Keine Versiegelung der Grünen Lunge Kalt- und Frischluftschneise für Frankfurt erhalten
Antrag
(1) Die Grüne Lunge nicht zu bebauen. (2) Die versiegelten Flächen der Grünen Lunge zu entsiegeln: - bis zur Friedberger Landstraße, einschließlich der Flächen, 'Wiesen' der Autohändler*innen stadtauswärts vom Schlinkenweg bis zum Wasserpark (Diese ca. 500 m lange Öffnung an der Friedberger Landstraße verbindet die Grüne Lunge mit der Kaltluftentstehungsfläche des grünen Hauptfriedhofs), - mindestens vom bebauten Keil den Betriebshofs mit vielen Bäumen am Ende Hungener Str. 7, vor dem Abenteuerspielplatz, - im Dreieck vom Schlingenweg bis zum stadteinwärts liegenden Kleingartenriegel mindestens alle stadteigenen Grundstücke zu entsiegeln, - und der alten, teils versiegelten Gärtnerei, die vom Kleingartenweg tief in die Grüne Lunge geht. (3) Den Bebauungsplan 880 entsprechend zu überarbeiten und dabei auch die Kleingärten zu sichern. (4) Die Grüne Lunge in allen übergeordneten Plänen, wie dem Flächennutzungsplan zu sichern. (5) Die Grüne Lunge als wertvolle Grünfläche mit ihrer biologischen Vielfalt unter den Schutz der Naturschutzgesetze zu stellen. (6) Alle Grundstücke in der Grünen Lunge für die Stadt Frankfurt zu kaufen. (7) Alle Maßnahmen den Bürger*innen, ebenso wie dem Ortsbeirat zur Diskussion vorzustellen.
Begründung
Die Lebensqualität und die Gesundheit der Einwohner*innen auch in Klimakrise zu erhalten. Die Kalt- und Frischluftschneise wirkt der Erhitzung und der Schadstoffbelastung (z. B. Feinstäube durch Autoreifenabrieb) der Stadtteile Bornheim, Nordend und der Frankfurter City entgegen.
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
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