Bausteine für den Klimaschutz hier: Beteiligungen der Stadt Frankfurt
Begründung
Beteiligungen der Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: (1) Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Gesellschaften mit direkter oder indirekter Beteiligung der Stadt Frankfurt, die Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene Bauvorhaben umsetzen, bereits besondere Anstrengungen zum Klimaschutz unternehmen und welcher Art diese Anstrengungen sind. (2) Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig alle Gesellschaften mit direkter oder indirekter Mehrheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt, die Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene Bauvorhaben umsetzen, einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz leisten, (2.1) indem sie bei der Veräußerung von Grundstücken vertraglich vereinbaren, (a) dass im Falle einer Neubebauung diese dem Passivhausstandard genügt oder - sollte dies aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein - eine um mindestens dreißig Prozent bessere Energieeffizienz aufweist, als die EnEV verlangt, und (b) dass bei neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden generell die Nutzung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen oder Erdsonden zur ggf. notwendigen Kühlung eingeplant wird; (2.2) indem sie bei der Realisierung eigener Bauvorhaben (a) auf die Erreichung des Passivhausstandards achten oder - sollte dies aufgrund der Lage oder aus baulichen Gründen nicht möglich sein - eine um mindestens dreißig Prozent bessere Energieeffizienz erreichen, als die EnEV verlangt, und (b) wenn es sich dabei um neu zu errichtende Nichtwohngebäude handelt, insgesamt die Nutzung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen oder Erdsonden zur ggf. notwendigen Kühlung einplanen. (3) Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Einflussmöglichkeiten er hat, damit künftig alle Gesellschaften mit direkter oder indirekter Minderheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt besondere Anstrengungen zum Klimaschutz im Sinne des oben genannten Punktes (2) unternehmen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16. November 2006 beschlossen, dass der Magistrat künftig bei allen Veräußerungen städtischer Grundstücke, ob durch Erbpacht oder durch Verkauf, für den Fall einer Neubebauung vertragliche Vereinbarungen zur Passivbauweise oder, sollte dies nicht möglich sein, zur Unterschreitung der EnEV um mindestens dreißig Prozent zu treffen hat. Da die Stadt Frankfurt an über zweihundert Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt ist und eine ganze Reihe davon wiederum selbst Grundstücksgeschäfte tätigen oder eigene Bauvorhaben umsetzen, ist es nur sinnvoll, diese Bestimmung auszuweiten. Hinzu kommt, dass im Falle von Nichtwohngebäuden ein bedeutender Teil des Energiebedarfs in der Notwendigkeit einer Kühlung begründet liegt. Hier ist unter Rückgriff auf regenerative Energien ein enormes Potential zur Reduzierung von CO2-Emissionen vorhanden, das es im Interesse des Klimaschutzes künftig vermehrt zu nutzen gilt.