Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 20.09.2010, B
609 Betreff:
Bausteine für den
Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für
stadteigene und städtisch genutzte Gebäude Klimaschutzmaßnahmen bei
zukünftigen Bauvorhaben Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8271 - NR 522 CDU und GRÜNE, NR 523
GRÜNE, NR 587 FAG, B 273/10 - Der Magistrat hat mehrfach berichtet, welche
besonderen Aktivitäten für den Klimaschutz durch Gesellschaften mit städtischer
Beteiligung durchgeführt wurden bzw. weiterhin durchgeführt werden. Hierbei ist hervorzuheben, dass die ABG Frankfurt
Holding neue Wohngebäude bzw. mehrere Sanierungsprojekte nur noch mit dem
Passivhausstandard realisiert. Die ABG Frankfurt Holding ist hierdurch die
weltweit führende Wohnungsbaugesellschaft bei der Anwendung der
Passivhausbauweise. Mehrere Gesellschaften, wie die HFM Management
Gesellschaft für Hafen und Markt, die Alte Oper GmbH, die Mainova AG, die
Saalbau GmbH und die Verkehrsgesellschaft Frankfurt VGF haben Auszeichnungen
als Ökoprofit-Betrieb erhalten und haben in diesem Rahmen zahlreiche besondere
Maßnahmen zur Energieeinsparung durchgeführt. Bei der nächsten Runde von
ÖKOPROFIT Frankfurt wird die FES GmbH teilnehmen. Auf Dächern der Messe Frankfurt GmbH und des
Parkhauses am Rebstock werden Photovoltaikanlagen mit Bürgerbeteiligung
errichtet. Das Hochbauamt hat eine Neuausgabe
der "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen" für das Jahr 2010 erstellt. Diese
Leitlinien sind beim Neubau und der Sanierung von Gebäuden der Stadtverwaltung,
städtischer Einrichtungen und Eigenbetriebe sowie für alle Gebäude, die im
Rahmen von PPP-Modellen errichtet werden, einzuhalten. Durch diese Leitlinien,
deren Einhaltung bei der Planung, Ausschreibung und der Bauausführung
nachzuweisen ist, sind die Passivhausbauweise beim Neubau und die Verwendung
von Passivhauskomponenten bei der Sanierung als Regelfall vorgegeben. Über die
bisherigen Passivhausprojekte (zwei Schulen, mehrere Kindergärten, Turnhallen)
hinausgehend werden in den nächsten Jahren etwa 70 weitere Bauprojekte mit dem
Passivhausstandard gebaut werden. Die Leitlinien sowie dazugehörige
detaillierte Berechnungsverfahren zur Gesamtkostenberechnung und Checklisten
stehen allen sonstigen Bauträgern kostenlos zur Verfügung. Der Magistrat hat berichtet, dass beim Bau des
Neubaus der Europäischen Zentralbank, für den im Mai 2010 die Grundsteinlegung
erfolgte, weit gehende und über die bestehenden Normen hinausgehende Ziele der
Energieeffizienz umgesetzt werden sollen. (siehe auch B 357 vom 13.6.2008)
Die Fraport AG plant die bauliche Erweiterung ihrer
Gebäude "CO2-neutral" mit Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer
Energien durchzuführen. Eine neue Feuerwache wird als Passivhaus mit einer
Wärme- und Kälteversorgung mit Erdwärme und Wärmepumpen realisiert. (siehe auch
B 204 vom 6.4.2010) Zusammenfassend ist festzustellen, dass beim Bau von
städtischen Gebäuden und den neuen und sanierten Wohngebäuden der ABG Frankfurt
Holding die Passivhausbauweise zum Regelfall geworden ist. Frankfurt am Main
hat sich damit den Ruf der "Passivhaushauptstadt" in der allgemeinen
Öffentlichkeit und Fachkreisen erworben. Diese Erfahrungen können von allen
anderen Gesellschaften mit städtischer Beteiligung und allen anderen Bauträgern
in Frankfurt genutzt werden. Hervorzuheben ist, dass im September 2010 das
Richtfest des ersten Bürogebäudes in Passivhausbauweise durch die Stiftung
Waisenhaus erfolgte. Die neue "Westarkade" der KfW-Bank wurde im Sommer bezogen
und weist einen sehr niedrigen Primärenergiekennwert von unter 100 kWh/m2 auf
und gehört damit weltweit zu den Bürogebäuden mit dem höchsten
Ökologiestandard. Energieeffizientes Bauen und die Passivhausbauweise sind
damit zu einer Standardbauweise sowohl für städtische wie bei vielen privaten
Bauprojekten geworden. Der Magistrat wird zukünftig unaufgefordert im
Rahmen der Berichterstattung zur Umsetzung des Energie- und
Klimaschutzkonzeptes über die Beiträge zum Klimaschutz von Gesellschaften mit
direkter und indirekter Beteiligung berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
29.06.2007, NR 522
Antrag vom
02.07.2007, NR 523
Antrag vom
03.09.2007, NR 587
Bericht des
Magistrats vom 03.05.2010, B 273
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 5
Versandpaket: 22.09.2010 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 2
am 25.10.2010, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 609
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 47. Sitzung des OBR 5
am 29.10.2010, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 609
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 46. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.12.2010, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 609
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis)
46. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP
30 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 609 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
47. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.01.2011, TO I, TOP
30 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 609
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Beschlussausfertigung(en): § 9220, 46. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 02.12.2010 Aktenzeichen: 79 0