information der bauenden Ämter in den Nachrichten der Stadtverwaltung veröffentlicht." Durch neue Gesetze und Normen, die fortschreitende Entwicklung und die stark steigenden Energiepreise müssen die Leitlinien jährlich überarbeitet werden. Auf der Basis des Koalitionsvertrags zwischen CDU und Grünen aus dem Jahr 2006 sind die Leitlinien für das Jahr 2007 bereits entsprechend angepasst und in den Nachrichten der Stadtverwaltung (NaSt) veröffentlicht worden. Die neuen Anforderungen aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2443 wurden vom Hochbauamt in den Entwurf der Leitlinien 2008 aufgenommen. Eine Veröffentlichung der aktualisierten Leitlinien für 2008 erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2008. Mit der Umsetzung des Koalitionsvertrags in den Leitlinien 2007 sind allerdings die Anforderungen aus dem Beschluss § 2443 im Wesentlichen bereits jetzt berücksichtigt. Das Denkmalamt unterstützt grundsätzlich Anliegen zur Verbesserung der Energieeffizienz an Kulturdenkmalen. Es wird in jedem Einzelfall überprüft, ob eine Nachrüstungsmaßnahme (Wärmedämmung, Nachrüstung im Bereich des historischen Fensterbestands etc.) denkmalverträglich ist. Zu III. 1.: Aktuell sind zwei Bestandsgebäude der Fraport AG (Terminal 2 und ein Bürogebäude) Teil von detaillierten Energieverbrauchsuntersuchungen im Rahmen des EU - Projekts "El Tertiary", an dem sich das Energiereferat beteiligt. Zum Bau des Terminal 3, dessen Planung sich noch in der Projektierungsphase befindet, ist das Energiereferat an einem "Round Table" zum Thema Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien beteiligt, an dem auch der Architekt und Planungsfirmen teilnehmen. Des Weiteren erfolgen Abstimmungen, wie durch Senkung des Energieverbrauchs des künftigen Terminal 3 sowie Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbarer Energien die zurechenbaren CO2-Emissionen minimiert werden können. Das AirRailCenter wird nicht von der Fraport AG, sondern von der AIRRAIL center Frankfurt Verwaltungsgesellschaft mbH & Co., Vermietungs KG in Deisenhofen gebaut. Im Rahmen der erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung des Umweltamtes wurden durch das Energiereferat detaillierte Nachweise zum künftigen Energieverbrauch vom Investor und dessen Fachplanern angefragt. Neben Hinweisen auf unzureichende Angaben in der Baubeschreibung des Jahres 2001 wurden zugleich Angebote zur Beratung zu Maßnahmen der Energieeffizienz vorgetragen. Seitens des Architektenbüros J S K Frankfurt wurde im Rahmen des Bauantragsvorhabens beantragt, dass keine Anforderungen der Stadt Frankfurt zum Energieverbrauch erfolgen. Es stellte sich heraus, dass es keine Rechtsgrundlage der Stadt gibt, im Rahmen der UVP bei größeren Bauvorhaben Nachweise zum geplanten Energieverbrauch einzufordern. Eine Nachweispflicht des Bauträgers, geschweige denn Möglichkeiten zur Setzung von Anforderungen an den Energieverbrauch durch Kommunen sind gemäß der Hessischen Bauordnung bzw. der Hessischen Hochhausrichtlinie nicht gegeben. Es müsste in der Hessischen Hochhausrichtlinie rechtlich näher detailliert bestimmt werden, was genau im Rahmen der Prüfung der Umweltverträglichkeit bei Hochhäusern geprüft, abgefragt bzw. als einzuhaltender Standard vorgegeben werden kann. Die Angebote des Energiereferats, eine Optimierung des Energieverbrauchs auf freiwilliger Basis zu erörtern, wurden vom Investor und dem Architekturbüro nicht genutzt. Zu III. 2.: Beim Bau der EZB bestehen seit der Ausschreibung des Architektenwettbewerbs Kontakte zwischen der EZB und dem Energiereferat. Die EZB hat schon beim Architektenwettbewerb Anforderungen an die energetische Qualität gestellt und die Senkung des Energieverbrauchs, und die Nutzung von Abwärme als Zielsetzungen formuliert. Entsprechende Konzepte wurden im Architektenentwurf berücksichtigt. In der Planungsphase wurden weitere Optimierungen der Fassade und Haustechnik inklusive energetischer und thermischer Simulationsberechnungen durchgeführt. Auf Basis des Entwurfs der neuen DIN 18599 - Energie für Nicht-Wohngebäude - nach dem Vorlagen zur Energieeinsparverordnung zu erstellen sind, wurden Hochrechnungen für den Energieverbrauch durch von der EZB beauftragte Fachplaner durchgeführt. Da die Planungs- und Abstimmungsphase noch nicht abgeschlossen ist, können noch keine konkreten Ergebnisse veröffentlicht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.06.2007, NR 522 Antrag vom 02.07.2007, NR 523 Antrag vom 03.09.2007, NR 587 Bericht des Magistrats vom 13.06.2008, B 357 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 12.12.2007 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.01.2008, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 901 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2008, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 901 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.02.2008, TO I, TOP 129 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 901 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2008, TO I, TOP 91 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 901 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis) 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 06.03.2008, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 901 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3598, 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.02.2008 Aktenzeichen: 79 0

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