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- Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude - Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.06.2008, B 357 Betreff: - Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude - Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2443 - NR 522, CDU/GRÜNE, NR 523 GRÜNE, NR 587 FAG, B 901/07 - Zwischenbericht: In Ergänzung des Berichts B 901 vom 5.12.2007 kann zum Abschnitt III. 2. Maßnahmen zum Klimaschutz beim Neubau der Europäischen Zentralbank (EZB) mitgeteilt werden, dass die EZB zugesagt hat, die energetischen Anforderungen an die Zielwerte der Energieeinsparverordnung 2007 zu übertreffen. Hierzu hat die EZB dem Magistrat Folgendes mitgeteilt: "Seit Beginn der Ausschreibung des internationalen Architektenwettbewerbs für den Neubau der EZB auf dem Gelände der Großmarkthalle im Jahr 2003 bestehen Kontakte zwischen der EZB Bauabteilung und dem Energiereferat zu Fragen des Klimaschutzes, insbesondere aber auch zu den Fragen der Umsetzung energiesparender Bautechniken. Obwohl für die EZB keine Berichtspflicht gegenüber dem Magistrat besteht, ist die EZB jederzeit bereit, den Magistrat über den aktuellen Planungsstand zu informieren. Beim Neubau der EZB wird eine Vielzahl von Maßnahmen zum energiesparenden Bauen umgesetzt, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Durch eine vom Bauherrn gesteuerte Planung, die die Belange von Bauen, Betrieb und Nutzung ganzheitlich berücksichtigt, wird eine Minimierung des Gesamtenergiebedarfs über die Nutzungsdauer der Liegenschaft erreicht. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum nachhaltigen Bauen geleistet. Die EZB hat bereits in den Auslobungsunterlagen für den Architektenwettbewerb sehr hohe Anforderungen an die energetische Qualität und die Nachhaltigkeit des Gebäudes formuliert und diese Kriterien auch bei der Beurteilung der Wettbewerbsentwürfe berücksichtigt. Die Betrachtung des Primärenergiebedarfs, Hinweise auf Nutzbarkeit regenerativer Energiequellen (z.B. Geothermie, Flusswassernutzung), Anforderungen an eine natürliche Lüftungsmöglichkeit für die Büroräume, intensive Tageslichtnutzung für die Arbeitsplätze sowie die Nutzung von Regenwasser waren bereits Bestandteil der Auslobungsunterlagen. Dadurch sind schon in einer sehr frühen Phase des Bauprojektes energieeffiziente Konzepte entwickelt und beurteilt worden. Zur Gewährleistung möglichst ganzheitlicher Planungsansätze wurden die Architekten aufgefordert, bereits mit Beginn des Realisierungswettbewerbs den Rat von Experten, hier "Energie- und Klimadesigner" genannt, einzuholen. Um der Bedeutung dieser Maßnahme entsprechenden Ausdruck zu verleihen, wurde mit dem siegreichen Architekten auch der mit ihm kooperierende Energie- und Klimadesigner weiter beauftragt. Dieses Energie- und Klimadesign-Büro treibt die Optimierung von Energiestandards planerisch voran und stellt die Überwachung der realen Verbrauchswerte nach dem Einzug sicher. In das Lastenheft der EZB wurde das Ziel aufgenommen, die Grenzwerte der zum Zeitpunkt der Planung gültigen deutschen Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) für den Primärenergieverbrauch (Wärme) und Transmissionswärmeverlust jeweils um 30 % zu unterschreiten. Dieses Ziel wird nach dem jetzigen Stand der Planung erreicht. Zum 1. Oktober 2007 wurde eine Novelle der EnEV verabschiedet, die umfassende Veränderungen, insbesondere durch die Berücksichtigung des Stromverbrauchs für Lüftung, Klima und Beleuchtung beinhaltet (EnEV 2007). Allerdings deckt der Entwurf der zugehörigen DIN Vornorm 18599 "Energetische Bewertung von Gebäuden" noch nicht alle Parameter und Nutzungsweisen solch komplexer Gebäude ab, wie etwa dem Neubau der EZB (incl. Umbau der denkmalgeschützten Großmarkthalle, Berücksichtigung von großem Rechenzentrum). Seitens der EZB wurde zum Einen im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung sichergestellt, dass die Anforderungen der EnEV 2007 für Nicht-Wohngebäude nicht nur eingehalten werden, sondern hinsichtlich der Energieeffizienz übertroffen werden (trotz des bauphysikalisch komplexen Baukörpers der Großmarkthalle). Zum Anderen wurden zusätzliche Anforderungen an den Energiebedarf strategisch wichtiger Verbraucher gestellt ("benchmarks"), die in der Planungsphase durch dynamische Simulationsberechnungen verifiziert wurden. Die EZB ist der Auffassung, dass angesichts der komplexen Nutzungsanforderungen an die Gesamtliegenschaft, den erheblichen Verfügbarkeits-, und Sicherheitsanforderfungen der Gebäude und ihrer betriebstechnischen Anlagen (z.B. Rechenzentrum), sowie der Thematik der Integration von Neu- und Altbau die zu erwartende deutliche Unterschreitung der gesetzlichen Anforderungen an den Energieverbrauch als beträchtlicher Erfolg zu werten ist und damit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz durch Senkung der entsprechenden CO2-Emissionen geleistet wird. Im Einzelnen wird dies erreicht durch: - Minimierung des Wärme- und Kälteverbrauchs durch Entwicklung einer hocheffizienten, mehrfach verglasten Fassade des Hochhausbereiches mit einstellbaren Außenluftöffnungen zur natürlichen Lüftung der Büroräume, sowie integrierter Verschattung zur Reduzierung des Strahlungswärmeeintrages. - Rückgewinnung von ca. 75% der Abwärme im Lüftungssystem mit der Möglichkeit der "freien" Kühlung, d.h. Nutzbarmachung kalter Außentemperaturen. - Nutzung der Abwärme des Rechenzentrums zu Heizzwecken. - Potentielle Nutzbarmachung von Geothermie (hier Vorhaltung von Rohrleitungen in den Bohrpfählen der Pfahl- und Plattengründung) zu Heizzwecken. - Nutzung des Regenwassers zur Toilettenspülung und Bewässerung der Außenanlagen mit einem 500 cbm-Tank und Ablauf von überschüssigem Regenwasser direkt in den Main ohne Belastung des Abwassersystems. - Nutzung energieeffizienter Seilaufzüge mit Rückgewinnung von Strom. - Schaffung einer konkreten Zuständigkeit für die Belange des Energie- und Klimadesigns im Projekt ( Beauftragung eines "Energie- und Klimadesigners"). - Aufstellung von Energiezielen, Sicherstellung der Einhaltung dieser Ziele in Planung und Bau, sowie fortlaufende Kontrolle in der Betriebsphase. - Senkung des Stromverbrauchs für Lüftungsanlagen durch Begrenzung des Druckverlustes im Lüftungssystem. - Einsatz von energieeffizienten Motoren (EFF1-Standard) in allen Bereichen der betriebstechnischen Anlagen, sowie Einsatz hocheffizienter Kälteanlagen. - Einbau hocheffizienter, tageslicht- und präsenzgesteuerter Bürobeleuchtungsanlagen. - Entwicklung und Umsetzung eines Mess- und Zählerkonzeptes, so dass Energieeffizienz und optimaler Anlagenbetrieb auch laufend gemessen und kontrolliert werden kann. - Untersuchung der Einsatzfähigkeit von Photovoltaiktechnik auf den Dachflächen des Hochhauses im weiteren Verlauf der Planung." Der Magistrat wird seine Berichterstattung fortsetzen, wenn neue Ergebnisse zu den weiteren Abschnitten des Beschlusses vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.06.2007, NR 522 Antrag vom 02.07.2007, NR 523 Antrag vom 03.09.2007, NR 587 Bericht des Magistrats vom 05.12.2007, B 901 Bericht des Magistrats vom 19.12.2008, B 861 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 18.06.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 12.08.2008, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 357 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2008, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 357 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis) 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2008, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 357 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4497, 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.09.2008 Aktenzeichen: 79 0

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