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- Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude - Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.12.2008, B 861 Betreff: - Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude - Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2008, § 4497 - NR 522 CDU und GRÜNE, NR 523 GRÜNE, NR 587 FAG, l. B 357/08 - Zwischenbericht: In Ergänzung des Berichts B 357 vom 13.06.2008 kann zum Abschnitt I. 2. 1. Veräußerung von Grundstücken berichtet werden: Im Rahmen des Verkaufs von Grundstücken werden die Investoren bzw. die Grundstücksinteressenten bereits mit dem Angebot über die Vertragsbedingungen informiert, die folgende Regelung und Formulierung enthalten: "Der Käufer verpflichtet sich, sicherzustellen und nachzuweisen, dass im Falle einer Neubebauung das Gebäude den Passivhaus-Standard einhält. Der Nachweis erfolgt über Vorlage des "Passivhaus-Projektierungs-Pakets" des Passivhaus-Instituts, Darmstadt bei der Stadt Frankfurt am Main (Liegenschaftsamt). Sollte die Einhaltung des Passivhaus-Standards aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass künftige Gebäude eine um mindestens 30 Prozent bessere Energieeffizienz einhalten, als die jeweils aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt. Eine Begründung, warum der Passivhaus-Standard nicht eingehalten werden kann sowie der Energieausweis gemäß EnEV sind bei der Stadt Frankfurt am Main vorzulegen. Sollen Nichtwohngebäude errichtet werden, ist generell die Nutzung erneuerbarer Energien einzuplanen. Mit der Vorlage des Energieausweises ist der Anteil der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien nachzuweisen." Der Magistrat wird seine Berichterstattung fortsetzen, wenn neue Ergebnisse zu den weiteren Abschnitten des Beschlusses vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.06.2007, NR 522 Antrag vom 02.07.2007, NR 523 Antrag vom 03.09.2007, NR 587 Bericht des Magistrats vom 13.06.2008, B 357 Bericht des Magistrats vom 29.05.2009, B 435 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 30.12.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.01.2009, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 861 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2009, TO I, TOP 68 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 861 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.02.2009, TO I, TOP 87 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 861 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Beschlussausfertigung(en): § 5461, 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 15.01.2009 Aktenzeichen: 79 0

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