Bebauung im Hinterhof Jordanstraße 5
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat für den Hinterhof der Liegenschaft Jordanstraße 5 bereits im Jahr 2022 eine Baugenehmigung zur Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit Staffelgeschoss erteilt. Die Baugenehmigung wurde auf Antrag bis April 2027 verlängert. Im Rahmen der Verlängerung wurde auf die Einhaltung der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Gestaltungssatzung Freiraum und Klima der Stadt Frankfurt am Main (Freiraumsatzung) geachtet. So sieht die zuletzt eingereichte Planung eine umfangreiche Begrünung der Freiflächen sowie von Teilen der Fassaden und des Daches vor. Ein Baubeginn ist bisher nicht angezeigt worden. Dem Magistrat ist auch sonst die weitere zeitliche Planung des Vorhabens nicht bekannt.