Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bauvorhaben
Vorlagentyp: NR FAG
Begründung
Bauvorhaben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob die Fraport AG bei den Bauvorhaben, die sie selbst durchführt oder die von Dritten auf dem Gelände des Flughafens Frankfurt am Main durchgeführt werden, die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN aufgeführten Maßnahmen zum Klimaschutz umgesetzt werden. Hier ist insbesondere nach dem AirRailCenter zu fragen.
- Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob die EZB bei dem geplanten Bauvorhaben Neubau EZB (Großmarkthalle) die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN aufgeführten Maßnahmen zum Klimaschutz umsetzt.
- Im Falle, dass bei den unter 1. und 2. genannten Bauvorhaben die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN geforderten Standards nicht erreicht werden, wird der Magistrat beauftragt, die Bauherren dieser Bauvorhaben aufzufordern, diese Standards umzusetzen, soweit dies möglich ist. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am
- November 2006 beschlossen, dass der Magistrat künftig bei allen Veräußerungen städtischer Grundstücke, ob durch Erbpacht oder durch Verkauf, für den Fall einer Neubebauung vertragliche Vereinbarungen zur Passivbauweise oder, sollte dies nicht möglich sein, zur Unterschreitung der EnEV um mindestens dreißig Prozent zu treffen hat. Da die Stadt Frankfurt an zahlreichen Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt ist und diese teilweise Bauvorhaben umsetzen oder umsetzen lassen, ist es nur sinnvoll, diese Bestimmung auszuweiten. Eine der genannten Gesellschaften mit Beteiligung der Stadt Frankfurt ist die Fraport AG, die derzeit zahlreiche Bauvorhaben plant bzw. umsetzt bzw. durch Dritte auf deren Gelände planen und umsetzen lässt. Gerade bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden ist ein bedeutender Teil des Energiebedarfs in der Notwendigkeit einer Kühlung begründet. Hier ist unter Rückgriff auf regenerative Energien ein enormes Potential zur Reduzierung von CO2-Emissionen vorhanden, das es im Interesse des Klimaschutzes künftig vermehrt zu nutzen gilt. Aktuell wird auf dem Gelände der Fraport AG das Bauvorhaben AirRailCenter realisiert. Für den Fall, dass bei diesem Bauvorhaben die von CDU/GRÜNEN geforderten Standards nicht umgesetzt werden sollen, sollte die Fraport AG aufgefordert werden, diese umzusetzen soweit dies möglich ist. Es wird davon ausgegangen, dass dies beim gegenwärtigen Stand des Vorhabens noch möglich ist. Gleiches gilt für den geplanten Neubau der EZB auf dem Gelände der ehemaligen Großmarkthalle. Dieses Bauvorhaben befindet sich derzeit noch im Planungsstadium, ein Bauantrag liegt noch nicht vor. Bei diesem Bauvorhaben sollte daher die Realisierung der in den Anträgen NR 522 und 523 genannten Vorgaben problemlos möglich sein.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.09.2007, NR 587 Betreff: Klimaschutzmaßnahmen bei zukünftigen
Bauvorhaben Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu
berichten, ob die Fraport AG bei den Bauvorhaben, die sie selbst durchführt
oder die von Dritten auf dem Gelände des Flughafens Frankfurt am Main
durchgeführt werden, die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN
aufgeführten Maßnahmen zum Klimaschutz umgesetzt werden. Hier ist insbesondere
nach dem AirRailCenter zu fragen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu
berichten, ob die EZB bei dem geplanten Bauvorhaben Neubau EZB (Großmarkthalle)
die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN aufgeführten Maßnahmen zum
Klimaschutz umsetzt. 3. Im Falle, dass bei den unter 1. und 2. genannten
Bauvorhaben die in den Anträgen NR 522 und NR 523 der CDU/GRÜNEN geforderten
Standards nicht erreicht werden, wird der Magistrat beauftragt, die Bauherren
dieser Bauvorhaben aufzufordern, diese Standards umzusetzen, soweit dies
möglich ist. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16. November
2006 beschlossen, dass der Magistrat künftig bei allen Veräußerungen
städtischer Grundstücke, ob durch Erbpacht oder durch Verkauf, für den Fall
einer Neubebauung vertragliche Vereinbarungen zur Passivbauweise oder, sollte dies nicht möglich
sein, zur Unterschreitung der EnEV um mindestens dreißig Prozent zu treffen
hat. Da die Stadt Frankfurt
an zahlreichen Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt ist und diese
teilweise Bauvorhaben umsetzen oder umsetzen lassen, ist es nur sinnvoll, diese
Bestimmung auszuweiten. Eine der genannten Gesellschaften mit Beteiligung der
Stadt Frankfurt ist die Fraport AG, die derzeit zahlreiche Bauvorhaben plant
bzw. umsetzt bzw. durch Dritte auf deren Gelände planen und umsetzen lässt.
Gerade bei nicht zu Wohnzwecken
dienenden Gebäuden ist ein bedeutender Teil des Energiebedarfs in der Notwendigkeit einer Kühlung
begründet. Hier ist unter Rückgriff auf regenerative Energien ein enormes
Potential zur Reduzierung von CO2-Emissionen vorhanden, das es im Interesse des
Klimaschutzes künftig vermehrt zu nutzen gilt. Aktuell wird auf dem Gelände der Fraport AG das
Bauvorhaben AirRailCenter realisiert. Für den Fall, dass bei diesem Bauvorhaben
die von CDU/GRÜNEN geforderten Standards nicht umgesetzt werden sollen, sollte
die Fraport AG aufgefordert werden, diese umzusetzen soweit dies möglich ist.
Es wird davon ausgegangen, dass dies beim gegenwärtigen Stand des Vorhabens
noch möglich ist. Gleiches
gilt für den geplanten Neubau der EZB auf dem Gelände der ehemaligen
Großmarkthalle. Dieses Bauvorhaben befindet sich derzeit noch im
Planungsstadium, ein Bauantrag liegt noch nicht vor. Bei diesem Bauvorhaben
sollte daher die Realisierung der in den Anträgen NR 522 und 523 genannten
Vorgaben problemlos möglich sein. Antragsteller:
FAG
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
29.06.2007, NR 522
Antrag vom
02.07.2007, NR 523
Bericht des
Magistrats vom 05.12.2007, B 901
Bericht des
Magistrats vom 13.06.2008, B 357
Bericht des
Magistrats vom 19.12.2008, B 861
Bericht des
Magistrats vom 29.05.2009, B 435
Bericht des
Magistrats vom 03.05.2010, B 273
Bericht des
Magistrats vom 20.09.2010, B 609
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 05.09.2007 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2007, TO I, TOP 47 Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Den Ziffern 1.
und 2. der Vorlage NR 587 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 587 wird abgelehnt.
Abstimmung:
a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (=
Ablehnung) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (=
Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (=
Ablehnung) NPD (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
15. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2007, TO I, TOP 7 Beschluss: 1.
Der
Vorlage NR 522 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 523 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 587
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der
Vorlage NR 587 wird abgelehnt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten
Dr. Lehr, Meister, Dr. Dr. Rahn, Klingelhöfer und Feldmayer dienen zur
Kenntnis. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 3.
zu a) NR 587 Ziffer 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG
und BFF gegen FDP (= Ablehnung) zu b) NR 587 Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en):
§ 2443, 15. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2007 Aktenzeichen: 79 0