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Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligungen der Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

Beteiligungen der Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: (1) Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Gesellschaften mit direkter oder indirekter Beteiligung der Stadt Frankfurt, die Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene Bauvorhaben umsetzen, bereits besondere Anstrengungen zum Klimaschutz unternehmen und welcher Art diese Anstrengungen sind. (2) Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig alle Gesellschaften mit direkter oder indirekter Mehrheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt, die Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene Bauvorhaben umsetzen, einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz leisten, (2.1) indem sie bei der Veräußerung von Grundstücken vertraglich vereinbaren, (a) dass im Falle einer Neubebauung diese dem Passivhausstandard genügt oder - sollte dies aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein - eine um mindestens dreißig Prozent bessere Energieeffizienz aufweist, als die EnEV verlangt, und (b) dass bei neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden generell die Nutzung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen oder Erdsonden zur ggf. notwendigen Kühlung eingeplant wird; (2.2) indem sie bei der Realisierung eigener Bauvorhaben (a) auf die Erreichung des Passivhausstandards achten oder - sollte dies aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein - eine um mindestens dreißig Prozent bessere Energieeffizienz erreichen, als die EnEV verlangt, und (b) wenn es sich dabei um neu zu errichtende Nichtwohngebäude handelt, insgesamt die Nutzung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen oder Erdsonden zur ggf. notwendigen Kühlung einplanen. (3) Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Einflussmöglichkeiten er hat, damit künftig alle Gesellschaften mit direkter oder indirekter Minderheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt besondere Anstrengungen zum Klimaschutz im Sinne des oben genannten Punktes (2) unternehmen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16. November 2006 beschlossen, dass der Magistrat künftig bei allen Veräußerungen städtischer Grundstücke, ob durch Erbpacht oder durch Verkauf, für den Fall einer Neubebauung vertragliche Vereinbarungen zur Passivbauweise oder, sollte dies nicht möglich sein, zur Unterschreitung der EnEV um mindestens dreißig Prozent zu treffen hat. Da die Stadt Frankfurt an über zweihundert Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt ist und eine ganze Reihe davon wiederum selbst Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene Bauvorhaben umsetzen, ist es nur sinnvoll, diese Bestimmung auszuweiten. Hinzu kommt, dass im Falle von Nichtwohngebäuden ein bedeutender Teil des Energiebedarfs in der Notwendigkeit einer Kühlung begründet liegt. Hier ist unter Rückgriff auf regenerative Energien ein enormes Potential zur Reduzierung von CO2-Emissionen vorhanden, das es im Interesse des Klimaschutzes künftig vermehrt zu nutzen gilt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2007, NR 522 Betreff: Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligungen der Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: (1) Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Gesellschaften mit direkter oder indirekter Beteiligung der Stadt Frankfurt, die Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene Bauvorhaben umsetzen, bereits besondere Anstrengungen zum Klimaschutz unternehmen und welcher Art diese Anstrengungen sind. (2) Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig alle Gesellschaften mit direkter oder indirekter Mehrheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt, die Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene Bauvorhaben umsetzen, einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz leisten, (2.1) indem sie bei der Veräußerung von Grundstücken vertraglich vereinbaren, (a) dass im Falle einer Neubebauung diese dem Passivhausstandard genügt oder - sollte dies aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein - eine um mindestens dreißig Prozent bessere Energieeffizienz aufweist, als die EnEV verlangt, und (b) dass bei neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden generell die Nutzung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen oder Erdsonden zur ggf. notwendigen Kühlung eingeplant wird; (2.2) indem sie bei der Realisierung eigener Bauvorhaben (a) auf die Erreichung des Passivhausstandards achten oder - sollte dies aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein - eine um mindestens dreißig Prozent bessere Energieeffizienz erreichen, als die EnEV verlangt, und (b) wenn es sich dabei um neu zu errichtende Nichtwohngebäude handelt, insgesamt die Nutzung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen oder Erdsonden zur ggf. notwendigen Kühlung einplanen. (3) Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Einflussmöglichkeiten er hat, damit künftig alle Gesellschaften mit direkter oder indirekter Minderheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt besondere Anstrengungen zum Klimaschutz im Sinne des oben genannten Punktes (2) unternehmen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16. November 2006 beschlossen, dass der Magistrat künftig bei allen Veräußerungen städtischer Grundstücke, ob durch Erbpacht oder durch Verkauf, für den Fall einer Neubebauung vertragliche Vereinbarungen zur Passivbauweise oder, sollte dies nicht möglich sein, zur Unterschreitung der EnEV um mindestens dreißig Prozent zu treffen hat. Da die Stadt Frankfurt an über zweihundert Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt ist und eine ganze Reihe davon wiederum selbst Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene Bauvorhaben umsetzen, ist es nur sinnvoll, diese Bestimmung auszuweiten. Hinzu kommt, dass im Falle von Nichtwohngebäuden ein bedeutender Teil des Energiebedarfs in der Notwendigkeit einer Kühlung begründet liegt. Hier ist unter Rückgriff auf regenerative Energien ein enormes Potential zur Reduzierung von CO2-Emissionen vorhanden, das es im Interesse des Klimaschutzes künftig vermehrt zu nutzen gilt. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.09.2007, NR 587 Bericht des Magistrats vom 05.12.2007, B 901 Bericht des Magistrats vom 13.06.2008, B 357 Bericht des Magistrats vom 19.12.2008, B 861 Bericht des Magistrats vom 29.05.2009, B 435 Bericht des Magistrats vom 03.05.2010, B 273 Bericht des Magistrats vom 20.09.2010, B 609 Auskunftsersuchen vom 15.09.2020, V 1752 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 04.07.2007 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.08.2007, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 522 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.08.2007, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 522 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) NPD (= Enthaltung) 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2007, TO I, TOP 47 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 522 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) REP (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2007, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 522 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 523 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 587 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 587 wird abgelehnt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Lehr, Meister, Dr. Dr. Rahn, Klingelhöfer und Feldmayer dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. zu a) NR 587 Ziffer 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= Ablehnung) zu b) NR 587 Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2443, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2007 Aktenzeichen: 79 0

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