Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5.
Bericht
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.07.2014 wurde der Rückbau der Gasbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main beschlossen. Seitdem werden die vorhandenen Gasleuchten durch LED-Leuchten ersetzt. Die noch vorhandenen Gasleuchten werden - priorisiert nach der Standsicherheit der Beleuchtungsmasten - sukzessive ausgetauscht. Grundlage für diese Priorisierung sind Standsicherheitsprüfungen sowie Gutachten von Sachverständigen. Aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt der Umbau der Gasbeleuchtungsmasten auch im Rahmen laufender Baumaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main sowie im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen der Versorgungsträger. Schwerpunktmäßige Umrüstungen im Ortsbezirk 3 Im Jahr 2019 erfolgte die Festlegung zur Umrüstung von 15 Straßenabschnitten im gesamten Frankfurter Stadtgebiet (siehe Tabelle "Übersicht Gas-Umrüstungsmaßnahmen"). Hiervon liegen drei Straßen im Ortsbezirk 3. Wie bereits im Bericht B 344/2018 beschrieben, ist eine stärkere Berücksichtigung und damit eine vorrangige Umrüstung im Ortsbezirk 3 gegenwärtig nicht umsetzbar. Aufgrund der Ergebnisse der Mastprüfungen muss aus Sicherheitsgründen zunächst vorrangig eine erhebliche Anzahl von Gasbeleuchtungsmasten in anderen Stadtteilen ausgetauscht werden. Beauftragungen und Mittelabfluss In der Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 wurden die technischen Planungen für den Umbau der Gasbeleuchtung in 53 Straßen abgeschlossen. In 15 Straßen davon erfolgte bereits die Umrüstung. Die durch laufende Baumaßnahmen gebundenen Haushaltsmittel betrugen zum 31.12.2019: 2.633.703,97 Euro. Abgerechnet wurden in der Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 für die Umrüstung der Gasbeleuchtung Haushaltsmittel in Höhe von 2.580.042,96 Euro. Erläuterung Im Umrüstungszeitraum 2019 wurden von dem mit der Umsetzung beauftragten Unternehmen Änderungen in der Auftragsabwicklung vorgenommen. Grund dafür waren neue firmeninterne Abläufe. Diese erforderten zusätzliche Prüfläufe und führten anfangs zu längeren Bearbeitungszeiträumen. Aufgrund dessen wurden viele Rechnungen für Umsetzungsmaßnahmen erst im zweiten Halbjahr des Jahres 2019 gestellt und gehen nicht mehr in den Mittelabfluss für 2019 ein. Im Bereich des Tiefbaus standen im Jahr 2019 auf Auftragnehmerseite unzureichende Kapazitäten zur Umrüstung von Gasleuchten zur Verfügung. Diese Faktoren, sowie technisch bedingte Änderungen innerhalb der laufenden Abwicklung, haben dazu beigetragen, dass die im Magistratsbeschluss genannte Anzahl an umzurüstenden Leuchten nicht erreicht wurde.