- Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligungen der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude - Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 05.12.2007, B
901 Betreff:
- Bausteine für den
Klimaschutz hier: Beteiligungen der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für
stadteigene und städtisch genutzte Gebäude - Klimaschutzmaßnahmen bei
zukünftigen Bauvorhaben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2443 - NR 522 CDU/GRÜNE, NR 523 GRÜNE, NR
587 FAG - Zwischenbericht: Die Stadt Frankfurt am Main unternimmt besondere
Anstrengungen zum Klimaschutz. In den "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen
2007" ist als Zielsetzung angeführt, "mit einem Lebenszyklusansatz die
Gesamtkosten (Summe aus Investitionskosten, Betriebskosten und
Umwelt-Folgekosten) bei gegebener Nutzungsqualität über den betrachteten
Nutzungszeitraum zu minimieren. Ein weiteres Ziel ist (möglichst weitgehende
Herstellung des "barrierefreien Frankfurts") der lokale Beitrag zum globalen
Klimaschutz (Reduktion der CO2-Emissionen in Frankfurt am Main um 50 % bis zum
Jahr 2010)."
Auch die
Beteiligungsgesellschaften der Stadt Frankfurt am Main unternehmen besondere
Maßnahmen zum Klimaschutz wie z.B. die Herstellung von Neubaumaßnahmen im
Wohnungsbau in Passivbauweise, die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen,
energetische Optimierungen und die Unterschreitung der Vorgaben der
Energieeinsparverordnung. Zu I. 1.: Nach einer Abfrage bei den
Beteiligungsgesellschaften, die Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene
Bauvorhaben umsetzen, werden bei diesen folgende besondere Anstrengungen zum
Klimaschutz unternommen: ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und
Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) und Konzerntöchter: - Der Wohnungsbaukonzern und damit
nicht nur die ABG, sondern beispielsweise auch die Wohnheim gemeinnützige
Gesellschaft für Wohnheime und Arbeiterwohnungen mbH (Wohnheim GmbH), die MIBAU
GmbH, die Urbane Projekte GmbH und die FAAG Technik GmbH, hat sich bereits in
der Vergangenheit in erheblichem Maße mit Anstrengungen zum Klimaschutz befasst
und diese auch umgesetzt: - So wurden und werden beispielsweise insbesondere
bei der Wohnheim GmbH Blockheizkraftwerke errichtet. - Die ABG, die Frankfurter Aufbau AG und nunmehr
auch die Wohnheim GmbH und die Hellerhof GmbH - mithin der Gesamtkonzern -
werden künftig alle Neubaumaßnahmen in der Regel in Passivhausbauweise
errichten. So hat der Konzern der ABG mittlerweile ca. 800
Passivhausgeschosswohnungen entweder bereits realisiert oder im Rahmen der
Projektierungsphase zur Realisierung vorgesehen, wobei letzteres heißt, dass
die Bauantragsreife bereits erreicht ist. - Des Weiteren wird die ABG bei einer nunmehr
anstehenden Baumaßnahme Geothermie nutzen. In anderen anstehenden bzw.
realisierten Projekten setzt die ABG auf den Einsatz biogener Brennstoffe.
Darüber hinaus wird im Konzern der ABG sowohl Solarenergie als auch
Photovoltaik eingesetzt. - Hinsichtlich der neu in den Konzernkreis der ABG
eingebunden SAALBAU GmbH ist anzuführen, dass es sich bei allen eigenen bzw.
auch den durch die SAALBAU GmbH genutzten und verwalteten Liegenschaften um
Bestandsbauten (bestehende Versammlungsstätten, Sonderbauten) handelt.
Neubauvorhaben stehen z. Zt. nicht zur Disposition. Bei Instandhaltungs-,
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Liegenschaften legt die Saalbau
GmbH großes Augenmerk auf energetische Optimierungen (Ertüchtigungen von
Dachdämmungen wie z. B. Aufsparrendämmungen, Wärmedämmverbundssysteme an
Außenfassaden, Austausch von Fenstern bzw. Verglasungen im Hinblick auf
optimierte U-Werte, Heizungsanlagen mit Blockheizkraftwerken etc.). Weiterhin
untersucht die Gesellschaft z. Zt. die Möglichkeit der Errichtung von
Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Dächern der Liegenschaften - hier steht
die Saalbau GmbH in Kontakt mit dem Energiereferat der Stadt Frankfurt am Main.
Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG): Die KEG führt seit ihrem Bestehen
nachhaltige Maßnahmen zum Klimaschutz durch: - In den großen Entwicklungsmaßnahmen Lindenviertel
und Edwards-Gardens hat die KEG (mit zusammen rund 25 ha Bauland) in
privatrechtlichen Verträgen mit den Nacherwerbern einen Anschlusszwang an ein
von der Mainova betriebenes Nahwärmenetz gesichert. - Zwei der drei bisher fertig gestellten
Kindertagesstätten, welche die KEG im Rahmen der Umsetzung der Verträge als
städtebauliche Maßnahmen errichtet hat, haben einen energetischen Standard, der
30 % unter den Anforderung EnEV (Energieeinsparverordnung) liegt. In der ersten
Kindertagesstätte in denkmalgeschützter Bausubstanz war dies leider nicht
möglich. Die z. Zt. im Bau befindliche Kindertagesstätte wird in
Passivhausbauweise ausgeführt. - Im Rahmen des letzten größeren
Entwicklungsprojektes der KEG (Entwicklung der Gibbs-Kaserne) wird im
Zusammenhang mit der Sanierung von drei ehemaligen Kasernengebäuden ein
Kfw-40-Standard realisiert. Das Beheizungskonzept sieht eine gasmotorbetriebene
bivalente Erd- und Luftwärmepumpe vor. Die Anlage wird unterstützt durch
Nutzung von Solarenergie für die Warmwasserbereitung. Durch diese verschiedenen
Komponenten wird der Primärenergieverbrauch und damit der CO2-Verbrauch
gegenüber einer klassischen Brennwerttechnik um rund 50 % reduziert. Die
Erwerber von Grundstücksteilflächen im Bereich der ehemaligen Gibbs-Kaserne
werden privatrechtlich zum Anschluss an die zentrale Wärmeaufbereitungsanlage
verpflichtet. - Die KEG
wird auch zukünftig versuchen, für die Flächen, die von ihr im Rahmen einer
Entwicklungsmaßnahme aufbereitet werden, nur Investoren einzuwerben, die sich
den besonderen Klimaschutzzielen der Stadt Frankfurt am Main gegenüber positiv
verhalten. BKRZ GmbH & Co. KG:
- Bei den von der BKRZ GmbH &
Co. KG errichteten Neubauten von Feuerwehrstandorten wurden die bisher
geltenden städtischen Standards eingehalten. Bei zukünftigen Neubauten ist
beabsichtigt, den Zielsetzungen der "Leitlinien zum Wirtschaftlichen Bauen
2007" gerecht zu werden. -
Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Schwanheim wird mit Solarstromanlagen
ausgerüstet. Es ist beabsichtigt, den Neubau einer Staffelwache im Bereich der
Westerbachstraße als Pilotprojekt in voll energieoptimierter Bauweise zu
erstellen. Mainova AG: Die Gesellschaft strebt generell an, die aktuell
gültigen bautechnischen Vorgaben bei ihren Neubauvorhaben - insbesondere im
Hinblick auf die EnEV - nicht nur einzuhalten, sondern, unter Beachtung
wirtschaftlicher Aspekte, deutlich zu unterschreiten, um somit nachhaltig und
über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Energie und Ressourcen einzusparen. Dabei
zieht die Mainova AG neben den konventionellen baulichen Maßnahmen (z. B.
Wärmedämmung, energetische Optimierung haustechnischer Anlagen) auch die
Nutzung erneuerbarer Energie - wie sie sie bereits an mehreren Standorten in
Frankfurt betreiben - in Betracht. Die Bauplanungen berücksichtigen neben vielen
weiteren Aspekten naturgemäß auch Gesichtspunkte, die sich unmittelbar auf den
Gebäudetypus auswirken, wie z. B. bauplanungsrechtliche Vorgaben,
standortspezifische Gegebenheiten und vorhandene Infrastrukturen im näheren
Umfeld einer Baumaßnahme. Sämtliche Planungskriterien werden von der Mainova
AG bei eigenen Bauvorhaben umfänglich berücksichtigt und tragen gemeinsam bei
der Realisierung und späteren Nutzung der Gebäude zu einem effizienten und
nachhaltigen Umgang mit Energie und Ressourcen bei. Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongreßzentrum
GmbH: Im denkmalgeschützten Gebäude der
Alte Oper Frankfurt ist ein Erreichen des Mindeststandards einer um 30 %
besseren Energieeffizienz, als die EnEV verlangt, nicht umsetzbar. Das Gebäude verfügt über
doppelverglaste Fenster. Bei einem Austausch werden grundsätzlich nach
Möglichkeit die einschlägigen Vorschriften der Klimaschutzmaßnahmen
berücksichtigt. Die Alte
Oper Frankfurt hat im Jahr 2004 ein Energiekonzept zur Energieeinsparung
erarbeitet. Dieses umfasst im Wesentlichen die Stromeinsparung durch
Optimierung der Klimaanlagen sowie die Optimierung im Bereich der Beleuchtung
und im Bereich der Kälte- und Wärmeversorgung. Ein Teil der Maßnahme im Bereich
der Kälte- und Wärmeversorgung wurde durch die Mainova gefördert. Der Abschluss
der Maßnahmen ist für 2008 vorgesehen. Weitere Optimierungsmöglichkeiten werden
geprüft und nach den Gegebenheiten sukzessive umgesetzt. Für dieses Energiekonzept wurde die
Alte Oper Frankfurt für eine Förderung durch das Land Hessen für Projekte zur
rationellen Elektrizitätsverwendung in kommunalen Objekten ausgelobt. Messe Frankfurt GmbH: Die Messe Frankfurt GmbH plant und erstellt ihre
Neu- und Umbauten nach den gültigen Vorschriften, Gesetzen und Richtlinien, d.
h. bezüglich der Energieeffizienz baut die Gesellschaft nach der gültigen
EnEV. Besondere
Anstrengungen zum Klimaschutz unternimmt die Gesellschaft durch
umweltentlastende Maßnahmen im Bereich der Betriebstechnik der
Bestandsimmobilien. Hierbei sind zu erwähnen: - Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs durch
Umstellung auf automatisch bedarfsgerechte WC-Spülsysteme sowie Einsatz von
Regenwasser als Spülwasser, teilweise Einsatz von Regenwasser als Gießwasser
bei Grünanlagen, Reduzierung des Sprühwassers bei Kühlsystemen durch Umstellung
von offenen Kühltürmen auf geschlossene Rückkühlsysteme. - Reduzierung des Einsatzes von
Chemikalien in der Abwasseraufbereitung durch Einsatz einer biologischen
Abwasseraufbereitungsanlage zum Abbau von Küchenfetten im Abwasser. - Reduzierung des Stromverbrauchs
durch Umstellung der Hallenbeleuchtung auf regelbare Systeme mit
bedarfsgerechter Anpassung der Beleuchtungsstärke sowie Einsatz von
Energiesparleuchten, sukzessive Umrüstung der Lüftungsanlagen auf Ventilatoren
mit höherem Wirkungsgrad, Umstellung von Lüftungskühlung auf Flächenkühlung in
den Bürobereichen, Umrüstung der Bürobeleuchtung auf lichtaktive Sensorik, die
die Lichtstärke der Umgebungsbeleuchtung anpasst. - Reduzierung der Heizenergie durch Umstellung der
bisherigen Dampfheizsysteme auf Warmwassersysteme, um Transportwärmeverluste zu
reduzieren. Austausch alter Dampftrassen gegen vakuumisolierte Leitungen.
Ausnutzung der Kondensatenthalpie der Fernwärme für die
Brauchwasserbeheizung. -
Hinsichtlich einer solaren Nutzung prüft die Gesellschaft derzeit, welche
Hallendächer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dafür geeignet sind.
- Weiterhin werden besondere
Anstrengungen zum Klimaschutz beim Neubau der Messehalle 11 mit Eingang West
unternommen. Für dieses Bauvorhaben wurde der Wärmeschutznachweis nach EnEV
2004 geführt, obwohl die Energieeinsparverordnung für diese Gebäudeart und
Nutzungsdauer bzw. Dauer der Beheizung nicht verbindlich ist: Die EnEV stellt Anforderungen an
Gebäude mit normalen Innentemperaturen, die nach ihrem Verwendungszweck auf
eine Innentemperatur von 19 ° C und jährlich mehr als vier Monate beheizt
werden. Das bedeutet, dass die Messehalle und das Eingangsgebäude nicht im
Geltungsbereich der EnEV enthalten sind. Die in der EnEV enthaltenen
Anforderungen wurden jedoch als energetische und bautechnische Richtwerte
betrachtet und verwendet. Auf Grund der energieeffizienten Wärmeerzeugung
(Fernwärmeversorgung mit Kraftwärmekopplung) und der gewählten Maßnahmen der
Wärmedämmung können die Anforderungen der EnEV eingehalten und sogar erheblich
unterschritten werden. Für
den sommerlichen Wärmeschutz wurden an allen Fassaden Sonnenschutzverglasungen
sowie an Ost-, Süd- und Westfassaden außen liegende Sonnenschutzanlagen
vorgesehen. BäderBetriebe Frankfurt GmbH
(BBF): Bei ihren Bauvorhaben beachtet die
BBF die gesetzlichen Regelungen und trägt selbstverständlich auch der
Energieeinsparverordnung Rechnung. HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt
mit beschränkter Haftung: Aktuelle Planungen für eigene Bauvorhaben für den
Bereich des Hafens bestehen nicht. Für künftige Bauvorhaben werden die Vorgaben
berücksichtigt. -
Gründstücksverkäufe werden derzeit allenfalls für den Bereich von stillgelegten
Bahntrassen getätigt. Diese sehr schmalen Grundstücksstreifen können i. d. R.
ohnehin nur an die direkten Nachbarn veräußert werden. Aufgrund der
einzuhaltenden Grundstücksgrenzen ist eine Bebauung grundsätzlich nur in
untergeordneten Teilbereichen möglich. Aus diesem Grund gestaltet sich eine
Einflussnahme auf die Bebauung eines anliegenden größeren Grundstückes
schwierig und ist gemeinhin nicht durchsetzbar. - Die für die Grundstücke Lindleystraße 16 und der
Lindleystraße 8 - 11 derzeit zu vergebenden Erbbaurechte für die Bebauung mit
Bürogebäuden basieren auf verhandelten und durch die
Stadtverordnetenversammlung bereits beschlossenen Erbbaurechtsverträgen aus den
Jahren 2001 bzw. 2002. Die neuen Vorgaben für Nichtwohngebäude können insofern
keine Berücksichtigung mehr finden. Zum einen finden über diese Grundstücke
derzeit Verhandlungen mit Investoren statt und zum anderen sind die
Erbbauzinsvorgaben und damit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aus den
vorgenannten Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zu beachten und
einzuhalten. - Ein weiteres
Erbbaurecht für das Gründstück Lindleystraße 1 wird derzeit ebenfalls mit einem
Investor verhandelt. Die Vorgaben können auch hier keine Berücksichtigung mehr
finden. Die Höhe des Erbbauzinses ist bereits in die Verhandlungen
eingeflossen.
Bereich des Marktes: - Für die geplante Sanierung bzw. den Neubau der
Kleinmarkthalle werden die Vorgaben berücksichtigt. - Bei dem einzigen vorgesehenen Verkauf des
Grundstückes Eyssenstraße 9 "Grundhöfer Halle" (gelegen zwischen der
Mayfarthstraße und der Eyssenstraße) hat der aktuelle Investor das nördlich
anliegende Grundstück (Honselldreieck) mit Kaufvertrag vom 02.10.2006 vom
vormaligen Käufer erworben. - Die neu hinzukommende Fläche der Marktbetriebe
ist Teil eines umfangreichen Gesamtkonzeptes des Investors für ein
Einkaufszentrum und lediglich als Arrondierungsfläche im Rahmen der neuen
Verkehrsplanung anzusehen. Die Vorgaben für Nichtwohngebäude können bei den
laufenden Verhandlungen nicht mehr berücksichtigt werden. Zudem wurde der zu
erzielende Kaufpreis durch ein Verkehrswertgutachten bereits festgelegt.
Rebstock Projektgesellschaft mbH (RPG):
Beim Verkauf städtischer Grundstücke durch die RPG
war eine vertragliche Verpflichtung der Investoren zur Umsetzung des
Passivhausstandards bisher nicht durchzusetzen. Dagegen werden jedoch alle Bauvorhaben, für die die
Gesellschaft Grundstücke im Jahr 2007 verkaufen konnte, im Standard KFW 60 bwz.
EnEV -30 umgesetzt. Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am
Main mbH (VGF): Die VGF wird bei ihren künftigen Neubauvorhaben die
Vorgaben des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, § 2443 einhalten. Bei
Umbauten, Sanierungen und Erweiterungen werden die Vorgaben soweit es aus
technischen, baukonstruktiven und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll erscheint
ebenso umgesetzt. Die
Aussage gilt auch für die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWF), die
sich in baulichen Angelegenheiten vom Fachbereich Gebäudemanagement der VGF
betreuen lässt. Zurzeit
wird der Altbau des Kundenzentrums der SWF, Kurt-Schumacher-Straße 8 in
Teilbereichen aufgestockt und in allen Bereichen modernisiert. Insbesondere
werden die Dächer und Fassaden wärmeschutztechnisch ertüchtigt. Hierbei werden
die Vorgaben der EnEV um 20 % übererfüllt. Die in Teilbereichen des Gebäudes
geplante Lüftungsanlage hat einen Wärmerückgewinnungsgrad von 75 %. Zu I. 2. (alle Unterpunkte) Unabhängig von den bereits durchgeführten
Maßnahmen, erarbeitet der Magistrat derzeit ein Konzept, wie bei den
städtischen Mehrheitsbeteiligungen systematisch und unter Berücksichtigung der
individuellen Voraussetzungen besondere Anstrengungen zum Klimaschutz umgesetzt
werden können.
Zu I.3 Da die Stadt Frankfurt am Main bei
Minderheitsbeteiligungen nicht über die entsprechenden Mehrheiten zur
Durchsetzung von Vorgaben verfügt, können hier Anstrengungen über gesetzliche
Vorgaben hinaus nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Über die Information,
Beratungsangebote und die Abgabe von Empfehlungen hinaus sind gegenüber den
Minderheitsbeteiligungen keine verpflichtenden Maßnahmen möglich. Zu II. 1 + 2.: Mit dem Magistratsbericht B 755 vom 04.11.2005 hat
der Magistrat bereits "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen" beschlossen, die
von der Stadtverordnetenversammlung zustimmend zur Kenntnis genommen worden
sind (§ 10756). Punkt 6 des Berichts lautete wie folgt: "Die Leitlinien zum
wirtschaftlichen Bauen" werden allen zukünftigen Bauvorhaben zugrunde gelegt.
Sie werden zur Information der bauenden Ämter in den Nachrichten der
Stadtverwaltung veröffentlicht." Durch neue Gesetze und Normen, die fortschreitende
Entwicklung und die stark steigenden Energiepreise müssen die Leitlinien
jährlich überarbeitet werden. Auf der Basis des Koalitionsvertrags zwischen CDU
und Grünen aus dem Jahr 2006 sind die Leitlinien für das Jahr 2007 bereits
entsprechend angepasst und in den Nachrichten der Stadtverwaltung (NaSt)
veröffentlicht worden. Die neuen Anforderungen aus dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 2443 wurden vom Hochbauamt in den Entwurf der
Leitlinien 2008 aufgenommen. Eine Veröffentlichung der aktualisierten
Leitlinien für 2008 erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2008. Mit der
Umsetzung des Koalitionsvertrags in den Leitlinien 2007 sind allerdings die
Anforderungen aus dem Beschluss § 2443 im Wesentlichen bereits jetzt
berücksichtigt.
Das Denkmalamt unterstützt
grundsätzlich Anliegen zur Verbesserung der Energieeffizienz an
Kulturdenkmalen. Es wird in jedem Einzelfall überprüft, ob eine
Nachrüstungsmaßnahme (Wärmedämmung, Nachrüstung im Bereich des historischen
Fensterbestands etc.) denkmalverträglich ist. Zu III. 1.: Aktuell sind zwei Bestandsgebäude der Fraport AG
(Terminal 2 und ein Bürogebäude) Teil von detaillierten
Energieverbrauchsuntersuchungen im Rahmen des EU - Projekts "El Tertiary", an
dem sich das Energiereferat beteiligt. Zum Bau des Terminal 3, dessen Planung
sich noch in der Projektierungsphase befindet, ist das Energiereferat an einem
"Round Table" zum Thema Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
beteiligt, an dem auch der Architekt und Planungsfirmen teilnehmen. Des
Weiteren erfolgen Abstimmungen, wie durch Senkung des Energieverbrauchs des
künftigen Terminal 3 sowie Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbarer
Energien die zurechenbaren CO2-Emissionen minimiert werden können. Das AirRailCenter wird nicht von der Fraport AG,
sondern von der AIRRAIL center Frankfurt Verwaltungsgesellschaft mbH & Co.,
Vermietungs KG in Deisenhofen gebaut. Im Rahmen der erforderlichen
Umweltverträglichkeitsprüfung des Umweltamtes wurden durch das Energiereferat
detaillierte Nachweise zum künftigen Energieverbrauch vom Investor und dessen
Fachplanern angefragt. Neben Hinweisen auf unzureichende Angaben in der
Baubeschreibung des Jahres 2001 wurden zugleich Angebote zur Beratung zu
Maßnahmen der Energieeffizienz vorgetragen. Seitens des Architektenbüros J S K
Frankfurt wurde im Rahmen des Bauantragsvorhabens beantragt, dass keine
Anforderungen der Stadt Frankfurt zum Energieverbrauch erfolgen. Es stellte
sich heraus, dass es keine Rechtsgrundlage der Stadt gibt, im Rahmen der UVP
bei größeren Bauvorhaben Nachweise zum geplanten Energieverbrauch einzufordern.
Eine Nachweispflicht des Bauträgers, geschweige denn Möglichkeiten zur Setzung
von Anforderungen an den Energieverbrauch durch Kommunen sind gemäß der
Hessischen Bauordnung bzw. der Hessischen Hochhausrichtlinie nicht gegeben. Es
müsste in der Hessischen Hochhausrichtlinie rechtlich näher detailliert
bestimmt werden, was genau im Rahmen der Prüfung der Umweltverträglichkeit
bei Hochhäusern geprüft, abgefragt bzw. als einzuhaltender Standard
vorgegeben werden kann. Die Angebote des Energiereferats, eine Optimierung des
Energieverbrauchs auf freiwilliger Basis zu erörtern, wurden vom Investor und
dem Architekturbüro nicht genutzt. Zu III. 2.: Beim Bau der EZB bestehen seit der Ausschreibung
des Architektenwettbewerbs Kontakte zwischen der EZB und dem Energiereferat.
Die EZB hat schon beim Architektenwettbewerb Anforderungen an die energetische
Qualität gestellt und die Senkung des Energieverbrauchs, und die Nutzung von
Abwärme als Zielsetzungen formuliert. Entsprechende Konzepte wurden im
Architektenentwurf berücksichtigt. In der Planungsphase wurden weitere
Optimierungen der Fassade und Haustechnik inklusive energetischer und
thermischer Simulationsberechnungen durchgeführt. Auf Basis des Entwurfs der
neuen DIN 18599 - Energie für Nicht-Wohngebäude - nach dem Vorlagen zur
Energieeinsparverordnung zu erstellen sind, wurden Hochrechnungen für den
Energieverbrauch durch von der EZB beauftragte Fachplaner durchgeführt. Da die
Planungs- und Abstimmungsphase noch nicht abgeschlossen ist, können noch keine
konkreten Ergebnisse veröffentlicht werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
29.06.2007, NR 522
Antrag vom
02.07.2007, NR 523
Antrag vom
03.09.2007, NR 587
Bericht des
Magistrats vom 13.06.2008, B 357
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 12.12.2007 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.01.2008, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 901 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
17. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2008, TO I, TOP
50 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 901 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
18. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.02.2008, TO I, TOP 129 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 901 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF
18. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2008, TO I, TOP
91 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 901
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
19. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 06.03.2008, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 901
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 3598, 18. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.02.2008 Aktenzeichen: 79 0