Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben

Vorlagentyp: NR FAG

Begründung

Bauvorhaben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob die Fraport AG bei den Bauvorhaben, die sie selbst durchführt oder die von Dritten auf dem Gelände des Flughafens Frankfurt am Main durchgeführt werden, die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN aufgeführten Maßnahmen zum Klimaschutz umgesetzt werden. Hier ist insbesondere nach dem AirRailCenter zu fragen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob die EZB bei dem geplanten Bauvorhaben Neubau EZB (Großmarkthalle) die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN aufgeführten Maßnahmen zum Klimaschutz umsetzt.
  3. Im Falle, dass bei den unter 1. und 2. genannten Bauvorhaben die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN geforderten Standards nicht erreicht werden, wird der Magistrat beauftragt, die Bauherren dieser Bauvorhaben aufzufordern, diese Standards umzusetzen, soweit dies möglich ist. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am
  4. November 2006 beschlossen, dass der Magistrat künftig bei allen Veräußerungen städtischer Grundstücke, ob durch Erbpacht oder durch Verkauf, für den Fall einer Neubebauung vertragliche Vereinbarungen zur Passivbauweise oder, sollte dies nicht möglich sein, zur Unterschreitung der EnEV um mindestens dreißig Prozent zu treffen hat. Da die Stadt Frankfurt an zahlreichen Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt ist und diese teilweise Bauvorhaben umsetzen oder umsetzen lassen, ist es nur sinnvoll, diese Bestimmung auszuweiten. Eine der genannten Gesellschaften mit Beteiligung der Stadt Frankfurt ist die Fraport AG, die derzeit zahlreiche Bauvorhaben plant bzw. umsetzt bzw. durch Dritte auf deren Gelände planen und umsetzen lässt. Gerade bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden ist ein bedeutender Teil des Energiebedarfs in der Notwendigkeit einer Kühlung begründet. Hier ist unter Rückgriff auf regenerative Energien ein enormes Potential zur Reduzierung von CO2-Emissionen vorhanden, das es im Interesse des Klimaschutzes künftig vermehrt zu nutzen gilt. Aktuell wird auf dem Gelände der Fraport AG das Bauvorhaben AirRailCenter realisiert. Für den Fall, dass bei diesem Bauvorhaben die von CDU/GRÜNEN geforderten Standards nicht umgesetzt werden sollen, sollte die Fraport AG aufgefordert werden, diese umzusetzen soweit dies möglich ist. Es wird davon ausgegangen, dass dies beim gegenwärtigen Stand des Vorhabens noch möglich ist. Gleiches gilt für den geplanten Neubau der EZB auf dem Gelände der ehemaligen Großmarkthalle. Dieses Bauvorhaben befindet sich derzeit noch im Planungsstadium, ein Bauantrag liegt noch nicht vor. Bei diesem Bauvorhaben sollte daher die Realisierung der in den Anträgen NR 522 und 523 genannten Vorgaben problemlos möglich sein.

Inhalt

Antrag vom 03.09.2007, NR 587

Betreff: Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob die Fraport AG bei den Bauvorhaben, die sie selbst durchführt oder die von Dritten auf dem Gelände des Flughafens Frankfurt am Main durchgeführt werden, die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN aufgeführten Maßnahmen zum Klimaschutz umgesetzt werden. Hier ist insbesondere nach dem AirRailCenter zu fragen.

  2. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob die EZB bei dem geplanten Bauvorhaben Neubau EZB (Großmarkthalle) die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN aufgeführten Maßnahmen zum Klimaschutz umsetzt.

  3. Im Falle, dass bei den unter

  4. und

  5. genannten Bauvorhaben die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN geforderten Standards nicht erreicht werden, wird der Magistrat beauftragt, die Bauherren dieser Bauvorhaben aufzufordern, diese Standards umzusetzen, soweit dies möglich ist. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am

  6. November 2006 beschlossen, dass der Magistrat künftig bei allen Veräußerungen städtischer Grundstücke, ob durch Erbpacht oder durch Verkauf, für den Fall einer Neubebauung vertragliche Vereinbarungen zur Passivbauweise oder, sollte dies nicht möglich sein, zur Unterschreitung der EnEV um mindestens dreißig Prozent zu treffen hat. Da die Stadt Frankfurt an zahlreichen Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt ist und diese teilweise Bauvorhaben umsetzen oder umsetzen lassen, ist es nur sinnvoll, diese Bestimmung auszuweiten. Eine der genannten Gesellschaften mit Beteiligung der Stadt Frankfurt ist die Fraport AG, die derzeit zahlreiche Bauvorhaben plant bzw. umsetzt bzw. durch Dritte auf deren Gelände planen und umsetzen lässt. Gerade bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden ist ein bedeutender Teil des Energiebedarfs in der Notwendigkeit einer Kühlung begründet. Hier ist unter Rückgriff auf regenerative Energien ein enormes Potential zur Reduzierung von CO2-Emissionen vorhanden, das es im Interesse des Klimaschutzes künftig vermehrt zu nutzen gilt. Aktuell wird auf dem Gelände der Fraport AG das Bauvorhaben AirRailCenter realisiert. Für den Fall, dass bei diesem Bauvorhaben die von CDU/GRÜNEN geforderten Standards nicht umgesetzt werden sollen, sollte die Fraport AG aufgefordert werden, diese umzusetzen soweit dies möglich ist. Es wird davon ausgegangen, dass dies beim gegenwärtigen Stand des Vorhabens noch möglich ist. Gleiches gilt für den geplanten Neubau der EZB auf dem Gelände der ehemaligen Großmarkthalle. Dieses Bauvorhaben befindet sich derzeit noch im Planungsstadium, ein Bauantrag liegt noch nicht vor. Bei diesem Bauvorhaben sollte daher die Realisierung der in den Anträgen NR 522 und 523 genannten Vorgaben problemlos möglich sein.

Reden im Parlament

Reden werden geladen...

Verknüpfte Vorlagen