- Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für stadteigene und städtisch genutzte Gebäude- Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.12.2008, B
861 Betreff:
- Bausteine für den
Klimaschutz hier: Beteiligung der Stadt Frankfurt, Passivhausstandard für
stadteigene und städtisch genutzte Gebäude - Klimaschutzmaßnahmen bei
zukünftigen Bauvorhaben Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2008, § 4497 - NR 522 CDU und GRÜNE, NR 523
GRÜNE, NR 587 FAG, l. B 357/08 - Zwischenbericht: In Ergänzung des Berichts B 357 vom 13.06.2008 kann
zum Abschnitt
I. 2. 1. Veräußerung von
Grundstücken berichtet werden: Im Rahmen des Verkaufs von Grundstücken werden die
Investoren bzw. die Grundstücksinteressenten bereits mit dem Angebot über die
Vertragsbedingungen informiert, die folgende Regelung und Formulierung
enthalten: "Der Käufer verpflichtet sich,
sicherzustellen und nachzuweisen, dass im Falle einer Neubebauung das Gebäude
den Passivhaus-Standard einhält. Der Nachweis erfolgt über Vorlage des
"Passivhaus-Projektierungs-Pakets" des Passivhaus-Instituts, Darmstadt bei der
Stadt Frankfurt am Main (Liegenschaftsamt). Sollte die Einhaltung des Passivhaus-Standards
aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein, wird
sichergestellt, dass künftige Gebäude eine um mindestens 30 Prozent bessere
Energieeffizienz einhalten, als die jeweils aktuell gültige
Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt. Eine Begründung, warum der
Passivhaus-Standard nicht eingehalten werden kann sowie der Energieausweis
gemäß EnEV sind bei der Stadt Frankfurt am Main vorzulegen. Sollen Nichtwohngebäude errichtet werden, ist
generell die Nutzung erneuerbarer Energien einzuplanen. Mit der Vorlage des
Energieausweises ist der Anteil der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien
nachzuweisen."
Der Magistrat wird seine
Berichterstattung fortsetzen, wenn neue Ergebnisse zu den weiteren Abschnitten
des Beschlusses vorliegen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
29.06.2007, NR 522
Antrag vom
02.07.2007, NR 523
Antrag vom
03.09.2007, NR 587
Bericht des
Magistrats vom 13.06.2008, B 357
Bericht des
Magistrats vom 29.05.2009, B 435
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 30.12.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.01.2009, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 861
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2009, TO I, TOP
68 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 861 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.02.2009, TO I, TOP
87 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 861
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Beschlussausfertigung(en): § 5461, 27. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 15.01.2009 Aktenzeichen: 79 0