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- Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude - Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.12.2008, B 861

Betreff: - Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude - Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2008, § 4497 - NR 522 CDU und GRÜNE, NR 523 GRÜNE, NR 587 FAG, l. B 357/08 - Zwischenbericht: In Ergänzung des Berichts B 357 vom 13.06.2008 kann zum Abschnitt I. 2.

  1. Veräußerung von Grundstücken berichtet werden: Im Rahmen des Verkaufs von Grundstücken werden die Investoren bzw. die Grundstücksinteressenten bereits mit dem Angebot über die Vertragsbedingungen informiert, die folgende Regelung und Formulierung enthalten: "Der Käufer verpflichtet sich, sicherzustellen und nachzuweisen, dass im Falle einer Neubebauung das Gebäude den Passivhaus-Standard einhält. Der Nachweis erfolgt über Vorlage des "Passivhaus-Projektierungs-Pakets" des Passivhaus-Instituts, Darmstadt bei der Stadt Frankfurt am Main (Liegenschaftsamt). Sollte die Einhaltung des Passivhaus-Standards aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass künftige Gebäude eine um mindestens 30 Prozent bessere Energieeffizienz einhalten, als die jeweils aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt. Eine Begründung, warum der Passivhaus-Standard nicht eingehalten werden kann sowie der Energieausweis gemäß EnEV sind bei der Stadt Frankfurt am Main vorzulegen. Sollen Nichtwohngebäude errichtet werden, ist generell die Nutzung erneuerbarer Energien einzuplanen. Mit der Vorlage des Energieausweises ist der Anteil der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien nachzuweisen." Der Magistrat wird seine Berichterstattung fortsetzen, wenn neue Ergebnisse zu den weiteren Abschnitten des Beschlusses vorliegen.

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