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Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.09.2010, B 609 Betreff: Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8271 - NR 522 CDU und GRÜNE, NR 523 GRÜNE, NR 587 FAG, B 273/10 - Der Magistrat hat mehrfach berichtet, welche besonderen Aktivitäten für den Klimaschutz durch Gesellschaften mit städtischer Beteiligung durchgeführt wurden bzw. weiterhin durchgeführt werden. Hierbei ist hervorzuheben, dass die ABG Frankfurt Holding neue Wohngebäude bzw. mehrere Sanierungsprojekte nur noch mit dem Passivhausstandard realisiert. Die ABG Frankfurt Holding ist hierdurch die weltweit führende Wohnungsbaugesellschaft bei der Anwendung der Passivhausbauweise. Mehrere Gesellschaften, wie die HFM Management Gesellschaft für Hafen und Markt, die Alte Oper GmbH, die Mainova AG, die Saalbau GmbH und die Verkehrsgesellschaft Frankfurt VGF haben Auszeichnungen als Ökoprofit-Betrieb erhalten und haben in diesem Rahmen zahlreiche besondere Maßnahmen zur Energieeinsparung durchgeführt. Bei der nächsten Runde von ÖKOPROFIT Frankfurt wird die FES GmbH teilnehmen. Auf Dächern der Messe Frankfurt GmbH und des Parkhauses am Rebstock werden Photovoltaikanlagen mit Bürgerbeteiligung errichtet. Das Hochbauamt hat eine Neuausgabe der "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen" für das Jahr 2010 erstellt. Diese Leitlinien sind beim Neubau und der Sanierung von Gebäuden der Stadtverwaltung, städtischer Einrichtungen und Eigenbetriebe sowie für alle Gebäude, die im Rahmen von PPP-Modellen errichtet werden, einzuhalten. Durch diese Leitlinien, deren Einhaltung bei der Planung, Ausschreibung und der Bauausführung nachzuweisen ist, sind die Passivhausbauweise beim Neubau und die Verwendung von Passivhauskomponenten bei der Sanierung als Regelfall vorgegeben. Über die bisherigen Passivhausprojekte (zwei Schulen, mehrere Kindergärten, Turnhallen) hinausgehend werden in den nächsten Jahren etwa 70 weitere Bauprojekte mit dem Passivhausstandard gebaut werden. Die Leitlinien sowie dazugehörige detaillierte Berechnungsverfahren zur Gesamtkostenberechnung und Checklisten stehen allen sonstigen Bauträgern kostenlos zur Verfügung. Der Magistrat hat berichtet, dass beim Bau des Neubaus der Europäischen Zentralbank, für den im Mai 2010 die Grundsteinlegung erfolgte, weit gehende und über die bestehenden Normen hinausgehende Ziele der Energieeffizienz umgesetzt werden sollen. (siehe auch B 357 vom 13.6.2008) Die Fraport AG plant die bauliche Erweiterung ihrer Gebäude "CO2-neutral" mit Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien durchzuführen. Eine neue Feuerwache wird als Passivhaus mit einer Wärme- und Kälteversorgung mit Erdwärme und Wärmepumpen realisiert. (siehe auch B 204 vom 6.4.2010) Zusammenfassend ist festzustellen, dass beim Bau von städtischen Gebäuden und den neuen und sanierten Wohngebäuden der ABG Frankfurt Holding die Passivhausbauweise zum Regelfall geworden ist. Frankfurt am Main hat sich damit den Ruf der "Passivhaushauptstadt" in der allgemeinen Öffentlichkeit und Fachkreisen erworben. Diese Erfahrungen können von allen anderen Gesellschaften mit städtischer Beteiligung und allen anderen Bauträgern in Frankfurt genutzt werden. Hervorzuheben ist, dass im September 2010 das Richtfest des ersten Bürogebäudes in Passivhausbauweise durch die Stiftung Waisenhaus erfolgte. Die neue "Westarkade" der KfW-Bank wurde im Sommer bezogen und weist einen sehr niedrigen Primärenergiekennwert von unter 100 kWh/m2 auf und gehört damit weltweit zu den Bürogebäuden mit dem höchsten Ökologiestandard. Energieeffizientes Bauen und die Passivhausbauweise sind damit zu einer Standardbauweise sowohl für städtische wie bei vielen privaten Bauprojekten geworden. Der Magistrat wird zukünftig unaufgefordert im Rahmen der Berichterstattung zur Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes über die Beiträge zum Klimaschutz von Gesellschaften mit direkter und indirekter Beteiligung berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.06.2007, NR 522 Antrag vom 02.07.2007, NR 523 Antrag vom 03.09.2007, NR 587 Bericht des Magistrats vom 03.05.2010, B 273 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 5 Versandpaket: 22.09.2010 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 2 am 25.10.2010, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 609 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2010, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 609 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.12.2010, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 609 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 609 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.01.2011, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 609 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Beschlussausfertigung(en): § 9220, 46. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 02.12.2010 Aktenzeichen: 79 0

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